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Auf (Be-) Währung, oder: An die Forenanwälte, dringend

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Also um es kurz zu machen: ich hätt gern meine Ruh und brauch außerdem Knete, und das nicht zu knapp. Sowas also ...

..... Einsoirodreißig in Pfandbons http://www.welt.de/wirtschaft/article3262757/Kassiererin-darf-wegen-1-30-Euro-gefeuert-werden.html

..... kommt für mich nicht in Frage.

Ich dachte eher an das "Modell Z.": großer Gauner = große Belohnung, so etwa:

http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,613241,00.html

Steuern hinterzogen, aber hallo; passgenau verurteilt zu 2 Jahren m.B. und 1 Million Strafe; außer Landes gegangen und rasch noch Boni und Pensionsansprüche kassiert. 20 Millionen +, oops, irgendwie lohnt sich das unnerm Strich.

Wäre das irgendwie zu machen? Eure Vorschläge und Vorstellungen schickt ihr bitte per PN. So long, take good cash,

mit besten Grüßen aus der Bewährung,

der Unnerzeichnede
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Junge, es gibt Leute die in diesem Forum wirkliche Hilfe durch Rechtsanwälte brauchen......scheiß Threadtitel um ein wenig Aufmerksamkeit zu erhaschen.
Wieso schreibst Du nicht gleich ins Gebabbel?
Sowas muß doch ned sein  

Zumal es nicht wirklich ein neues Thema ist.
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Der "Junge" ist älter als du. Und außerdem hast du den Sinn des Threads scheinbar nicht verstanden.
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voyage schrieb:
Der "Junge" ist älter als du. Und außerdem hast du den Sinn des Threads scheinbar nicht verstanden.


Habe ich schon, kann man auch gerne drüber debattieren........nur wieso ein neuer thread?
Wieso so ein irreführender Titel?
Wieso so eine korinthenkackerige Herumreiterei auf die Anrede "Junge" ?

,-)
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Mich würde schon interessieren wie so was möglich sein kann. Die 20 Mio. müssen ja auch eine Berechnungsgrundlage haben (Eine Berechtigungsgrundlage gibt es wohl kaum). Das heißt ein Betrag X (mit viel zu vielen Nullen vor dem Komma) mal soundsoviele Jahre. Was ist aber, wenn der Typ in einem Jahr auf einem, im Champagnerrausch, fallen gelassenen Kaviarhäppchen ausrutscht und sich an seinem Whirlpool das Genick bricht?
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Eine sehr gute Frage. Und weiter: wie konnte er vor Gericht 13 Millionen als Vermögen angeben? Die Ansprüche - wenn sie denn  bestehen - auf die 20 Mill. bestanden da wohl auch bereits.

Aber was mich noch mehr interessiert als die (Zum)Winckelzüge dieses Herrn: sind sie eigentlich Zufall, diese Blitzverfahren (Althaus), diese maßgerechten 2-Jahre-Bewährungsurteile + Geldbuße, die gewissen Leuten sowas von nicht wehtun (man holt sich's ja eh wieder), und die zudem noch den Vorteil haben, den Verurteilten gerade mal so eben nicht als formell vorbestraft gelten zu lassen? Die Dame mit den Pfandbons, wie sie nun auch immer zu diesen gekommen sein mag, muss sich doch ziemlich verarscht vorkommen.
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adlerkadabra schrieb:
Eine sehr gute Frage. Und weiter: wie konnte er vor Gericht 13 Millionen als Vermögen angeben? Die Ansprüche - wenn sie denn  bestehen - auf die 20 Mill. bestanden da wohl auch bereits.

Aber was mich noch mehr interessiert als die (Zum)Winckelzüge dieses Herrn: sind sie eigentlich Zufall, diese Blitzverfahren (Althaus), diese maßgerechten 2-Jahre-Bewährungsurteile + Geldbuße, die gewissen Leuten sowas von nicht wehtun (man holt sich's ja eh wieder), und die zudem noch den Vorteil haben, den Verurteilten gerade mal so eben nicht als formell vorbestraft gelten zu lassen? Die Dame mit den Pfandbons, wie sie nun auch immer zu diesen gekommen sein mag, muss sich doch ziemlich verarscht vorkommen.


Also zu mindest im Fall Zumwinkel ist das leider ganz normal für Wirtschaftsstrafsachen. Je komplexer/komplizierter die Tat und ihre Beweisbarkeit, desto eher ist die personell mehr sehr schlecht, als schlecht besetzte Justiz gezwungen Deals einzugehen, da das Verfahren sonst zu viele Kräfte binden würde.
Und, strafrechtlich, nicht kriminell, ist Zumwinkels Tat nun wirklich kein Kapitalverbrechen (haha...).


Bei Althaus ist es aber imo ein reines Gefälligkeitsurteil. Schwer zu beweisen war da jedenfalls nichts, dank der relativ eindeutigen Gutachten.
Unfassbar finde ich, dass der Althaus  jetzt rumposaunt "Schuld", nein, die habe er nicht, obwohl genau das mit dem Urteil, das er akzeptiert hat, festgestellt wurde. Sonst wäre er ja freigesprochen worden.


Der Aufschrei über die kriminelle Kassiererin ist mir allerdings unverständlich, das Diebstahl/Unterschlagung, egal in welcher Höhe, aufgrund des zerstörten Vertrauensverhältnisses eine Kündigung rechtfertigt, ist schon lange Rechtsprechung ("Bienenstich-Entscheidung").
Aber die BLÖD hats hochgekocht, das Volk kaut und verdaut... :neutral-face
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Verkaufe ein "kriminell" und kaufe ein "moralisch". Tausche auch gegen funktionierende "EDIT"-Funktion. Gerne auch gebraucht. :neutral-face
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Noch zwei Fragen:

Sind Geldbußen eigentlich steuerlich absetzbar?

Kann man nach einer Verurteilung höhere Werbungskosten geltend machen (man muss ja das Negativimage ausgleichen)?
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Strafrecht und Arbeitsrecht sind völlig unterschiedliche Dinge. Und das macht auch Sinn.


Eine Rechtsprechung die auf das " gesunde Rechtsempfinden" abstellt brauche ich nicht.

Sorry AK.
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Schönwetterspieler schrieb:
Mich würde schon interessieren wie so was möglich sein kann. Die 20 Mio. müssen ja auch eine Berechnungsgrundlage haben (Eine Berechtigungsgrundlage gibt es wohl kaum).

Doch, eine Berechtigung gibt es dafür sehr wohl - seinen Vorstandsvertrag.
Schönwetterspieler schrieb:

Das heißt ein Betrag X (mit viel zu vielen Nullen vor dem Komma) mal soundsoviele Jahre. Was ist aber, wenn der Typ in einem Jahr auf einem, im Champagnerrausch, fallen gelassenen Kaviarhäppchen ausrutscht und sich an seinem Whirlpool das Genick bricht?

Zumwinkel hat keinen Whirlpool - das ist was für Kleingeister; wenn schon, bricht er sich an seinem Wellenbad das Genick.

Berechnungsgrundlage für solche Abfindungen sind die sogenannten Heubeck-Richttafeln.  

Btw: Wenn Zumwinkel 120 wird, hat die Post ein gutes Geschäft gemacht.
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Lustig ist in diesem Zusammenhang auch die Aussage Seehofers, dass Unternehmen dafür Sorge tragen sollten, dass 'verurteilte Straftäter nicht im Nachhinein noch Kasse machen können'. So eine Aussage hätte ich ja eher von Lafontaine erwartet.
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HeinzGründel schrieb:
Strafrecht und Arbeitsrecht sind völlig unterschiedliche Dinge. Und das macht auch Sinn.


Eine Rechtsprechung die auf das " gesunde Rechtsempfinden" abstellt brauche ich nicht.

Sorry AK.


Und an dem Tatbestand, daß jede herrschende Klasse aller vergangenen und künftigen Gesellschaften der Menschheitsgeschichte eine ihre Herrschaft sichernde Justiz benötigt und hat, wird man ebenfalls nichts ändern können. Da kann man noch so viel kleinbürgerlich darüber lamentieren.

Das besondere in der bürgerlichen Republik:
der eine Mensch ist da dem andern gleich,
ob er mager ist oder dick.

Einige sind aber gleicher: die können mich bezahlen...


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