Matzel
22252
#
Matzel
Sitzt e Würmsche uff'm Türmsche mit'm Schermsche unner'm Ärmsche, kommt e Stürmsche, reißt des Würmsche mit'm Schermsche unner'm Ärmsche vom Türmsche.......runner!
HeinzGründel schrieb:Matzel schrieb:HeinzGründel schrieb:HeinzGründel schrieb:SGE_Werner schrieb:
Was ne Frauenrunde hier...
Es ist ja nicht nur der exzessive Alkoholgenuss zu einer Stunde, in der anständige Bürger längst in Morpheus Armen ruhen.. Nein, es sind diese Vorstellungen die Anstand und Moral geradezu vom Kopf auf die Füße stellen.!
Sehr richtig Heinz. Endlich sagts mal einer.
Ginnheim sagt PFUI !
Uiuiui, de Haaaanz unnerhält sich mit sich selbst...
Redet ja sonst niemand mit mir
Armer, alter Mann...
HeinzGründel schrieb:HeinzGründel schrieb:SGE_Werner schrieb:
Was ne Frauenrunde hier...
Es ist ja nicht nur der exzessive Alkoholgenuss zu einer Stunde, in der anständige Bürger längst in Morpheus Armen ruhen.. Nein, es sind diese Vorstellungen die Anstand und Moral geradezu vom Kopf auf die Füße stellen.!
Sehr richtig Heinz. Endlich sagts mal einer.
Ginnheim sagt PFUI !
Uiuiui, de Haaaanz unnerhält sich mit sich selbst...
Alphakeks schrieb:stefank schrieb:Fakt schrieb:
(...)
Übrigens: Wenn der e.V. insolvent ginge und die Aktien (also die 50% + 1) an einen Gläubiger wanderten, wäre die Lizenz der Eintracht AG, Profifußball spielen zu dürfen, futsch!
Das ist m.E. viel komplizierter. Ein direkter Übergang der Aktien an einen Gläubiger ist nur denkbar, wenn diese an ihn vorher verpfändet worden sind, was aber auf Grund der DFB-Bestimmungen sinnlos wäre, da sie durch die von dir richtig beschriebene Folge des Lizenzverlustes wertlos werden, sobald der Verein nicht mehr 50+1 hält. Im Regelfall müsste der Insolvenzverwalter die Aktien an den Meistbietenden verkaufen. Das funktioniert aber aus den genannten Gründen ebenfalls nicht.
Man stünde vor der merkwürdigen Situation, dass ein Verein in der Insolvenz weitgehend vermögenslos wird, und dies nicht abgewendet werden kann, obwohl er mit den Eintracht-Anteilen Vermögenswerte hält, die seine Schulden um ein Vielfaches übersteigen. Dies wird vermutlich dazu führen, dass die Beteiligten, also Gläubiger und vor allem die EFAG, alles dafür tun werden, diese Situation nicht entstehen zu lassen. Um welchen Preis auch immer.
Aber kann die AG bei drohender Insolvenz des e.V. nicht die Aktien von letzterem zurückkaufen? Sprich bei sich abzeichnender Insolvenz, aber noch vor Deklarierung einer solchen (in welchem Falle ja eine neue Gesetzeslage eintreten würde)?
Laut AktG §71 darf eine AG maximal 10% der eigenen Aktien halten, weshalb wohl nur eine Variante über eine Kapitalherabsetzung funktionieren würde... oder hab ich nen Denkfehler drin?
...und wäre das im Rahmen der 50+1-Regel überhaupt erlaubt, dass die AG sich zu Teilen selbst gehört?
HeinzGründel schrieb:Matzel schrieb:pipapo schrieb:
Dass eine Versicherung gegen Betrug existiert, ist ja ein witziger Zufall. Hatte ich tatsächlich nicht mitbekommen, aber das erklärt manches. Eben noch auf dem Videowürfel, jetzt der sich nicht wehren könnende Sündenbock.
Großartig. Prost Peter!
Diese Versicherungen (sogenannte Directors & Officers- oder kurz D&O-Versicherungen) sind heutzutage im "Top-Management" durchaus üblich.
Ja. Im Top Management... Bei Siemens oder Daimler macht das normalerweise auch Sinn. Bei einem Verein darf man schon mal nachdenken.. Aber gut, die Buchhalterin wurde ja gefeuert. Bei der kann die Versicherung ja Regress nehmen.
Naja, ob und wo das wirklich Sinn macht, sei mal dahin gestellt. Ich wollte ja auch nur erklären, dass es im Top-Management üblich und im breiten Mittelstand im Kommen ist.
pipapo schrieb:
Dass eine Versicherung gegen Betrug existiert, ist ja ein witziger Zufall. Hatte ich tatsächlich nicht mitbekommen, aber das erklärt manches. Eben noch auf dem Videowürfel, jetzt der sich nicht wehren könnende Sündenbock.
Großartig. Prost Peter!
Diese Versicherungen (sogenannte Directors & Officers- oder kurz D&O-Versicherungen) sind heutzutage im "Top-Management" durchaus üblich.