HeinzGründel schrieb: Und hackt dem Dieb und der Diebin die Hände ab zur Vergeltung für das, was sie erworben haben, dies als abschreckende Strafe von seiten Gottes. Und Gott ist mächtig und weise."
HeinzGründel schrieb: Und hackt dem Dieb und der Diebin die Hände ab zur Vergeltung für das, was sie erworben haben, dies als abschreckende Strafe von seiten Gottes. Und Gott ist mächtig und weise."
HeinzGründel schrieb: Und hackt dem Dieb und der Diebin die Hände ab zur Vergeltung für das, was sie erworben haben, dies als abschreckende Strafe von seiten Gottes. Und Gott ist mächtig und weise."
HeinzGründel schrieb: Und hackt dem Dieb und der Diebin die Hände ab zur Vergeltung für das, was sie erworben haben, dies als abschreckende Strafe von seiten Gottes. Und Gott ist mächtig und weise."
womeninblack schrieb: Das Klauen hat ganz andere Gründe als kein Geld zu haben. Und gerade mit 14 Jahren.
Genau, denn allen Kids geht es hierzulande blendend und die Eltern können ihnen mit ihren Einkommen den Hintern pudern. Vielleicht sollte man angesichts des rein sportlichen Eifers der diebischen Kids eine Bundesliga gründen...
womeninblack schrieb: Das Klauen hat ganz andere Gründe als kein Geld zu haben. Und gerade mit 14 Jahren.
Und welche Gründe, hat man mit 14 zu klauen?
keine Ahnung. Aber der Diebstahl mit 14 (dann macht es ja erst Sinn erwischt zu werden ) ist glaube ich was völlig normales. Habe viele Kumpels die als sie 14 waren was geklaut haben. Bei allen war der Wert glaube ich geringer als 4 € (damals noch 8 Mark). Alle sind erwischt worden. Und ich bin mir sicher, dass es keiner von denen jemals wieder gemacht hat.
Pedrogranata schrieb: Der Diebstahl ist vollendet, wenn durch die Wegnahme der Sache der Gewahrsam gebrochen wurde. Dies ist z.B. beim Einstecken der Ware in die Jackentasche im Supermarkt der Fall. Die Kasse muß dabei nicht passiert werden. Auf die Geringwertigkeit kommt es nur bezüglich des durch § 248a StGB (Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen) begründeten Voraussetzung des Strafantrags für die Verfolgung und der Strafzumessung an. Im übrigen bleibt es Diebstahl. Das Strafverfahren bleibt trotz der Einstellung gespeichert.
dann erzähl das nich den kassierern da wo ich einkaufe^^
ich hab kein auto... deswegen geh ich mit rucksack einkaufen.... und weil ich keine lust auf tütenschleppen habe kaufe ich immer so viel wie in meinen rucksack passt. und aus diesen grund packe ich alles in den rucksack... ist dieser voll weiss ich... fertig.
an der kasse pack ich alles wieder aus lass die kassierer rein guggn und gut is....
könnte man mich rein teohretisch deswegen belangen? weil der wert der in meinen rucksack passt ist ja definitiv mehr als 4 oironen
Pedrogranata schrieb: Der Diebstahl ist vollendet, wenn durch die Wegnahme der Sache der Gewahrsam gebrochen wurde. Dies ist z.B. beim Einstecken der Ware in die Jackentasche im Supermarkt der Fall. Die Kasse muß dabei nicht passiert werden. Auf die Geringwertigkeit kommt es nur bezüglich des durch § 248a StGB (Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen) begründeten Voraussetzung des Strafantrags für die Verfolgung und der Strafzumessung an. Im übrigen bleibt es Diebstahl. Das Strafverfahren bleibt trotz der Einstellung gespeichert.
dann erzähl das nich den kassierern da wo ich einkaufe^^
ich hab kein auto... deswegen geh ich mit rucksack einkaufen.... und weil ich keine lust auf tütenschleppen habe kaufe ich immer so viel wie in meinen rucksack passt. und aus diesen grund packe ich alles in den rucksack... ist dieser voll weiss ich... fertig.
an der kasse pack ich alles wieder aus lass die kassierer rein guggn und gut is....
könnte man mich rein teohretisch deswegen belangen? weil der wert der in meinen rucksack passt ist ja definitiv mehr als 4 oironen
Es kommt ja auch noch auf den Vorsatz an, der beim Diebstahl die Zueignungsabsicht verlangt. Dazu gehört dann auch die Absicht den anderen dauerhaft zu enteignen. Diese liegt ja nicht vor, wenn Du die Sachen mit der Absicht einsteckst, sie an der Kasse zu bezahlen. Deswegen warten meistens auch die Ladendetektive bis nach der Kasse. Ich denke aber mal, der oben vorliegende Fall wird wahrscheinlich eher so ausgesehen haben: Links gucken, rechts gucken, Luft ist rein, Sache einstecken. So ist der Vorsatz dann doch auch schon vorm verlassen des Ladens anzunehmen.
womeninblack schrieb: Das Klauen hat ganz andere Gründe als kein Geld zu haben. Und gerade mit 14 Jahren.
Genau, denn allen Kids geht es hierzulande blendend und die Eltern können ihnen mit ihren Einkommen den Hintern pudern. Vielleicht sollte man angesichts des rein sportlichen Eifers der diebischen Kids eine Bundesliga gründen...
E bissi mehr Phantasie, Herr Anwalt, wenn 14-jährige was klauen, meist Zigaretten, dann handelt es sich oft genug um eine Mutprobe.
Pedrogranata schrieb: Der Diebstahl ist vollendet, wenn durch die Wegnahme der Sache der Gewahrsam gebrochen wurde. Dies ist z.B. beim Einstecken der Ware in die Jackentasche im Supermarkt der Fall. Die Kasse muß dabei nicht passiert werden. Auf die Geringwertigkeit kommt es nur bezüglich des durch § 248a StGB (Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen) begründeten Voraussetzung des Strafantrags für die Verfolgung und der Strafzumessung an. Im übrigen bleibt es Diebstahl. Das Strafverfahren bleibt trotz der Einstellung gespeichert.
dann erzähl das nich den kassierern da wo ich einkaufe^^
ich hab kein auto... deswegen geh ich mit rucksack einkaufen.... und weil ich keine lust auf tütenschleppen habe kaufe ich immer so viel wie in meinen rucksack passt. und aus diesen grund packe ich alles in den rucksack... ist dieser voll weiss ich... fertig.
an der kasse pack ich alles wieder aus lass die kassierer rein guggn und gut is....
könnte man mich rein teohretisch deswegen belangen? weil der wert der in meinen rucksack passt ist ja definitiv mehr als 4 oironen
Zum Diebstahl gehört nicht nur der Gewahrsamsbruch, sondern auch die rechtswidrige Zueignungsabsicht. Wenn du alles an der Kasse auspackst, fehlt dir diese. Anders sieht es aus, wenn der Hausdetektiv dich dabei beobachtet, wie du die Sachen heimlichtuend in die Jackentasche gleiten läßt, oder der Rucksack präpariert ist und z.B. einen doppelten Boden hat... Aber selbst dann kannst du strafbefreiend von der Tatausführung zurücktreten, wenn du die Sachen an der Kasse freiwillig, d.h. ohne Aufforderung wieder auspackst. Die Detektive sollen ja nicht Kunden vergraulen, sondern Diebe erwischen. Deswegen warten sie auch regelmäßig mit ihrem Zugriff, ob du nicht doch an der Kasse zahlst. Außerdem kennt man dich und deine Rucksack-Gewohnheiten als Stammkunde vermutlich bereits.
Pedrogranata schrieb: Der Diebstahl ist vollendet, wenn durch die Wegnahme der Sache der Gewahrsam gebrochen wurde. Dies ist z.B. beim Einstecken der Ware in die Jackentasche im Supermarkt der Fall. Die Kasse muß dabei nicht passiert werden. Auf die Geringwertigkeit kommt es nur bezüglich des durch § 248a StGB (Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen) begründeten Voraussetzung des Strafantrags für die Verfolgung und der Strafzumessung an. Im übrigen bleibt es Diebstahl. Das Strafverfahren bleibt trotz der Einstellung gespeichert.
dann erzähl das nich den kassierern da wo ich einkaufe^^
ich hab kein auto... deswegen geh ich mit rucksack einkaufen.... und weil ich keine lust auf tütenschleppen habe kaufe ich immer so viel wie in meinen rucksack passt. und aus diesen grund packe ich alles in den rucksack... ist dieser voll weiss ich... fertig.
an der kasse pack ich alles wieder aus lass die kassierer rein guggn und gut is....
könnte man mich rein teohretisch deswegen belangen? weil der wert der in meinen rucksack passt ist ja definitiv mehr als 4 oironen
Zum Diebstahl gehört nicht nur der Gewahrsamsbruch, sondern auch die rechtswidrige Zueignungsabsicht. Wenn du alles an der Kasse auspackst, fehlt dir diese. Anders sieht es aus, wenn der Hausdetektiv dich dabei beobachtet, wie du die Sachen heimlichtuend in die Jackentasche gleiten läßt, oder der Rucksack präpariert ist und z.B. einen doppelten Boden hat... Aber selbst dann kannst du strafbefreiend von der Tatausführung zurücktreten, wenn du die Sachen an der Kasse freiwillig, d.h. ohne Aufforderung wieder auspackst. Die Detektive sollen ja nicht Kunden vergraulen, sondern Diebe erwischen. Deswegen warten sie auch regelmäßig mit ihrem Zugriff, ob du nicht doch an der Kasse zahlst. Außerdem kennt man dich und deine Rucksack-Gewohnheiten als Stammkunde vermutlich bereits.
da war ich wohl schneller ,-) künftiger Herr Kollege
BlackDeath2k5 schrieb: Bei einem Produkt zu klauen, dass nicht mal 4 € teuer ist, somit erschwinglich ist auch selten dämlich.
Der eine lässt sich mit 3,78€ erwischen, während der Ladendetektiv sich mit ihm beschäftigt räumen die Freunde den Laden so richtig aus, laden die Beute in die Karre des Detektivs und hauen ab.
BlackDeath2k5 schrieb: Bei einem Produkt zu klauen, dass nicht mal 4 € teuer ist, somit erschwinglich ist auch selten dämlich.
Der eine lässt sich mit 3,78€ erwischen, während der Ladendetektiv sich mit ihm beschäftigt räumen die Freunde den Laden so richtig aus, laden die Beute in die Karre des Detektivs und hauen ab.
Ehrlich währt am längsten
Ohne Zweifel.
wo hast'n DAS her? altes Testament?
Koran 5.38
so ähnlich. Eher das Plagiat.
Nicht das es die Sache besser machen würde, wenn etwas viel Geld kostet nur dann kann ich wenigstens noch denn Sinn dahinter entdecken.
Und gerade mit 14 Jahren.
Genau, denn allen Kids geht es hierzulande blendend und die Eltern können ihnen mit ihren Einkommen den Hintern pudern. Vielleicht sollte man angesichts des rein sportlichen Eifers der diebischen Kids eine Bundesliga gründen...
Und welche Gründe, hat man mit 14 zu klauen?
keine Ahnung. Aber der Diebstahl mit 14 (dann macht es ja erst Sinn erwischt zu werden ) ist glaube ich was völlig normales. Habe viele Kumpels die als sie 14 waren was geklaut haben. Bei allen war der Wert glaube ich geringer als 4 € (damals noch 8 Mark). Alle sind erwischt worden. Und ich bin mir sicher, dass es keiner von denen jemals wieder gemacht hat.
dann erzähl das nich den kassierern da wo ich einkaufe^^
ich hab kein auto... deswegen geh ich mit rucksack einkaufen.... und weil ich keine lust auf tütenschleppen habe kaufe ich immer so viel wie in meinen rucksack passt. und aus diesen grund packe ich alles in den rucksack... ist dieser voll weiss ich... fertig.
an der kasse pack ich alles wieder aus lass die kassierer rein guggn und gut is....
könnte man mich rein teohretisch deswegen belangen? weil der wert der in meinen rucksack passt ist ja definitiv mehr als 4 oironen
Es kommt ja auch noch auf den Vorsatz an, der beim Diebstahl die Zueignungsabsicht verlangt. Dazu gehört dann auch die Absicht den anderen dauerhaft zu enteignen. Diese liegt ja nicht vor, wenn Du die Sachen mit der Absicht einsteckst, sie an der Kasse zu bezahlen.
Deswegen warten meistens auch die Ladendetektive bis nach der Kasse. Ich denke aber mal, der oben vorliegende Fall wird wahrscheinlich eher so ausgesehen haben: Links gucken, rechts gucken, Luft ist rein, Sache einstecken. So ist der Vorsatz dann doch auch schon vorm verlassen des Ladens anzunehmen.
E bissi mehr Phantasie, Herr Anwalt, wenn 14-jährige was klauen, meist Zigaretten, dann handelt es sich oft genug um eine Mutprobe.
Zum Diebstahl gehört nicht nur der Gewahrsamsbruch, sondern auch die rechtswidrige Zueignungsabsicht. Wenn du alles an der Kasse auspackst, fehlt dir diese. Anders sieht es aus, wenn der Hausdetektiv dich dabei beobachtet,
wie du die Sachen heimlichtuend in die Jackentasche gleiten läßt, oder der Rucksack präpariert ist und z.B. einen doppelten Boden hat... Aber selbst dann kannst du strafbefreiend von der Tatausführung zurücktreten, wenn du die Sachen an der Kasse freiwillig, d.h. ohne Aufforderung wieder auspackst. Die Detektive sollen ja nicht Kunden vergraulen, sondern Diebe erwischen. Deswegen warten sie auch regelmäßig mit ihrem Zugriff, ob du nicht doch an der Kasse zahlst. Außerdem kennt man dich und deine Rucksack-Gewohnheiten als Stammkunde vermutlich bereits.
Punkt.
da war ich wohl schneller ,-) künftiger Herr Kollege
Der eine lässt sich mit 3,78€ erwischen, während der Ladendetektiv sich mit ihm beschäftigt räumen die Freunde den Laden so richtig aus, laden die Beute in die Karre des Detektivs und hauen ab.