christus
15937
An Distanz kaum zu übertreffen:
http://www.youtube.com/watch?v=Ec-TX66Z2sQ
http://www.youtube.com/watch?v=D_1mpmBboRs&feature=related
http://www.youtube.com/watch?v=Ec-TX66Z2sQ
http://www.youtube.com/watch?v=D_1mpmBboRs&feature=related
EFC_NRW_Adler schrieb:
Wenn Du die Beschwerden seit kurzen (1-2 Wochen) hast, wird es sich vermutlich um eine Birken, Erlen, Haselnuss-Allergie mit seinen Querverbindungen handeln, z. B. auch sämtliches Kernobst in Rohnatur.
Ne, erst seit 2-3 Tagen. Dafür aber richtig heftig.
Und danke für die ganzen Tipps.
Ich wollte mal fragen, ob mir hier irgendwer Hausmittelchen bei Heuschnupfen verraten kann.
Zumindest glaube ich, dass es Heuschnupfen ist. Sicher bin ich mir da nicht, hatte bisher noch nie Probleme dahingehend.
Aber meiner Nase gehts wie dem VW Käfer: Sie läuft und läuft und läuft.
Die Augen sind mittlerweile so rot wie meine Haare.
Von den Symptomen her würde es also passen.
Danke schonmal für alle Tipps.
P.S. Und bevor mir jemand rät zum Arzt zu gehen: Genau das tue ich morgen.
Zumindest glaube ich, dass es Heuschnupfen ist. Sicher bin ich mir da nicht, hatte bisher noch nie Probleme dahingehend.
Aber meiner Nase gehts wie dem VW Käfer: Sie läuft und läuft und läuft.
Die Augen sind mittlerweile so rot wie meine Haare.
Von den Symptomen her würde es also passen.
Danke schonmal für alle Tipps.
P.S. Und bevor mir jemand rät zum Arzt zu gehen: Genau das tue ich morgen.
SGEAREK_MTK schrieb:
Hab da kein Mitleid mit dem Mädel erstens klaut man keine Autos mit 15 Jahren und in den USA müsste es bekannt sein,was die Polizei zu eigenen Selbsschutz alles in der Lage zu sein scheint daher selbst schuld die kleine.
Ich als Polizist hätte ähnlich reagiert dort vieleicht nicht ganz so brutal aber bestimmt würden nicht nur Worte fallen,wenn ich ein Schuh gegen Schienbein bekommen würde.
Und was machst Du, wenn vor Dir ein Fußgänger bei rot über die Ampel geht?
Gas geben und drüber fahren?
Ich mein, sonst lernt der das ja nie....
FelixGnadenlos schrieb:
Auf jeden Fall dürfte das kurzweiliger und interessanter sein, gerade wenn Du da noch nicht so oft warst, wie das asoziale Bahnhofsviertel mit den ganzen Bettlern, Junkies, Puffs, usw.
Na hoffentlich fährt er nicht in den Osten zu den ganzen arbeitslosen Rechtsradikalen
Moralisch sicherlich kein Problem.
Aber juristisch kann ich das Strafmaß nicht nachvollziehen.
Ich zitere da mal aus §130 StGB:
Wenn man den SZ-Artikel genau liest, dann sieht man, dass es sich um Volksverhetzung in zwei Fällen handelt. Sprich Mahler hat beide Male die Höchststrafe erhalten.
Aber er hat sich selbst angezeigt und war (ich gehe einfach mal davon aus) in Folge dessen wohl auch geständig. Müsste sich dies nicht auch bei einem mehrfach Vorbestraften strafmildernd auswirken?
Bitte liebe gestandenen Juristen, gebt einem angehenden Juristen dahin gehend Nachhilfe
Aber juristisch kann ich das Strafmaß nicht nachvollziehen.
Ich zitere da mal aus §130 StGB:
StGB schrieb:
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer Schriften (§ 11 Abs. 3), die zum Haß gegen Teile der Bevölkerung oder gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe aufstacheln, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern oder die Menschenwürde anderer dadurch angreifen, daß Teile der Bevölkerung oder eine vorbezeichnete Gruppe beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden,
a)
verbreitet,
b)
öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
c)
einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht oder
d)
herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Buchstaben a bis c zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen, [...]
Wenn man den SZ-Artikel genau liest, dann sieht man, dass es sich um Volksverhetzung in zwei Fällen handelt. Sprich Mahler hat beide Male die Höchststrafe erhalten.
Aber er hat sich selbst angezeigt und war (ich gehe einfach mal davon aus) in Folge dessen wohl auch geständig. Müsste sich dies nicht auch bei einem mehrfach Vorbestraften strafmildernd auswirken?
Bitte liebe gestandenen Juristen, gebt einem angehenden Juristen dahin gehend Nachhilfe
Bitte auch im Gebabbel dran halten:
http://www.eintracht.de/meine_eintracht/forum/statisch/netiquette.php