dumme Sache. Eine Freundin von mir hat (ich erzähle mal die lange Geschichte) in Berlin mit einem Mann zusammen gewohnt, und hat einige Fehler begangen (das weiss sie sslbst, ist aber nun mal so ....)
Er hat Sachen gekauft und nicht bezahlt mit ihrem Namen und hat sie dann bei Ebay mit ihrem account verkauft und das Geld eingesteckt. Hat sie auch sonst betrogen, geschlagen, alles mögliche.... ein richtiger Assi eben
sie hat sich dann irgendwann getrennt, wollte nur noch ihre ruhe haben.
Nun gibt es eine Anzeige wegen Betruges gegen beide. (klar)
Sie hat absolut keine Kohle (macht gerade eine Umschulung und knabbert nebenbei noch die Schulden ab, die er ihr eingebrockt hat) und sie hat sich einen Anwalt genommen (hat auch keine Rechtschutz), den ihr die Anwältin von IHM empfohlen hat.
Nun kam es zu einer Aussage der Anwältin, in der sie meiner Freundin und dessen Anwalt sagte, das man "ihn" (den angeklagten, ihren Ex) nicht reizen solle, sonst zieht er sie mit rein.
Er hat wohl in der ersten Verhandlung gesagt, das er das alleine geplant hat (geplant !! nicht ausgeführt !!!), und sie (meine freundin) muss nun quasi lügen, um ihn nicht zu reizen (ja, war immer gut, ja er hat nie dies er hat nie das) weil er sie sonst reinzieht....
sie hat absolut keine Beweise, das sie nichts getan hat (ausser ein paar Bilder von ihr, als er sie verprügelt hatte, aber wohl keine Anzeige und kein Attest), also sehr dünnes Eis für sie.
Nebenbei hat sie keine Kohle um nach Berlin zu fahren (muss sie aber wohl) und kein Geld für nen gescheiten Anwalt, und der den sie hat, taugt nix.
Hat jemand nen Tip ? Kann man auch als "angeklagter" irgendwelche Hilfen in Anspruch nehmen ? Fahrtkosten von Mainz nach Berlin sind ja immerns für ne schülerin.
Irgendwie weiss ich garnicht, was ich an Hilfe gerne hätte hier, aber vielleicht fällt trotzdem jemandem was ein (ausser "hätte sie mal vorher.....", das ist unnötig )
Prozesskostenhilfe gibts wohl nur für Zivilprozesse, kann sie sich aber schon mal informieren, wenn sie nach dem Betrugsprozess ihren Ex zivilrechtlich auf Schadenersatz verklagen will.
In Strafverfahren gibt es gegebenenfalls Pflichtverteidiger. Wie man es hinkriegt, sich selbst einen Anwalt auszusuchen und den dann vom Staat bezahlen zu lassen, müsste sie sich von ihrem Anwalt mal erklären lassen.
Prinzipiell sind Absprachen zwischen Anwälten wohl nicht verkehrt, die sollten ja wissen, wie der Hase läuft. Andererseits ist es völlig sinnlos, irgendwas einzugestehen, was man nicht getan hat.
Wenn sie nicht frei sprechen kann, sollte sie vielleicht in Absprache mit ihrem Anwalt eine schriftliche Eingabe ans Gericht machen. Wenn sie bereits zu viel geschluckt hat, kann sie sich ja auch als völlig labil outen, was formal zwar wenig ändert, aber das Gericht vielleicht gnädig stimmt.
Geld auftreiben für den ganzen Zirkus kann sie wohl nur bei ihrer Familie oder bei Dir. Dann mal viel Glück!
Einen Pflichtverteidiger gibt es nur in den Fällen notwendiger Verteidigung. Vorasussetzung ist die Anklage wegen eines Delikts, daß im Mindestmaß mit einem Jahr Haft bedroht ist, oder einer Maßregel (das ist z.B. die Einweisung in die Psychatrie). Beides ist hier, zum Glück, nicht der Fall. Auf die rechtliche und prozesstaktische Problematik will ich nicht eingehen, dass führt zu weit und nutzt auch an dieser Stelle nichts. Selbstverständlich muss man als Angeklagte zur Hauptverhandlung erscheinen. Kommt sie nicht, erhält sie eine Freifahrt - allerdings leider in einem Gefängnisbus, mit ein paar Tagen Vorführungshaft drumherum. Kann man nicht anraten. Mein dringender Rat also: Verwandtschaft anpumpen (so blöd das auch sein mag), Anwalt nehmen, zum Termin erscheinen.
dumme Sache. Eine Freundin von mir hat (ich erzähle mal die lange Geschichte) in Berlin mit einem Mann zusammen gewohnt, und hat einige Fehler begangen (das weiss sie sslbst, ist aber nun mal so ....)
Er hat Sachen gekauft und nicht bezahlt mit ihrem Namen und hat sie dann bei Ebay mit ihrem account verkauft und das Geld eingesteckt. Hat sie auch sonst betrogen, geschlagen, alles mögliche.... ein richtiger Assi eben
sie hat sich dann irgendwann getrennt, wollte nur noch ihre ruhe haben.
Nun gibt es eine Anzeige wegen Betruges gegen beide. (klar)
Sie hat absolut keine Kohle (macht gerade eine Umschulung und knabbert nebenbei noch die Schulden ab, die er ihr eingebrockt hat) und sie hat sich einen Anwalt genommen (hat auch keine Rechtschutz), den ihr die Anwältin von IHM empfohlen hat.
Nun kam es zu einer Aussage der Anwältin, in der sie meiner Freundin und dessen Anwalt sagte, das man "ihn" (den angeklagten, ihren Ex) nicht reizen solle, sonst zieht er sie mit rein.
Er hat wohl in der ersten Verhandlung gesagt, das er das alleine geplant hat (geplant !! nicht ausgeführt !!!), und sie (meine freundin) muss nun quasi lügen, um ihn nicht zu reizen (ja, war immer gut, ja er hat nie dies er hat nie das) weil er sie sonst reinzieht....
sie hat absolut keine Beweise, das sie nichts getan hat (ausser ein paar Bilder von ihr, als er sie verprügelt hatte, aber wohl keine Anzeige und kein Attest), also sehr dünnes Eis für sie.
Nebenbei hat sie keine Kohle um nach Berlin zu fahren (muss sie aber wohl) und kein Geld für nen gescheiten Anwalt, und der den sie hat, taugt nix.
Hat jemand nen Tip ? Kann man auch als "angeklagter" irgendwelche Hilfen in Anspruch nehmen ? Fahrtkosten von Mainz nach Berlin sind ja immerns für ne schülerin.
Irgendwie weiss ich garnicht, was ich an Hilfe gerne hätte hier, aber vielleicht fällt trotzdem jemandem was ein (ausser "hätte sie mal vorher.....", das ist unnötig )
danke
chris
In Strafverfahren gibt es gegebenenfalls Pflichtverteidiger. Wie man es hinkriegt, sich selbst einen Anwalt auszusuchen und den dann vom Staat bezahlen zu lassen, müsste sie sich von ihrem Anwalt mal erklären lassen.
Prinzipiell sind Absprachen zwischen Anwälten wohl nicht verkehrt, die sollten ja wissen, wie der Hase läuft. Andererseits ist es völlig sinnlos, irgendwas einzugestehen, was man nicht getan hat.
Wenn sie nicht frei sprechen kann, sollte sie vielleicht in Absprache mit ihrem Anwalt eine schriftliche Eingabe ans Gericht machen. Wenn sie bereits zu viel geschluckt hat, kann sie sich ja auch als völlig labil outen, was formal zwar wenig ändert, aber das Gericht vielleicht gnädig stimmt.
Geld auftreiben für den ganzen Zirkus kann sie wohl nur bei ihrer Familie oder bei Dir. Dann mal viel Glück!
Über die Mitfahrzentrale kann man für ca 25 Euro von Ffm nach Berlin fahren. Die müssten doch aufzutreiben sein.
Selbstverständlich muss man als Angeklagte zur Hauptverhandlung erscheinen. Kommt sie nicht, erhält sie eine Freifahrt - allerdings leider in einem Gefängnisbus, mit ein paar Tagen Vorführungshaft drumherum. Kann man nicht anraten.
Mein dringender Rat also: Verwandtschaft anpumpen (so blöd das auch sein mag), Anwalt nehmen, zum Termin erscheinen.