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Auffahrunfall

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aus eigener erfahrung: bin mal vor 5 jahren mit meinem vw jetta 2 einem audi a4 avant mit ca 20 sachen hinten draufgefahren. der audi war ca 2 jahre alt. mein jetta sah vorne übelst aus. scheinwerfer kaputt, stoßstange war abgerissen und die motorhaube verzogen der audi wiederrum nur ein kratzer im lack. der schaden belief sich auf 884,- EUR da unter der stoßstange doch ziemlich viel verbogen war und sie komplett ersetzt werden mußte. also können die 1700,-EUR meiner meinung nach nicht stimmen. ich habe innerhalb von sechs monaten das geld meiner versicherung zurückbezahlt und bin auf meinen prozenten weitergefahren.
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Update:

Das ganze wird immer besser. Meine Freundin hat gestern abend und heute nochmal mit der Versicherung telefoniert und der Schaden ist tatsächlich angeblich 2400€ hoch. Da aber der Wagen nicht mehr so viel Wert ist, wären es dann 1700€ zu zahlen.

Ich hab jetzt auch die Sachen vom Gutachter vorliegen (also der Gutachter, der das geschätzt hat - nicht etwa einer von unserer Versicherung). Super lächerlich: irgendwelche total unscharfen Fotos, völlig verpixelt im Dunklen aufgenommen und dann willkürlich und kommentarlos rote Pfeile an tausende Stellen gesetzt. Irgendwelche Seitelteile und Rückleuchten müssten gewechselt werden, Bleche instandgesetzt, etc. etc. Das stinkt echt zum Himmel...

Das Problem ist: Egal, ob es nun stimmt oder nicht, die Typen bei der Versicherung sind völlig unkooperativ - im Gegenteil - völlig arrogant und die interessiert das ganze einen Sch****. Bei der Polizei hatten wir dann auch nochmal angerufen - die waren total nett, können aber nix machen - sind halt keine Gutachter. Tja und der Rechtsschutz wird für 1700€ ja nicht aktiv... Schach matt.

p.s.: Ach ja - die Versicherung ist übrigens die Cosmos. Ich hab zwar keine Ahnung, ob andere kooperativer wären in so einem Fall, aber die sind schon extrem unfreundlich. Aber irgendwo muss halt gespart werden...
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Kenne das aus anderer Sicht, kann aber die 1.700 EUR bestätigen. Das geht recht schnell - liegt der Reparaturaufwand über X% vom Schwacke-Wert, dann ists ein Totalschaden. Bei Totalschaden zahlt die Versicherung bis zu 20% über den Restwert, wenn man es reparieren läßt. Oder sie "kauft" es einem für den Rest wert ab. Waren bei meinem alten Golf 3 ca. 1.300 Restwert, Versicherung hätte bis 1.500 EUR noch die Reparatur gezahlt oder. Mußt aber bedenken, dass die Versicherungen den Vertragswerkstättenstundensatz zugrunde legen...da biste schnell bei 1.000 EUR und es fährt immer noch nicht.
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DerBonner schrieb:
jazon123 schrieb:
1700 von der Versicherung, dazu Abwrackprämie und schon wird aus nem Golf 3 fast ein Neuwagen ...


Du wirst lachen - genau das denk ich mir seit gestern abend schon...    


Man muß nur wissen wie - oder auch nicht. Überprüfe, ob es ein Gutachten zu diesem Schaden gibt.
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SGERafael schrieb:
DerBonner schrieb:
jazon123 schrieb:
1700 von der Versicherung, dazu Abwrackprämie und schon wird aus nem Golf 3 fast ein Neuwagen ...


Du wirst lachen - genau das denk ich mir seit gestern abend schon...    


Man muß nur wissen wie - oder auch nicht. Überprüfe, ob es ein Gutachten zu diesem Schaden gibt.

Sorry, oben überlesen...
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Würde bei einen solchen Fall eigentlich ne ADAC Rechtschutz aktiv werden. Gibt doch meine ich einen extra für Verkehrssachen.
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DerBonner schrieb:
...
Das Problem ist: Egal, ob es nun stimmt oder nicht, die Typen bei der Versicherung sind völlig unkooperativ - im Gegenteil - völlig arrogant und die interessiert das ganze einen Sch****. Bei der Polizei hatten wir dann auch nochmal angerufen - die waren total nett, können aber nix machen - sind halt keine Gutachter. Tja und der Rechtsschutz wird für 1700€ ja nicht aktiv... Schach matt.

p.s.: Ach ja - die Versicherung ist übrigens die Cosmos. Ich hab zwar keine Ahnung, ob andere kooperativer wären in so einem Fall, aber die sind schon extrem unfreundlich. Aber irgendwo muss halt gespart werden...


Weise Deine Versicherung schriftlich darauf hin, dass Du mit einer Regulierung des Schadens gemäß Gutachten nicht einverstanden bist und diese Praxis zur Not vom BaFin und dem Ombudsmann überprüfen lassen wirst.
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Jeder, aber auch wirklich jeder noch so kleine Wortwechsel mit der Versicherung sollte ausschließlich schriftlich erfolgen (oder zumindest im Anschluss schriftlich fixiert werden). Kostet zwar Zeit und ist mühselig, kann dir aber im Zweifelsfall noch sehr nützlich werden.
Es ist zwar jetzt schon mehr als fünf Jahre her, das ich mich das letzte mal mit einer Versicherung auseinandersetzen musste, trotzdem spür ich noch heute den Drang meinen Fernseher kaput zu schlagen wenn ich Werbeeinblendungen einer bestimmten Versicherung sehe.
Dir und deiner Freundin also viel Glück und vor allem einen langen Atem!
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orolam schrieb:
Jeder, aber auch wirklich jeder noch so kleine Wortwechsel mit der Versicherung sollte ausschließlich schriftlich erfolgen (oder zumindest im Anschluss schriftlich fixiert werden). Kostet zwar Zeit und ist mühselig, kann dir aber im Zweifelsfall noch sehr nützlich werden.
Es ist zwar jetzt schon mehr als fünf Jahre her, das ich mich das letzte mal mit einer Versicherung auseinandersetzen musste, trotzdem spür ich noch heute den Drang meinen Fernseher kaput zu schlagen wenn ich Werbeeinblendungen einer bestimmten Versicherung sehe.
Dir und deiner Freundin also viel Glück und vor allem einen langen Atem!  


Da muss ich Dir leider zustimmen.
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Das mit dem Ombundsmann ist ein sehr guter Tipp. Ich schätze allerdings, dass der auch nicht viel machen kann. Es liegt halt ein Gutachten vor, welches der Versicherung aus irgendeinem Grund plausibel erscheint. Letzendlich bewegen wir uns finanziell dann ohnehin in Dimensionen, wo man den Schaden selbst nicht begleichen kann, so dass eine Hochstufung so oder so erfolgt.

Was dann allerdings echt ärgerlich ist, ist die Tatsache, dass es die Versicherung nicht im Geringsten stört, vermutlich 1000€ bis 1500€ zu viel zu zahlen. Das wird dann schön alles über Beiträge wieder reingeholt. Und diese Hotline-Typen bei der Cosmos sind echt unglaublich. Zum Beispiel nur diese kleine Anekdote: Nachdem dem einen der Herren offenbar nicht klar war, mit welch geringer Geschwindigkeit der Aufprall stattfand und meine Freundin ihm versuchte dies klarzumachen konterte er mit: "ja stellen sie sich mal vor eine Wand und lassen ein Auto mit 10 km/h gegen ihre Beine fahren - da merken sie mal, was das für eine Wucht ist."
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Mach in Dir in Sachen Ombudsmann mal nicht zu viele Hoffnungen. Der wird letztendlich auch von den Versicherern bezahlt. Bei BaFin hast Du vermutlich bessere Chancen.

PS: NICHT telefonieren, schreiben!
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Ich sehe hier keine großen Erfolgschancen, denn die Versicherer haben ein sehr weitgehendes Regulierungsermessen. Nur wenn die Regulierung ganz offensichtlich fehlerhaft war, hast du ein Recht auf Ersatz des dir durch die unberechtigte Regulierung enstandenen Schadens von deiner Haftpflichtversicherung:
http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Rueckstufung07.htm

Manchmal zieht man halt die A....karte! Einmal kurz aufregen und die Sache dann möglichst schnell vergessen scheint mir das beste zu sein.
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Hallo,

ich denke ich kann Dir vll weiterhelfen, da ich diesen Beruf momentan erlerne. Erstmal ist egal wie hoch der Schaden ist der Schadenverursacher wird so oder so in der KFZ-Haftpflich im Schadenfreiheitsrabatt hochgestuft, das ist unabhängig vom Schaden. Unsere Versicherung prüft Schäden nur, wenn es sich um ganz zweifelhafte Schäden handelt. Finger davon lassen, mal beim Gutachter vorbeizuschauen, diese kosten übernimmt KEIN Versicherer. Ich würde Ihnen emfehlen, so ist es auch Gang und Gebe bei uns, versuchen Sie mit dem Schadengegner kontakt aufzunehmen, d.h lassen Sie sich Bilder, Kostenvoranschläge usw schicken und reichen diese bei Ihrer Versicherung ein. Ein Gutachter kann leider nur vom Versicherer und nicht vom Versicherungsnehmer beauftragt werden.

Da hilft nur, warten vll. kommt noch ein Gutachter bei Ihnen vorbei. Falls nicht einfach Bilder von Ihrem Auto machen und mit einem saftigen Brief einreichen.

Darf ich nachfragen bei welcher Versicherung Sie versichert sind ?


Hoffe habe Ihnen ein wenig weitergeholfen.    

LG

Manuel
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@ Bonner

Bin seit 30 Jahren in der Branche tätig, zu Deiner Frage die Schadenshöhe betreffend, die kann durchaus stimmen, auch wenn optisch nicht sehr viel zu sehen ist, durch die Stauchung können davor- und darunterliegende Bauteile beschädigt werden, um die wieder in den funktionsfähigen(bei Stoßabsorbierenden Elementen) und Originalzustand zu versetzen summieren sich die Kosten schnell zu einem ordentlichen Betrag.
Im Zweifelsfalle würde ich eine Kopie des Gutachtens anfordern und vielleicht beim ADAC oder einem anderen Automobilclub prüfen lassen, vielleicht kennst Du jemanden der bei einem Autohaus arbeitet, der könnte Dir vielleicht auch behilflich sein.


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