DerMuedeJoe schrieb: Hallo, habe eine Frage zur Nebenkostenabrechnung.
Soweit ich weiß kann bei einem Abrechnungszeitraum vom 01.01.2007 - 31.12.2007 maximal bis zum 31.12.2008 die Nebenkostenabrechnung eingefordert werden. Also ein Jahr nach dem festgelegten Abrechnungszeitraum! Oder?
Wie verhält sich dies, wenn der Mietvertrag schon zum 31.03.2007 gekündigt wurde???
Genauso, d.h. der Vermieter hat bis 31.12.2008 Zeit, die NKA bis 31.03.2007 dir mitzuteilen.
--> § 566 III BGB
Wie verhält sich dies, wenn der Mietvertrag schon zum 31.03.2007 gekündigt wurde???
Der Vermieter (bzw. die beauftragte Imobilienverwaltungs GmbH) hat in der NK-Abrechnung einen Fehler gemacht!
Laut NK-Abrechnung wird bis 31.03.2007 die Mietzeit angenommen und so wurden auch die Nebenkosten abgerechnet! Auszug war jedoch schon xx.02.2007 (muss ich nachsehen, geht um meine Freundin! )
Es lag gerade die 2. Mahnung im Briefkasten (da meine Freundin gerade selten zu hause ist und keine Zeit dafür hatte ).
Wenn nun Einspruch eingelegt wird: Wie lange kann der Vermieter noch eine korrigierte Abrechnung fristgerecht erstellen?
Genauso, d.h. der Vermieter hat bis 31.12.2008 Zeit, die NKA bis 31.03.2007 dir mitzuteilen.
--> § 566 III BGB
Wie verhält sich dies, wenn der Mietvertrag schon zum 31.03.2007 gekündigt wurde???
Nun folgende Nachfrage:
Der Vermieter (bzw. die beauftragte Imobilienverwaltungs GmbH) hat in der NK-Abrechnung einen Fehler gemacht!
Laut NK-Abrechnung wird bis 31.03.2007 die Mietzeit angenommen und so wurden auch die Nebenkosten abgerechnet! Auszug war jedoch schon xx.02.2007 (muss ich nachsehen, geht um meine Freundin! )
Es lag gerade die 2. Mahnung im Briefkasten (da meine Freundin gerade selten zu hause ist und keine Zeit dafür hatte ).
Wenn nun Einspruch eingelegt wird: Wie lange kann der Vermieter noch eine korrigierte Abrechnung fristgerecht erstellen?