Zurückgeschickt werden muss der Anhörungsbogen sehr wohl innerhalb der Frist; auch müssen Angaben zur Person - soweit gefordert - gemacht werden, aber eben nicht zur Sache. Macht man das nicht, droht nämlich ein weiteres Bußgeld...
StefanMR schrieb: Zurückgeschickt werden muss der Anhörungsbogen sehr wohl innerhalb der Frist; auch müssen Angaben zur Person - soweit gefordert - gemacht werden, aber eben nicht zur Sache. Macht man das nicht, droht nämlich ein weiteres Bußgeld...
Hoppela, *TH* für den Hinweis.
Anhörungsbogen:
1. Angaben zur Person 2. Weitere Angaben zur Person 3. Angabe zu gesetzl. Vertretern 4. Ich geben den Verstoß zu/ Ich geben den Vrstoß nicht zu.
Macht man das nicht, droht nämlich ein weiteres Bußgeld...
Hoppela, *TH* für den Hinweis.
Anhörungsbogen:
1. Angaben zur Person
2. Weitere Angaben zur Person
3. Angabe zu gesetzl. Vertretern
4. Ich geben den Verstoß zu/ Ich geben den Vrstoß nicht zu.
Bei Punkt 4 zugeben??
Klaro weder bei dem einen noch dem anderen ein Häkchen setzen...Danke Brady
Merkste was.....
Thanks Stef