>

Nach Auslandstätigkeit kein Anspruch auf ALG I und ALG II!

#
Dirty-Harry schrieb:
francoforte-mpaxx schrieb:
Misanthrop schrieb:
Möglicherweise findest Du hier

http://www.ba-auslandsvermittlung.de/lang_de/nn_424962/DE/Rueckkehrer/Deutschland/Deutschland-Knoten.html__nnn=true

bereits die nötigen Informationen. Das würde in aller Ausführlichkeit hier den Rahmen sprengen.

Nebenbei bemerkt:
Natürlich besitzt Du einen Alg II-Anspruch. Ganz egal, ob Du bei den Eltern wohnst oder nicht, ob Du Ü-25 bist oder nicht. Alg II ist keine Versicherungsleistung und würde Dir sogar als Italiener, der bereits einmal in Deutschland gearbietet hat, zustehen.
Den entprechenden Antrag solltest Du auf jeden Fall sofort stellen.

Ganz am Rande:
Der richtige Anwalt in Deiner Sache sollte wünschenswerterweise Sozialrechtler und nicht Arbeitsrechtler sein. Nicht, dass die das vielleicht nicht auch könnten, aber man weiß ja nie.


Ja,das mit dem Anwalt bin ich noch am überlegen bezw. muss noch ein Telefonat in den nächsten 1-2 Tagen mit der Arbeitsagentur abwarten und entscheide danach das weitere Vorgehen.

Ich frage mich nur,wie die sich das vom Arbeitsamt so vorstellen?!
Vermitteln einem eventuell (in meinem Fall jetzt nicht,aber las davon schon im Netz) einen Arbeitsplatz im Ausland und wenn man zurückkehrt hat man keinen Anspruch (wegen der ´Anwartschaftszeit´ ) auf ALG...
Da muss man echt einen Job ´im Rücken´ haben,wenn man ins Ausland und irgendwann dann zurückkehren will.

Ja,bin nun über meine Eltern Krankenversichert für 2 Monate


Das mit KV über die Eltern freut mich.

Aber ehrlich gesagt frag ich mich,auf welcher Grundlage dies stattfindet.?

Bin zig Jahre raus aus dem Beruf(und es ändert sich inzw. ja oft was).

Aber das was Sofa 2009 oben insgesamt ausgeführt aus,hätte ich exakt ebnfalls so gesehen.

Auf welcher Grundlage bist Du bei den Eltern mitversichert?Familienversicherung kann es im eigentlichen Sinne nicht sein.

Ich hätte aufgrund der genannten Umstände ebenfalls lediglich die Möglichkeit einer frw. Mitgliedschaft im Anschluß an die Auslandsbeschäftigung (da gelten Ausschlußfristen !!) gesehen.

Hört sich etwas merkwürdig an,diese Mitversicherung bei den Eltern für 2 Monate.

Deshalb meine Bitte, sicherheitshalber auch den Bereich krankenversicherung in die Beratung mit dem Fachanwalt für Sozialrecht einbeziehen.Erscheint mir sinnvoll.


Ich bin alles andere als ein Experte auf dem Gebiet, aber das hört sich so an, als würde er in zwei Monaten die Altersgrenze (23 Jahre) nach § 10 II Nr. 2 SGB V erreichen und deshalb nur bis dahin mitversichert sein.
#
KroateAusFfm schrieb:
Dirty-Harry schrieb:
francoforte-mpaxx schrieb:
Misanthrop schrieb:
Möglicherweise findest Du hier

http://www.ba-auslandsvermittlung.de/lang_de/nn_424962/DE/Rueckkehrer/Deutschland/Deutschland-Knoten.html__nnn=true

bereits die nötigen Informationen. Das würde in aller Ausführlichkeit hier den Rahmen sprengen.

Nebenbei bemerkt:
Natürlich besitzt Du einen Alg II-Anspruch. Ganz egal, ob Du bei den Eltern wohnst oder nicht, ob Du Ü-25 bist oder nicht. Alg II ist keine Versicherungsleistung und würde Dir sogar als Italiener, der bereits einmal in Deutschland gearbietet hat, zustehen.
Den entprechenden Antrag solltest Du auf jeden Fall sofort stellen.

Ganz am Rande:
Der richtige Anwalt in Deiner Sache sollte wünschenswerterweise Sozialrechtler und nicht Arbeitsrechtler sein. Nicht, dass die das vielleicht nicht auch könnten, aber man weiß ja nie.


Ja,das mit dem Anwalt bin ich noch am überlegen bezw. muss noch ein Telefonat in den nächsten 1-2 Tagen mit der Arbeitsagentur abwarten und entscheide danach das weitere Vorgehen.

Ich frage mich nur,wie die sich das vom Arbeitsamt so vorstellen?!
Vermitteln einem eventuell (in meinem Fall jetzt nicht,aber las davon schon im Netz) einen Arbeitsplatz im Ausland und wenn man zurückkehrt hat man keinen Anspruch (wegen der ´Anwartschaftszeit´ ) auf ALG...
Da muss man echt einen Job ´im Rücken´ haben,wenn man ins Ausland und irgendwann dann zurückkehren will.

Ja,bin nun über meine Eltern Krankenversichert für 2 Monate


Das mit KV über die Eltern freut mich.

Aber ehrlich gesagt frag ich mich,auf welcher Grundlage dies stattfindet.?

Bin zig Jahre raus aus dem Beruf(und es ändert sich inzw. ja oft was).

Aber das was Sofa 2009 oben insgesamt ausgeführt aus,hätte ich exakt ebnfalls so gesehen.

Auf welcher Grundlage bist Du bei den Eltern mitversichert?Familienversicherung kann es im eigentlichen Sinne nicht sein.

Ich hätte aufgrund der genannten Umstände ebenfalls lediglich die Möglichkeit einer frw. Mitgliedschaft im Anschluß an die Auslandsbeschäftigung (da gelten Ausschlußfristen !!) gesehen.

Hört sich etwas merkwürdig an,diese Mitversicherung bei den Eltern für 2 Monate.

Deshalb meine Bitte, sicherheitshalber auch den Bereich krankenversicherung in die Beratung mit dem Fachanwalt für Sozialrecht einbeziehen.Erscheint mir sinnvoll.


Ich bin alles andere als ein Experte auf dem Gebiet, aber das hört sich so an, als würde er in zwei Monaten die Altersgrenze (23 Jahre) nach § 10 II Nr. 2 SGB V erreichen und deshalb nur bis dahin mitversichert sein.


Ist er nicht über 25 J.? Oder hab ich  Hinweise  oben nicht richtig verstanden ?.

zumindest  er uns sein genaues Alter bislang nicht genannt

Evtl. sagt er uns ja insoweit bitte noch Details .

evtl. können wir dann ja zumindest gemeinsam in dem KV Bereich alle Klarheiten beseitigen
#
jona_m schrieb:
Misanthrop schrieb:
Nur, um das nochmal klarzustellen:

Einen Alg II-Anspruch verliert man nicht durch vorhergende Auslandstätigkeit.
Wenn hier oben steht, dass ein solcher unter gewissen Umständen beim TE nicht bestehen könnte, sofern seine Eltern über hinreichendes Einkommen verfügen, dann läge das an den Besonderheiten der Einkommensanrechnung im SGB II. Die gibt es aber immer und nicht nur bei Auslandsrückkehrern.

Und wer Alg II bekommt, erhält auch Leistungen für seine Krankenversicherung.
Ganz so dramatisch ist das also nicht.


Ich hab für mich dann trotzdem schon mal festgestellt, dass ich nur mit Job zurück nach Deutschland kommen werde.  ,-)  


Ich bin auch am überlegen,ob ich jemals wieder in Italien/Österreich arbeiten werde (was ich in absehbarer Zeit vorhabe).


Dirty-Harry schrieb:
francoforte-mpaxx schrieb:
Misanthrop schrieb:
Möglicherweise findest Du hier

http://www.ba-auslandsvermittlung.de/lang_de/nn_424962/DE/Rueckkehrer/Deutschland/Deutschland-Knoten.html__nnn=true

bereits die nötigen Informationen. Das würde in aller Ausführlichkeit hier den Rahmen sprengen.

Nebenbei bemerkt:
Natürlich besitzt Du einen Alg II-Anspruch. Ganz egal, ob Du bei den Eltern wohnst oder nicht, ob Du Ü-25 bist oder nicht. Alg II ist keine Versicherungsleistung und würde Dir sogar als Italiener, der bereits einmal in Deutschland gearbietet hat, zustehen.
Den entprechenden Antrag solltest Du auf jeden Fall sofort stellen.

Ganz am Rande:
Der richtige Anwalt in Deiner Sache sollte wünschenswerterweise Sozialrechtler und nicht Arbeitsrechtler sein. Nicht, dass die das vielleicht nicht auch könnten, aber man weiß ja nie.


Ja,das mit dem Anwalt bin ich noch am überlegen bezw. muss noch ein Telefonat in den nächsten 1-2 Tagen mit der Arbeitsagentur abwarten und entscheide danach das weitere Vorgehen.

Ich frage mich nur,wie die sich das vom Arbeitsamt so vorstellen?!
Vermitteln einem eventuell (in meinem Fall jetzt nicht,aber las davon schon im Netz) einen Arbeitsplatz im Ausland und wenn man zurückkehrt hat man keinen Anspruch (wegen der ´Anwartschaftszeit´ ) auf ALG...
Da muss man echt einen Job ´im Rücken´ haben,wenn man ins Ausland und irgendwann dann zurückkehren will.

Ja,bin nun über meine Eltern Krankenversichert für 2 Monate


Das mit KV über die Eltern freut mich.

Aber ehrlich gesagt frag ich mich,auf welcher Grundlage dies stattfindet.?

Bin zig Jahre raus aus dem Beruf(und es ändert sich inzw. ja oft was).

Aber das was Sofa 2009 oben insgesamt ausgeführt aus,hätte ich exakt ebnfalls so gesehen.

Auf welcher Grundlage bist Du bei den Eltern mitversichert?Familienversicherung kann es im eigentlichen Sinne nicht sein.

Ich hätte aufgrund der genannten Umstände ebenfalls lediglich die Möglichkeit einer frw. Mitgliedschaft im Anschluß an die Auslandsbeschäftigung (da gelten Ausschlußfristen !!) gesehen.

Hört sich etwas merkwürdig an,diese Mitversicherung bei den Eltern für 2 Monate.

Deshalb meine Bitte, sicherheitshalber auch den Bereich krankenversicherung in die Beratung mit dem Fachanwalt für Sozialrecht einbeziehen.Erscheint mir sinnvoll.






Ja,das klappt glücklicherweise noch für 2 Monate.

KroateAusFfm schrieb:
Dirty-Harry schrieb:
francoforte-mpaxx schrieb:
Misanthrop schrieb:
Möglicherweise findest Du hier

http://www.ba-auslandsvermittlung.de/lang_de/nn_424962/DE/Rueckkehrer/Deutschland/Deutschland-Knoten.html__nnn=true

bereits die nötigen Informationen. Das würde in aller Ausführlichkeit hier den Rahmen sprengen.

Nebenbei bemerkt:
Natürlich besitzt Du einen Alg II-Anspruch. Ganz egal, ob Du bei den Eltern wohnst oder nicht, ob Du Ü-25 bist oder nicht. Alg II ist keine Versicherungsleistung und würde Dir sogar als Italiener, der bereits einmal in Deutschland gearbietet hat, zustehen.
Den entprechenden Antrag solltest Du auf jeden Fall sofort stellen.

Ganz am Rande:
Der richtige Anwalt in Deiner Sache sollte wünschenswerterweise Sozialrechtler und nicht Arbeitsrechtler sein. Nicht, dass die das vielleicht nicht auch könnten, aber man weiß ja nie.


Ja,das mit dem Anwalt bin ich noch am überlegen bezw. muss noch ein Telefonat in den nächsten 1-2 Tagen mit der Arbeitsagentur abwarten und entscheide danach das weitere Vorgehen.

Ich frage mich nur,wie die sich das vom Arbeitsamt so vorstellen?!
Vermitteln einem eventuell (in meinem Fall jetzt nicht,aber las davon schon im Netz) einen Arbeitsplatz im Ausland und wenn man zurückkehrt hat man keinen Anspruch (wegen der ´Anwartschaftszeit´ ) auf ALG...
Da muss man echt einen Job ´im Rücken´ haben,wenn man ins Ausland und irgendwann dann zurückkehren will.

Ja,bin nun über meine Eltern Krankenversichert für 2 Monate


Das mit KV über die Eltern freut mich.

Aber ehrlich gesagt frag ich mich,auf welcher Grundlage dies stattfindet.?

Bin zig Jahre raus aus dem Beruf(und es ändert sich inzw. ja oft was).

Aber das was Sofa 2009 oben insgesamt ausgeführt aus,hätte ich exakt ebnfalls so gesehen.

Auf welcher Grundlage bist Du bei den Eltern mitversichert?Familienversicherung kann es im eigentlichen Sinne nicht sein.

Ich hätte aufgrund der genannten Umstände ebenfalls lediglich die Möglichkeit einer frw. Mitgliedschaft im Anschluß an die Auslandsbeschäftigung (da gelten Ausschlußfristen !!) gesehen.

Hört sich etwas merkwürdig an,diese Mitversicherung bei den Eltern für 2 Monate.

Deshalb meine Bitte, sicherheitshalber auch den Bereich krankenversicherung in die Beratung mit dem Fachanwalt für Sozialrecht einbeziehen.Erscheint mir sinnvoll.


Ich bin alles andere als ein Experte auf dem Gebiet, aber das hört sich so an, als würde er in zwei Monaten die Altersgrenze (23 Jahre) nach § 10 II Nr. 2 SGB V erreichen und deshalb nur bis dahin mitversichert sein.



Bin schon längst über 23...
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francoforte-mpaxx schrieb:
jona_m schrieb:
Misanthrop schrieb:
Nur, um das nochmal klarzustellen:

Einen Alg II-Anspruch verliert man nicht durch vorhergende Auslandstätigkeit.
Wenn hier oben steht, dass ein solcher unter gewissen Umständen beim TE nicht bestehen könnte, sofern seine Eltern über hinreichendes Einkommen verfügen, dann läge das an den Besonderheiten der Einkommensanrechnung im SGB II. Die gibt es aber immer und nicht nur bei Auslandsrückkehrern.

Und wer Alg II bekommt, erhält auch Leistungen für seine Krankenversicherung.
Ganz so dramatisch ist das also nicht.


Ich hab für mich dann trotzdem schon mal festgestellt, dass ich nur mit Job zurück nach Deutschland kommen werde.  ,-)  


Ich bin auch am überlegen,ob ich jemals wieder in Italien/Österreich arbeiten werde (was ich in absehbarer Zeit vorhabe).


Dirty-Harry schrieb:
francoforte-mpaxx schrieb:
Misanthrop schrieb:
Möglicherweise findest Du hier

http://www.ba-auslandsvermittlung.de/lang_de/nn_424962/DE/Rueckkehrer/Deutschland/Deutschland-Knoten.html__nnn=true

bereits die nötigen Informationen. Das würde in aller Ausführlichkeit hier den Rahmen sprengen.

Nebenbei bemerkt:
Natürlich besitzt Du einen Alg II-Anspruch. Ganz egal, ob Du bei den Eltern wohnst oder nicht, ob Du Ü-25 bist oder nicht. Alg II ist keine Versicherungsleistung und würde Dir sogar als Italiener, der bereits einmal in Deutschland gearbietet hat, zustehen.
Den entprechenden Antrag solltest Du auf jeden Fall sofort stellen.

Ganz am Rande:
Der richtige Anwalt in Deiner Sache sollte wünschenswerterweise Sozialrechtler und nicht Arbeitsrechtler sein. Nicht, dass die das vielleicht nicht auch könnten, aber man weiß ja nie.


Ja,das mit dem Anwalt bin ich noch am überlegen bezw. muss noch ein Telefonat in den nächsten 1-2 Tagen mit der Arbeitsagentur abwarten und entscheide danach das weitere Vorgehen.

Ich frage mich nur,wie die sich das vom Arbeitsamt so vorstellen?!
Vermitteln einem eventuell (in meinem Fall jetzt nicht,aber las davon schon im Netz) einen Arbeitsplatz im Ausland und wenn man zurückkehrt hat man keinen Anspruch (wegen der ´Anwartschaftszeit´ ) auf ALG...
Da muss man echt einen Job ´im Rücken´ haben,wenn man ins Ausland und irgendwann dann zurückkehren will.

Ja,bin nun über meine Eltern Krankenversichert für 2 Monate


Das mit KV über die Eltern freut mich.

Aber ehrlich gesagt frag ich mich,auf welcher Grundlage dies stattfindet.?

Bin zig Jahre raus aus dem Beruf(und es ändert sich inzw. ja oft was).

Aber das was Sofa 2009 oben insgesamt ausgeführt aus,hätte ich exakt ebnfalls so gesehen.

Auf welcher Grundlage bist Du bei den Eltern mitversichert?Familienversicherung kann es im eigentlichen Sinne nicht sein.

Ich hätte aufgrund der genannten Umstände ebenfalls lediglich die Möglichkeit einer frw. Mitgliedschaft im Anschluß an die Auslandsbeschäftigung (da gelten Ausschlußfristen !!) gesehen.

Hört sich etwas merkwürdig an,diese Mitversicherung bei den Eltern für 2 Monate.

Deshalb meine Bitte, sicherheitshalber auch den Bereich krankenversicherung in die Beratung mit dem Fachanwalt für Sozialrecht einbeziehen.Erscheint mir sinnvoll.






Ja,das klappt glücklicherweise noch für 2 Monate.

KroateAusFfm schrieb:
Dirty-Harry schrieb:
francoforte-mpaxx schrieb:
Misanthrop schrieb:
Möglicherweise findest Du hier

http://www.ba-auslandsvermittlung.de/lang_de/nn_424962/DE/Rueckkehrer/Deutschland/Deutschland-Knoten.html__nnn=true

bereits die nötigen Informationen. Das würde in aller Ausführlichkeit hier den Rahmen sprengen.

Nebenbei bemerkt:
Natürlich besitzt Du einen Alg II-Anspruch. Ganz egal, ob Du bei den Eltern wohnst oder nicht, ob Du Ü-25 bist oder nicht. Alg II ist keine Versicherungsleistung und würde Dir sogar als Italiener, der bereits einmal in Deutschland gearbietet hat, zustehen.
Den entprechenden Antrag solltest Du auf jeden Fall sofort stellen.

Ganz am Rande:
Der richtige Anwalt in Deiner Sache sollte wünschenswerterweise Sozialrechtler und nicht Arbeitsrechtler sein. Nicht, dass die das vielleicht nicht auch könnten, aber man weiß ja nie.


Ja,das mit dem Anwalt bin ich noch am überlegen bezw. muss noch ein Telefonat in den nächsten 1-2 Tagen mit der Arbeitsagentur abwarten und entscheide danach das weitere Vorgehen.

Ich frage mich nur,wie die sich das vom Arbeitsamt so vorstellen?!
Vermitteln einem eventuell (in meinem Fall jetzt nicht,aber las davon schon im Netz) einen Arbeitsplatz im Ausland und wenn man zurückkehrt hat man keinen Anspruch (wegen der ´Anwartschaftszeit´ ) auf ALG...
Da muss man echt einen Job ´im Rücken´ haben,wenn man ins Ausland und irgendwann dann zurückkehren will.

Ja,bin nun über meine Eltern Krankenversichert für 2 Monate


Das mit KV über die Eltern freut mich.

Aber ehrlich gesagt frag ich mich,auf welcher Grundlage dies stattfindet.?

Bin zig Jahre raus aus dem Beruf(und es ändert sich inzw. ja oft was).

Aber das was Sofa 2009 oben insgesamt ausgeführt aus,hätte ich exakt ebnfalls so gesehen.

Auf welcher Grundlage bist Du bei den Eltern mitversichert?Familienversicherung kann es im eigentlichen Sinne nicht sein.

Ich hätte aufgrund der genannten Umstände ebenfalls lediglich die Möglichkeit einer frw. Mitgliedschaft im Anschluß an die Auslandsbeschäftigung (da gelten Ausschlußfristen !!) gesehen.

Hört sich etwas merkwürdig an,diese Mitversicherung bei den Eltern für 2 Monate.

Deshalb meine Bitte, sicherheitshalber auch den Bereich krankenversicherung in die Beratung mit dem Fachanwalt für Sozialrecht einbeziehen.Erscheint mir sinnvoll.


Ich bin alles andere als ein Experte auf dem Gebiet, aber das hört sich so an, als würde er in zwei Monaten die Altersgrenze (23 Jahre) nach § 10 II Nr. 2 SGB V erreichen und deshalb nur bis dahin mitversichert sein.



Bin schon längst über 23...


na dann. wie gesagt.Freuen würde es mich ja(auch wenn ich mir aufgrund der bis jetzt bekannten Umstände z.zt. keinen Reim wegen einer Familienversicherung über die Eltern  machen kann)

Vordruck der gesetzlichen Krankenversicherung ausgefüllt  und die haben den Anspruch geprüft und bestätigt ?

Dann wäre oder ist es ja zumindest insoweit in trockenen Tüchern

Auf jeden Fall soltest du insgesamt am Ball bleiben und keine Zweikämfe scheuen.Sorry für die Fußballsprache.Ich meine die Dinge klären.

Aber das scheinst Du ja zu machen.Hast irgendwas von einer Nachricht von der Arbeitsagentur erzählt ,worauf du wartest
#
Mal laut gedacht:
wenn der TE sagen wir bei einem Freund oder Mitglied der Forengemeinde ein Zimmer - sagen wir zum Spottpreis von 100,-€ - mietet, dann bekäme er einen Mietzuschuss, ALG2 und die KV? Egal ob er jemals dort wirklich einzieht? Der Vermieter müsste die genannten 100,-€ dann bei der EKSt angeben.
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Wehrheimer_Adler schrieb:
Mal laut gedacht:
wenn der TE sagen wir bei einem Freund oder Mitglied der Forengemeinde ein Zimmer - sagen wir zum Spottpreis von 100,-€ - mietet, dann bekäme er einen Mietzuschuss, ALG2 und die KV? Egal ob er jemals dort wirklich einzieht? Der Vermieter müsste die genannten 100,-€ dann bei der EKSt angeben.


Dann denke ich auch mal laut: § 263 StGB sieht eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren vor. Ebenso wird übrigens bestraft, wer zu einer solchen Tat anstiftet.
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francoforte-mpaxx schrieb:
Gude,habe folgendes Problem und wollte mal in die Runde fragen,
ob sich damit einer auskennt und mir Ratschläge/Tipps geben kann bezw. ähnliche Erfahrungen gemacht hat:

Ich habe nach meiner Lehre 2 Monate in Dt gearbeitet und war dann 4 1/4 Jahre in Italien in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis beschäftigt.

Nun bin ich aus Italien aus privaten Gründen (u.a Umorientierung/Weiterbildung) wieder zurückgekehrt und habe mich arbeitslos/suchend gemeldet.
Mein Antrag auf ALG I wurde abgelehnt,da ich zwischen Rückkehr aus Italien und Antragsstellung mind. 3 Wochen in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnist beschäftigt gewesen sein müssen.

Also,da schwillt mir echt der Kamm!
Ich habe in Italien eingezahlt und hatte einen relativ guten Job und fiel somit nicht dem Arbeitsamt zur Last und bekomme nun keine finanzielle Unterstützung!

Ich hätte damals den Job in Italien auch nicht antreten können und arbeitslos machen können...
Es heisst doch immer: Auslandserfahrung ist gut usw und dann wenn man zurück kommt hat man keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld und KV/RV,

Wie machen das denn Menschen,die nur saisonal zb. auf Malle (Ballermann und co) beschäftigt sind?
Die müssten dann ja auch (wenn sie nicht direkt Ende Oktober n neuen Job haben) sofort Krankenversicherunglos etc sein und haben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld oder?

Müssten diese dann ALG von ihrem letzten ´Einsatzland´ an/einfordern (trotzdem dass sie nun in Dt leben)?

Ich wohne zudem (wieder) bei meinen Eltern -> ´´Bedarfsgemeinschaft´´..

Kann mir da jemand Ratschläge/Tipps geben?

Danke im Voraus!  


hallo,

es ist definitiv falsch dass du in bedarfsgemeinschaft mit deinen eltern lebst. über 25 lebst du in einer haushaltsgemeinschaft.
bei der berechnung zu der leistungsfähigkeit deiner eltern gelten erhöhte freibeträge und sie können sämtliche ihrer ausgaben geltend machen. deswegen besteht auch bei gutem renteneinkommen deiner eltern die möglichkeit dass du eine bewilligung erhältst! ggfls. unter anrechnung der leistungsfähigen höhe des einkommens der eltern... aber versichert bist du dann in jedem fall!
einen antrag auf alg II würde ich deshalb in jedem fall stellen!
#
thenova1899 schrieb:
francoforte-mpaxx schrieb:
Gude,habe folgendes Problem und wollte mal in die Runde fragen,
ob sich damit einer auskennt und mir Ratschläge/Tipps geben kann bezw. ähnliche Erfahrungen gemacht hat:

Ich habe nach meiner Lehre 2 Monate in Dt gearbeitet und war dann 4 1/4 Jahre in Italien in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis beschäftigt.

Nun bin ich aus Italien aus privaten Gründen (u.a Umorientierung/Weiterbildung) wieder zurückgekehrt und habe mich arbeitslos/suchend gemeldet.
Mein Antrag auf ALG I wurde abgelehnt,da ich zwischen Rückkehr aus Italien und Antragsstellung mind. 3 Wochen in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnist beschäftigt gewesen sein müssen.

Also,da schwillt mir echt der Kamm!
Ich habe in Italien eingezahlt und hatte einen relativ guten Job und fiel somit nicht dem Arbeitsamt zur Last und bekomme nun keine finanzielle Unterstützung!

Ich hätte damals den Job in Italien auch nicht antreten können und arbeitslos machen können...
Es heisst doch immer: Auslandserfahrung ist gut usw und dann wenn man zurück kommt hat man keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld und KV/RV,

Wie machen das denn Menschen,die nur saisonal zb. auf Malle (Ballermann und co) beschäftigt sind?
Die müssten dann ja auch (wenn sie nicht direkt Ende Oktober n neuen Job haben) sofort Krankenversicherunglos etc sein und haben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld oder?

Müssten diese dann ALG von ihrem letzten ´Einsatzland´ an/einfordern (trotzdem dass sie nun in Dt leben)?

Ich wohne zudem (wieder) bei meinen Eltern -> ´´Bedarfsgemeinschaft´´..

Kann mir da jemand Ratschläge/Tipps geben?

Danke im Voraus!  


hallo,

es ist definitiv falsch dass du in bedarfsgemeinschaft mit deinen eltern lebst. über 25 lebst du in einer haushaltsgemeinschaft.
bei der berechnung zu der leistungsfähigkeit deiner eltern gelten erhöhte freibeträge und sie können sämtliche ihrer ausgaben geltend machen. deswegen besteht auch bei gutem renteneinkommen deiner eltern die möglichkeit dass du eine bewilligung erhältst! ggfls. unter anrechnung der leistungsfähigen höhe des einkommens der eltern... aber versichert bist du dann in jedem fall!
einen antrag auf alg II würde ich deshalb in jedem fall stellen!


Ja,aber ich krieg kein ALG II... da müsste ich vorher erstmal mein Erspartes aufbrauchen bezw. wir müssten unser Haus bezw. einige Wertgegenstände veräußern und verleben/aufbrauchen...
Und wie gesagt: ´´ Alles aufdecken´´ ... -> Wertgegenstände usw..
Gut,so gesehen,könnte ich auch noch mit meinen finanziellen Reserven über einen längeren Zeitraum leben,aber ich will ja net auf arbeitslos o.ä. machen  

Jetzt tuts mal ganz gut bisschen zu entspannen und den Sommer (bei nem lecker Bierchen ab und zu mittags am Rhein) zu genießen  
Aber in 1,2 Monaten wirds öde und da will man ja auch ´wieder was tun´´ um auch nicht in der gut-bürgerlichen Nachbarschaft als Faulenzer angesehen zu werden..      

Müsste halt mind. 3 Wochen sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben...
Und welcher Arbeitgeber stellt einen schon für 3 Wochen ein??
Vielleicht noch McDonalds...    das wär naja....Kein Kommentar...
#
francoforte-mpaxx schrieb:
thenova1899 schrieb:
francoforte-mpaxx schrieb:
Gude,habe folgendes Problem und wollte mal in die Runde fragen,
ob sich damit einer auskennt und mir Ratschläge/Tipps geben kann bezw. ähnliche Erfahrungen gemacht hat:

Ich habe nach meiner Lehre 2 Monate in Dt gearbeitet und war dann 4 1/4 Jahre in Italien in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis beschäftigt.

Nun bin ich aus Italien aus privaten Gründen (u.a Umorientierung/Weiterbildung) wieder zurückgekehrt und habe mich arbeitslos/suchend gemeldet.
Mein Antrag auf ALG I wurde abgelehnt,da ich zwischen Rückkehr aus Italien und Antragsstellung mind. 3 Wochen in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnist beschäftigt gewesen sein müssen.

Also,da schwillt mir echt der Kamm!
Ich habe in Italien eingezahlt und hatte einen relativ guten Job und fiel somit nicht dem Arbeitsamt zur Last und bekomme nun keine finanzielle Unterstützung!

Ich hätte damals den Job in Italien auch nicht antreten können und arbeitslos machen können...
Es heisst doch immer: Auslandserfahrung ist gut usw und dann wenn man zurück kommt hat man keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld und KV/RV,

Wie machen das denn Menschen,die nur saisonal zb. auf Malle (Ballermann und co) beschäftigt sind?
Die müssten dann ja auch (wenn sie nicht direkt Ende Oktober n neuen Job haben) sofort Krankenversicherunglos etc sein und haben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld oder?

Müssten diese dann ALG von ihrem letzten ´Einsatzland´ an/einfordern (trotzdem dass sie nun in Dt leben)?

Ich wohne zudem (wieder) bei meinen Eltern -> ´´Bedarfsgemeinschaft´´..

Kann mir da jemand Ratschläge/Tipps geben?

Danke im Voraus!  


hallo,

es ist definitiv falsch dass du in bedarfsgemeinschaft mit deinen eltern lebst. über 25 lebst du in einer haushaltsgemeinschaft.
bei der berechnung zu der leistungsfähigkeit deiner eltern gelten erhöhte freibeträge und sie können sämtliche ihrer ausgaben geltend machen. deswegen besteht auch bei gutem renteneinkommen deiner eltern die möglichkeit dass du eine bewilligung erhältst! ggfls. unter anrechnung der leistungsfähigen höhe des einkommens der eltern... aber versichert bist du dann in jedem fall!
einen antrag auf alg II würde ich deshalb in jedem fall stellen!


Ja,aber ich krieg kein ALG II... da müsste ich vorher erstmal mein Erspartes aufbrauchen bezw. wir müssten unser Haus bezw. einige Wertgegenstände veräußern und verleben/aufbrauchen...
Und wie gesagt: ´´ Alles aufdecken´´ ... -> Wertgegenstände usw..
Gut,so gesehen,könnte ich auch noch mit meinen finanziellen Reserven über einen längeren Zeitraum leben,aber ich will ja net auf arbeitslos o.ä. machen  

Jetzt tuts mal ganz gut bisschen zu entspannen und den Sommer (bei nem lecker Bierchen ab und zu mittags am Rhein) zu genießen  
Aber in 1,2 Monaten wirds öde und da will man ja auch ´wieder was tun´´ um auch nicht in der gut-bürgerlichen Nachbarschaft als Faulenzer angesehen zu werden..      

Müsste halt mind. 3 Wochen sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben...
Und welcher Arbeitgeber stellt einen schon für 3 Wochen ein??
Vielleicht noch McDonalds...    das wär naja....Kein Kommentar...  


Die Auskunft, man müsse vor Antragsstellung drei Wochen sozialversicherungspflichtig nach einer Auslandstätigkeit in Deutschland gearbeitet haben,  ist definitiv falsch. Tatsächlich reicht rechtlich bereits ein Tag sozialversicherungspflichtiger Tätigkeit aus.
#
stefank schrieb:
francoforte-mpaxx schrieb:
thenova1899 schrieb:
francoforte-mpaxx schrieb:
Gude,habe folgendes Problem und wollte mal in die Runde fragen,
ob sich damit einer auskennt und mir Ratschläge/Tipps geben kann bezw. ähnliche Erfahrungen gemacht hat:

Ich habe nach meiner Lehre 2 Monate in Dt gearbeitet und war dann 4 1/4 Jahre in Italien in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis beschäftigt.

Nun bin ich aus Italien aus privaten Gründen (u.a Umorientierung/Weiterbildung) wieder zurückgekehrt und habe mich arbeitslos/suchend gemeldet.
Mein Antrag auf ALG I wurde abgelehnt,da ich zwischen Rückkehr aus Italien und Antragsstellung mind. 3 Wochen in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnist beschäftigt gewesen sein müssen.

Also,da schwillt mir echt der Kamm!
Ich habe in Italien eingezahlt und hatte einen relativ guten Job und fiel somit nicht dem Arbeitsamt zur Last und bekomme nun keine finanzielle Unterstützung!

Ich hätte damals den Job in Italien auch nicht antreten können und arbeitslos machen können...
Es heisst doch immer: Auslandserfahrung ist gut usw und dann wenn man zurück kommt hat man keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld und KV/RV,

Wie machen das denn Menschen,die nur saisonal zb. auf Malle (Ballermann und co) beschäftigt sind?
Die müssten dann ja auch (wenn sie nicht direkt Ende Oktober n neuen Job haben) sofort Krankenversicherunglos etc sein und haben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld oder?

Müssten diese dann ALG von ihrem letzten ´Einsatzland´ an/einfordern (trotzdem dass sie nun in Dt leben)?

Ich wohne zudem (wieder) bei meinen Eltern -> ´´Bedarfsgemeinschaft´´..

Kann mir da jemand Ratschläge/Tipps geben?

Danke im Voraus!  


hallo,

es ist definitiv falsch dass du in bedarfsgemeinschaft mit deinen eltern lebst. über 25 lebst du in einer haushaltsgemeinschaft.
bei der berechnung zu der leistungsfähigkeit deiner eltern gelten erhöhte freibeträge und sie können sämtliche ihrer ausgaben geltend machen. deswegen besteht auch bei gutem renteneinkommen deiner eltern die möglichkeit dass du eine bewilligung erhältst! ggfls. unter anrechnung der leistungsfähigen höhe des einkommens der eltern... aber versichert bist du dann in jedem fall!
einen antrag auf alg II würde ich deshalb in jedem fall stellen!


Ja,aber ich krieg kein ALG II... da müsste ich vorher erstmal mein Erspartes aufbrauchen bezw. wir müssten unser Haus bezw. einige Wertgegenstände veräußern und verleben/aufbrauchen...
Und wie gesagt: ´´ Alles aufdecken´´ ... -> Wertgegenstände usw..
Gut,so gesehen,könnte ich auch noch mit meinen finanziellen Reserven über einen längeren Zeitraum leben,aber ich will ja net auf arbeitslos o.ä. machen  

Jetzt tuts mal ganz gut bisschen zu entspannen und den Sommer (bei nem lecker Bierchen ab und zu mittags am Rhein) zu genießen  
Aber in 1,2 Monaten wirds öde und da will man ja auch ´wieder was tun´´ um auch nicht in der gut-bürgerlichen Nachbarschaft als Faulenzer angesehen zu werden..      

Müsste halt mind. 3 Wochen sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben...
Und welcher Arbeitgeber stellt einen schon für 3 Wochen ein??
Vielleicht noch McDonalds...    das wär naja....Kein Kommentar...  


Die Auskunft, man müsse vor Antragsstellung drei Wochen sozialversicherungspflichtig nach einer Auslandstätigkeit in Deutschland gearbeitet haben,  ist definitiv falsch. Tatsächlich reicht rechtlich bereits ein Tag sozialversicherungspflichtiger Tätigkeit aus.



Das sagte mir einer von der Arbeitsagentur.
Aber welcher Arbeiitgeber stellt einen schon für einen Tag ein??  
#
Was arbeitest Du denn überhaupt?

DA
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Dortelweil-Adler schrieb:
Was arbeitest Du denn überhaupt?

DA


Arbeite im Lebensmittelbereich.. bezw habe da gearbeitet..


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