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Die Bengalo-Zündler in unserem Block kotzen mich an!

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Bigbamboo schrieb:
Hmpf - aus'm Taunus c-e-et worden.



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Basaltkopp schrieb:
InternetPoser schrieb:
bei uns war es in der schule so, wenn einer scheiße gebaut hat gabs auf die ohren und ihm wurde klar gemacht dass das so net läuft, aber jemanden verpetzen war immer ein no-go.

Wurden bei Euch in der Schule auch Dinge gemacht, die mehrere hunderttausend Euro Strafe gekostet haben und für die dann alle anderen Schüler kollektiv bestraft wurden?



Um ehrlich zu sein ja, kumpels haben Toilettenpapier geklaut und dann durch die Schule geschmissen. Das war ne komplette Palette die dann, naja.. aufgerollt wurde. Weil ich daneber Stand gabs ne 5 im Sozialverhalten, ne Schelle vom Papa und Nachsitzen !
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Taunusabbel schrieb:
Bigbamboo schrieb:
Hmpf - aus'm Taunus c-e-et worden.



 


Lach net, Du ja auch ge-c-e-t
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GxOffmodd schrieb:
Basaltkopp schrieb:
InternetPoser schrieb:
bei uns war es in der schule so, wenn einer scheiße gebaut hat gabs auf die ohren und ihm wurde klar gemacht dass das so net läuft, aber jemanden verpetzen war immer ein no-go.

Wurden bei Euch in der Schule auch Dinge gemacht, die mehrere hunderttausend Euro Strafe gekostet haben und für die dann alle anderen Schüler kollektiv bestraft wurden?



Um ehrlich zu sein ja, kumpels haben Toilettenpapier geklaut und dann durch die Schule geschmissen. Das war ne komplette Palette die dann, naja.. aufgerollt wurde. Weil ich daneber Stand gabs ne 5 im Sozialverhalten, ne Schelle vom Papa und Nachsitzen !


Ihr hattet Toilettenpapier für mehrere hunderttausend Euro? ^^
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In Groß-Britannien gehts wesentlich schneller, dank der EU....
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Basaltkopp schrieb:
Taunusabbel schrieb:
Bigbamboo schrieb:
Hmpf - aus'm Taunus c-e-et worden.



 


Lach net, Du ja auch ge-c-e-t  


Nö, Du hast ja nicht eindeutig "nein" gesagt.  
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GxOffmodd schrieb:
Basaltkopp schrieb:
InternetPoser schrieb:
bei uns war es in der schule so, wenn einer scheiße gebaut hat gabs auf die ohren und ihm wurde klar gemacht dass das so net läuft, aber jemanden verpetzen war immer ein no-go.

Wurden bei Euch in der Schule auch Dinge gemacht, die mehrere hunderttausend Euro Strafe gekostet haben und für die dann alle anderen Schüler kollektiv bestraft wurden?



Um ehrlich zu sein ja, kumpels haben Toilettenpapier geklaut und dann durch die Schule geschmissen. Das war ne komplette Palette die dann, naja.. aufgerollt wurde. Weil ich daneber Stand gabs ne 5 im Sozialverhalten, ne Schelle vom Papa und Nachsitzen !


Also entweder habt ihr Blattgold-Klopapier in Eurer Schule gehabt oder der Schaden war doch etwas geringer. Du hattest halt das PEch, dass Du daneben standest, ich gehe aber davon aus, dass nicht alle Schüler/innen der Schule eine 5 in Sozialverhalten und eine Schelle von Deinem Papa bekommen haben?
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Finde es sehr bemerkenswert, das die Umsätze und die Zuschauerzahlen seit Jahren stetig steigen und Woche für Woche wird von einer neuen Dimesion der Gewalt gesprochen. Väter trauen sich nicht mehr in die Stadion, Familien fühlen sich angeblich bedroht. Das passt doch einfach nicht zusammen.  

Wer sich nicht im Stadion sicher fühlt, würde nicht hingehen. Scheinbar fühlen sich aber immer mehr Leute sicher und haben Spass am Stadionbesuch, anders sind die stetig wachsenden Zuschauerzahlen nicht zu erklären.

Wie das aber mit dem "bürgerkriegsähnlichen Zustände" unter einen Hut zu bringen ist, möchte mir mal einer erklären. Väter und Familien strömen in die Stadion, wo es Mord und Totschlag gibt (etwas überspitz dargestellt)? Da muss ich doch mal kräftig   .

Für mich fehlt einfach die Verhältnismäßigkeit, ohne zu betonten, das rein aus strategischer Sicht, auf ein Abbrennen von Pyrotechnik verzichtet werden sollte.

Hier noch ein Link:

http://www.n-tv.de/sport/fussball/Bundesliga-bricht-Umsatzrekord-article10000696.html
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Taunusabbel schrieb:
Basaltkopp schrieb:
Taunusabbel schrieb:
Bigbamboo schrieb:
Hmpf - aus'm Taunus c-e-et worden.



 


Lach net, Du ja auch ge-c-e-t  


Nö, Du hast ja nicht eindeutig "nein" gesagt.    


Ich wollte ihm noch eine Chance geben. Zudem habe ich ja wesentlich mehr geschrieben, weshalb es sogar ein doppel-c-e war  
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Taunusabbel schrieb:
Bigbamboo schrieb:
Hmpf - aus'm Taunus c-e-et worden.



 


Um die eigentliche Reihenfolge wiederherzustellen, könnte ich jetzt ja mal auf Übersteigers These ein "Nein" hineinwerfen.
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concordia-eagle schrieb:
Taunusabbel schrieb:
Bigbamboo schrieb:
Hmpf - aus'm Taunus c-e-et worden.



 


Um die eigentliche Reihenfolge wiederherzustellen, könnte ich jetzt ja mal auf Übersteigers These ein "Nein" hineinwerfen.  


Jetzt schon? Bis Du gedopt?  
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Basaltkopp schrieb:
concordia-eagle schrieb:
Taunusabbel schrieb:
Bigbamboo schrieb:
Hmpf - aus'm Taunus c-e-et worden.



 


Um die eigentliche Reihenfolge wiederherzustellen, könnte ich jetzt ja mal auf Übersteigers These ein "Nein" hineinwerfen.  


Jetzt schon? Bis Du gedopt?    


Er bereitet sich doch erstmal vor, das eigentliche posting kommt dann später  
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dusty_4rx schrieb:
Es ist irgendwie eine vertrakte Situation: Die Eintracht hat sich als Mitglied zwar der DFB-Gerichtsbarkeit unterworfen, aber mit staatlicher Gerichtsbarkeit hat das nichts zu tun. Der DFB kann die Eintracht zwar zu Strafen im Rahmen dieser Gerichtsbarkeit verurteilen, aber eben nur, weil die Eintracht diese Regeln anerkannt hat um am Spielbetrieb teilnehmen zu können und bei Nichtzahlung vermutlich ausgeschlossen würde.


da liegst Du durchaus richtig. Verbands-Gerichtbarkeit ist wohl zulässig und auch noch nie in Frage gestellt worden..

dusty_4rx schrieb:
Der Pyrozündler hat als Privatperson eigentlich gar nichts mit diesen Regelungen und auch dem finanziellen Schaden bei der Eintracht zu tun im zivilrechtlichen Sinne. Ist ja sozusagen nicht das Problem des Zündlers, dass die Eintracht sich freiwillig verpflichtet hat, eine Gerichtsbarkeit anzuerkennen, die ihr im Falle des Zündens von Pyro etc.  durch Dritte finanzielle Strafen auferlegt.  


Das ist jetzt großer Unsinn, den Du da verzapfst. Selbstverständlich hat der Zündler im zivilrechtlichen Sinne mit dem der Eintracht dadurch entstandenen finanziellen schaden zu tun und deshalb  kann die Eintracht diesen finanziellen Schaden, der ihr aus einem Verstoß gegen die Stadionordnungentstanden ist  -auch Leverkusen hat sicher eine solche, die das Abbrennen von Pyro verbietet- auf zivilrechtlichem Wege geltend machen.

Ich hab hier einen großen Teil der Beiträge gelesen -nein, nicht alle- aber ich wundere mich über manche Meinung, die von völliger Ahnungslosigkeit zeugt.

Wenn die Meldung stimmt, dass es zwischenzeitlich gelungen ist, 4 von den Zündlern zweifelsfrei zu identifizieren - ist doch ok, die Eintracht hat also dann schon 4 Personen, die an dem Vermögensschaden der Eintracht (Geldstrafe bzw. entgangene Einnahmen bei einem Geisterspiel) zumindest beteiligt werden können.
Es bleibt dann der Eintracht überlassen, in welcher Höhe sie einen Schadensersatz von diesen Hohlbirnen einfordert.

Es war schon immer so, dass unbelehrbare am Geldbeutel am wirksamsten getroffen werden können. Ich hoffe, die Eintracht greift jetzt in diesem Sinne durch, ohne die Zündler jedoch in den wirtschaftlichen Ruin mit der Forderung zu treiben.  Aber ein fünfstelliger Betrag könnte es m.E. schon sein, der könnte durchaus Wirkung zeigen und für mögliche Nachahmer ein warnender Hinweis sein.
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dusty_4rx schrieb:
Es ist irgendwie eine vertrakte Situation: Die Eintracht hat sich als Mitglied zwar der DFB-Gerichtsbarkeit unterworfen, aber mit staatlicher Gerichtsbarkeit hat das nichts zu tun. Der DFB kann die Eintracht zwar zu Strafen im Rahmen dieser Gerichtsbarkeit verurteilen, aber eben nur, weil die Eintracht diese Regeln anerkannt hat um am Spielbetrieb teilnehmen zu können und bei Nichtzahlung vermutlich ausgeschlossen würde. Der Pyrozündler hat als Privatperson eigentlich gar nichts mit diesen Regelungen und auch dem finanziellen Schaden bei der Eintracht zu tun im zivilrechtlichen Sinne. Ist ja sozusagen nicht das Problem des Zündlers, dass die Eintracht sich freiwillig verpflichtet hat, eine Gerichtsbarkeit anzuerkennen, die ihr im Falle des Zündens von Pyro etc.  durch Dritte finanzielle Strafen auferlegt.  


Doch, ich denke das ist das Problem des Zündlers. Wer einen Schaden verursacht, muss den ersetzen. Der Eintracht entsteht hier ein Schaden. Sie kann diesen nicht einfach mindern in dem sie sagt, "Nö machen wir nicht", weil sie dann ihre Existenzgrundlage (Spielen im Profifussball verlieren würde). Dieses Schaden muss Sie zahlen, beziehungsweise entsteht er ihr durch das Verbot Leute ins Stadion zu lassen.

Das ist nichts fiktives, sondern etwas, dem sich die Eintracht unterworfen hat und dadurch tatsächlich entsteht.

Nachdem es auch umstritten war, gibt es meines Erachtens nun ähnliche BGH-Rechtsprechung im Baurecht.

Dort gibt es auch oft vereinbarte Vetragsstrafen zwischen dem Besteller und dem Unternehmer. Wenn diese nun anfällt, weil ein Subunternehmer mist gebaut hat, kann der Subunternehmer auch nicht sagen "ist doch nicht mein Problem, wenn Du ne Vertragsstrafe vereinbarst".

Ich denke auch der Düsseldorfer Elfmeterdieb hätte sich nicht auf einen Vergleich eingelassen, nachdem er wohl eine 4-Stellige Summe zahlen muss, wenn er damit nichts zu tun hätte. Natürlich wird es bei uns auch eher in die Richtung gehen, wenn die Eintracht eher an Geld, als an nem Exempel interessiert ist. Denn von der Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung hat Sie in der Regel auch nichts.
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BG-On schrieb:
Schaedelharry63 schrieb:

Na, mal sehen, ob jetzt Anzeigen herausgehen, spätestens nachdem die Strafen für den Verein bestandskräftig sind.  


Und ich bin immrnoch der Meinung dass es nicht möglich ist eine an den Haaren herbeigezogene Strafe vom DFB einfach weiter zu geben. Zumindest nicht wenn man bis zur letztens Instanz geht.

Denn die Strafen des DFBs haben ja Null mit dem wirklichen Schaden zu tun, der im Prinzip gar nicht exestieren dürfte.

Natürlich bleibt das Abrennen von Pyro in Deutschland eine Ordnungswidrigkeit, die dementsprechend bestraft werden kann.



Du wirst es (vielleicht) nicht besser wissen...  aber bei dem hier nach wie vor notorischen Verharmlosen und Relativieren halten wir der guten Ordnung halber erneut fest:  Nein, es ist keine "Ordnungswidrigkeit", zumindest in Deutschland nicht. Die Pyrotechnik von der hier seit Jahr und Tag die Rede ist -Bengalfeuer, Leuchtspur, Böller etc.- ist lt. SprengG - BGBl. I S. 1358 in die Kategorie P2 eingestuft; bedeutet: pyrotechnische Gegenstände mit größerer Gefährdung (früher Klasse T2) und daher nur von Personen mit Fachkunde inkl. absolvierter u. bestandener Prüfung zu verwenden. Zudem besteht die landläufig verwendete Munition fast immer aus nicht BAM-zertifizierten illegalen Fremdimporten; nicht nur der Schmuggel, (der sowieso) auch schon die Beschaffung solcher Ware wird seit 2005 als Straftatbestand gewertet. Also nochmal zum Mitschreiben: Wir bewegen uns beim 'Spielen' mit Pyro nicht auf dem Niveau von Missachtung der Anschnallpficht oder Parken im eingeschränken Haltverbot, sondern im Bereich von illegalem Besitz von, Umgang mit und öffentlichem Einsatz von Feuerwaffen. In der vollbesetzten Versammlungsstätte eines Stadions kommt der Faktor Menschenmasse und dessen unkalkulierbares Verletzungs- u. Gefahrenpotential dazu.
Vielleicht machst Du mal einen Vorschlag wie hoch die "Ordnungsstrafe" für einen Rocker sein darf, der mit seinem Bike und 150 Sachen am Samstag Nachmittag mitten durch die Zeil rauscht???
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wedro27 schrieb:
dusty_4rx schrieb:
Es ist irgendwie eine vertrakte Situation: Die Eintracht hat sich als Mitglied zwar der DFB-Gerichtsbarkeit unterworfen, aber mit staatlicher Gerichtsbarkeit hat das nichts zu tun. Der DFB kann die Eintracht zwar zu Strafen im Rahmen dieser Gerichtsbarkeit verurteilen, aber eben nur, weil die Eintracht diese Regeln anerkannt hat um am Spielbetrieb teilnehmen zu können und bei Nichtzahlung vermutlich ausgeschlossen würde.


da liegst Du durchaus richtig. Verbands-Gerichtbarkeit ist wohl zulässig und auch noch nie in Frage gestellt worden..

dusty_4rx schrieb:
Der Pyrozündler hat als Privatperson eigentlich gar nichts mit diesen Regelungen und auch dem finanziellen Schaden bei der Eintracht zu tun im zivilrechtlichen Sinne. Ist ja sozusagen nicht das Problem des Zündlers, dass die Eintracht sich freiwillig verpflichtet hat, eine Gerichtsbarkeit anzuerkennen, die ihr im Falle des Zündens von Pyro etc.  durch Dritte finanzielle Strafen auferlegt.  


Das ist jetzt großer Unsinn, den Du da verzapfst. Selbstverständlich hat der Zündler im zivilrechtlichen Sinne mit dem der Eintracht dadurch entstandenen finanziellen schaden zu tun und deshalb  kann die Eintracht diesen finanziellen Schaden, der ihr aus einem Verstoß gegen die Stadionordnungentstanden ist  -auch Leverkusen hat sicher eine solche, die das Abbrennen von Pyro verbietet- auf zivilrechtlichem Wege geltend machen.

Ich hab hier einen großen Teil der Beiträge gelesen -nein, nicht alle- aber ich wundere mich über manche Meinung, die von völliger Ahnungslosigkeit zeugt.


Das hab ich ja in einem späteren Beitrag auch erwähnt.
"Völlige Ahnungslosigkeit" finde ich etwas hart   Klar bin ich Laie und reime mir das irgendwie so zusammen und andere tun das auch, aber ich behaupte ja auch nicht Fachmann zu sein und dass nicht jeder juristischer Experte ist, ist ja klar.
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Exil-Adler-NRW schrieb:
dusty_4rx schrieb:
Es ist irgendwie eine vertrakte Situation: Die Eintracht hat sich als Mitglied zwar der DFB-Gerichtsbarkeit unterworfen, aber mit staatlicher Gerichtsbarkeit hat das nichts zu tun. Der DFB kann die Eintracht zwar zu Strafen im Rahmen dieser Gerichtsbarkeit verurteilen, aber eben nur, weil die Eintracht diese Regeln anerkannt hat um am Spielbetrieb teilnehmen zu können und bei Nichtzahlung vermutlich ausgeschlossen würde. Der Pyrozündler hat als Privatperson eigentlich gar nichts mit diesen Regelungen und auch dem finanziellen Schaden bei der Eintracht zu tun im zivilrechtlichen Sinne. Ist ja sozusagen nicht das Problem des Zündlers, dass die Eintracht sich freiwillig verpflichtet hat, eine Gerichtsbarkeit anzuerkennen, die ihr im Falle des Zündens von Pyro etc.  durch Dritte finanzielle Strafen auferlegt.  


Doch, ich denke das ist das Problem des Zündlers. Wer einen Schaden verursacht, muss den ersetzen. Der Eintracht entsteht hier ein Schaden. Sie kann diesen nicht einfach mindern in dem sie sagt, "Nö machen wir nicht", weil sie dann ihre Existenzgrundlage (Spielen im Profifussball verlieren würde). Dieses Schaden muss Sie zahlen, beziehungsweise entsteht er ihr durch das Verbot Leute ins Stadion zu lassen.

Das ist nichts fiktives, sondern etwas, dem sich die Eintracht unterworfen hat und dadurch tatsächlich entsteht.

Nachdem es auch umstritten war, gibt es meines Erachtens nun ähnliche BGH-Rechtsprechung im Baurecht.

Dort gibt es auch oft vereinbarte Vetragsstrafen zwischen dem Besteller und dem Unternehmer. Wenn diese nun anfällt, weil ein Subunternehmer mist gebaut hat, kann der Subunternehmer auch nicht sagen "ist doch nicht mein Problem, wenn Du ne Vertragsstrafe vereinbarst".

Ich denke auch der Düsseldorfer Elfmeterdieb hätte sich nicht auf einen Vergleich eingelassen, nachdem er wohl eine 4-Stellige Summe zahlen muss, wenn er damit nichts zu tun hätte. Natürlich wird es bei uns auch eher in die Richtung gehen, wenn die Eintracht eher an Geld, als an nem Exempel interessiert ist. Denn von der Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung hat Sie in der Regel auch nichts.


Vielleicht kann ich als Anwalt hier ja mal ein wenig Licht ins Dunkel bringen: begeht jemand eine sog. unerlaubte Handlung, so hat er den durch diese Handlung entstehenden Schaden zu ersetzen. Wichtig ist dabei, dass der Schaden kausal durch die Handlung hervorgerufen wurde und mit dieser in untrennbarem Zusammenhang steht.

Bei den Pyro Vorfällen würde ich das jetzt mal (ohne den exakten Sachverhalt zu kennen) bejahen, denn hätten die Vögel nicht gezündelt, wäre der Eintracht kein Schaden entstanden (noch gibt es ja keinen Schaden, da die Strafe ja noch aussteht). Die Eintracht kann sich diesen Schaden auf dem Zivilrechtsweg bei dem Verursacher wiederholen, wobei es reicht, wenn man eines Täters habhaft werden kann, da diese als Gesamtschuldner haften dürften.

Ist diese Forderung tituliert, kann der Schuldner zwar die EV abgeben, dass wird ihm jedoch wenig nutzen, da der Titel 30 Jahre gültig ist. Allein die Zinsen (die zwar in der Regelverjährung verjähren, aber bei der Summe, die im Raume steht trotzdem immens sein dürften) die da auflaufen sind gewaltig.

Wird eine Forderung durch eine unerlaubte Handlung begründet (so wie hier), kann sich der Schuldner einer solchen auch nicht durch eine Privatinsolvenz entledigen, da solche Forderungen nicht von einer Insolvenz umfasst sind.

MaW hat derjenige, den man in die Griffeln bekommt ein ziemlich ernstes Problem, sollte der DFB scil. die DFL wirklich zu drakonischen Maßnahmen wie einem Geisterspiel etc. greifen.  Ist natürlich alles etwas vage, da ich nur die Presseartikel kenne, aber in etwa dem oben skizzierten rahmen dürfte die Geschichte ablaufen...
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Exil-Adler-NRW schrieb:
dusty_4rx schrieb:
Es ist irgendwie eine vertrakte Situation: Die Eintracht hat sich als Mitglied zwar der DFB-Gerichtsbarkeit unterworfen, aber mit staatlicher Gerichtsbarkeit hat das nichts zu tun. Der DFB kann die Eintracht zwar zu Strafen im Rahmen dieser Gerichtsbarkeit verurteilen, aber eben nur, weil die Eintracht diese Regeln anerkannt hat um am Spielbetrieb teilnehmen zu können und bei Nichtzahlung vermutlich ausgeschlossen würde. Der Pyrozündler hat als Privatperson eigentlich gar nichts mit diesen Regelungen und auch dem finanziellen Schaden bei der Eintracht zu tun im zivilrechtlichen Sinne. Ist ja sozusagen nicht das Problem des Zündlers, dass die Eintracht sich freiwillig verpflichtet hat, eine Gerichtsbarkeit anzuerkennen, die ihr im Falle des Zündens von Pyro etc.  durch Dritte finanzielle Strafen auferlegt.  



Nachdem es auch umstritten war, gibt es meines Erachtens nun ähnliche BGH-Rechtsprechung im Baurecht.

Dort gibt es auch oft vereinbarte Vetragsstrafen zwischen dem Besteller und dem Unternehmer. Wenn diese nun anfällt, weil ein Subunternehmer mist gebaut hat, kann der Subunternehmer auch nicht sagen "ist doch nicht mein Problem, wenn Du ne Vertragsstrafe vereinbarst".


Naja, ein Zuschauer im Stadion ist aber nicht ganz vergleichbar mit einem Subunternehmer in der Baubranche. Die Zuschauer kann sich die Eintracht nicht aussuchen, der Unternehmer den Subunternehmer schon. Die Eintracht beschäftigt ja nicht Zuschauer um ihren Vertragspflichten gegenüber der DFL/dem DFB nachzukommen, di eim Übrigen ja nicht nur im-nicht-Abbrennen-von-Pyrotechnik bestehen, wohingegen in der Baubranche ja wohl die ordnungsgemäße Verrichtung der baulichen Maßnahmen gewissermaßen ja gerade der Sinn des Vrtrags zwischen Besteller und Unternehmer sind.
Aber wie gesagt: Bin Laie, das führ vermutlich zu nichts, wenn ich hier nach Bauchgefühl argumentiere
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SirGalahad schrieb:
Exil-Adler-NRW schrieb:
dusty_4rx schrieb:
Es ist irgendwie eine vertrakte Situation: Die Eintracht hat sich als Mitglied zwar der DFB-Gerichtsbarkeit unterworfen, aber mit staatlicher Gerichtsbarkeit hat das nichts zu tun. Der DFB kann die Eintracht zwar zu Strafen im Rahmen dieser Gerichtsbarkeit verurteilen, aber eben nur, weil die Eintracht diese Regeln anerkannt hat um am Spielbetrieb teilnehmen zu können und bei Nichtzahlung vermutlich ausgeschlossen würde. Der Pyrozündler hat als Privatperson eigentlich gar nichts mit diesen Regelungen und auch dem finanziellen Schaden bei der Eintracht zu tun im zivilrechtlichen Sinne. Ist ja sozusagen nicht das Problem des Zündlers, dass die Eintracht sich freiwillig verpflichtet hat, eine Gerichtsbarkeit anzuerkennen, die ihr im Falle des Zündens von Pyro etc.  durch Dritte finanzielle Strafen auferlegt.  


Doch, ich denke das ist das Problem des Zündlers. Wer einen Schaden verursacht, muss den ersetzen. Der Eintracht entsteht hier ein Schaden. Sie kann diesen nicht einfach mindern in dem sie sagt, "Nö machen wir nicht", weil sie dann ihre Existenzgrundlage (Spielen im Profifussball verlieren würde). Dieses Schaden muss Sie zahlen, beziehungsweise entsteht er ihr durch das Verbot Leute ins Stadion zu lassen.

Das ist nichts fiktives, sondern etwas, dem sich die Eintracht unterworfen hat und dadurch tatsächlich entsteht.

Nachdem es auch umstritten war, gibt es meines Erachtens nun ähnliche BGH-Rechtsprechung im Baurecht.

Dort gibt es auch oft vereinbarte Vetragsstrafen zwischen dem Besteller und dem Unternehmer. Wenn diese nun anfällt, weil ein Subunternehmer mist gebaut hat, kann der Subunternehmer auch nicht sagen "ist doch nicht mein Problem, wenn Du ne Vertragsstrafe vereinbarst".

Ich denke auch der Düsseldorfer Elfmeterdieb hätte sich nicht auf einen Vergleich eingelassen, nachdem er wohl eine 4-Stellige Summe zahlen muss, wenn er damit nichts zu tun hätte. Natürlich wird es bei uns auch eher in die Richtung gehen, wenn die Eintracht eher an Geld, als an nem Exempel interessiert ist. Denn von der Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung hat Sie in der Regel auch nichts.


Vielleicht kann ich als Anwalt hier ja mal ein wenig Licht ins Dunkel bringen: begeht jemand eine sog. unerlaubte Handlung, so hat er den durch diese Handlung entstehenden Schaden zu ersetzen. Wichtig ist dabei, dass der Schaden kausal durch die Handlung hervorgerufen wurde und mit dieser in untrennbarem Zusammenhang steht.

Bei den Pyro Vorfällen würde ich das jetzt mal (ohne den exakten Sachverhalt zu kennen) bejahen, denn hätten die Vögel nicht gezündelt, wäre der Eintracht kein Schaden entstanden (noch gibt es ja keinen Schaden, da die Strafe ja noch aussteht). Die Eintracht kann sich diesen Schaden auf dem Zivilrechtsweg bei dem Verursacher wiederholen, wobei es reicht, wenn man eines Täters habhaft werden kann, da diese als Gesamtschuldner haften dürften.

Ist diese Forderung tituliert, kann der Schuldner zwar die EV abgeben, dass wird ihm jedoch wenig nutzen, da der Titel 30 Jahre gültig ist. Allein die Zinsen (die zwar in der Regelverjährung verjähren, aber bei der Summe, die im Raume steht trotzdem immens sein dürften) die da auflaufen sind gewaltig.

Wird eine Forderung durch eine unerlaubte Handlung begründet (so wie hier), kann sich der Schuldner einer solchen auch nicht durch eine Privatinsolvenz entledigen, da solche Forderungen nicht von einer Insolvenz umfasst sind.

MaW hat derjenige, den man in die Griffeln bekommt ein ziemlich ernstes Problem, sollte der DFB scil. die DFL wirklich zu drakonischen Maßnahmen wie einem Geisterspiel etc. greifen.  Ist natürlich alles etwas vage, da ich nur die Presseartikel kenne, aber in etwa dem oben skizzierten rahmen dürfte die Geschichte ablaufen...


Hoffentlich zieht man das auch durch. Ohne wenn und aber!
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SirGalahad schrieb:
Exil-Adler-NRW schrieb:
dusty_4rx schrieb:
Es ist irgendwie eine vertrakte Situation: Die Eintracht hat sich als Mitglied zwar der DFB-Gerichtsbarkeit unterworfen, aber mit staatlicher Gerichtsbarkeit hat das nichts zu tun. Der DFB kann die Eintracht zwar zu Strafen im Rahmen dieser Gerichtsbarkeit verurteilen, aber eben nur, weil die Eintracht diese Regeln anerkannt hat um am Spielbetrieb teilnehmen zu können und bei Nichtzahlung vermutlich ausgeschlossen würde. Der Pyrozündler hat als Privatperson eigentlich gar nichts mit diesen Regelungen und auch dem finanziellen Schaden bei der Eintracht zu tun im zivilrechtlichen Sinne. Ist ja sozusagen nicht das Problem des Zündlers, dass die Eintracht sich freiwillig verpflichtet hat, eine Gerichtsbarkeit anzuerkennen, die ihr im Falle des Zündens von Pyro etc.  durch Dritte finanzielle Strafen auferlegt.  


Doch, ich denke das ist das Problem des Zündlers. Wer einen Schaden verursacht, muss den ersetzen. Der Eintracht entsteht hier ein Schaden. Sie kann diesen nicht einfach mindern in dem sie sagt, "Nö machen wir nicht", weil sie dann ihre Existenzgrundlage (Spielen im Profifussball verlieren würde). Dieses Schaden muss Sie zahlen, beziehungsweise entsteht er ihr durch das Verbot Leute ins Stadion zu lassen.

Das ist nichts fiktives, sondern etwas, dem sich die Eintracht unterworfen hat und dadurch tatsächlich entsteht.

Nachdem es auch umstritten war, gibt es meines Erachtens nun ähnliche BGH-Rechtsprechung im Baurecht.

Dort gibt es auch oft vereinbarte Vetragsstrafen zwischen dem Besteller und dem Unternehmer. Wenn diese nun anfällt, weil ein Subunternehmer mist gebaut hat, kann der Subunternehmer auch nicht sagen "ist doch nicht mein Problem, wenn Du ne Vertragsstrafe vereinbarst".

Ich denke auch der Düsseldorfer Elfmeterdieb hätte sich nicht auf einen Vergleich eingelassen, nachdem er wohl eine 4-Stellige Summe zahlen muss, wenn er damit nichts zu tun hätte. Natürlich wird es bei uns auch eher in die Richtung gehen, wenn die Eintracht eher an Geld, als an nem Exempel interessiert ist. Denn von der Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung hat Sie in der Regel auch nichts.


Vielleicht kann ich als Anwalt hier ja mal ein wenig Licht ins Dunkel bringen: begeht jemand eine sog. unerlaubte Handlung, so hat er den durch diese Handlung entstehenden Schaden zu ersetzen. Wichtig ist dabei, dass der Schaden kausal durch die Handlung hervorgerufen wurde und mit dieser in untrennbarem Zusammenhang steht.

Bei den Pyro Vorfällen würde ich das jetzt mal (ohne den exakten Sachverhalt zu kennen) bejahen, denn hätten die Vögel nicht gezündelt, wäre der Eintracht kein Schaden entstanden (noch gibt es ja keinen Schaden, da die Strafe ja noch aussteht). Die Eintracht kann sich diesen Schaden auf dem Zivilrechtsweg bei dem Verursacher wiederholen, wobei es reicht, wenn man eines Täters habhaft werden kann, da diese als Gesamtschuldner haften dürften.

Ist diese Forderung tituliert, kann der Schuldner zwar die EV abgeben, dass wird ihm jedoch wenig nutzen, da der Titel 30 Jahre gültig ist. Allein die Zinsen (die zwar in der Regelverjährung verjähren, aber bei der Summe, die im Raume steht trotzdem immens sein dürften) die da auflaufen sind gewaltig.

Wird eine Forderung durch eine unerlaubte Handlung begründet (so wie hier), kann sich der Schuldner einer solchen auch nicht durch eine Privatinsolvenz entledigen, da solche Forderungen nicht von einer Insolvenz umfasst sind.

MaW hat derjenige, den man in die Griffeln bekommt ein ziemlich ernstes Problem, sollte der DFB scil. die DFL wirklich zu drakonischen Maßnahmen wie einem Geisterspiel etc. greifen.  Ist natürlich alles etwas vage, da ich nur die Presseartikel kenne, aber in etwa dem oben skizzierten rahmen dürfte die Geschichte ablaufen...


Schön zusammengefasst Herr Kollege. Bin ja noch ein junger Anwalt und mir auch in vielen Dingen noch unsicher, aber hier scheinen wir die selbe Ansicht zu haben.


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