miep0202 schrieb: Dieser "Tookie" Williams wurde immerhin mehrmals für den Friedensnobelpreis vorgeschlagen. Mit einer solchen Nominierung werden kaum Leute bedacht, die mal so eben aus einer Laune heraus für ein paar Tage etwas Gutes tun, um aber in Wirklichkeit schon wieder böse Pläne schmieden
Als Folge dessen begann ein neuer Palästinenseraufstand, die so genannte zweite Intifada, oder al-Aqsa-Intifada. Sie ist, im Gegensatz zur ersten Intifada, ein blutiger Aufstand, der sich vor allem des Mittels der Selbstmordattentate auf Zivilisten bediente. (...) Die israelische Regierung machte auch Arafat selbst für die Selbstmordattentate verantwortlich.
Im Mai 2002 stellte der BND fest, dass die Verwendung von EU-Geldern für den Terrorismus "nicht auszuschließen" sei, da Arafat offensichtlich nicht zwischen der Struktur des Autonomie-Regimes und seiner Fatah-Bewegung trenne. Damit war aus Sicht des BND Arafat für den Terrorismus verantwortlich. Das Gutachten spricht weiterhin von "bekanntem Missmanagement" und "weit verbreiteter Korruption" (Aktenzeichen 39C-04/2/02).
Quelle Und Jassir Arafat erhielt den Friedensnobelpreis, wenn auch unter starken Protesten. Zudem war auch schon dein Busenfreund George W. Bush für diesen nominiert, der deinen Aussagen nach ja ein deutlich schrecklicherer Verbrecher ist.
Wenn ein Referendar in einem Gutachten über, sagen wir mal, die Steckrübenfrage, so oberflächlich begründen würde wie der Terminator, dann würde er hochkantig rausgeschmissen. Aber hier ging es ja bloß um das Leben eines Menschen. Die Erwähnung George Jacksons, eines Black-Panther (der übrigens drei Tage vor seiner Verhandlung bei einem angeblichen Fluchtversuch im Gefängnishof von Wärtern erschossen wurde), in einer Widmung (unter zahlreichen anderen Namen, darunter Nelson Mandela!) zeigt laut Arnie, dass er Gnade nicht verdient. Strafschärfend kommt laut Arnie hinzu, dass er die Taten nicht zugeben will. DIES IST DAS RECHT JEDES ANGEKLAGTEN! Diese Begründung ist zum Kotzen.
Stoppdenbus schrieb: [...] p.s. Ein Henker tötet doch eindeutig geplant und aus niederen Beweggründen (Gehalt). Welche Aussichten hätte eine Mordanklage gegen einen Henker ?
Das ist in der Tat eine der absurdesten Diskussionen, die es in der Rechtsphilosophie gibt.
Zum Teil wird vertreten, daß staatliches Töten erlaubt sei. Der Henker als Erfüllungsorgan des Staates darf die Tötung in Vollzug setzen – sonst niemand. Demnach wäre etwa ein Zuschauer, der den Henker wegstößt und das Beil bedient seinerseits wegen Mordes zu verurteilen und selbst zu töten. Wenn zwei das gleiche tun...
Andere wiederum argumentieren ganz wüst mit sonderbaren Beispielen. Es möge etwa der Henker einen Herzinfarkt erleiden bei der Vollstreckung. Dann sei das Töten durch einen Dritten eine Art Staatsnotwehr.
Letztlich gibt es auch noch den Versuch, den Henker moralisch zu entlasten, indem etwa drei Henker einen Mechanismus betätigen, der zufällig bei einem den entsprechenden Tötungsablauf in Gang setzt, so daß niemand der Henker weiß, wer letztlich die Tötung tatsächlich vollzogen hat.
Deren Beispiele sind noch mehr.
„Gerechtigkeit“ wird hierbei zu einer fragwürdigen Formalität herabgewürdigt.
stefank schrieb: [...]Strafschärfend kommt laut Arnie hinzu, dass er die Taten nicht zugeben will. DIES IST DAS RECHT JEDES ANGEKLAGTEN! Diese Begründung ist zum Kotzen.
Nicht ganz. Im Ergebnis ist das nur die Umkehrung des rechtsstaatlichen Grundsatzes der Unschuldsvermutung.
Ähnlich fragwürdig ist hier wohl auch die Denke von SanJoseAdler:
Ich vertete halt die Meinung, dass niemand es verdient zu leben, wenn er 4 Menschen toetet. Er hatte wohl jahrelang Zeit seine "Unschuld" zu beweisen. Konnte er wohl auch net, also was will man machen.In den USA gibt es nun mal die Todesstrafe und sie wird angewandt.
Korrigiert mich, wenn ich es falsch verstanden habe Also, er ist zunächst verurteilt worden durch den Staat Kalifornien der ihm seine Taten nachgewiesen hatte.Damit eigentlich kein Verstoß gegen die Pflicht des Staates dem Angeklagten die Schuld nachzuweisen. Dann ist durch diverse Gerichte wohl geprüft worden das das Verfahren korrekt gelaufen ist .Ich vermute hier muß wohl dann der Verurteilte einen Fehler des Gerichts nachweisen. Dieser Nachweis konnte wohl nicht geführt werden.
Die Begründung für die Ablehnung des eigentlichen Gnadenaktes halte ich mit Stefank für ausgesprochen dürftig.Das Recht sich nicht selbst zu belasten muß jedem zustehen und kann eigentlich nicht für die Ablehnung herangezogen werden.
Und Jassir Arafat erhielt den Friedensnobelpreis, wenn auch unter starken Protesten.
Zudem war auch schon dein Busenfreund George W. Bush für diesen nominiert, der deinen Aussagen nach ja ein deutlich schrecklicherer Verbrecher ist.
Das ist in der Tat eine der absurdesten Diskussionen, die es in der Rechtsphilosophie gibt.
Zum Teil wird vertreten, daß staatliches Töten erlaubt sei. Der Henker als Erfüllungsorgan des Staates darf die Tötung in Vollzug setzen – sonst niemand. Demnach wäre etwa ein Zuschauer, der den Henker wegstößt und das Beil bedient seinerseits wegen Mordes zu verurteilen und selbst zu töten. Wenn zwei das gleiche tun...
Andere wiederum argumentieren ganz wüst mit sonderbaren Beispielen. Es möge etwa der Henker einen Herzinfarkt erleiden bei der Vollstreckung. Dann sei das Töten durch einen Dritten eine Art Staatsnotwehr.
Letztlich gibt es auch noch den Versuch, den Henker moralisch zu entlasten, indem etwa drei Henker einen Mechanismus betätigen, der zufällig bei einem den entsprechenden Tötungsablauf in Gang setzt, so daß niemand der Henker weiß, wer letztlich die Tötung tatsächlich vollzogen hat.
Deren Beispiele sind noch mehr.
„Gerechtigkeit“ wird hierbei zu einer fragwürdigen Formalität herabgewürdigt.
Nicht ganz. Im Ergebnis ist das nur die Umkehrung des rechtsstaatlichen Grundsatzes der Unschuldsvermutung.
Ähnlich fragwürdig ist hier wohl auch die Denke von SanJoseAdler:
Also, er ist zunächst verurteilt worden durch den Staat Kalifornien der ihm seine Taten nachgewiesen hatte.Damit eigentlich kein Verstoß gegen die Pflicht des Staates dem Angeklagten die Schuld nachzuweisen.
Dann ist durch diverse Gerichte wohl geprüft worden das das Verfahren korrekt gelaufen ist .Ich vermute hier muß wohl dann der Verurteilte einen Fehler des Gerichts nachweisen.
Dieser Nachweis konnte wohl nicht geführt werden.
Die Begründung für die Ablehnung des eigentlichen Gnadenaktes halte ich mit Stefank für ausgesprochen dürftig.Das Recht sich nicht selbst zu belasten muß jedem zustehen und kann eigentlich nicht für die Ablehnung herangezogen werden.
http://onnachrichten.t-online.de/c/66/77/61/6677610.html
Wenns soweit ist ist alles verloren...