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Autoverkauf (privat) - Käufer will vom Vertrag zurücktreten

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So,

eben von der Arbeit heimgekommen und negativ überrascht worden.
Wir haben am WE unser altes Auto (was keinen TÜV mehr hatte) an ein Pärchen verkauft.In der Anzeige haben wir alles erwähnt (also auch,dass er keinen TÜV hatte).
Beim Kauf haben wir es ihnen mehrmals gesagt und auf ihre Frage hin,"ob er TÜV bekommen würde" mit (so weit ich mich erinnern kann) "bisher hat er immer TÜV bekommen; stand jetzt aber mehr als 4 Monate unbenutzt draußen herum" beantwortet.
Nun haben sie heute angerufen und wollen vom Vertrag zurücktreten,da sie noch Reparaturarbeiten in der Werkstatt machen  lassen müssten,die für den TÜV notwendig wären.

Habe mir in der Kürze der Zeit die Rechtslage ein wenig durchgelesen,bin mir aber unsicher,ab wann ein "gravierender/gravierender Mangel" fest steht.

Insgesamt sprechen wir hier von nem Betrag von 150€ für ein knapp 20 Jahre altes Auto ohne TÜV...

Anm: Meine persönliche Meinung dazu ist,dass ich bei nem Kauf von so einem Auto damit rechnen muss,dass Reparaturen zu machen sind.Eben,weil er so alt ist und so lange rumgestanden hat bzw. keinen TÜV hat.

Würde mich über Rückmeldungen freuen
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Wie sieht der Kaufvertrag aus? Habe über adac Kaufvertrag damals verkauft. dort steht drin dass das Kraftfahrzeug unter Ausschluss der sachmängelhaftung verkauft wird.
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Sachmängelausschluss haben wir auch drin,jedoch behaupten die Käufer (haben mit meiner Frau telefoniert),dass wir ihnen "versprochen hätten,dass er den TÜV so schaffen würde".Haben wir aber nicht...
Haben nur das gesagt,was ich vorhin schrieb - mit dem
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Aeppelwoifanatiker schrieb:
Sachmängelausschluss haben wir auch drin,jedoch behaupten die Käufer (haben mit meiner Frau telefoniert),dass wir ihnen "versprochen hätten,dass er den TÜV so schaffen würde".Haben wir aber nicht...
Haben nur das gesagt,was ich vorhin schrieb - mit dem

Es gilt das gedruckte Wort auf dem Vertrag...Weshalb habt ihr das Auto nicht an einen Ausschlachter verkauft? Der haette euch das gleiche gegeben...
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der hatte nur 50€ geboten... ,-)
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Das Geld hast du von dem Pärchen bereits ?

Vertrag wurde auch unterschrieben ?

Dann ist der Vertrag natürlich rechtsgültig u. das Pärchen kann selbstverständlich  nicht zurücktreten.

Den Grund  dafür hast du ja selbst schon beschrieben.

Selbstverständlich muss der Käufer damit rechnen- vor allem bei einem  20j alten FZ,dass einer TÜV Untersuchung mit Mängeln am Auto zu rechnen ist.

Daran ändert auch deine abgegebene Meinung gegenüber dem Käufer nichts,dass du  sagtest ,er habe bisher immer die TÜV- Plakette bekommen.
Das ist völlig unerheblich.
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Ich sag mal so, woher sollst du wissen was der Tüv am Ende beanstandet?
Wenn man als Käufer keine Ahnung hat, dann sollte man jemanden mitnehmen der alles etwas einschätzen kann.
Vor dem Kauf besteht ja auch die Möglichkeit, wenn man sich als Käufer unsicher ist, mit dem Fahrzeug vor dem Kauf zum Tüv zu fahren, da gibt es dann die passende Einschätzung, kostet halt Geld, spart aber am Ende vieleicht viel Ärger.
In der Regel ist man bei einem Verkauf mit einem Privaten Kaufvertrag, wie der vom ADAC, auf der sicheren Seite, im grossen und ganzen gilt gekauft wie gesehen.
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klingt gut

Geld haben wir,Verträge sind unterschrieben.

Eine Sache noch: Es war abgemacht,dass sie den Wagen ummelden.Was ist,wenn die sich aus "Trotz" quer stellen,es einfach nicht machen und mit dem Wagen irgend nen Mist bauen?

Haben der Versicherung den Verkauf mitgeteilt (schriftlich),auf der Zulassungsstelle waren wir auch,da meinten die aber nur,dass der Verkäufer die Ummeldung machen würde/müsste,wenn er die Papiere hat und wollten die Meldung des Verkaufs gar nicht haben.
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Aeppelwoifanatiker schrieb:
klingt gut

Geld haben wir,Verträge sind unterschrieben.

Eine Sache noch: Es war abgemacht,dass sie den Wagen ummelden.Was ist,wenn die sich aus "Trotz" quer stellen,es einfach nicht machen und mit dem Wagen irgend nen Mist bauen?

Haben der Versicherung den Verkauf mitgeteilt (schriftlich),auf der Zulassungsstelle waren wir auch,da meinten die aber nur,dass der Verkäufer die Ummeldung machen würde/müsste,wenn er die Papiere hat und wollten die Meldung des Verkaufs gar nicht haben.


Steht das Fz noch bei Dir ?
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Aeppelwoifanatiker schrieb:
klingt gut

Geld haben wir,Verträge sind unterschrieben.

Eine Sache noch: Es war abgemacht,dass sie den Wagen ummelden.Was ist,wenn die sich aus "Trotz" quer stellen,es einfach nicht machen und mit dem Wagen irgend nen Mist bauen?

Haben der Versicherung den Verkauf mitgeteilt (schriftlich),auf der Zulassungsstelle waren wir auch,da meinten die aber nur,dass der Verkäufer die Ummeldung machen würde/müsste,wenn er die Papiere hat und wollten die Meldung des Verkaufs gar nicht haben.


Welche Zulassung ist das?
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pelo schrieb:
Aeppelwoifanatiker schrieb:
klingt gut

Geld haben wir,Verträge sind unterschrieben.

Eine Sache noch: Es war abgemacht,dass sie den Wagen ummelden.Was ist,wenn die sich aus "Trotz" quer stellen,es einfach nicht machen und mit dem Wagen irgend nen Mist bauen?

Haben der Versicherung den Verkauf mitgeteilt (schriftlich),auf der Zulassungsstelle waren wir auch,da meinten die aber nur,dass der Verkäufer die Ummeldung machen würde/müsste,wenn er die Papiere hat und wollten die Meldung des Verkaufs gar nicht haben.


Steht das Fz noch bei Dir ?


Bist du eingeschlafen ?

Falls du das Fz mit   noch angemeldeten Kennzeichen abgegeben hast  u. die Käufer dies zb. nicht ummelden würden ,hättest du ein Problem mit deiner Versicherung ,sollte es in nächster Zeit  mit deinem (ehemaligen ) Fz zu einem Unfall kommen. Deine Versicherung  haftet nämlich weiterhin ,sollten die Käufer einen Unfall bauen. Dh du würdest im Schadensfall hochgestuft.
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Hi

ne,bin nicht eingeschlafen.Eben haben nur die Käufer angerufen und "Terror" gemacht.Drohen mit Anwalt,Schwiegermutter wäre Polizistin usw...Das Fahrzeug hätte "gravierende Mängel" (Unterboden sei verrostet) und sie müssten deshalb bei ner privaten Werkstatt 300€ investieren,damit er über den TÜV kommt.Das wäre ihnen zu viel.

Ich könnte grade kotzen,ist mir grade - vor allem in der Kürze der Zeit - zu viel...

Falls der wirklich so verrostet sein sollte,würde es mich interessieren,ob dies als gravierender Mangel gelten würde.Als Laie lege ich mich ja normalerweise nicht unter das Auto und kann somit nicht wissen,ob er verrostet ist oder nicht.Oder?

Ich möchte einfach "nur" Rechtssicherheit haben,wobei mir der Geschiss um die Karre jetzt schon zu viel ist
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Gut, grosse Löscher kann man auch als Laie sehen, aber verlangen kann man das von diesem trotzdem nicht.
Bei einem 20Jahre alten Auto muss man immer mit Mängeln rechnen, auch welchen die noch mal Geld kosten.
Für mich ist es blauäugig gekauft

Und was hast du bekommen, 150,-€?
Da frage ich mich was manche Leute erwarten?
Wie gesagt, bei so einem alten Auto muss man mit Mängeln rechnen und dann noch vorallem wenn das Auto keinen Tüv hat und nur 150,-€ kostet.

Noch mal zur der Zulassung, die muss die Meldung über den Verkauf annehmen, die melden das dann der Zulassung des Käufers, der schreibt dann den Käufer an falls der das Fahrzeug nich ab/ummeldet
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Mainhattener schrieb:
Gut, grosse Löscher kann man auch als Laie sehen, aber verlangen kann man das von diesem trotzdem nicht.
Bei einem 20Jahre alten Auto muss man immer mit Mängeln rechnen, auch welchen die noch mal Geld kosten.
Für mich ist es blauäugig gekauft

Und was hast du bekommen, 150,-€?
Da frage ich mich was manche Leute erwarten?
Wie gesagt, bei so einem alten Auto muss man mit Mängeln rechnen und dann noch vorallem wenn das Auto keinen Tüv hat und nur 150,-€ kostet.

Noch mal zur der Zulassung, die muss die Meldung über den Verkauf annehmen, die melden das dann der Zulassung des Käufers, der schreibt dann den Käufer an falls der das Fahrzeug nich ab/ummeldet


Ich sehe dass zu 100% auch so.Leider verstehen die Käufer es nicht bzw. sind direkt mit der Karre zum TÜV gefahren und haben gedacht,dass er so rüber kommt...

Oh man,hatte das kapitel schon abgehakt...und das mit dem Anwalt meinen die echt ernst.Auch nachdem ich denen erklärt habe,dass ein Schreiben eines Anwalts den Kaufbetrag eigentlich schon fast übersteigt.
Seine andere Aussage war,dass er die Karre in die Werkstatt bringt und mir die Rechnung zukommen lässt  Meine Antwort war: Ja ne,is klar.

Wie gesagt,ich versuche grade rauszufinden,ob der (angebliche) Unterbodenrost als gravierender Mangel zählt,den ich als Laie hätte erkennen können/müssen und ob er deshalb vom Vertrag zurücktreten könne.

Denn auch da vertritt der liebe Herr die Meinung,dass er eine "gesetzliche Rückgabe/Umtauschfrist" von 2 Wochen hätte...
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Also die sollen mal nicht so ein Theater machen wegen "300E TÜV Reparatur.

Andere wären da froh ,wenn sie mit so wenig Kosten durch den Tüv kommen.

Du könntest natürlich auch sagen, ich will die Käufer nicht so enttäuschen u.nehme das Fz zurück

Aber rechtlich ist die Sache klar. No Problems.

Da können die einen Polizisten, 2  Politessen  o. den Präsidenten vom BVG in der Familie haben. Is wurscht.
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Aeppelwoifanatiker schrieb:
Mainhattener schrieb:
Gut, grosse Löscher kann man auch als Laie sehen, aber verlangen kann man das von diesem trotzdem nicht.
Bei einem 20Jahre alten Auto muss man immer mit Mängeln rechnen, auch welchen die noch mal Geld kosten.
Für mich ist es blauäugig gekauft

Und was hast du bekommen, 150,-€?
Da frage ich mich was manche Leute erwarten?
Wie gesagt, bei so einem alten Auto muss man mit Mängeln rechnen und dann noch vorallem wenn das Auto keinen Tüv hat und nur 150,-€ kostet.

Noch mal zur der Zulassung, die muss die Meldung über den Verkauf annehmen, die melden das dann der Zulassung des Käufers, der schreibt dann den Käufer an falls der das Fahrzeug nich ab/ummeldet


Ich sehe dass zu 100% auch so.Leider verstehen die Käufer es nicht bzw. sind direkt mit der Karre zum TÜV gefahren und haben gedacht,dass er so rüber kommt...

Oh man,hatte das kapitel schon abgehakt...und das mit dem Anwalt meinen die echt ernst.Auch nachdem ich denen erklärt habe,dass ein Schreiben eines Anwalts den Kaufbetrag eigentlich schon fast übersteigt.
Seine andere Aussage war,dass er die Karre in die Werkstatt bringt und mir die Rechnung zukommen lässt  Meine Antwort war: Ja ne,is klar.

Wie gesagt,ich versuche grade rauszufinden,ob der (angebliche) Unterbodenrost als gravierender Mangel zählt,den ich als Laie hätte erkennen können/müssen und ob er deshalb vom Vertrag zurücktreten könne.

Denn auch da vertritt der liebe Herr die Meinung,dass er eine "gesetzliche Rückgabe/Umtauschfrist" von 2 Wochen hätte...


Es gibt Rost und Rost, je nachdem wie Stark, Löscher sind natürlich ein Mangel wo es keinen Tüv gibt.
Ohne den Unterboden gesehen zu haben, kann ich da leider auch kein genaues Urteil abgeben.

Da er den Wagen von Privat gekauft hat, gibt es auch kein Rückgaberecht.
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Mit den Kosten, 300,-€ ist sicher Geld, aber nix übermässiges, schon ein Satz Reifen für einen Kleinwagen kosten 150,-€ (ohne Montage).
Und das er dir die Rechnung schicken will, das klinkt danach das er hofft das du so blöd bist und ihm das Auto bezahlst. weil du nervös wirst.
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Für 300,- € macht eine Fachwerkstatt grad mal...... nix.
Ein freier Schrauber arbeitet dafür ohne incl. Mwst. ca. 4 Stunden (+ Material)
Kann also nix Wildes sein am Auto.
Als problematisch empfinde ich nur, dass die deine Kennzeichen, Schein und Brief haben.
Da kannst Du aml nur hoffen, dass die jetzt aus Ärger und Bosheit mit dem Auto keinen Tanklastzug ins Wasserschutzgebiet abdrängen.
Die Frage ist, ob Du jetzt Nerven und Bock auf die Streiterei hast, oder den Weg des geringen Widerstands gehst, die Karre für 120,-€ zurücknimmst und neu annoncierst.
Irgendeiner findet sich in dieser Preisklasse doch immer als Abnehmer.
Beim Nächsten gibst Du die Kennzeichen besser nicht mit....
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Ja,bin nach Durchsicht von Rechtsseiten, Kaufvertrag usw. zu folgendem bisherigem Schluss gekommen:

1. Wir sind im Recht

2. Wir wollen keinen wirklichen Ärger deshalb haben (ich gehe aber davon aus,dass die Käufer lieber 300€+ für nen Anwalt ausgeben würden,als einfach die 300€ für den TÜV zu latzen...)

3. Deshalb gibt es morgen das Angebot an die,dass die uns die Karre wieder bringen (die wohnen in Wiesbaden,wir in FFM) und wir das Ganze rückabwickeln oder, dass die die Karre behalten und ummelden und instand setzen lassen.

4. Hatte zu meiner Frau gesagt,dass wir vielleicht überlegen sollten,dass bei einer motivierten Feuerwehrtruppe gegen ein paar Kisten Äppler einzutauschen (die brauchen doch immer mal "Testfahrzeuge")

5. Die Schilder hatten wir erst hier behalten.Die von der Zulassungsstelle in FFM meinten aber,dass meine Frau die den Käufern geben solle,damit die dann die Karre ummelden könnten.Den "Vertrag" des Kaufes für die Zulassungsstelle wollte er nicht haben...
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Aeppelwoifanatiker schrieb:

5. Die Schilder hatten wir erst hier behalten.Die von der Zulassungsstelle in FFM meinten aber,dass meine Frau die den Käufern geben solle,damit die dann die Karre ummelden könnten.Den "Vertrag" des Kaufes für die Zulassungsstelle wollte er nicht haben...


Normal muss die Zulassung in Frankfurt die Meldung annehmen, damit sie die in Wiesbaden darüber informieren, wenn der Käufer dann nicht ab/ummeldet schreibt diese den zumindest an.

Wie eben gesagt wurde und ich sagte, 300,-€ sind eigentlich nicht viel Geld für Reparaturen, andere wären froh für 540,-€ ein Auto mit neuem Tüv zu haben.


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