Es ist nur eine kleine Randmitteilung in der FR vom heutigen Tag, die mich doch sehr nachdenklich stimmt.
Der Bundesrat beschloß einen Gesetzentwurf zur Reform des Beratungshilferechts für Hartz 4 und
Sozialhilfeempfänger, der die Hürden für den Gang zum Rechtsanwalt erhöht. Jetzt kommts: " Hintergrund ist die Klagewelle nach Einführung der Hartz 4 Gesetze".
Dabei ist mit Hartz 4 doch insofern ein" Flickschustergesetz" gemacht worden, als es angeblich in vielen Bereichen nicht eindeutig ist und Sachbearbeiter vor große Probleme stellt.
Nach Medienberichten sind deshalb ca. 40 % der Klagen von Hilfebedürftigen erfolgreich gewesen.
Ich bin der Meinung, es wäre doch stattdessen bitter notwendig gewesen das entsprechende Gesetz klar und eindeutig zu gestalten. Z.B. durch Erlaße, Gesetzesmodifizierungen o.ä..
Aber nein, der Hartz 4 Empfänger wird beschnitten. Rechtsberatungen und erfolgreiche Klagen der Armen sollen eingedämmt werden. Das in vielen Bereichen offenbar unklare Gesetz bleibt so wie es ist
Ich finde dies unglaublich. Haben wir unsere Volksvertreter für so ein Vorgehen gewählt??
Ja soll denn hier jeder einfach sein Recht bekommen ? Wo kommen wir denn da hin. Verdiente Leute wie Ackermann müssen schließlich auch ihre drei Anwälte selbst bezahlen. Soll aber solchen [bad]****[/bad]nböcken wie Harz, äh ich meine natürlich Hartz-4-Schmarotzern wirklich der Rechtsweg möglich gemacht werden ? Der Weg zu ihren Hartz-4-Ansprüchen oder die Gegenwehr gegen z.B. unberechtigte Nebenkostenabrechnungen und gegen andere Betrugsversuche ermöglicht werden ? Die Armen in Deutschland sollen jetzt vor die Wand laufen, wenn nun endlich der Anwaltschaft mit einer dicken Beratungshilfebürokratie bei der Abrechnung ihrer paar Kröten, die es dafür gibt, ein Riegel vorgeschoben wird. Die Rechtsanwälte können ja auch, wie hier im Forum, umsonst beraten. Sicherlich wird jetzt das Forum oder der Konstitreff in die im Gesetzentwurf vorgesehene "Liste anderer Hilfsmöglichkeiten" aufgenommen...
Das nicht jeder Prozesshansel die Gerichtskosten erstattet bekommt wäre ja mal zu begrüßen. Dummerweise trifft es wahrscheinlich auch wieder Leute die sich zu recht gegen falsche Bescheide wehren müßen.
Interessant aber auch das kaum einer der Empörer hier nachfragen wird worin die erhöhten Hürden denn nun genau bestehen. Hier mal ein Link: http://www.fr-online.de/top_news/1611373_Bundesrat-bremst-Hartz-IV-Klaeger-aus.html Interessant das hier von fast der Hälfte geschrieben wird, im thread sind es ca. 40%.... Die Beratung beim Anwalt wird wohl nicht erschwert, nur das Klagen. Zumindest kostet es nichts sich bei einem Anwalt zu informieren, etwas wofür Nicht-Hartz4 Empfänger gleich löhnen müßen.
Das Grundproblem sind aber immer noch Politiker die Gesetze unausgegoren als Schnellschüße durchboxen.
Eintracht-Laie schrieb: Das nicht jeder Prozesshansel die Gerichtskosten erstattet bekommt wäre ja mal zu begrüßen. Dummerweise trifft es wahrscheinlich auch wieder Leute die sich zu recht gegen falsche Bescheide wehren müßen.
Interessant aber auch das kaum einer der Empörer hier nachfragen wird worin die erhöhten Hürden denn nun genau bestehen. Hier mal ein Link: http://www.fr-online.de/top_news/1611373_Bundesrat-bremst-Hartz-IV-Klaeger-aus.html Interessant das hier von fast der Hälfte geschrieben wird, im thread sind es ca. 40%.... Die Beratung beim Anwalt wird wohl nicht erschwert, nur das Klagen. Zumindest kostet es nichts sich bei einem Anwalt zu informieren, etwas wofür Nicht-Hartz4 Empfänger gleich löhnen müßen.
Das Grundproblem sind aber immer noch Politiker die Gesetze unausgegoren als Schnellschüße durchboxen.
Danke für den Link und die damit verbundene Aufklärung zur 30 Euro " Klage-Eigenbeteiligung ".
Viele Rechtschutzversicherungen haben Eigenbeteiligungen,in meinem Falle kostet es jeweils 150 Euro Eigenbeteiligung.Aber dies Eigenbeteiligungsmodell kann ja wohl nicht auf Hilfebedürftige übertragen werden.
Wo soll der Hartz 4 Empfänger denn 30 Euro abzweigen? Da wird mir schon richtig übel, wenn ich an arme Rentner, alleinerziehende Mütter usw. denke.
Sollen Menschen hungern oder frieren, nur weil sie ihre berechtigten Ansprüche realisieren wollen?
Wenn mich mein fundiertes Halbwissen aus der längst vergangenen Realschulzeit nicht trügt, ist die Gesetzesinitiative des Bundesrates noch kein Gesetz, die Kammer kann ihn jetzt nur als Gesetzentwurf in den Bundestag einbringen - sofern die Fakten richtig im Artikel dargestellt sind. Es ist also noch nicht soweit. Die im Artikel genannten Bundesländer sind CDU-geführt, es ist erstmal fraglich, ob die Initiative in der Koalition durchsetzbar sein wird. Abwarten und Tee trinken. paw
Der Bundesrat beschloß einen Gesetzentwurf zur Reform des Beratungshilferechts für Hartz 4 und
Sozialhilfeempfänger, der die Hürden für den Gang zum Rechtsanwalt erhöht.
Jetzt kommts: " Hintergrund ist die Klagewelle nach Einführung der Hartz 4 Gesetze".
Dabei ist mit Hartz 4 doch insofern ein" Flickschustergesetz" gemacht worden, als es angeblich in vielen Bereichen nicht eindeutig ist und Sachbearbeiter vor große Probleme stellt.
Nach Medienberichten sind deshalb ca. 40 % der Klagen von Hilfebedürftigen erfolgreich gewesen.
Ich bin der Meinung, es wäre doch stattdessen bitter notwendig gewesen das entsprechende Gesetz klar und eindeutig zu gestalten. Z.B. durch Erlaße, Gesetzesmodifizierungen o.ä..
Aber nein, der Hartz 4 Empfänger wird beschnitten. Rechtsberatungen und erfolgreiche Klagen der Armen sollen eingedämmt werden. Das in vielen Bereichen offenbar unklare Gesetz bleibt so wie es ist
Ich finde dies unglaublich. Haben wir unsere Volksvertreter für so ein Vorgehen gewählt??
Wer andern eine Grube gräbt,fällt halt selbst hinein.
Und dann versuchen,den Aufprall zu dämpfen, ist ziemlich feige.
Dummerweise trifft es wahrscheinlich auch wieder Leute die sich zu recht gegen falsche Bescheide wehren müßen.
Interessant aber auch das kaum einer der Empörer hier nachfragen wird worin die erhöhten Hürden denn nun genau bestehen.
Hier mal ein Link:
http://www.fr-online.de/top_news/1611373_Bundesrat-bremst-Hartz-IV-Klaeger-aus.html
Interessant das hier von fast der Hälfte geschrieben wird, im thread sind es ca. 40%....
Die Beratung beim Anwalt wird wohl nicht erschwert, nur das Klagen.
Zumindest kostet es nichts sich bei einem Anwalt zu informieren, etwas wofür Nicht-Hartz4 Empfänger gleich löhnen müßen.
Das Grundproblem sind aber immer noch Politiker die Gesetze unausgegoren als Schnellschüße durchboxen.
Danke für den Link und die damit verbundene Aufklärung zur 30 Euro " Klage-Eigenbeteiligung ".
Viele Rechtschutzversicherungen haben Eigenbeteiligungen,in meinem Falle kostet es jeweils 150 Euro Eigenbeteiligung.Aber dies Eigenbeteiligungsmodell kann ja wohl nicht auf Hilfebedürftige übertragen werden.
Wo soll der Hartz 4 Empfänger denn 30 Euro abzweigen? Da wird mir schon richtig übel, wenn ich an arme Rentner, alleinerziehende Mütter usw. denke.
Sollen Menschen hungern oder frieren, nur weil sie ihre berechtigten Ansprüche realisieren wollen?
Abwarten und Tee trinken.
paw