>

Verkehrsrecht

#
hallo

Hab grade mehrfach gelesen, dass man in einem 5-Sitzer durchaus auch mit 6-Personen fahren kann; Vorrausgesetzt, dass jeder Gurt verwendet wird und das zulässige Gesamtgewicht nicht überschritten wird....

Allerdings bin ich jetzt grade auf §21 StVO gestoßen, den ich anders verstehe....
http://bundesrecht.juris.de/stvo/__21.html

Kann mir da jemand weiterhelfen?  

Gruß
christus
#
In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind.

Wenn das also ein 5-Sitzer ist, der nur 5 Sicherheitsgurte hat, dann darf man damit auf keinen Fall 6 Personen mitnehmen, und das habe ich mir nicht gerade wegen dem Satz überlegt, wo hast du das gelesen?
#
In verschiedenen Juristen-Foren! Daher auch meine Zweifel....
#
Kommt drauf an wie fett die Weiber sind die du zur Disco fährst
#
Nachdem ein NDA reinpasst, passen auch 5 fette Weiber rein....
#
christus schrieb:
hallo

Hab grade mehrfach gelesen, dass man in einem 5-Sitzer durchaus auch mit 6-Personen fahren kann; Vorrausgesetzt, dass jeder Gurt verwendet wird und das zulässige Gesamtgewicht nicht überschritten wird....

Allerdings bin ich jetzt grade auf §21 StVO gestoßen, den ich anders verstehe....
http://bundesrecht.juris.de/stvo/__21.html

Kann mir da jemand weiterhelfen?  

Gruß
christus




Jepp, das war einmal... hat sich aber dahingehend geändert, dass nur so viele personen mitfahren dürfen, wie sicherheitsgurte vorhanden sind.


Teilen