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Rechtsfrage zur Privathaftpflichtversicherung

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Nach Eintritt eines Privathaftpflichschadens habe ich die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung genutzt.

Die telefon. Auskunft der AXA -Vers. war klar und eindeutig:

1.Schadensfall bedeutet außerordentliches Kündigungsrecht
2.. Prämie bis zum Ablauf des Versicherungsjahres wird anteilig erstattet.

Jetzt bestätigt mir die AXA die Kündigung, allerdings sei die anteilige Prämienerstattung-entsprechend den Bedingungen des Versicherers- nicht möglich.

Die " Bedingungen" der AXA- Versicherung finde ich jetzt nicht.
Aber für mich stellt sich die Frage, ob entsprechende Bedingungen des Versicherers( eben keine anteilige Prämienerstattung) nicht durch das außerordentliche Kündigungsrecht unwirksam sind.

Ich trau den Versicherungsbrüdern net so richtig. Danke für entsprechende Infos!!!
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Ist absolut rechtens und hat nichtmal etwas mit den Bedingungen des Versicherers zu tun, sondern mit dem Versicherungsvertragsgesetzt - es gilt der sogenannte Grundsatz der 'Unteilbarkeit der Prämie' ($40 VVG) d.h. dem Versicherer gebührt die Prämien bis zum Ablauf des Versicherungsjahres.

Weise die Axa einfach auf die falsche Auskunft hin und bitte, den Vertrag bis zum Ablauf des Versicherungsjahres aufrecht zu erhalten (zahlen mußt Du so oder so).

Bei weiteren Fragen schick' mir 'ne PM.
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Danke Bigbamboo!
Die Aufrechterhaltung hat mir die AXA ohnehin angeboten,Nützt mir aber nicht viel. In der neuen Haftpflichtversicherung ist die ganze " Familie" drin. Damit meine ich auch den Hund, der bislang extra versichert war.

Das außerordentliche Kündigungsrecht bei Schadenfall bringt dann aber in der Praxis eigentlich nix !?
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Dirty-Harry schrieb:

...
Das außerordentliche Kündigungsrecht bei Schadenfall bringt dann aber in der Praxis eigentlich nix !?  


Dieses Kündigungsrecht ist dafür vorgesehen, daß Du auch bei Verträgen mit längerer Laufzeit als ein Jahr (bis zu fünf Jahre sind zulässig) den Vertrag beenden kannst. Und natürlich dafür, daß sich die Versicherung von unliebsamen Kunden trennen können. Kündigt der Versicherer, so wird die Prämie übrigens anteilig erstattet.

Bezüglich Deines anderen Problems hast Du 'ne PN.


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