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Frikadelle gegessen: Kündigung

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Hab den alten Thread leider nicht mehr gefunden.

Aber inzwischen ist rausgekommen, dass die Kündigung nicht zurückgezogen wurde, da das Vertrauen ja irreparabel beschädigt wurde.

Selten so gelacht. Der gute Herr hat wohl wahnsinnige Kopfschmerzen. Damit sollte er sich mal beim Arzt untersuchen lassen!

Das er überhaupt damit durchkommt finde ich schon sehr traurig. Immerhin wird die Frau selbst mit der Abfindung höchstwahrscheinlich noch einige Zeit mit Hartz4 über die Runden kommen müssen und das bezahlen wir alle. Und der gute Herr lacht sich ins Fäustchen, da er eine jüngere und hübschere Sekretärin einstellen kann. Hat er ja auch schon getan  .
http://www.bauverbaende.de/wir-ueber-uns/team.html

Wieviel Vertrauen hat man bitte in seine Mitarbeiter, wenn diese eine Frikadelle das Vertrauen irreparabel zerstört, und das auch noch nach 25 Jahren??? Da bleibt es nur dem Chef zu unterstellen, das er wie ein Geier auf diese günstige Gelegenheit gewartet hat. Und ums Prinzip gehts auch nicht, denn da hätte eine Abmahnung (wenn überhaupt!) schon voll und ganz ausgereicht.

Fraglich ist für mich auch, ob es nicht vorher eine Abmahnung hätte geben müssen.
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die schließung mit verweis auf:
http://www.eintracht.de/meine_eintracht/forum/15/11167257/

war ein fehler! sorry!
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Bei Verfehlungen im Vertrauensbereich brauchts keine Abmahnung.

Derzeit ist die die Rechtsprechung Glashart. Bei Diebstahl bist Du draußen. Egal ob der Wert 10 Cent oder 10.000 Euro beträgt.

Ich kann mir trotzdem vorstellen warum der Arbeitgeber keine Rechte mehr aus der Kündigung herleiten will. Ich gehe davon aus, dass die Arbeitgeberverbände sich eingeschaltet haben.

Die Geschichte könnte bei der durchzuführenden Interessenabwägung sehr knifflig werden. 34 Jahre  beanstandungsfreie Beschäftigungsdauer , da könnte was gehen zugunsten der Arbeitnehmerin.

Ich vermute, man will keinen von der  Öffentlichkeit begleiteten Fall schaffen, der womöglich eine Änderung der Rechtsprechung herbeiführt.
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Ich persönlich habe ein gewaltiges Problem damit, wenn man sich von langjährigen tariflich bezahlten Mitarbeitern mit so einem Vorwand trennt. Sicherlich in USA, usw. gibt es keinen Kündigungsschutz, aber wir leben ja schließlich im Wohlfahrtsstaat Deutschland.
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FelixGnadenlos schrieb:
Ich persönlich habe ein gewaltiges Problem damit, wenn man sich von langjährigen tariflich bezahlten Mitarbeitern mit so einem Vorwand trennt. Sicherlich in USA, usw. gibt es keinen Kündigungsschutz, aber wir leben ja schließlich im Wohlfahrtsstaat Deutschland.


Zumal es nach Aussagen der Mitarbeiterin ja auch gängige Praxis war, dass sie sich von den von ihr vorbereiteten Buffets bediente.

Ich kenne übrigens auch keine Unternehmen, in dem sowas auch nur ansatzweise verboten wäre. Ganz im Gegenteil: Wenn bei uns irgendwas auf den Tisch käme, von dessen Qualität sich der zuständige Mitarbeiter vorher nicht überzeugt hat, hätte ich damit ein Problem.  
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Endless schrieb:
Hab den alten Thread leider nicht mehr gefunden.




http://www.eintracht.de/meine_eintracht/forum/15/11167257/
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Bigbamboo schrieb:
FelixGnadenlos schrieb:
Ich persönlich habe ein gewaltiges Problem damit, wenn man sich von langjährigen tariflich bezahlten Mitarbeitern mit so einem Vorwand trennt. Sicherlich in USA, usw. gibt es keinen Kündigungsschutz, aber wir leben ja schließlich im Wohlfahrtsstaat Deutschland.


Zumal es nach Aussagen der Mitarbeiterin ja auch gängige Praxis war, dass sie sich von den von ihr vorbereiteten Buffets bediente.

Ich kenne übrigens auch keine Unternehmen, in dem sowas auch nur ansatzweise verboten wäre. Ganz im Gegenteil: Wenn bei uns irgendwas auf den Tisch käme, von dessen Qualität sich der zuständige Mitarbeiter vorher nicht überzeugt hat, hätte ich damit ein Problem.  


Aber erst nachdem die Sitzung rum ist und ein Rest übrig blieb, davon konnten sich die Mitarbeiter was nehmen. Sie hatte sich diesmal aber vorher bedient und das macht den Unterschied.
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BananaJoe schrieb:
Endless schrieb:
Hab den alten Thread leider nicht mehr gefunden.




http://www.eintracht.de/meine_eintracht/forum/15/11167257/


gefeuert, weil er eine banane...  ,-)
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propain schrieb:

Aber erst nachdem die Sitzung rum ist und ein Rest übrig blieb, davon konnten sich die Mitarbeiter was nehmen. Sie hatte sich diesmal aber vorher bedient und das macht den Unterschied.


Was bringt's denn, wenn sie danach feststellt, dass der Metzger Mist geliefert hat?
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In einem solchen Fall zeigt sich doch sehr schön, dass die Rechtssprechung keinesfalls gerecht sein muss. Mit einem schönen Gruß an Heinz Gründel.  ,-)

Ich finde es jedenfalls lächerlich, so eine Frau fristlos zu kündigen.
Passt in die Athmosphäre, die derzeit herrscht. Man sieht, in bestimmten Fällen muss man den Kündigugunsschutz gar nicht justieren.
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Es ist doch generell so... Wenn man einen Kündigungsgrund finden will, dann findet man ihn auch. Ich glaube kaum, dass eine Person hier im Forum in der langjährigen Berufstätigkeit nichts "kündiguns-würdiges" getan hat.

Und sei es nur die Entwendung eines Kugelschreibers aus dem Büro oder weil man mal was aufm Dienstkopierer schnell kopiert hat für private Zwecke. Oder im Eintracht-Forum rumgeklickt...  

"Wer suchet, der findet" lautet hier die Devise.

Wenn jemand schon über mehrere Jahrzehnte ein verdienter "unbescholtener" Mitarbeiter ist, dann ist die Entlassung aus dem hier genannten Grund zwar vllt. rechtlich ok, aber moralisch mehr als fragwürdig.

Denn ich gehe mal stark davon aus, dass die neue Mitarbeiterin (wie im Link oben zu sehen) jetzt oft genug ebenfalls von den Frikadellen naschen wird, ohne gekündigt zu werden. Natürlich nur bis zu dem Zeitpunkt bis sie erste Falten kriegt und von den Frikadellen fett geworden ist. Dann ist das Naschen vom Buffet wieder ein gern hergeholter Kündigungsgrund.
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Mal ne Frage....angenommen die Frau bekommt 2.000 Euronen brutto im Monat...mit was für ner Abfindung kann sie dann rechnen vorm Arbeitsgericht?
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Abfindung: In der Regel pro Arbeitsjahr minimum 1 Monatsgehalt, in dem Fall denke ich mal würde ein Gründel mindestens 2 eher 3 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr rausholen, und im Zweifel mit der Klage auf Wiedereinstellung drohen, darüber hinaus darauf aufmerksam machen, dass die gute Frau keinerlei Chancen (altersbedingt) auf dem Arbeitsmarkt mehr hat.
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FelixGnadenlos schrieb:
Abfindung: In der Regel pro Arbeitsjahr minimum 1 Monatsgehalt, in dem Fall denke ich mal würde ein Gründel mindestens 2 eher 3 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr rausholen, und im Zweifel mit der Klage auf Wiedereinstellung drohen, darüber hinaus darauf aufmerksam machen, dass die gute Frau keinerlei Chancen (altersbedingt) auf dem Arbeitsmarkt mehr hat.



34 Jahre mal 2,5 Monatsgehälter = 84 Monatsgehälter. Nicht schlecht für eine 59jährige.

Ohne jegliche Wertung des Vorfalls.
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Bigbamboo schrieb:
FelixGnadenlos schrieb:
Abfindung: In der Regel pro Arbeitsjahr minimum 1 Monatsgehalt, in dem Fall denke ich mal würde ein Gründel mindestens 2 eher 3 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr rausholen, und im Zweifel mit der Klage auf Wiedereinstellung drohen, darüber hinaus darauf aufmerksam machen, dass die gute Frau keinerlei Chancen (altersbedingt) auf dem Arbeitsmarkt mehr hat.



34 Jahre mal 2,5 Monatsgehälter = 84 Monatsgehälter. Nicht schlecht für eine 59jährige.

Ohne jegliche Wertung des Vorfalls.  


bekommt sie mit ganz großer wahrscheinlichkeit nicht.

es gibt für abfindungen keine gesetzlichen regelungen, maximal durch tarifverträge definierte im falle eines sozialplans, der allerdings nur bei betriebsbedingten kündigungen in kraft tritt.

die dame wird eine einvernehmliche lösung mit dem arbeitgeber finden, völlig unabhängig von vorgaben und ohne arbeitsgericht. und dann werde die medien spekulieren was sie bekommen hat, da eine solche einigung wahrscheinlich beinhalten wird, dass das ergebnis nicht an die öffentlickeit getragen wird.
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Ich frage mich übrigens, wie oben verlinktes Blondie sich nun fühlen mag. Sie dürfte ja bei ihrer Einstellung kaum gewusst haben, wie und warum ihre Vorgängerin gegangen wurde.
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FelixGnadenlos schrieb:
Abfindung: In der Regel pro Arbeitsjahr minimum 1 Monatsgehalt, in dem Fall denke ich mal würde ein Gründel mindestens 2 eher 3 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr rausholen, und im Zweifel mit der Klage auf Wiedereinstellung drohen, darüber hinaus darauf aufmerksam machen, dass die gute Frau keinerlei Chancen (altersbedingt) auf dem Arbeitsmarkt mehr hat.



Leider ist die sog. "Regelabfindung" lediglich ein halbes Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Es ist aber richtig, dass hier höhere Beträge aushandelbar sind.
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Bigbamboo schrieb:
Ich frage mich übrigens, wie oben verlinktes Blondie sich nun fühlen mag. Sie dürfte ja bei ihrer Einstellung kaum gewusst haben, wie und warum ihre Vorgängerin gegangen wurde.  


Wie die sich fuehlen mag? Meinst du an ihrem eigenen Schreibtisch oder auf dem des Chefs?
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Richtig die Regelabfindung ist ein halbes Gehalt.
Sie kann aber steigen. Dies richtet sich in erster Linie nach den Erfolgssausichten im Prozeß und auch nach der Beschäftigungsdauer.


Mehr als ein Gehalt pro Beschäftigungsjahr habe ich noch nicht erstritten und auch noch nicht gefangen..

Man sollte übrigens wissen, das es kein " Recht" auf Abfindung gibt. Ein weit verbreiterter Irrglaube. Erlebe ich fast täglich.

Kein AG zahlt freiwillig. Verständlich.


Er wägt einfach kaufmännisch ab. Warum?

Über ihm schwebt das Damoklesschwert des sogenannten " Annahmeverzugsrisikos".

Normalerweise gilt der Grundsatz, Keine Arbeit, kein Lohn.

Mit der Erhebung der Kündigungschutzklage tritt eine  Fiktionswirkung dergestalt ein, das so getan wird , als ob der AN die Arbeitsleistung anbietet.

Nimmt der AG diese Leistung nicht an gerät er in Verzug.

Das arbeitsgerichtliche Verfahren ist quasi unterteilt.  In Gütetermin und Kammertermin.
Den Gütetermin erhält man relativ schnell, nach 4-6 Wochen.

Den Kammertermin, in dem endgültig über die Berechtigung der Kündigung entschieden wird deutlich später. Es kann Wartezeiten von 9-10 Monaten , manchmal noch länger, geben.
Stellt sich nun herraus, das die Kündigung unwirksam war,kann der AG die bis dahin aufgelaufenen Gehälter nachzahlen, ohne dafür eine Gegenleistung empfangen zu haben.

Im Gütermin wird meist eine Einschätzng des Gerichts vermittelt, wohin die Reise geht. Das erhöht die Vergleichsbereitschaft ungemein.
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Der Chef ist jetzt bei SternTV.

Und das, wo ich doch nur Dienstags RTL schaue.


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