>

Wichtige Infos bezüglich Copyrightverletzungen - Bitte lesen!

#
Liebe User und Userinnen des Eintrachtforums,

leider kommt es in letzter Zeit in den Weiten des Internets immer häufiger vor, dass Betreiber von Internetseiten, aber auch gezielt deren User, mit Strafanzeigen belegt werden, da diese sich Urheberrechtsverletzungen schuldig machten indem sie z.B. Bilder oder auch Artikel von einer anderen Seite gepostet haben.

Da dieses Schicksal nun auch einen unserer User ereilt hat (genauere Angaben dürfen wir aufgrund des schwebenden Verfahrens nicht machen)  und wir darüber hinaus auch schon das ein oder andere Schreiben mit der Bitte um umgehende Entfernung solcher Bilder erhalten haben, möchten wir Euch davon zumindest in Kenntnis setzen und bitten, dass Ihr vorerst davon Abstand nehmt Bilder oder Artikel, welche nicht Euer Eigentum sind, hier zu posten sondern höchstens zu verlinken. Zumal wir nicht in der Lage sind sämtliche Objekte auf deren Urheberrecht zu überprüfen.

Ähnlich, jedoch um einiges strikter, verhält es sich mit Filmen, Zusammenschnitten und Ausschnitten von Spielen, welche derzeit gezielt von der DFL aufgespürt werden,  sowie natürlich auch Musikdateien. Bei diesen müssen wir tatsächlich auch die Verlinkung, vor allem zu Downloadseiten, untersagen. Schade, dass die DFL hier nicht zwischen Spielszenen und Fanaufnahmen, z.B. von Choreos, etc., unterscheidet, aber in Anbetracht der Sachlage sehen wir uns zu diesem Schritt gezwungen.

Wir werden Euch, sobald wir uns weitere Gedanken über die derzeitige Situation gemacht haben, ausführlicher darüber informieren wie wir in Zukunft vorgehen wollen und werden.

Wir bedauern sehr, dass es dazu kommen musste, aber unter den derzeitigen Umständen scheint dies, zumindest vorerst, der beste Weg zu sein um Euch, aber auch uns, vor weiteren Strafen zu bewahren.


Grüße,

Das Internet-Team und die Moderatoren
#
ZoLo schrieb:

dass Ihr vorerst davon Abstand nehmt Bilder oder Artikel, welche nicht Euer Eigentum sind, hier zu posten sondern höchstens zu verlinken.



Gilt dies nur für vollständige Artikel oder auch für ausschnittsweise zitierte Texte (s. Gazpromthread)?
#
a.saftsack schrieb:
ZoLo schrieb:

dass Ihr vorerst davon Abstand nehmt Bilder oder Artikel, welche nicht Euer Eigentum sind, hier zu posten sondern höchstens zu verlinken.



Gilt dies nur für vollständige Artikel oder auch für ausschnittsweise zitierte Texte (s. Gazpromthread)?



Kurze Zitate + Link sind okay, nur von längeren oder gar dem kompletten Artikel sollte man Abstand nehmen!
#
ZoLo schrieb:


Kurze Zitate + Link sind okay, nur von längeren oder gar dem kompletten Artikel sollte man Abstand nehmen!



So, um auch mal etwas aus einer Rechts-Abteilung beizusteuern:
Kmpletter Text geht ohne Erlaubnis der Zeitung gar nicht!

Sobalb aber nur ein ein Satz fehlt und ein Hinweis auf die Originalquelle gesetzt wird, ist es o.k.
#
DrBuehli schrieb:
ZoLo schrieb:


Kurze Zitate + Link sind okay, nur von längeren oder gar dem kompletten Artikel sollte man Abstand nehmen!



So, um auch mal etwas aus einer Rechts-Abteilung beizusteuern:
Kmpletter Text geht ohne Erlaubnis der Zeitung gar nicht!

Sobalb aber nur ein ein Satz fehlt und ein Hinweis auf die Originalquelle gesetzt wird, ist es o.k.


D.h. also, man kann z.B. den Gazpromthread in gewohnter Weise fortführen?
Denn in der Regel versuche ich immer irgendetwas rauszukürzen, weil ich die Sache mit dem Verbot des kompletten Text-Zitierens irgendwo schon einmal gelesen/gehört habe. Trotzdem kann es sein, dass da teilweise 80% des Textes im Thread auftauchen, dies vor allem auch deshalb, damit die Sache dokumentiert bleibt - denn viele Links sind nach einer Weile tot, so dass nicht mehr nachvollziehbar ist, worum es in den Posts eigentlich ging.
Lediglich kürzere Meldungen (so bis zu 5 Sätzen) habe ich bislang komplett zitiert; da wird man sich dann halt umstellen müssen (oder ist es möglich, diese dann auf 2 aufeinanderfolgende Beiträge zu splitten?).
#
Inzwischen haben die der DFL sehr viele Videos auf youtube.com sperren lassen.
Auch Videos, die mit der Digicam im Block augenommen wurden und nur die Fans/Choreo zeigen.
This video has been removed at the request of copyright owner Deutsche Fussball Liga (DFL) because its content was used without permission  schrieb:
#
einszweidrei schrieb:
sowas ist doch total lächerlich. nur wegen der kohle.. damit schadet sich doch der dfl mehr, als wenn sie nicht dagegen vorgehen würde..  


Nur so am Rande, diese mafiösen Zustände kotzen mich genauso an wie alle anderen, dennoch wage ich einen Erklärungsversuch!
WICHTIG Ich will NIX rechtfertigen...

Die DFL hat die Rechte für eine Übertragungsart (Internet) EXCLUSIV an einen Lizenznehmer für ein bestimmtes Territorium in einer betimmten Sprache für einen Haufen Geld verkauft.
Dieser Lizenznehmer will natürlich, dass er als einziger z.B. in Deutschland online Material bereitstellen darf (Ohne Exclusivität bringen die Rechte nix, das ist wohl klar).

Die DFL als Lizenzgeber hat eine Sorgfalltspflicht alles in Ihrer Macht stehende zu tun um die verkaufte Lizenz zu "beschützen", also die Exclusivität zu sichern.

Sollte das nicht passieren, gehen die das Risiko, dass der Lizenznehmer (z.B. T-Com) auf Schadensersatz klagt, ein Youtube Video rausholt, das die ARD Sportschau zeigt und vor Gericht Recht bekommt, weil die Rechte nicht exclusiv sind. Dann sind möglicherweise ein paar Mio futsch und müssen zurückbezahlt werden!

Das nächste Risiko ist, sollte eine Übertragung nicht unterbunden werden, vielleicht jemand eine Art "Gewohnheitsrecht" ableiten will um jederzeit Spielszenen online stellen zu dürfen.

Was CCTV macht ist deshalb legal, glaube ich jedenfalls, weil die die Internetrechte für China gekauft haben und das Programm in chinesischer Sprache anbieten. Die können ja nix dafür, dass man in Deutschland auch chinesisches Internet "empfangen" kann.

Die DFL kann auch keinem z.B. Spanischem, dänischem oder sonst einem Sender, der BuLi Senderechte für sein Land kauft, verbieten einen Spielbericht der Eintracht in deren Landessprache auf einem auch in Deutschland empfangbaren Satelitenkanal zu senden.
Das hängt mit den technischen Übertragungswegen zusammen; Jeder Satellit hat einen sog. "Footprint", den die Sendeanstalten nicht beeinflussen können.

Die Juristen unter den Lesern mögen mir verzeihen, wenn ich hier Unwahrheiten oder unzutreffendes verbreite, aber ich glaube das ist einer der Hintergründe zu dieser Aktion.

Vielleicht sollte man sich einfach billige Internet Senderechte für ein Land sichern, in der die Deutsche Sprache (eine) Amtssprache ist wie Luxemburg oder Liechtenstein, dann könnte man wenigstens selbstgedrehtes verbreiten.

Die genannten gehören leider zu den GST (German Speaking Territories) und werden in der Regel im Paket mit Deutschland verkauft.  

Wird in Vanuatu oder Kasachstan nicht auch Deutsch gesprochen ?
#
Gibt es da nicht einen Unterschied zwischen frei empfangbar und Bezahlfernsehn?

Die Sportschau doch durch die GEZ abgegolten. Außerdem ist das Signal nicht geschützt. Wenn ein Mitschnitt von Arena zugänglich gemacht wird sieht das aber anders aus.

Außerdem hat die DFL die exclusivrechte doch zeitlich begrenzt ausgeschrieben.

Die wollen mit diesen miesen und fragwürdigen Methoden nur solche Angebote stützen.
http://www.fcb.tv/de/index.php?fcb_sid=6a9aded81d09ca6705fab9e70750f4bb
http://www.hsv.de/index.php?id=17959&kat=3&z=1
#
aber wenn ich doch eintritt zahle wieso habe ich nicht das Recht von der Veranstaltung Videos zu machen?? Das geht bei mir nicht rein...
Und wenn man nur Videos von den Fans macht das ist doch Privat dazu haben Sie doch kein Recht oder haben Sie die Fans jetzt auch alle gekauft?? Ist doch wie wenn ich mit meinen Jungs Eintracht lieder auf der Straße singe dann dürfen die diese Videos doch auch nicht löschen...
#
Wie kommen die denn an die Userdaten ran?

Gebt ihr die etwa leichtfertig sofort raus? Hier wird ja auf einen User angespielt und nicht auf die Forenbetreiber. Dann finde ich das äußerst bedenklich und kann in so einem Fall auch auf dieses Forum verzichten. Sorry wenn ich jetzt auf den Schlips trete.
#
Wer tötet? Die Waffe oder der der sie abfeuert? Eine weitere Endlosdiskussion!

Aus: Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
zum Kauf von Eintrittskarten für die
Heimspiele von Eintracht Frankfurt in der
Saison 2006/07
http://www.eintracht.de/media/tickets/pdf/ticket_agb0607.pdf
" ...
8. Recht am eigenen Bild
Jeder Ticketinhaber willigt unwiderruflich für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien ein in die unentgeltliche Verwendung seines Bildes und seiner Stimme für Fotografien, LiveÜbertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Ton, die vom Club oder dessen Beauftragten in Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden. ... "

Da fängt es an, aber es wird noch besser ...

"9. ...
Es ist Ticketinhabern ohne vorherige Zustimmung des Clubs nicht gestattet, Ton, Bild, Beschreibungen oder Resultate der Veranstaltung aufzunehmen (außer für private Zwecke) oder diese ganz oder teilweise über Internet oder andere Medien (einschließlich Mobilfunk) zu übertragen oder zu verbreiten oder andere Personen bei derartigen Aktivitäten zu unterstützen. Geräte oder Anlagen, die für solche Aktivitäten benutzt werden können, dürfen ohne vorherige Zustimmung des Clubs nicht ins Stadion mitgebracht werden. Fotos und Bilder, die von Ticketinhabern bei einem Spiel erstellt werden, dürfen ausschließlich für private Zwecke verwendet werden. Jede kommerzielle
Nutzung, gleich auf welche Weise und durch wen, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Clubs.
...
Für jeden Verstoß gegen die vorgenannten Verbote kann der Club die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2.500 Euro verlangen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.
Zudem behält sich der Club das Recht vor, Personen, die gegen diese Untersagungen verstoßen, in Zukunft vom Ticketerwerb auszuschließen, gegen sie ein Stadionverbot auszusprechen und/oder weitere zivil- und/oder
strafrechtliche Maßnahmen einzuleiten. ... "

Das "unterschreibt" jeder, der sich ein Ticket fürs Stadion kauft! Bei den anderen Vereinen wird das ähnlich aussehen. Im Prinzip kann man doch froh sein, wenn die Eintracht nicht 2.500€ von einem will, wenn man ein Video von der West aus dreht und bei einem Videoportal einstellt, das sich durch Werbung finanziert (so klingen die AGB für mich)!
In privatem Rahmen darf man die schon haben und tauschen. Die Kamera die viele Leute mitbringen ist geduldet.

Unsere Eintracht wird die ganzen Rechte pauschal an die DFL abtreten (müssen). Die verkaufen die dann scheibchenweise weiter an ARENA, die ARD, das DSF, die Telekom, CCTV, ...
Die wiederum können vielleicht sogar Sublizenzen vergeben, also ihre Rechte nochmals unterteilen und teilweise weiterverkaufen. Da entsteht ein Chaos, das kann sich kein normaler Mensch vorstellen. Um sich gegenseitig voneinander abzugrenzen und abzusichern nehmen die Sender sich Anwälte, die mit der Goldwaage und einem Messer zwischen den Zähnen durchs Land rennen und Abmahnungen schreiben.

Die Entwicklung ist wirklich traurig!!!

PS: ich hoffe ich habe korrekt zitiert und werde nicht abgemahnt...
#
agentxy schrieb:
Wie kommen die denn an die Userdaten ran?

Gebt ihr die etwa leichtfertig sofort raus?


Das müsste jetzt eigentlich Jan Schneider als Verantwortlicher beantworten. Aber auch ich kann Dir versichern, dass gar nichts leichtfertig herausgegeben wird.

In bestimmten Fällen kann aber die Pflicht zur Weitergabe von Informationen bestehen. Es gibt nun mal Strafnormen im Urhebergesetz und auch wenn der ein oder andere diese als zu hart oder gar überflüssig erachten mag - es ist gesetztes Recht. Wenn hier jemand Nazi-Sprüche kloppen würde oder sich mit einer Vergewaltigung brüsten würde, wäre das Verständnis für die Herausgabe von Daten sicher groß.

Eintracht Frankfurt kann sich aber nicht nach dem Verständnis der User richten, sondern muss sich am geltenden Recht orientieren.

Dennoch könnt Ihr sicher sein, dass niemand einfach so kaltlächelnd "ausgeliefert" wird. Unsere User gehören grundsätzlich zur Gemeinschaft Eintracht Frankfurt und dementsprechend haben wir den hier betroffenen User auch mit Rat und Tat nach besten Kräften in dieser schwierigen Situation unterstützt. Womit jener auch zufrieden war und sich bedankt hat!

Viele Grüße,

Alex
#
Für Insider:

Marions Kochbuch?
#
Hallo zusammen, bin neu hier im Forum.
Mich würde hinsichtlich Copyright-Verletzungen interessieren, inwieweit das auch
für selbsterstellte Fotos, bzw. Autogrammkarten gilt.

Bei Ebay habe ich das schon mal gesehen, als UEFA-Cup-Edition z.B.
Gut gemachte Bilder, aber stilecht mit DFL-Logo und dem Adler.
#
Kolonel_Bunker schrieb:


Aus: Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
zum Kauf von Eintrittskarten für die
Heimspiele von Eintracht Frankfurt in der
Saison 2006/07
http://www.eintracht.de/media/tickets/pdf/ticket_agb0607.pdf
...


Und hier frage ich mich bereits seit längerem, ob diese AGB's überhaupt rechtens sind. Vielleicht kann mir Paragraphenlaie einer unserer Forumsjuristen die Sache näher bringen. Sind diese nicht irgendwie anfechtbar? Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, daß AGB's mich (allgemein auf jeden einzelnen bezogen) verpflichten können meine Stimme, mein Aussehen und meine Kreativität (z.B. Fangesänge und Choreographien) an eine andere Person zu abzutreten. Sowas erinnert mich eher an den Verkauf der Seele an den Teufel - Knebelvertrag!
Es wäre wirklich wichtig so ewas zu wissen, denn wenn solche AGB's angreifbar sind, dann bedarf es ja eigentlich nur noch etwas an Organisation und Koordination, um diese zu "kippen". Gibt es hier keine Sittenwidrigkeitsklausel?
#
Schoppenpetzer schrieb:
Kolonel_Bunker schrieb:


Aus: Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
zum Kauf von Eintrittskarten für die
Heimspiele von Eintracht Frankfurt in der
Saison 2006/07
http://www.eintracht.de/media/tickets/pdf/ticket_agb0607.pdf
...


Und hier frage ich mich bereits seit längerem, ob diese AGB's überhaupt rechtens sind. Vielleicht kann mir Paragraphenlaie einer unserer Forumsjuristen die Sache näher bringen. Sind diese nicht irgendwie anfechtbar? Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, daß AGB's mich (allgemein auf jeden einzelnen bezogen) verpflichten können meine Stimme, mein Aussehen und meine Kreativität (z.B. Fangesänge und Choreographien) an eine andere Person zu abzutreten. Sowas erinnert mich eher an den Verkauf der Seele an den Teufel - Knebelvertrag!
Es wäre wirklich wichtig so ewas zu wissen, denn wenn solche AGB's angreifbar sind, dann bedarf es ja eigentlich nur noch etwas an Organisation und Koordination, um diese zu "kippen". Gibt es hier keine Sittenwidrigkeitsklausel?


Ich bin zwar (noch) kein Jurist, versuche mich aber mal an einer ersten behelfsmäßigen Antwort.
Mit deiner Annahme, dass AGBs einen Verbraucher nicht übermäßig knebeln dürfen, hast du vollkommen Recht. Jedenfalls war das die Meinung des europäischen Gesetzgebers, der qua Richtlinie dafür sorgte, dass auch in Deutschland die Wirksamkeit von AGB-Klauseln anhand einer Inhaltskontrolle (§§ 305-310 BGB, früher AGB-Gesetz) geprüft wird.
Voraussetzung dafür ist zunächst einmal, dass es sich tatsächlich um AGB im Sinne des Gesetzes handelt (§ 305 BGB) und die Anwendung der Kontrollnormen nicht ausgeschlossen ist (§ 310 BGB). Beides dürfte im vorliegenden Fall unproblematisch sein.
Insofern ist die Anwendung der §§ 305-309 BGB eröffnet.
Bei der Prüfung unterscheidet man zunächst zwischen den katalogsmäßig ausformulierten Klauselverboten der §§ 308, 309 BGB (ein Klassiker ist das Fitnessstudio, das seine Haftung für vorsätzlich verursachte Körperschäden per AGB-Klausel ausschließen will) und der sog. Generalklausel des § 307 BGB. Die Abtretung der Rechte am eigenen Bild etc. erscheint mir auf den ersten Blick nicht im Katalog der §§ 307, 308 BGB erfasst. Damit landet man wie so oft bei der schwammig formulierten Allgemeinklausel des § 307:

"(1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Eine unangemessene Benachteiligung kann sich auch daraus ergeben, dass die Bestimmung nicht klar und verständlich ist."

Dabei handelt es sich um eine Konkretisierung der von dir angesprochenen "Sittenwidrigkeit" (geregelt in § 138 BGB; setzt allerdings eine relativ hohe Hürde). Enger angelehnt ist die Regelung aber an § 242 BGB, der ein allgemeins  Billigkeitskorrektiv mit zum Teil feststehenden Fallgruppen bildet. Um diese allgemeine Formulierung auf unseren Fall anzuwenden, muss man umfassend abwägen. Eine kleine Hilfe bildet der zweite Absatz:

"(2) Eine unangemessene Benachteiligung ist im Zweifel anzunehmen, wenn eine Bestimmung

 1. mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht zu vereinbaren ist oder
 2. wesentliche Rechte oder Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrags ergeben, so einschränkt, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist."

Doch auch diese Fallgruppen bringen uns nicht viel weiter. Zwar leitet sich das Recht am eigenen Bild unmittelbar aus unserer Verfassung ab (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 GG - allgemeines Persönlichkeitsrecht, Recht auf informationelle Selbstbestimmung) ab, dies spielt jedoch hauptsächlich im Verhältnis zu unserem Staat, nicht gegenüber einem Privaten (der Eintracht) eine Rolle. Hauptpunkt dürfte jedoch sein, dass der Veranstalter ein legitimes Interesse daran hat, dein Bild unentgeltlich zu verwenden. Man stelle sich nur vor, die Eintracht bzw. DFL müsste mit jedem der 50.000 Zuschauer eines Spiels aushandeln, ob und inwieweit Bild, Ton etc. verwendet werden dürften. Dann gäbe es entweder keine Zuschauer oder keine Fernsehübertragung mehr. Dies wäre grob zweckwidrig. Auch ist diese Vereinbarung nur mittelbar mit dem eigentlichen Vertragszweck, dem Besuch eines Live-Fußballspiels, verbunden (vgl. o. Absatz 2). Insbesondere hat der Veranstalter keinen Anspruch gegen dich, der dich dazu zwingt, 90 Minuten lang zu klatschen, zu singen und in die Kamera zu lächeln. Er will lediglich Bilder, auf denen das Publikum dergestalt aktiv ist, verwenden dürfen.
Das Gegenargument wäre wohl, dass die durch die Fans erzeugte Atmosphäre sehr wohl wichtig für das "Event" ist...
Letztlich ist es natürlich eine Abwägungsfrage und ich wage nicht zu prognostizieren, wie ein Gericht diesen Fall entscheiden würde. Um zu deiner Ausgangsfrage zurückzukommen, ist es für mich jedenfalls kein evidenter Fall von "uangemessener Benachteiligung" oder gar "Sittenwidrigkeit".

Ein Ansatz gegen die DFL-Praktiken könnte sich meiner Meinung nach nur aus anderen Gebieten ergeben. Das Vorgehen, Fans, die privare Aufnahmen ohne kommerzielle Zwecke und die Abbildung von Spielszenen veröffentlichen, mit Strafen, Abmahnungen etc. zu überziehen, erscheint mir fast rechtsmissbräuchlich. Womit wir wieder bei § 242 BGB wären...
#
@-el_sObi-: "Verfasser erkennt richtig das APR als Grundlage, verkennt dann jedoch..." Ach Quatsch, ist ja alles ganz okay. Allerdings ist Rechtsgrundlage für das Recht am eigenen Bild das Kunsturhebergesetz (KUG) als lex specialis.  

§ 22 KUG
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, dass er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.

§ 23 KUG
(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.


Wie immer erleichtert auch hier ein Blick auf das Gesetz die Rechtsfindung ungemein. Die Zuschauer eines Fussballspiels oder sonstigen Sportereignisses fallen grundsätzlich unter die Einwilligungsfreiheit des § 23 I 3.Alt. Dies soll laut Rechtssprechung aber nur dann gelten, wenn sie als "Masse" oder zumindest gruppenweise gezeigt werden. Da das Fernseh aber gerne mal Großaufnahmen von einzelnen Fans zeigt, und diese dann unter dem Einwilligungsvorbehalt des § 22 stünden, lässt man sich einfach diese Einwilligung per AGB konkludent - und auch m.E. beanstandungsfrei- durch den Erwerb der Eintrittskarte und Teilnahme als Zuschauer erklären.
#
Danke für Eure Mühe, das Thema auch den juristischen Laien verständlich näher zu bringen. Ich denke, mit den Ausführungen kann man sowohl die Zielrichtung als auch die Komplexität dieses Themas abschätzen.

Allerdings fällt mein Blick vor allem auf ein Abschnitt, der in dieser Angelegenheit wohl am ehesten von Bedeutung ist:

"Ein Ansatz gegen die DFL-Praktiken könnte sich meiner Meinung nach nur aus anderen Gebieten ergeben. Das Vorgehen, Fans, die privare Aufnahmen ohne kommerzielle Zwecke und die Abbildung von Spielszenen veröffentlichen, mit Strafen, Abmahnungen etc. zu überziehen, erscheint mir fast rechtsmissbräuchlich. Womit wir wieder bei § 242 BGB wären..."

Denn letztendlich geht es ja nicht darum, der DFL das Recht an den Stadionbildern zu nehmen (es sei denn einen Kuhhandel zu schließen: "Ihr dürft nur, wenn wir auch dürfen"), sondern, Bilder und Videos von Fans und Choreos verbreiten zu dürfen.

Verständlich ist die Sperrung der Bilddateien ja - bis zu einem gewissen Grad - noch bei Spielszenen und bei gewerblichem Gebrauch. Die Verbote der DFL konsequent umgesetzt würde derzeit aber bedeuten, dass ich ein Bild meines Sohnes im Waldstadion nicht mehr auf meine private Homepage setzen dürfte (oder sehe ich da was falsch?). Und genau an dieser Stelle endet für den "normalen" Bürger die rechtliche Vorstellungskraft!

Hier gilt es dann sehr wohl zu überlegen, inwieweit diese AGB's sittenwidrig im Sinne §242 BGB und somit angreifbar wären.

Gruß
Matzel
#
Ich vermutete bereits, dass der letzte Satz von -el_sObi- manchen in die irre führen würde. Deshalb zur Klarstellung: Die AGB der Eintracht regeln nur die Einwilligung nach § 22 KUG, d.h. dass die Eintracht (und im Weiteren dann natürlich die DFL, Sportrechteagenturen, die Sender) auch Bilder von einzelnen Fans im Stadion zeigen dürfen. Mit der neuen Praxis der DFL, gegen Fanvideos im Internet vorzugehen, hat dies überhaupt nichts zu tun. Deswegen sind Hinweise auf die AGB, Sittenwidrigkeit etc. hier fehl am Platz. Allerdings ist es auch meine Auffassung, dass reine Fanvideos, also ohne jegliche Aufnahmen vom Spiel, Spielfeld, Anzeigetafel, Spielern, Trainern, Schiedsrichter und anderen Beteiligten nicht unter das Bildrecht an der Veranstaltung fallen und einige der Löschungsansprüche der DFL mit rechtlichen Mitteln angreifbar wären. YouTube und andere wollen aber Ärger vermeiden und löschen nach Aufforderung durch die DFL bislang prompt.
#
stefank schrieb:
Allerdings ist es auch meine Auffassung, dass reine Fanvideos, also ohne jegliche Aufnahmen vom Spiel, Spielfeld, Anzeigetafel, Spielern, Trainern, Schiedsrichter und anderen Beteiligten nicht unter das Bildrecht an der Veranstaltung fallen und einige der Löschungsansprüche der DFL mit rechtlichen Mitteln angreifbar wären. YouTube und andere wollen aber Ärger vermeiden und löschen nach Aufforderung durch die DFL bislang prompt.  


Mmmh, also sollte es erstens kein Problem sein, Bilder, die die von Dir genannten Voraussetzungen erfüllen, auf eine private Homepage zu stellen?
Und zweitens müsste sich "nur" irgendjemand finden, der eine juristische Auseinandersetzung mit der DFL nicht scheut, um deren pauschalen Rundumschlag Grenzen zu setzen?


Teilen