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BKA probt Foto-Fahndung in Mainz

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der Bericht ist zwar von gestern, aber wie ich finde doch sehr interessant.
Big Brother is watching you! http://www.rhein-main.net/sixcms/list.php?page=fnp2_news_article&id=3175044
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dann setz ich ne halt kappe oder im sommer ne sonnenbrille auf.....

ich will gar nicht wissen wo das noch hinführt  
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Cino schrieb:
dann setz ich ne halt kappe oder im sommer ne sonnenbrille auf.....

ich will gar nicht wissen wo das noch hinführt    


Sorry, aber lieber ein paar Hools die Stress machen, als so eine eklatante Verletzung der Intimsphäre!!! Wo wird das alles noch enden
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Big Brother is watching you
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Dieses ist ein Test am HBF und den netten Mainzer die hier leben nichts zu tun.    
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Wer nicht von den Kameras aufgenommen werden wolle, könne einfach ausweichen

Wers glaubt

Nachdemdem ich letzte Woche schon einen Bericht dadrüber gesehen hatte war der Tag für mich gelaufen. Ich habe keinen Bock dadrauf dass mir die Polizei nachweisen kann wann ich mich wo aufgehalten habe, auch wenn ich ein unbescholtener Staatsbürger bin. Das gleiche gilt für die Daten der LKW Maut, die gehen die Polizei auch nix an!
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agentxy schrieb:
Wer nicht von den Kameras aufgenommen werden wolle, könne einfach ausweichen

... Das gleiche gilt für die Daten der LKW Maut, die gehen die Polizei auch nix an!



also auch bei einem schweren Kapitalverbrechen (z.Bsp. Mord) ?
Gott sei dank konnte vor kurzem der Autobahn-Täter anhand anderer Ermittlungsansätze überführt werden. In solchen Fällen -und NUR IN SOLCHEN FÄLLEN- sollte die Polizei NUR aufgrund eines richterlichen Beschlusses durchaus die Möglichkeit des Zugriffs auf die Mautdaten haben. Das scheint auch schon auf entsprechender Ebene der Gesetzgebung angedacht zu sein.
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wedro27 schrieb:
agentxy schrieb:
Wer nicht von den Kameras aufgenommen werden wolle, könne einfach ausweichen

... Das gleiche gilt für die Daten der LKW Maut, die gehen die Polizei auch nix an!



also auch bei einem schweren Kapitalverbrechen (z.Bsp. Mord) ?
Gott sei dank konnte vor kurzem der Autobahn-Täter anhand anderer Ermittlungsansätze überführt werden. In solchen Fällen -und NUR IN SOLCHEN FÄLLEN- sollte die Polizei NUR aufgrund eines richterlichen Beschlusses durchaus die Möglichkeit des Zugriffs auf die Mautdaten haben. Das scheint auch schon auf entsprechender Ebene der Gesetzgebung angedacht zu sein.




schwere Frage..
Ich wäre trotzdem dagegen. Ich sag nur : wehret den Anfängen.
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wedro27 schrieb:
agentxy schrieb:
Wer nicht von den Kameras aufgenommen werden wolle, könne einfach ausweichen

... Das gleiche gilt für die Daten der LKW Maut, die gehen die Polizei auch nix an!



also auch bei einem schweren Kapitalverbrechen (z.Bsp. Mord) ?
Gott sei dank konnte vor kurzem der Autobahn-Täter anhand anderer Ermittlungsansätze überführt werden. In solchen Fällen -und NUR IN SOLCHEN FÄLLEN- sollte die Polizei NUR aufgrund eines richterlichen Beschlusses durchaus die Möglichkeit des Zugriffs auf die Mautdaten haben. Das scheint auch schon auf entsprechender Ebene der Gesetzgebung angedacht zu sein.


ich glaube  bei solchen schweren Kapitalverbrechen muß sehr genau abgewägt  werden ob man auf diese Daten zugreift oder nicht.
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Und wenn es erstmal ne Ausnahmeregelung gibt wird es irgendwann immer mehr Ausnahmen geben! Und schließlich kommt man zu dem Schluss, die Mautbrücken oder Kameras gänzlich zur Fahndung einzusetzen, wer nichts schlimmes tut braucht ja nichts zu befürchten...

Es war von Anfang an klar, dass diese Möglichkeit mit den Mautbrücken vorhanden war und es wurde deswegen ein Gesetz verfasst um diese Möglichkeit der Fahndung zu verhindern...

Natürlich sind wir momentan vor Missbrauch einigermaßen gut geschützt aber wer weiß ob es so bleibt???

wenn diese Sicherheit mal nicht mehr gegeben ist aber der ganze Staat schon  durchgehend überwacht wird, wird das ein ganz tolles Leben...
Gerade in Deutschland sollte man doch wissen wie sowas ausgehen kann. Gabs schon 2 mal auf deutschem Boden, dass durch die totale Überwachung kaum noch Schaden abgewendet werden konnte
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jj.moerfelden schrieb:
wedro27 schrieb:
agentxy schrieb:
Wer nicht von den Kameras aufgenommen werden wolle, könne einfach ausweichen

... Das gleiche gilt für die Daten der LKW Maut, die gehen die Polizei auch nix an!



also auch bei einem schweren Kapitalverbrechen (z.Bsp. Mord) ?
Gott sei dank konnte vor kurzem der Autobahn-Täter anhand anderer Ermittlungsansätze überführt werden. In solchen Fällen -und NUR IN SOLCHEN FÄLLEN- sollte die Polizei NUR aufgrund eines richterlichen Beschlusses durchaus die Möglichkeit des Zugriffs auf die Mautdaten haben. Das scheint auch schon auf entsprechender Ebene der Gesetzgebung angedacht zu sein.


ich glaube  bei solchen schweren Kapitalverbrechen muß sehr genau abgewägt  werden ob man auf diese Daten zugreift oder nicht.


Hast Du meinen Post richtig gelesen ? Man sollte dem UNTERSUCHUNGSRICHTER, der über die Verwendung dieser Daten letztlich entscheiden würde, zugestehen, daß er sich von keiner Seite Vorgaben geben läßt, sondern unabhängig entscheiden kann. Ich habe ja bereits geschrieben, dass es m.E. NUR BEI SCHWEREN KAPITALVERBRECHEN möglich sein sollte. Gerade diese Klassifizierung nimmt nicht die Polizei, sondern der darüber entscheidende Richter vor - und der ist immer noch unabhängig in seiner Entscheidung.  
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Caddy schrieb:
Und wenn es erstmal ne Ausnahmeregelung gibt wird es irgendwann immer mehr Ausnahmen geben!...

mit Sicherheit nicht, da nicht die Polizei darüber entscheidet, sondern ein Untersuchungsrichter und soviel Kompetenz und richterliche Unabhängigkeit sollte man ihm schon zubilligen

Es war von Anfang an klar, dass diese Möglichkeit mit den Mautbrücken vorhanden war und es wurde deswegen ein Gesetz verfasst um diese Möglichkeit der Fahndung zu verhindern...

Da gebe ich Dir Recht. Hier sieht man eigentlich wieder einmal, mit welch
heisser Nadel manches Gesetz gestrickt wird, man kann aber andererseits auch nicht ALLE eventuell entstehenden Fallgruppen durch das Gesetz abdecken. Mögliche Lücken im Gesetz werden oft erst im Laufe der Zeit sichtbar und können ja durch eine sorgfältige Änderung behoben werden.




Natürlich sind wir momentan vor Missbrauch einigermaßen gut geschützt aber wer weiß ob es so bleibt???

Das hat der Gesetzgeber in der Hand. Nur bei SCHWEREN KAPITALVERBRECHEN und auch NUR aufgrund RICHTERLICHER Verfügung sollte eine Auswertung dieser Mautdaten möglich sein.
wenn diese Sicherheit mal nicht mehr gegeben ist aber der ganze Staat schon  durchgehend überwacht wird, wird das ein ganz tolles Leben...
Gerade in Deutschland sollte man doch wissen wie sowas ausgehen kann. Gabs schon 2 mal auf deutschem Boden, dass durch die totale Überwachung kaum noch Schaden abgewendet werden konnte
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Die Hooliganbegründung ist natürlich ein gute Begründung für die breite Masse in der Öffentlichkeit, ist diese ja bekannterweise nicht besonders schlau und lässt sich durch die immer wieder kehrende Panikmache einiger Politiker genau dahin führen. Man kennt sowas ja aus England und den USA, Angst schüren damit sich alles mögliche durchsetzen lässt, aber da wird alles überwacht und trotzdem passiert da immer noch was und die Attentate konnten sie trotzdem nicht verhindern, jetzt vermummen sich halt die Leute schon bei Kleinigkeiten. Krass finde ich auch das man mit diesen Kameras ja überall hingucken kann, in England sind die Dinger oft auf höheren Häusern installiert und dadurch das sie beweglich sind können die Behörden auch in alle möglichen Wohnungen gucken. Naja, wers von den Anwohnern bis zum Stadion mag, der wird das unterstützen.

PS: Wenn die Hooligenbegründung nicht langen sollte, es gibt ja noch die Topbegründung und Totschlagargument Terrorismus.


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