Gast 10 bekommt maximal 70% eines Geschäftsessens zurück. Und zurück bedeutet, dass sein Betriebsgewinn um diese 70,- EUR gemindert wird...
Außerdem kann Gast 10 dieses nur als Geschäftsessen absetzen, wenn ein Grund vorliegt.
Und als drittes regelt das EStG Geschäftsessen so: maximal 2 Kunden, bzw. paritätische Anzahl, d.h. 3 Mitarbeiter, 3 Kunden, oder 5 Mitarbeiter und 5 Kunden...
mannmannmann...
Naja...sein Betriebsgewinn.... Handelsrechtlich ist der volle Betrag gewinnwirksam. Lediglich steuerrechtlich sind 30% nicht abzugsfähig. Wenn schon den Dicken machen, dann bitte auch fundiert. Zurück bekommt er zunächst mal gar nichts (ausser der Vorsteuer, wobei er dann auch vorsteuerabzugsberechtigt sein muss). Und auch über die Steuer wird er kaum die abzugsfähigen 70% zu 100% wieder raus bekommen. Dann müsste er ja als Grenzsteuersatz 100% haben. Weder bei ESt noch bei KSt ist mir etwas derartiges bekannt. Das ganze muss natürlich betrieblich veranlasst sein. Blablabla...
Was soll der ganze Mist. Gast 1-4 sind verheiratet und daher die ärmsten Schweine... Den kann man doch mal ruhig einen ausgeben.
Soso, fundiert...
Leider bin ich Bilanzbuchhalter und wenn wir hier ganz fundiert reden wollen müßten wir natürlich erstmal einen Jahresabschluß, sowohl für HBII als auch SteuBi, machen...
jetzt mal bitte nicht überheblich werden.....