Hab grade mehrfach gelesen, dass man in einem 5-Sitzer durchaus auch mit 6-Personen fahren kann; Vorrausgesetzt, dass jeder Gurt verwendet wird und das zulässige Gesamtgewicht nicht überschritten wird....
In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind.
Wenn das also ein 5-Sitzer ist, der nur 5 Sicherheitsgurte hat, dann darf man damit auf keinen Fall 6 Personen mitnehmen, und das habe ich mir nicht gerade wegen dem Satz überlegt, wo hast du das gelesen?
Hab grade mehrfach gelesen, dass man in einem 5-Sitzer durchaus auch mit 6-Personen fahren kann; Vorrausgesetzt, dass jeder Gurt verwendet wird und das zulässige Gesamtgewicht nicht überschritten wird....
Hab grade mehrfach gelesen, dass man in einem 5-Sitzer durchaus auch mit 6-Personen fahren kann; Vorrausgesetzt, dass jeder Gurt verwendet wird und das zulässige Gesamtgewicht nicht überschritten wird....
Allerdings bin ich jetzt grade auf §21 StVO gestoßen, den ich anders verstehe....
http://bundesrecht.juris.de/stvo/__21.html
Kann mir da jemand weiterhelfen?
Gruß
christus
Wenn das also ein 5-Sitzer ist, der nur 5 Sicherheitsgurte hat, dann darf man damit auf keinen Fall 6 Personen mitnehmen, und das habe ich mir nicht gerade wegen dem Satz überlegt, wo hast du das gelesen?
Jepp, das war einmal... hat sich aber dahingehend geändert, dass nur so viele personen mitfahren dürfen, wie sicherheitsgurte vorhanden sind.