möchte hiermit der forumsgemeinde mitteilen,das unser fülliger anno ein GEIZHALS ist.
er lagert in seinem protzigem BMW Mettbröttchen,der feinsten art und war nicht gewillt sie mit uns zu teilen. erwarte hier vorschläge,wie mit diesem lump weiterhin zu verfahren ist.
Wer einen Anspruch auf Verletztenrente geltend macht, trägt die Beweislast dafür, dass der Gesundheitsschaden in einem ursächlichen Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit steht. Lässt sich das nicht feststellen, geht dies zu Lasten des Versicherten.
Der Fall: Der Arbeitnehmer war mehrere Jahre in einem Landhotel als Koch tätig. Zu seinen Aufgaben gehörte das Abschmecken und Zubereiten von Frischfleisch. Dabei aß er auch jeweils zwei oder drei Mettbrötchen als "Mahlzeit zwischendurch". Nachdem bei ihm eine schwere Erkankung des Zentralnervensystems diagnostiziert wurde, beantragte er Verletztenrente. Er begründete diesen Antrag damit, dass die Erkrankung auf den Umgang mit verseuchtem Fleisch zurückzuführen sei. Die Berufsgenossenschaft lehnte Ansprüche wegen eines Arbeitsunfalls ab. Das Bundessozialgericht wies die Klage des Arbeitnehmers ab. Er sei durch seine berufliche Tätigkeit als Koch, auf Grund deren er Frischfleisch abschmecken musste, zwar einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt gewesen. Der Verzehr von Mettbrötchen sei aber der Privatsphäre des Arbeitnehmers zuzurechnen. Insofern lasse sich nicht feststellen, ob er sich die Erkrankung durch seine Tätigkeit oder unabhängig davon zugezogen hat.
Bundessozialgericht, Urteil vom 4. Mai 1999 – B 2 U 14/98 R
Wenn Mutti mitbekommt was ihr mit den Gardinen gemacht habt gibts ganz schön Ärschär!
er lagert in seinem protzigem BMW Mettbröttchen,der feinsten art und war nicht gewillt sie mit uns zu teilen.
erwarte hier vorschläge,wie mit diesem lump weiterhin zu verfahren ist.
no mercy for geizkrägen!
übrigens kann bei übertriebenem genuß von besagten brötchen,folgendes geschehen:
Anno rück die Brötchen raus , Annnno rück die Brötchen raus............*sing*
Dort wo die Sonne nie scheint
Heinrich Linse HOHOOOOO
Heinrich Linse HEHEEEEE
DU SCHÖNES METTBRÖTCHEN
ach wär ich nur in kronberg geblieben......
Wer einen Anspruch auf Verletztenrente geltend macht, trägt die Beweislast dafür, dass der Gesundheitsschaden in einem ursächlichen Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit steht. Lässt sich das nicht feststellen, geht dies zu Lasten des Versicherten.
Der Fall: Der Arbeitnehmer war mehrere Jahre in einem Landhotel als Koch tätig. Zu seinen Aufgaben gehörte das Abschmecken und Zubereiten von Frischfleisch. Dabei aß er auch jeweils zwei oder drei Mettbrötchen als "Mahlzeit zwischendurch". Nachdem bei ihm eine schwere Erkankung des Zentralnervensystems diagnostiziert wurde, beantragte er Verletztenrente. Er begründete diesen Antrag damit, dass die Erkrankung auf den Umgang mit verseuchtem Fleisch zurückzuführen sei. Die Berufsgenossenschaft lehnte Ansprüche wegen eines Arbeitsunfalls ab.
Das Bundessozialgericht wies die Klage des Arbeitnehmers ab. Er sei durch seine berufliche Tätigkeit als Koch, auf Grund deren er Frischfleisch abschmecken musste, zwar einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt gewesen. Der Verzehr von Mettbrötchen sei aber der Privatsphäre des Arbeitnehmers zuzurechnen. Insofern lasse sich nicht feststellen, ob er sich die Erkrankung durch seine Tätigkeit oder unabhängig davon zugezogen hat.
Bundessozialgericht, Urteil vom 4. Mai 1999 – B 2 U 14/98 R
anno-uffpasse!!
we proudly presents our pornopole!!
sorry,ihr zwei,aber...!!