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eBucht - Plagiate

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El-Toro schrieb:
sacki schrieb:
El-Toro schrieb:

Mag ja alles sein -bei mir hats funktioniert. Und einen Schritt ist der Verkäufer (aus Angst?) auch schon auf ihn zugegangen. Einen Versuch ist es wert. Danach, kann man sich AYeboah immernoch zum Nachteil für ihn einigen.


Damit hast du natürlich praktisch gesehen wahrscheinlich recht.

Rein rechtlich ist es allerdings so : Die Anfechtung "des Vertrags" (soweit sie sich nicht auf eine Täuschung bezieht [siehe oben]) geht nur "unverzüglich", das heißt ohne schuldhaftes zögern, gemeint ist maximal die Zeit die du brauchst um einen Anwalt zu konsultieren (ergo = ein paar Tage).

MaW : lässt er sich jetzt noch Zeit zum Verhandeln, drohen und so weiter, darf er rechtlich gesehen gar nicht mehr anfechten, der Vertrag bleibt bestehen und alles bleibt wie es ist. Der Verkäufer müsste sich auf gar nix mehr einlassen und alles was bliebe wäre die Hoffnung auf Kulanz oder ein eventueller Rechtsstreit darüber, ob hier Arglist vorliegt.

Realistischerweise weiß der Verkäufer davon natürlich nix und wird auch nicht grade zu einem Anwalt rennen.. deshalb könnte das auch unschädlich sein.


Wie es rechtlich aussieht, da kenne ich mich nicht aus, aber was mich aufregt ist, dass er als "verarschter" auch noch aufpassen muss irgendwelche Fristen und Formalitäten einzuhalten.
Was ist das für eine Gesetzgebung in der Betrüger so leichtes Spiel haben?

Formalitäten muss man eigentlich gar keine beachten, nur Fristen.

Nochmal : Hier liegt ein Grenzfall vor. Der Typ hat nicht "Nokia" geschrieben sondern "NoLia" wie das Gerät halt auch heißt.
Er hat wohl auch ein Bild von dem Plagiat eingestellt und nicht von einem original Nokia Telefon. Insofern hat er eigentlich nicht wirklich jemandem verarscht. Man kann das auch anders sehen, aber es ist jedenfalls diskussionswürdig und damit mit Risiko behaftet sich da auf einen Rechtsstreit einzulassen.
Ich kenne z.B. auch Leute die bei Ebay gezielt nach diesen Plagiat-Telefonen Ausschau halten  (weil sie genau so eins haben wollen)  und dementsprechend überhaupt nicht verarscht sind, wenn sie eins ersteigern..  klar ist die Namesnhähe ein Problem,aber das Ding heißt nun mal so.

Wenn eine Täuschung vorliegt (etwa die oben geschilderten Rasierklingen) dann hast du eine Frist von einem Jahr.
Zu beachten ist, dass die Fristen erst laufen, wenn Du von den Anfechtungsgründen erfährst. Also wenn du merkst das du dich über eine wertbildende Eigenschaft der Sache geirrt hast musst du schnell anfechten, wenn du merkst, dass du verarscht wurde hast du 1 Jahr zeit.

Die Fristen sind einfach dafür da, dass irgendwann auch mal Rechtsfrieden einkehrt. Jemand der täuscht ist natürlich viel weniger schutzbedürftig, aber dem wird ja auch Rechnung getragen durch die lange Frist. Irgendwann muss es aber auch mal gut sein. Wer entdeckt, dass er getäuscht wurde und dann länger als 1 Jahr braucht um dem Täuscher zu sagen "Ich fechte den Vertrag an" dem kann auch die Rechtsordnung nicht mehr helfen.
Gäbe es keine Fristen könnte ich auch 10 Jahre später noch mit sowas ankommen und egal was vorher war, das würde zu Chaos führen.
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Aber nichts desto trotz würde ich an deiner stelle Bilder von dem Handy machen falls er dir unterstellen will das du es kaputt gemacht hast und er dann nichts zurückzahlen will! So hast du den beweis das du nichts kaputt gemacht hast und natürlich auch den beweis das es sich um eine fälschung handelt! Ist ganz sinnvoll! Habe sowas ähnliches auch schon gehabt! Aufgrund der Bilder habe ich ihn dann gekrigt!
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So, ich habe nun mein Geld wieder. Vielen Dank für die tolle Unterstützung.

Habe nen MOD gebeten, das Ding hier zu schliessen, da kein Diskusionsbedarf mehr besteht.

AY


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