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Frage zu Autounfall - Verkehrsrecht

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Gude,

Da hier ja Leute aus vielen verschiedenen Gegenden und Berufen unterwegs sind, nachfolgend mal ein Fall, der sich heute morgen zugetragen hat. Ich würde mich über jede hilfreiche Antwort sehr freuen. Gleichzeitig habe ich aber auch bereits Kontakt mit Versicherung, Finanzierungsgeber etc. aufgenommen, aber man kann sich ja nie genug vorbereiten

Das Wichtigste: Es ist niemandem was passiert, außer den Autos.

Folgendes:
Fahrzeug A (ich) kommt von einer Richtung, Fahrzeug B (Unfallgegner) von der entgegengesetzten. A fährt von einer Landstaße auf die Auffahrt auf eine Bundesstraße, muss dann am Ende eines ganz kurzen Verzögerungsstreifens die Vorfahrt gewähren, sodass B von der entgegengesetzten Richtung ebenfalls auf die Bundesstraße auffahren kann.  

Fahrzeug B fährt auf, A fängt langsam an zu beschleunigen. Plötzlich bremst B abrupt ab, schwenkt nach links aus um einen U-Turn zu machen, da er spontan dorthin zurück muss, wo er herkam. Der U-Turn erfolgt durch eine durchgezogene Linie, direkt nach einer kleinen Verkehrsinsel. A hat gerade erst angefangen zu beschleunigen, kann dann aber nicht mehr rechtzeitig bremsen und rutscht bei nasser Fahrbahn mit wenigen km/h hinten drauf. Bei B ist der Auspuff kaputt und hinten links ist das Auto verkratzt, bei A ist die Front inklusive Motorhaube verbeult und hinüber.

Fotos sind gemacht, Personalien ausgetauscht und die Polizei war ebenfalls ganz kurz zur Fotodoku vor Ort. Versicherungen (beide bei derselben) sind informiert. Ich habe, da das Auto seit April finanziert ist, Vollkasko mit Werkstattbindung. Habe das Auto zuerst über meinen Finanzierungsgeber (Autohaus-Niederlassung) nach Frankfurt schleppen lassen, von wo es die Versicherung dann, ebenfalls kostenfrei, zu ihrem Vertragspartner in der Nähe (Werkstatt) geschleppt hat. Ich muss jetzt für einen Ersatzwagen zahlen und die Versicherung bezeichnet mich am Telefon aufgrund der Schilderungen als alleinigen Unfallschuldigen.

Fragen:
- Als ich die Polizei anrief, sagte man mir, dass es nicht üblich sei, dass sie rauskommen, da wir Personalien und Versicherungen getauscht haben. Ich meinte aber, dass mir das mit der Schuldfrage zu unsicher ist und ich lieber gerne ne Streife vor Ort hätte. Dort hat der Gegner auch seinen U-Turn zugebeben, das hat m.E. nach aber hinterher keine große Aussagekraft, falls er der Versicherung was anderes erzählt, richtig ?

- Meine Versicherung war am Telefon recht unfreundlich und drohte mir damit, meinen Vertrag zu kündigen und mir einen Teil der Reparaturrechnung aufzubrummen, wenn ich das KFZ bei meinem Finanzierungsgeber direkt reparieren lasse und nicht bei der Vertragswerkstatt der Versicherung. Unabhängig von der Unhöflichkeit des Kundendienstmitarbeiters, ist sowas üblich ? JA, ich habe die Werkstattbindung im Vertrag und auch kein Problem damit, fand die Aussagen aber recht schwammig und hätte das KFZ auch lieber in der "Markenwerkstatt" reparieren lassen.

- Lohnt es sich, über die Rechtsschutzversicherung, die ich ebenfalls dort abgeschlossen habe, einen Anwalt zu kontaktieren bzgl. der Klärung der endgültigen Schuldfrage ?

Fotos vom Ort und den Autos habe ich gemacht, informiert habe ich die Versicherung auch inkl. Bilder etc. Jetzt warte ich, bis mir die Werkstatt morgen eine genauere Info über den Schaden geben kann und schaue dann, wo ich für die Überbrückung ein Fahrzeug herbekomme. Laut Versicherung muss ich für den Werkstattwagen, den ich dann bekommen habe, täglich ca 30 Euro zahlen.

Hoffe es ist einigermaßen klar. Falls hier sogar jemand ist, der das beruflich macht, würde ich mich über eine kurze Info sehr freuen. Am besten aus FFM und Umgebung natürlich. Gerne kann ich bei Bedarf auch mal en Bildsche malen oder so.

Bitte bitte, keine blöden Kommentare. Der Tag heute war komplett fürn ***** und ich hab keine Nerven mehr für sowas...

Vielen Dank vorab für Eure Mühen,
adlerjunge
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Gude,
nur ganz kurz, bin unterwegs, aber schon Mal dieses:
- es passiert recht häufig, dass die Polizei bei einem reinen Blechschaden nicht rauskommt. In so einem Fall heißt es: alle Daten austauschen und neutral, ohne Schuldzuweisungen, den Sachverhalt schriftlich schildern (Fzg A machte das, Fzg B das, etc.) und von beiden Parteien unterschreiben lassen
- Werkstattbindung verpflichtet Dich dazu, das Fzg in die Werkstatt der Versicherung zu bringen. Bringst du das in eine andere Werkstatt wird deine Versicherung nur 70% glaube ich des Schadens zahlen. Das gilt natürlich nur, wenn du schuld bist, denn sonst läuft das ja über die Versicherung des Unfallverursachers. Bei Teilschuld wird's kompliziert, deswegen zu Deiner dritten Frage:
- ja! Ruf bei Deiner Versicherung an und lass Dir eine Deckungszusage für einen Anwalt geben

Hoffe, ich konnte etwas helfen!
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Gude,
nur ganz kurz, bin unterwegs, aber schon Mal dieses:
- es passiert recht häufig, dass die Polizei bei einem reinen Blechschaden nicht rauskommt. In so einem Fall heißt es: alle Daten austauschen und neutral, ohne Schuldzuweisungen, den Sachverhalt schriftlich schildern (Fzg A machte das, Fzg B das, etc.) und von beiden Parteien unterschreiben lassen
- Werkstattbindung verpflichtet Dich dazu, das Fzg in die Werkstatt der Versicherung zu bringen. Bringst du das in eine andere Werkstatt wird deine Versicherung nur 70% glaube ich des Schadens zahlen. Das gilt natürlich nur, wenn du schuld bist, denn sonst läuft das ja über die Versicherung des Unfallverursachers. Bei Teilschuld wird's kompliziert, deswegen zu Deiner dritten Frage:
- ja! Ruf bei Deiner Versicherung an und lass Dir eine Deckungszusage für einen Anwalt geben

Hoffe, ich konnte etwas helfen!
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WehendeFahne schrieb:

Gude,
nur ganz kurz, bin unterwegs, aber schon Mal dieses:
- es passiert recht häufig, dass die Polizei bei einem reinen Blechschaden nicht rauskommt. In so einem Fall heißt es: alle Daten austauschen und neutral, ohne Schuldzuweisungen, den Sachverhalt schriftlich schildern (Fzg A machte das, Fzg B das, etc.) und von beiden Parteien unterschreiben lassen
- Werkstattbindung verpflichtet Dich dazu, das Fzg in die Werkstatt der Versicherung zu bringen. Bringst du das in eine andere Werkstatt wird deine Versicherung nur 70% glaube ich des Schadens zahlen. Das gilt natürlich nur, wenn du schuld bist, denn sonst läuft das ja über die Versicherung des Unfallverursachers. Bei Teilschuld wird's kompliziert, deswegen zu Deiner dritten Frage:
- ja! Ruf bei Deiner Versicherung an und lass Dir eine Deckungszusage für einen Anwalt geben

Hoffe, ich konnte etwas helfen!




Gude,

Danke erstmal für deine Antwort. Das mit dem Aufschreiben wie es passiert ist etc. habe ich mit dem Unfallgegner gemacht, außerdem müssen jetzt beide noch der Versicherung einen Bogen zurücksenden, den sie uns schicken. Da muss dann auch nochmal der Hergang etc drauf.

Das mit der Werkstattbindung bzw. Teilschuld hat meine Fahrzeugniederlassung auch gesagt und deshalb auch sogar selbst bei meiner Versicherung angerufen. Wurde so aber nicht akzeptiert, anscheinend stehe ich für die als Schuldiger schon fest und deswegen musste das KFZ in die Vertragswerkstatt.

Werde so oder so morgen auch nochmal wegen einem Anwalt da anrufen, da habe ich aber freie Wahl und kann notfalls dann auch zu jemandem gehen, der nicht von der Versicherung vorgeschlagen wird. So stehts im Vertrag und das werde ich auch mal versuchen.

Wünsche dir noch einen angenehmen Abend.

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Das mit der Werkstattbindung hatte ich heute mittag. Hatte einen Steinschlag, wurde bei meinem Vertragshändler die Scheibe getauscht. Bleibe jetzt auf 111€ sitzen, da ich gegen den Vertrag verstoßen hatte (wusste das natürlich nicht).
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Das mit der Werkstattbindung hatte ich heute mittag. Hatte einen Steinschlag, wurde bei meinem Vertragshändler die Scheibe getauscht. Bleibe jetzt auf 111€ sitzen, da ich gegen den Vertrag verstoßen hatte (wusste das natürlich nicht).
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eSGEhtgutab schrieb:

Hatte einen Steinschlag, wurde bei meinem Vertragshändler die Scheibe getauscht. Bleibe jetzt auf 111€ sitzen, da ich gegen den Vertrag verstoßen hatte (wusste das natürlich nicht).

Wieso wusstest Du "natürlich" nichts von Deiner Werkstattbindung?
Mal abgesehn davon, meldet man einen Schaden sowieso erstmal der Versicherung und lässst es nicht sofort reparieren oder wusstest Du das "natürlich" auch nicht?

Aber zum eigentlichen Fall:
Du bist dem anderen hinten drauf gefahren, was bedeutet, dass Du in Anbetracht der Wetterlage zu dicht aufgefahren bist, oder zu schnell warst, oder wie auch immer man das ausdrücken will.
Der andere hat einen U-Turn gemacht, mit dem Du nicht hättest rechnen müssen, und den er wohl auch nicht hätte machen dürfen.
Wenn die Versicherung schlau ist, dann einigt sie sich mit sich selber auf eine Schuldverteilung von je 50% und jeder muss seinen Schaden selber zahlen. Dann lasst Ihr beide den Schaden über die vermutlich vorhanden eigene Vollkaskoversicherung laufen und rutscht in der SF Klasse auf einen schlechteren Wert und zahlt höhere Beiträge.
Sollte einer 100% Schuld bekommen, dann ists blöd für die Versicherung, denn dann zahlt nur einer zukünftig höhere Prämien.
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Normalerweise braucht man in dem Fall keinen Anwalt, weil Deine eigene Haftpflichtversicherung quasi Dein Anwalt ist und die natürlich nur zahlen will, wenn es unbedingt sein muss.
Da in diesem Fall die Versicherung eh den Schaden ersetzen muss, wird ihr tatsächlich am ehesten daran gelegen sein, dass es auf 50:50 hinaus läuft, wie oben schon richtig erklärt. Hinzu kommt, dass bei einer Abwicklung über Vollkasko ja in aller Regel noch die SB anfällt. Womöglich lasst der Unfallgegner in dem Fall seinen Schaden gar nicht regulieren  und sie sparen zusätzlich.
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Zur Sache an sich. Es ist erst einmal egal, wie falsch sich der Unfallgegner womöglich verhalten hat, Du hast Deine Geschwindigkeit grundsätzlich so zu wählen, dass Du rechtzeitig zum Stehen kommen kannst. Wer hinten drauf fährt ist in den allermeisten Fällen der Dumme.
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Zur Sache an sich. Es ist erst einmal egal, wie falsch sich der Unfallgegner womöglich verhalten hat, Du hast Deine Geschwindigkeit grundsätzlich so zu wählen, dass Du rechtzeitig zum Stehen kommen kannst. Wer hinten drauf fährt ist in den allermeisten Fällen der Dumme.
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Basaltkopp schrieb:

Wer hinten drauf fährt ist in den allermeisten Fällen der Dumme.



       



Ja so ist es!
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Zur Sache an sich. Es ist erst einmal egal, wie falsch sich der Unfallgegner womöglich verhalten hat, Du hast Deine Geschwindigkeit grundsätzlich so zu wählen, dass Du rechtzeitig zum Stehen kommen kannst. Wer hinten drauf fährt ist in den allermeisten Fällen der Dumme.
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Basaltkopp schrieb:

Zur Sache an sich. Es ist erst einmal egal, wie falsch sich der Unfallgegner womöglich verhalten hat, Du hast Deine Geschwindigkeit grundsätzlich so zu wählen, dass Du rechtzeitig zum Stehen kommen kannst. Wer hinten drauf fährt ist in den allermeisten Fällen der Dumme.



Ja, den Gedanken habe ich im Kopf, seitdem es passiert ist. Ich bin draufgefahren und bin somit zum großen Teil selbst schuld, unabhängig davon wie es dazu kam. Denke auf 50 50 könnte es hinauslaufen, denn ich kann mir nicht vorstellen, dass seine Aktion so ganz ohne Folgen bleiben sollte.

Mir geht's auch eher darum zu schauen, wie sich das alles jetzt so mit den Folgekosten verhält. Da ich noch nie einen Unfall hatte, ist das alles Neuland für mich. Mit der SB von 300 Euro und dem Ersatzwagen, den ich ja unbedingt benötige, kann da schon noch ein bisschen was kommen.

Zum Glück habe ich meine diesjährige Steuerrückzahlung noch net auf den Kopf gehauen, damit sollte ich den Großteil finanzieren können

Schon mal vielen dank an jeden hier für die Antworten.
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Die Frage ist warum du hier überhaupt auf Konfrontation gehen willst.
Eine Teilschuld bekommst du auf jeden Fall.

Solange keine Zivilrechtlichen Ansprüche gestellt werden würde ich mich erst einmal zurücklehnen und das die Versicherungen unter sich klären lassen.
Auch wenn die Mitarbeiterin am Telefon unfreundlich war versuchen Versicherungen naturgemäß so wenig zu zahlen wie möglich .. also in deinem Fall wird man Versuchen den Unfallgegner möglichst hohe Schuldanteile zuzurechnen.

Zum Ersatzwagen: Hast du mal geschaut was in deinen Papieren steht? Je nach Versicherer kannst du wenn du in einer Vertragswerkstatt gehst sogar kostenfrei einen solchen bekommen.

Zur Werkstattbindung: Du hast es unterschrieben also solltest du dich auch daran halten. Sich nachträglich zu beklagen das man gerne eine andere Werkstatt hätte bringt nichts .
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Die Frage ist warum du hier überhaupt auf Konfrontation gehen willst.
Eine Teilschuld bekommst du auf jeden Fall.

Solange keine Zivilrechtlichen Ansprüche gestellt werden würde ich mich erst einmal zurücklehnen und das die Versicherungen unter sich klären lassen.
Auch wenn die Mitarbeiterin am Telefon unfreundlich war versuchen Versicherungen naturgemäß so wenig zu zahlen wie möglich .. also in deinem Fall wird man Versuchen den Unfallgegner möglichst hohe Schuldanteile zuzurechnen.

Zum Ersatzwagen: Hast du mal geschaut was in deinen Papieren steht? Je nach Versicherer kannst du wenn du in einer Vertragswerkstatt gehst sogar kostenfrei einen solchen bekommen.

Zur Werkstattbindung: Du hast es unterschrieben also solltest du dich auch daran halten. Sich nachträglich zu beklagen das man gerne eine andere Werkstatt hätte bringt nichts .
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crasher1985 schrieb:

Auch [...] versuchen Versicherungen naturgemäß so wenig zu zahlen wie möglich .. also in deinem Fall wird man Versuchen den Unfallgegner möglichst hohe Schuldanteile zuzurechnen.

Sie sind aber beide bei der gleichen Versicherung, wenn ich das richtig gelesen habe.
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Normalerweise braucht man in dem Fall keinen Anwalt, weil Deine eigene Haftpflichtversicherung quasi Dein Anwalt ist und die natürlich nur zahlen will, wenn es unbedingt sein muss.
Da in diesem Fall die Versicherung eh den Schaden ersetzen muss, wird ihr tatsächlich am ehesten daran gelegen sein, dass es auf 50:50 hinaus läuft, wie oben schon richtig erklärt. Hinzu kommt, dass bei einer Abwicklung über Vollkasko ja in aller Regel noch die SB anfällt. Womöglich lasst der Unfallgegner in dem Fall seinen Schaden gar nicht regulieren  und sie sparen zusätzlich.
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Basaltkopp schrieb:

Normalerweise braucht man in dem Fall keinen Anwalt, weil Deine eigene Haftpflichtversicherung quasi Dein Anwalt ist und die natürlich nur zahlen will, wenn es unbedingt sein muss.

Mit diesem leider weitverbreiteten Irrglauben muss man endlich mal aufräumen. KFZ-Versicherer kümmern sich in Wirklichkeit einen Teufel darum, dass sich der Anspruch ihres Versicherungsnehmers durchsetzt. Entgegen der obigen Annahme haben sie überhaupt kein Interesse daran, dass die Haftung möglichst bei der gegnerischen Versicherung verbleibt.
Angesichts der Gesamtzahl der Versicherungsfälle ist das nämlich ein Nullsummenspiel. Am Ende zahlt die Assekuranz den Schaden. Bei der Regulierung haben sie deshalb nur drei Interessen: Den Gesamtschaden in der absoluten Summe niedrig zu halten. Deshalb vorgeschriebene Werkstätten, Anrechnung Von Altschäden, Alt-für-Neu-Abzug etc.etc. Zweitens: Möglichst hohe Selbstbeteiligung der VN. Und drittes: Möglichst niedrige Streitkosten, deshalb Vereinbarungen über die Abrechnung der RAe, Ausschluss bestimmter Gebühren etc.etc.
In der Praxis bedeutet das: Mit Anwalt liegen die gezahlten Beträge im Durchschnitt aller Fälle ca. ein Drittel höher, als wenn man es auf eigene Faust durchzieht.
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Normalerweise braucht man in dem Fall keinen Anwalt, weil Deine eigene Haftpflichtversicherung quasi Dein Anwalt ist und die natürlich nur zahlen will, wenn es unbedingt sein muss.
Da in diesem Fall die Versicherung eh den Schaden ersetzen muss, wird ihr tatsächlich am ehesten daran gelegen sein, dass es auf 50:50 hinaus läuft, wie oben schon richtig erklärt. Hinzu kommt, dass bei einer Abwicklung über Vollkasko ja in aller Regel noch die SB anfällt. Womöglich lasst der Unfallgegner in dem Fall seinen Schaden gar nicht regulieren  und sie sparen zusätzlich.
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Basaltkopp schrieb:
Normalerweise braucht man in dem Fall keinen Anwalt, weil Deine eigene Haftpflichtversicherung quasi Dein Anwalt ist und die natürlich nur zahlen will, wenn es unbedingt sein muss.
Da in diesem Fall die Versicherung eh den Schaden ersetzen muss, wird ihr tatsächlich am ehesten daran gelegen sein, dass es auf 50:50 hinaus läuft, wie oben schon richtig erklärt. Hinzu kommt, dass bei einer Abwicklung über Vollkasko ja in aller Regel noch die SB anfällt. Womöglich lasst der Unfallgegner in dem Fall seinen Schaden gar nicht regulieren  und sie sparen zusätzlich.

Sorry, aber das ist alles von vorne bis hinten falsch! Übrigens wie auch fast alles andere hier im Thread (außer Stefans Beitrag).
Leute, wenn ihr keine Ahnung habt, dann schreibt doch lieber nix, als so einen Quatsch ... manmanman ...

Erstmal, die eigene Haftpflicht interessiert sich nur dafür, dem Unfallgegner möglichst wenig zu zahlen. Was der Adlerjunge von der gegnerischen Haftpflicht bekommt, interessiert die eigene Haftpflicht null, darum muss er sich selbst kümmern, bzw. einen Anwalt machen lassen.
Denn selbst wenn die eigene Haftpflicht den gegnerischen Schaden zu 100% reguliert, heißt das ja nicht, dass man selbst keinen Anspruch an die gegnerische Haftpflicht durchsetzen könnte.

Der Fall hier ist übrigens prädestiniert für eine Abrechnung nach Quotenvorrecht, sprich man nimmt für den eigenen Fahrzeugschaden komplett die eigene Vollkasko in Anspruch und holt sich den Rest der kongruenten Schadenspositionen aus dem Haftungsanteil der gegnerischen Haftpflicht. So bekommt man nahezu soviel Geld, als wenn man am Unfall keine Schuld hätte.
Adlerjunge, wenn du von einer Schadensabrechnung nach Quotenvorrecht keine Ahnung hast, dann ab zum Anwalt!!
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Basaltkopp schrieb:
Normalerweise braucht man in dem Fall keinen Anwalt, weil Deine eigene Haftpflichtversicherung quasi Dein Anwalt ist und die natürlich nur zahlen will, wenn es unbedingt sein muss.
Da in diesem Fall die Versicherung eh den Schaden ersetzen muss, wird ihr tatsächlich am ehesten daran gelegen sein, dass es auf 50:50 hinaus läuft, wie oben schon richtig erklärt. Hinzu kommt, dass bei einer Abwicklung über Vollkasko ja in aller Regel noch die SB anfällt. Womöglich lasst der Unfallgegner in dem Fall seinen Schaden gar nicht regulieren  und sie sparen zusätzlich.

Sorry, aber das ist alles von vorne bis hinten falsch! Übrigens wie auch fast alles andere hier im Thread (außer Stefans Beitrag).
Leute, wenn ihr keine Ahnung habt, dann schreibt doch lieber nix, als so einen Quatsch ... manmanman ...

Erstmal, die eigene Haftpflicht interessiert sich nur dafür, dem Unfallgegner möglichst wenig zu zahlen. Was der Adlerjunge von der gegnerischen Haftpflicht bekommt, interessiert die eigene Haftpflicht null, darum muss er sich selbst kümmern, bzw. einen Anwalt machen lassen.
Denn selbst wenn die eigene Haftpflicht den gegnerischen Schaden zu 100% reguliert, heißt das ja nicht, dass man selbst keinen Anspruch an die gegnerische Haftpflicht durchsetzen könnte.

Der Fall hier ist übrigens prädestiniert für eine Abrechnung nach Quotenvorrecht, sprich man nimmt für den eigenen Fahrzeugschaden komplett die eigene Vollkasko in Anspruch und holt sich den Rest der kongruenten Schadenspositionen aus dem Haftungsanteil der gegnerischen Haftpflicht. So bekommt man nahezu soviel Geld, als wenn man am Unfall keine Schuld hätte.
Adlerjunge, wenn du von einer Schadensabrechnung nach Quotenvorrecht keine Ahnung hast, dann ab zum Anwalt!!
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LDKler schrieb:

Der Fall hier ist übrigens prädestiniert für eine Abrechnung nach Quotenvorrecht, sprich man nimmt für den eigenen Fahrzeugschaden komplett die eigene Vollkasko in Anspruch und holt sich den Rest der kongruenten Schadenspositionen aus dem Haftungsanteil der gegnerischen Haftpflicht. So bekommt man nahezu soviel Geld, als wenn man am Unfall keine Schuld hätte.
Adlerjunge, wenn du von einer Schadensabrechnung nach Quotenvorrecht keine Ahnung hast, dann ab zum Anwalt!!



Davon habe ich wirklich 0 Ahnung. Werde dann mal schnellstmöglich einen Anwalt in Sachen Verkehrsrecht aufsuchen und ihm das alles so schildern. Vielen Dank auch an dich LDK´ler für deine fachkundige Antwort.

Hab inzwischen auch Post von der Versicherung bekommen, schilder das alles jetzt nochmal inklusive Skizze und werde auch am Montag nochmal da anrufen, da ich zu manchen Punkten am Telefon verschiedene Aussagen der Mitarbeiter bekommen habe.
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keine Ursache

und bitte unternimm jetzt nichts mehr auf eigene Faust, nix Schriftliches hinschicken und keinesfalls mehr dort anrufen, alles nur noch über den Anwalt.
Du kannst zuviel verkehrt machen, was nachher nicht mehr korrigierbar ist.
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sorry, falscher Smiley, der hier war gemeint ...
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keine Ursache

und bitte unternimm jetzt nichts mehr auf eigene Faust, nix Schriftliches hinschicken und keinesfalls mehr dort anrufen, alles nur noch über den Anwalt.
Du kannst zuviel verkehrt machen, was nachher nicht mehr korrigierbar ist.
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LDKler schrieb:

keine Ursache

und bitte unternimm jetzt nichts mehr auf eigene Faust, nix Schriftliches hinschicken und keinesfalls mehr dort anrufen, alles nur noch über den Anwalt.
Du kannst zuviel verkehrt machen, was nachher nicht mehr korrigierbar ist.

Ich möchte LDKler unbedingt beipflichten und dringend dazu raten, keinerlei Kommunikation mit der Versicherung zu führen. Das sollte allein Sache des Anwalts sein.
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Ach ja und nochwas:
Der Anwalt sollte nur einen realistischen Haftungsanteil bei der gegnerischen Haftpflicht einfordern.
30% etwa würde ich schätzen, sollten drin sein.
Hintergrund: Wenn der Anwalt 100% einfordert und am Ende kommen 30% raus, trägst du 70% der Anwaltskosten, wenn er von Anfang an nur 30% einfordert und du die auch bekommst, zahlt die gegnerische Haftpflicht die vollen Anwaltskosten.
Ein seriöser Anwalt wird dir das auch so sagen, macht er das nicht, ist er nicht der richtige
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Habe dazu noch 2 (blöde) Fragen:

Habe jetzt Kontakt mit einem Rechtsanwalt aufgenommen, der Termin ist allerdings erst in 7 Tagen. Jetzt habe ich ja am Samstag Post von der Versicherung bekommen und muss diesen Bogen inklusive Skizze des Unfalls ausgefüllt zu denen zurücksenden. Kann mir ein Nachteil entstehen, wenn ich den Bogen jetzt 1 Woche liegen lasse und erst nach dem Termin dorthin schicke ? Der Schaden ist telefonisch bereits aufgenommen, Werkstatt und Versicherung stehen in Kontakt etc. Da mir ja geraten wird, die Kommunikation nur über einen RA laufen zu lassen, würde ich ungerne den Bogen vorher schon abschicken. Nicht, dass es hinterher heißt, ich hätte die Daten nicht zeitnah schriftlich übermittelt.

2. Frage: Ich habe eine Rechtsschutzversicherung. Da ist ja auch eine SB dabei, soweit ich weiß ist eine Erstberatung in der Regel aber kostenfrei, richtig ?

Sorry für die, für Leute die sich mit dem Thema auskennen, doofen Fragen. War aber noch nie in der Situation und bin auch keiner, der bei Google alles liest und sich dort verrückt machen lässt. Da es ja hier Leute zu geben scheint, die sich damit gut auskennen, frage ich lieber hier nach.

Besten Dank nochmal und liebe Grüße.

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Habe dazu noch 2 (blöde) Fragen:

Habe jetzt Kontakt mit einem Rechtsanwalt aufgenommen, der Termin ist allerdings erst in 7 Tagen. Jetzt habe ich ja am Samstag Post von der Versicherung bekommen und muss diesen Bogen inklusive Skizze des Unfalls ausgefüllt zu denen zurücksenden. Kann mir ein Nachteil entstehen, wenn ich den Bogen jetzt 1 Woche liegen lasse und erst nach dem Termin dorthin schicke ? Der Schaden ist telefonisch bereits aufgenommen, Werkstatt und Versicherung stehen in Kontakt etc. Da mir ja geraten wird, die Kommunikation nur über einen RA laufen zu lassen, würde ich ungerne den Bogen vorher schon abschicken. Nicht, dass es hinterher heißt, ich hätte die Daten nicht zeitnah schriftlich übermittelt.

2. Frage: Ich habe eine Rechtsschutzversicherung. Da ist ja auch eine SB dabei, soweit ich weiß ist eine Erstberatung in der Regel aber kostenfrei, richtig ?

Sorry für die, für Leute die sich mit dem Thema auskennen, doofen Fragen. War aber noch nie in der Situation und bin auch keiner, der bei Google alles liest und sich dort verrückt machen lässt. Da es ja hier Leute zu geben scheint, die sich damit gut auskennen, frage ich lieber hier nach.

Besten Dank nochmal und liebe Grüße.

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zu 1 - die Woche Verzögerung macht nix!
zu 2 - musst du im Kleingedruckten deiner Versicherungsbedingungen lesen. Wenn du die nicht mehr hast, bekommst du die entweder im Netz oder im örtlichen Versicherungsbüro.
Btw. vor Beauftragung eines Anwalts musst du dir ne Deckungszusage deiner RSV holen, aber das wird dir dein Anwalt sicher näher erklären, eventuell auch direkt übernehmen.


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