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Rückzahlung Bafög - Tod des Rückzahlers

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Vielleicht kann mir jemand folgende Frage beantworten.

Angenommen ein ehemaliger Bafögempfänger stirbt in der Rückzahlungsphase.

Unter 5c § 18 BAföG Darlehensbedingungen steht:
"(5c) Mit dem Tod des Darlehensnehmers erlischt die Darlehens(rest)schuld, soweit sie noch nicht fällig ist.".
Wie ist der Halbsatz "soweit sie noch nicht fällig ist" zu interpretieren?

a) Geht die Darlehens(rest)schuld auf die Erben über, weil das Darlehen mit Rückzahlungsbeginn komplett fällig geworden ist? Müssen die Erben also weiterhin das Darlehen abstottern? Oder

b) Erlischt die Darlehens(rest)schuld und die Erben haben Glück im Unglück gehabt, weil die Restschuld lediglich in Höhe der monatlichen Rückzahlungsbeträge fällig wird?

Danke schonmal.
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Fällig sind jeweils die einzelnen Rückzahlungsraten zu den monatlichen Terminen. Mit Tod des Schuldners sind von den Erben nur noch die Raten zu zahlen, die bis zum Todestag bereits fällig waren, die Restschuld entfällt.
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Danke!


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