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Eine (dringende) Frage an die Arbeitsrechtler

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Kann eine, von der Bundesagentur für Arbeit, bewilligte Umschulung (inkl. Bildungsgutschein) von einem neuen Sachbearbeiter abgelehnt, bzw. zurückgenommen werden?

Der Sachverhalt ist grob folgender:
Von meiner vorherigen Sachbearbeiterin wurde die Notwendigkeit einer Umschulung festgestellt (Dez.2016). Ich wählte die Ausbildung zum Erzieher. Für diese stehen in Hanau zwei Modelle parat: einmal die klassische Variante (2 Jahre Schule, dann 1 Jahr Anerkennungsjahr) oder seit letztem Jahr das "Hanauer Theorie-und Praxismodell" (3 Tage Schule, 2 Tage praktische Arbeit in einer Kindertagesstätte. Dauer 3,5 Jahre). Wir wählten die zweite Form, aus verschiedenen Gründen, wohl wissend, dass die BAA sowieso nur 2 Jahre fördert.
Diese Form der Ausbildung nennt sich auch "kooperative Teilzeitausbildung" , da es ein Projekt zwischen der Stadt Hanau und der Eugen-Kaiser-Schule ist. Die Wochenarbeitszeit beträgt 39,- Stunden.
Nun, ich wurde angenommen, die Verträge wurden unterzeichnet...alles in Butter, könnte man meinen.
Nichts da!
Durch Zufall erfuhr ich über die Zentralstelle, dass mir in der Zwischenzeit ein neuer "Betreuer" zugeteilt wurde. Und zwar ab dem 14.06.2017, einen Tag nachdem meine vorherige Sachbearbeiterin die Umschulung endgültig bewilligt hatte.
Die Information bekam ich vor ca. zwei Wochen, so ganz nebenbei, als ich um einen telefonischen Termin zur Klärung von Feinheiten gebeten hatte.
2 Tage darauf rief er mich auch an, um schon innerhalb des Gespräches festzustellen, dass diese Form der Ausbildung nicht gefördert würde. Da es sich ja um ein klassisches Ausbildungsverhältnis mit Vergütung handele. Wie seine Kollegin dies bewilligen konnte, war ihm ein Rätsel. Er wolle nach Eingang des ausgefüllten Bildungsgutscheines neu entscheiden.
Die Schule, die erst am 04.08.2017 wieder erreichbar war, teilte mir mit, dass sie den Bildungsgutschein für die "kooperative Teilzeitausbildung" nicht ausfüllen könne, da er auf "Vollzeit" ausgelegt sei. Auf Rückfrage bei der Stadt Hanau wiederum wurde mir bestätigt, dass dies natürlich eine Ausbildung in Vollzeit sei.
Nach längerem Hin-und Her hiess es dann von Seiten der Schule aus, ich solle mich doch nochmal mit dem zuständigen Sachbearbeiter der BAA kurzschliessen. Einen Rückruftermin machte ich hierfür am Dienstag (05.08.2017) aus und warte seitdem.
Da mir die Zeit wegrennt rief ich heute nochmal bei dieser Zentralstelle an und erfuhr, dass Herr Fr. die Umschulung bereits abgelehnt habe und diese Mitteilung auf postalischem Weg unterwegs zu mir sei.
Weiterhin erfuhr ich, dass ihn wohl der Begriff kooperative "Teilzeitausbildung" dazu bewogen habe. Dies geschieht aus völliger Unkenntnis dieses Ausbildungsweges heraus.
Ich warte immer noch auf seinen Rückruf!
Der Herr hatte also sämtliche Unterlagen seit dem 14.06.2017 vorliegen, sich scheinbar aber kein bißchen damit befasst. Nicht anders ist es zu erklären, dass ihm das erst jetzt auffällt. Und die Ausbildung am Montag beginnen soll!

Kann mir jemand helfen? Ich bin echt verzweifelt!
Gruß
Foo
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Kann eine, von der Bundesagentur für Arbeit, bewilligte Umschulung (inkl. Bildungsgutschein) von einem neuen Sachbearbeiter abgelehnt, bzw. zurückgenommen werden?

Der Sachverhalt ist grob folgender:
Von meiner vorherigen Sachbearbeiterin wurde die Notwendigkeit einer Umschulung festgestellt (Dez.2016). Ich wählte die Ausbildung zum Erzieher. Für diese stehen in Hanau zwei Modelle parat: einmal die klassische Variante (2 Jahre Schule, dann 1 Jahr Anerkennungsjahr) oder seit letztem Jahr das "Hanauer Theorie-und Praxismodell" (3 Tage Schule, 2 Tage praktische Arbeit in einer Kindertagesstätte. Dauer 3,5 Jahre). Wir wählten die zweite Form, aus verschiedenen Gründen, wohl wissend, dass die BAA sowieso nur 2 Jahre fördert.
Diese Form der Ausbildung nennt sich auch "kooperative Teilzeitausbildung" , da es ein Projekt zwischen der Stadt Hanau und der Eugen-Kaiser-Schule ist. Die Wochenarbeitszeit beträgt 39,- Stunden.
Nun, ich wurde angenommen, die Verträge wurden unterzeichnet...alles in Butter, könnte man meinen.
Nichts da!
Durch Zufall erfuhr ich über die Zentralstelle, dass mir in der Zwischenzeit ein neuer "Betreuer" zugeteilt wurde. Und zwar ab dem 14.06.2017, einen Tag nachdem meine vorherige Sachbearbeiterin die Umschulung endgültig bewilligt hatte.
Die Information bekam ich vor ca. zwei Wochen, so ganz nebenbei, als ich um einen telefonischen Termin zur Klärung von Feinheiten gebeten hatte.
2 Tage darauf rief er mich auch an, um schon innerhalb des Gespräches festzustellen, dass diese Form der Ausbildung nicht gefördert würde. Da es sich ja um ein klassisches Ausbildungsverhältnis mit Vergütung handele. Wie seine Kollegin dies bewilligen konnte, war ihm ein Rätsel. Er wolle nach Eingang des ausgefüllten Bildungsgutscheines neu entscheiden.
Die Schule, die erst am 04.08.2017 wieder erreichbar war, teilte mir mit, dass sie den Bildungsgutschein für die "kooperative Teilzeitausbildung" nicht ausfüllen könne, da er auf "Vollzeit" ausgelegt sei. Auf Rückfrage bei der Stadt Hanau wiederum wurde mir bestätigt, dass dies natürlich eine Ausbildung in Vollzeit sei.
Nach längerem Hin-und Her hiess es dann von Seiten der Schule aus, ich solle mich doch nochmal mit dem zuständigen Sachbearbeiter der BAA kurzschliessen. Einen Rückruftermin machte ich hierfür am Dienstag (05.08.2017) aus und warte seitdem.
Da mir die Zeit wegrennt rief ich heute nochmal bei dieser Zentralstelle an und erfuhr, dass Herr Fr. die Umschulung bereits abgelehnt habe und diese Mitteilung auf postalischem Weg unterwegs zu mir sei.
Weiterhin erfuhr ich, dass ihn wohl der Begriff kooperative "Teilzeitausbildung" dazu bewogen habe. Dies geschieht aus völliger Unkenntnis dieses Ausbildungsweges heraus.
Ich warte immer noch auf seinen Rückruf!
Der Herr hatte also sämtliche Unterlagen seit dem 14.06.2017 vorliegen, sich scheinbar aber kein bißchen damit befasst. Nicht anders ist es zu erklären, dass ihm das erst jetzt auffällt. Und die Ausbildung am Montag beginnen soll!

Kann mir jemand helfen? Ich bin echt verzweifelt!
Gruß
Foo
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Nachtrag:
dazu kommt noch, dass ich hierdurch ein viertel Jahr (einschliesslich 3-monatigem Praktikum) verloren habe und mit einer solchen Ablehnung Ende Oktober in Hartz 4 abrutschen würde......
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Nachtrag:
dazu kommt noch, dass ich hierdurch ein viertel Jahr (einschliesslich 3-monatigem Praktikum) verloren habe und mit einer solchen Ablehnung Ende Oktober in Hartz 4 abrutschen würde......
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Hast du denn von der Sachbearbeiterin die vorher zuständig war einen Bewilligungsbescheid für die Maßnahme bekommen?
Oder war das nur "besprochen"?
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Ich habe eine sogenannte "Eingliederungsvereinbarung" mit dem Ziel "Teilnahme an einer Umschulung zum Erzieher".
Mit beigefügtem Bildungsgutschein für eine Umschulung zum Erzieher.
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Nachtrag: du brauchst einen Sozialrechtler!
K.A. wo du wohnst, aber ich vermute es gibt in deiner Kommune/deinem Landkreis eine Sozialberatung. Die würde ich umgehend kontaktieren. Dort sofort nach geeigneten Sozialrechtlern erkundigen und formal gegen den Bescheid der kommen wird SCHRIFTLICH widersprechen.
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Nachtrag: du brauchst einen Sozialrechtler!
K.A. wo du wohnst, aber ich vermute es gibt in deiner Kommune/deinem Landkreis eine Sozialberatung. Die würde ich umgehend kontaktieren. Dort sofort nach geeigneten Sozialrechtlern erkundigen und formal gegen den Bescheid der kommen wird SCHRIFTLICH widersprechen.
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Ohne Umweg über die Sozialberatung hilft auch die kostenfreie Anwaltssuche des Deutsche Anwaltvereins ganz vorzüglich bei der Suche.

Und wie FA sagte: Vergiß das mit dem Arbeitsrechtler in Deinem Fall.
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Ich habe eine sogenannte "Eingliederungsvereinbarung" mit dem Ziel "Teilnahme an einer Umschulung zum Erzieher".
Mit beigefügtem Bildungsgutschein für eine Umschulung zum Erzieher.
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Foofighter schrieb:

Ich habe eine sogenannte "Eingliederungsvereinbarung" mit dem Ziel "Teilnahme an einer Umschulung zum Erzieher".
Mit beigefügtem Bildungsgutschein für eine Umschulung zum Erzieher.

Damit ist geklärt, dass grundsätzlich die Ausbildung zum Erzieher förderfähig ist, nicht aber die Maßnahme selbst. Wenn die nicht konkret verbescheidet ist, stehst du auf Null.
Allerdings heißt das nicht, dass du Chancenlos bist.
Die Sozialberatung empfehle ich dir, weil die Evtl gute Ideen haben, wen man zwecks Durchsetzung deiner Interessen einbinden könnte.
Im Übrigen dürfte hilfreich sein, dass deine Kommune im Kooperationsmodell eingebunden und dein gewählter Beruf sehr gewollt ist. Geduld und Zähigkeit - und ein guter Anwalt ...
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Foofighter schrieb:

Ich habe eine sogenannte "Eingliederungsvereinbarung" mit dem Ziel "Teilnahme an einer Umschulung zum Erzieher".
Mit beigefügtem Bildungsgutschein für eine Umschulung zum Erzieher.

Damit ist geklärt, dass grundsätzlich die Ausbildung zum Erzieher förderfähig ist, nicht aber die Maßnahme selbst. Wenn die nicht konkret verbescheidet ist, stehst du auf Null.
Allerdings heißt das nicht, dass du Chancenlos bist.
Die Sozialberatung empfehle ich dir, weil die Evtl gute Ideen haben, wen man zwecks Durchsetzung deiner Interessen einbinden könnte.
Im Übrigen dürfte hilfreich sein, dass deine Kommune im Kooperationsmodell eingebunden und dein gewählter Beruf sehr gewollt ist. Geduld und Zähigkeit - und ein guter Anwalt ...
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Ahnungslos wie ich bin, weiß ich keinen Rat.
Aber eines noch: wünsche allerbesten Erfolg für Dein Unternehmen!
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Solange halte ich ja nicht durch!
Die Massnahme beginnt Montag. Wenn ich nicht darf, ist der Platz weg.
Eben neues Gespräch. Der lang erwartete Anruf. Erst vom Teamleiter dann vom zuständigen "Betreuer".
"Hanauer Theorie- und Praxismodell" ist nicht zertifiziert und damit nicht förderbar. Zwischen den Zeilen konnte man raushören, dass die Schuld nicht bei mir liegt, sondern an der Dame, die das Ganze mit mir ausbaldowert hatte....
Sie bieten mir nun die klassische Ausbildung (2 Jahre Schule + Anerkennungsjahr) an.
Das ist natürlich mit erheblichen finanziellen Einbussen verbunden.
Aber mir bleibt wohl keine andere Wahl........


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