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Verwarnungsgeld / Strafzettel

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Hallo,

ich habe heute ein Schreiben, Verwarnung mit Verwarnungsgeld von 35 €, vom Ordnungsamt erhalten.

Am 14.4., Heimspiel gegen Aue, hab ich wie die letzten 10 Jahre am Wäldchestaggelände, entlang des Boxerclubs, geparkt. An Spieltagen ist die Zufahrtsschranke offen und da parken etliche Autos. Der Bereich ist frei anfahrbar, es sind keine Parkverbotsschilder aufgestellt und die letzten Jahre hats auch keinen gejuckt.

Hat sonst noch jemand das Schreiben bekommen? Wie soll man sich verhalten, zahlen oder widersprechen und womit begründen? Oder soll man erfahurngsgemäß besser gleich zahlen?

Danke für Infos, Anregungen und Tipps.
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wenn wir mit dem Auto fahren, parken wir auch immer dort.

Wenn ich mich Recht erinnere ist das ein "Durchfahrt verboten, Anlieger frei"-Weg.

Du wirst schon nochmal hinfahren müssen und dich vergewissern, dass da tatsächlich freie Durchfahrt und freies Parken ist.
Da es aber ein Waldweg ist, glaub ich, das Verwarnungsgeld ist rechtens.

Wenn Du Dir sicher bsit, lege Widerspruch ein.
Wenn nicht, ist m.E. zahlen besser, als aufs Bußgeld zu warten, weil das wohl höher ausfallen dürfte und mit Punkten belegt sein könnte (ich glaube aber, das erweiterte Strafmaß steht auf deinem Bescheid)

Da ich aber kein Jurist bin, kann es auch sein, dass ich jetzt totalen Quatsch erzählt habe...
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spacelord schrieb:
Hallo,

ich habe heute ein Schreiben, Verwarnung mit Verwarnungsgeld von 35 €, vom Ordnungsamt erhalten.

Am 14.4., Heimspiel gegen Aue, hab ich wie die letzten 10 Jahre am Wäldchestaggelände, entlang des Boxerclubs, geparkt. An Spieltagen ist die Zufahrtsschranke offen und da parken etliche Autos. Der Bereich ist frei anfahrbar, es sind keine Parkverbotsschilder aufgestellt und die letzten Jahre hats auch keinen gejuckt.

Hat sonst noch jemand das Schreiben bekommen? Wie soll man sich verhalten, zahlen oder widersprechen und womit begründen? Oder soll man erfahurngsgemäß besser gleich zahlen?

Danke für Infos, Anregungen und Tipps.


Weshalb wurdest du denn verwarnt ?

Wie lautet der Tatvorwurf?

Das steht in dem Schreiben welches du bekommen hast,drin.

Das solltest du uns schon mitteilen,wenn du Beratung wünscht.
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Der Vorwurf lautet am 14.04. von 13 bis 14:15 h am Wäldchestaggelände, Abteilung 99 als Führer des Pkw xxxx folgende Ordnungswidrigkeit begangen zu haben: Sie haben unbefugt auf dem oben angegebenen Grundstück das angegebene Fahrzeug abgestellt. § 13 Nr. 3, § 20 (1) Hessisches Feld- und Forstschutzgesetz.

Ich frage mich nur ob ich der einzige bin der das Verwarnungsgeld erhalten hat, bei einer ganzen Menge an geparkten Autos auf und rund um das dortige Gelände.
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Ich gehe mal davon aus, dass Du nicht der Einzige bist.
Die haben halt einfach an dem Tag den Stadtsäckel gefüllt.
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spacelord schrieb:
Der Vorwurf lautet am 14.04. von 13 bis 14:15 h am Wäldchestaggelände, Abteilung 99 als Führer des Pkw xxxx folgende Ordnungswidrigkeit begangen zu haben: Sie haben unbefugt auf dem oben angegebenen Grundstück das angegebene Fahrzeug abgestellt. § 13 Nr. 3, § 20 (1) Hessisches Feld- und Forstschutzgesetz.

Ich weiss ja net wie du geparkt hast, aber so ein Schreiben kommt wenn man mit dem Auto auf Waldgelände steht, manche stellen ihr Fahrzeug einfach im Wald ab und nicht auf der Strasse und der Wald ist nunmal kein Parkplatz.
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Wenn Du auf dem beschriebenen Weg dein Auto an den Rand stellst, oder an den Rand eines der querenden Wege, stehst du automatisch im Wald, weil die Zufahrt zum Boxer-(Hunde) und Tennisclub ein Waldweg ist.
Bei diversen Spielen haben wir erlebt, dass die Zufahrt komplett gesperrt war.
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Du bist dort ohne Genehmigung eingefahren u.hast dein Fz abgestellt.
Da nützt es dir leider auch nichts,dass die Schranke geöffnet war u.du der Meinung warst,dass bei Fussballspielen dies erlaubt o. gedultet wird.

Parkverbotsschilder müssen bei einem Waldgelände/Weg nicht aufgestellt sein.

Um die Verwarnung kommst du deshalb nicht herum.Sie wurde aus Sicht der Ordnungsbehörde zu Recht ausgestellt.
Ein Einspruch lohnt sich deshalb nicht.

Verwarnug am besten bezahlen um einem Bussgeldbescheid zu umgehen,bei dem mindestens weitere 25E an Auslagen u. Gebühren zu zahlen wären.
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Punkte gibts bei dieser Verwarnungshöhe noch nicht,sondern erst ab 40 E.
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@ pelo: Danke!
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Also ich habe da die komplette Rückrunde immer geparkt, auch gegen Aue. Sind ja auch inzwischen ne ganze Menge, die das tun. Verwarnt wurde ich noch nie, auch nicht gegen Aue. Hast Du vielleicht direkt vor dem Boxerclub auf deren Parkplätzen gestanden oder ähnliches?
Wie/wo hast Du den genau geparkt?
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pelo schrieb:
Du bist dort ohne Genehmigung eingefahren u.hast dein Fz abgestellt.

Auch eine Ordnungswidrigkeit muss einem in Deutschland erstmal nachgewiesen werden.

Wie der Threaderöffner schreibt wird ihm ja vorgeworfen "als Führer des Pkw xxxx [...] das angegebene Fahrzeug abgestellt" zu haben.

Dass er aber diesen PKW dort wirklich selbst abgestellt hat ist auch einem Fahrzeughalter regelmäßig nicht nachzuweisen. Es sei denn er wäre beim Parken dort von dem Anzeigenden beobachtet worden. Das ist aber ja eher unwahrscheinlich.

Ob der Threaderöffner der Halter des Fahrzeugs ist spielt keine Rolle, das Fahrzeug kann ebenso von anderen Personen dort abgestellt worden sein. Es entspricht ja auch durchaus der Lebenswirklichkeit, dass Autos auch von (Ehe-) Partnern, Kindern und anderen Verwandten oder auch Freunden bewegt (und auch mal falsch geparkt) werden.

Um um die Zahlung herum zu kommen reicht es also aus auf den Bettelbrief zu antworten, dass man das Auto am fraglichen Tag nicht an der bezeichneten Stelle abgestellt habe.

Ein Bußgeldbescheid (inkl. Mehrforderung von 23,50€ für Gebühren und Auslagen) ist nicht zu erwarten, da es für diesen an Rechtsgrundlage fehlt, da gegen den Betroffenen wohl absolut keine Beweise vorliegen.

Da auch gegen sonst niemanden ein Tatverdacht geschweige denn Beweise vorliegen wird das Verfahren eingestellt werden.

Bei Park- oder Haltverstößen gegen die Straßenverkehrsordnung sieht das Straßenverkehrsgesetz in solchen Fällen vor, dass dem Halter die Kosten für die erfolglose Fahrerermittlung (die in Wahrheit ja gar nicht stattfindet, da ohne Chance auf Erfolg) auferlegt werden können. Diese sind bei 18,50€ gedeckelt.
§ 25a StVG

Im hessischen Feld- und Forstschutzgesetz habe ich eine solche Konstenübernahmepflicht nicht gefunden...
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pelo schrieb:
Punkte gibts bei dieser Verwarnungshöhe noch nicht,sondern erst ab 40 E.

Punkteintragungen im Verkehrszentralregister in Flensburg gibt es nur aufgrund der Tatbestände im bundesweit gültigen Bußgeldkatalog und sicher nicht aufgrund eines hessischen Wald- und Wiesengesetzes.

Dort aber eben wirklich erst ab 40€ Bußgeld...
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Wegen eines sch... 35€-Tickets mit der Behauptung "ich wars nicht" riskieren, die Führung eines Fahrtenbuchs auferlegt zu bekommen un dann zusätzlich zum Fahrternbuch 18,50 € zahlen?

Ich bitte dich, dass ist nicht dein Ernst...

Die schreiben Ihre Bettelbriefe zumeist nicht zu Unrecht.
Da Andere am fraglichen Taag dort ohne Bestrafung geparkt haben, wird:
a) er wohl an unüblicher Stelle (weiter neben dem Weg, dort ist der Wald sehr licht, da kann man theoretisch unter jedem baum stehen
b) Die Ordnungshüter haben mit Sicherheit Beweise in Form von Lichtbildern gesichert, können als zumindest nachweisen, dass das Auto 'blöd' platziert war...
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Wehrheimer_Adler schrieb:

Da Andere am fraglichen Taag dort ohne Bestrafung geparkt haben, wird:
a) er wohl an unüblicher Stelle (weiter neben dem Weg, dort ist der Wald sehr licht, da kann man theoretisch unter jedem baum stehen
b) Die Ordnungshüter haben mit Sicherheit Beweise in Form von Lichtbildern gesichert, können als zumindest nachweisen, dass das Auto 'blöd' platziert war...


weshalb mch auch mal intressieren würde, wie und wo genau geparkt wurde.
Ich habe, wie gesagt, die komplette Rückrunde dort geparkt ohne Strafzettel.
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sgevolker schrieb:
Wehrheimer_Adler schrieb:

Da Andere am fraglichen Taag dort ohne Bestrafung geparkt haben, wird:
a) er wohl an unüblicher Stelle (weiter neben dem Weg, dort ist der Wald sehr licht, da kann man theoretisch unter jedem baum stehen
b) Die Ordnungshüter haben mit Sicherheit Beweise in Form von Lichtbildern gesichert, können als zumindest nachweisen, dass das Auto 'blöd' platziert war...


weshalb mch auch mal intressieren würde, wie und wo genau geparkt wurde.
Ich habe, wie gesagt, die komplette Rückrunde dort geparkt ohne Strafzettel.


Nunja ... man fährt 100x betrunken mit'n Auto! Und beim 101. Mal gibt man den Schein ab ...  
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Oirobaboggal schrieb:
sgevolker schrieb:
Wehrheimer_Adler schrieb:

Da Andere am fraglichen Taag dort ohne Bestrafung geparkt haben, wird:
a) er wohl an unüblicher Stelle (weiter neben dem Weg, dort ist der Wald sehr licht, da kann man theoretisch unter jedem baum stehen
b) Die Ordnungshüter haben mit Sicherheit Beweise in Form von Lichtbildern gesichert, können als zumindest nachweisen, dass das Auto 'blöd' platziert war...


weshalb mch auch mal intressieren würde, wie und wo genau geparkt wurde.
Ich habe, wie gesagt, die komplette Rückrunde dort geparkt ohne Strafzettel.


Nunja ... man fährt 100x betrunken mit'n Auto! Und beim 101. Mal gibt man den Schein ab ...    


wie jetzt?? der sgevolker fährt immer besoffen?
sgevolker, das find ich aber nicht gut. du gefährdest nicht nur dich, sondern auch noch andere.
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Oirobaboggal schrieb:
sgevolker schrieb:
Wehrheimer_Adler schrieb:

Da Andere am fraglichen Taag dort ohne Bestrafung geparkt haben, wird:
a) er wohl an unüblicher Stelle (weiter neben dem Weg, dort ist der Wald sehr licht, da kann man theoretisch unter jedem baum stehen
b) Die Ordnungshüter haben mit Sicherheit Beweise in Form von Lichtbildern gesichert, können als zumindest nachweisen, dass das Auto 'blöd' platziert war...


weshalb mch auch mal intressieren würde, wie und wo genau geparkt wurde.
Ich habe, wie gesagt, die komplette Rückrunde dort geparkt ohne Strafzettel.


Nunja ... man fährt 100x betrunken mit'n Auto! Und beim 101. Mal gibt man den Schein ab ...    


Der Vergleich ist irgendwie fehl am Platz.
Es scheint ja eher so, dass sonst kaum einer dort einen Strafzettel bekommen hat. Ich bin mir sicher, es hätte hier schon öfters Rückmeldung gegeben. Also gab es den Strafzettel wohl aus einem bestimmten Grund.
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sgevolker schrieb:
Oirobaboggal schrieb:
sgevolker schrieb:
Wehrheimer_Adler schrieb:

Da Andere am fraglichen Taag dort ohne Bestrafung geparkt haben, wird:
a) er wohl an unüblicher Stelle (weiter neben dem Weg, dort ist der Wald sehr licht, da kann man theoretisch unter jedem baum stehen
b) Die Ordnungshüter haben mit Sicherheit Beweise in Form von Lichtbildern gesichert, können als zumindest nachweisen, dass das Auto 'blöd' platziert war...


weshalb mch auch mal intressieren würde, wie und wo genau geparkt wurde.
Ich habe, wie gesagt, die komplette Rückrunde dort geparkt ohne Strafzettel.


Nunja ... man fährt 100x betrunken mit'n Auto! Und beim 101. Mal gibt man den Schein ab ...    


Der Vergleich ist irgendwie fehl am Platz.
Es scheint ja eher so, dass sonst kaum einer dort einen Strafzettel bekommen hat. Ich bin mir sicher, es hätte hier schon öfters Rückmeldung gegeben. Also gab es den Strafzettel wohl aus einem bestimmten Grund.



Nun gut ... anderer Vergleich:

100x hat's mit dem saudummen Anbaggerspruch geklappt!
Beim 101. Mal gab's was auf die Zwölf ...



Verstehst jetzt, auf was ich hinauswill ...  
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Ich habe mindestens schon 30 mal auf dem Gehweg in der Isenburger Schneise geparkt,nachdem mir beim ersten mal auf meine Frage von Frankfurtern gesagt wurde,dass hier bei Fussballspielen nicht verwarnt würde.

Von diesen 30mal Parken hatte ich 29mal Glück....


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