Was hätten sich die ganzen Falschparker-Aufschreiber
Leute, die unberechtigt auf einem Behindertenparkplatz parken, würde ich auch aufschreiben. Faules Pack, das dann Leuten den Parkplatz wegnimmt, die ihn brauchen! Die haben einen Denkzettel mehr als verdient!
Gleiches gilt für Radwege. Jedenfalls dann, wenn sie komplett zugeparkt sind. Ansonsten ist es mir ziemlich egal, wenn jemand im Halteverbot steht, solange er damit nicht andere gravierend behindert.
Mittlerweile hat der Wiesbadener Kurier zu diesem Thema nachgelegt: http://www.wiesbadener-kurier.de/region/wiesbaden/meldungen/8115626.htm Er zeigt nun das Wiesbadner "Zwei Klassen"- Bus-System auf, bei dem der Lienenverkehr seit Okt. 04 von 2 Gesellschaften durchgeführt wird: Zum einen von der traditionellen ESWE, die diese Arbeit schon (als frühere "Stadtwerke Wiesbaden") seit Jahrzehnten verrichtet und die "Wiesbadener Busgesellschaft" (WiBus), einer meines Wissens nach zur Hochbahn Hamburg gehörenden Gesellschaft. Während die Kolleginnen und Kollegen der ESWE nach TVöD-Tarifen bezahlt werden, müssen sich die WiBus-Fahrer mit etwa Brutto 1500 - 1800 Euronen im Monat, laut Artikel mindestens 30 % weniger begnügen. Neben den im Artikel beschriebenen Folgen des Niedriglohnes der WiBus-Fahrer für die WiBus-Gesellschaft (Unzufriedenheit, hohe Fluktuation) meine ich auch schon ganz gut selber erkennen zu können, ob ich mich in einem ESWE-Fahrzeug oder WiBus- Gefährt befinde. Die ESWE-Fahrer wirken auf mich freundlicher, die Fahrzeuge zuverlässiger und auch sauberer. Ich glaube schon, das es bei den Mitarbeitern der ESWE so was wie Verantwortungsbewußtsein und Stolz, einen ESWE-Kodex, gibt.
Nicht erwähnt wird der Grund für das Entstehen einer zweiten Gesellschaft in Wiesbaden: Dem drohenden Konzessionsverlust für ESWE durch die vorgeschriebene europaweite Ausschreibung des Busverkehrs. ESWE alleine wäre einfach schlicht zu teuer gewesen.
Übrigens musste WiBus laut Artikel den Fahrer entlassen, weil die ESWE ihm (wie 3 anderen WiBus- Fahrern auch seit Okt.o4) wegen 'massiven Verstößen' den Berechtigungsausweis eingezogen hat, die Voraussetzung um im Linienverkehr fahren zu dürfen.
Recht hat er der Arbeitnehmer. Vater von fünf Kindern !
Hoffe er hat einen mehr als guten Anwalt . Nach diesen Wellen in der Stadt und der sog. "Sozialdiskussion" wird das Urteil sicher auch vielbeachtet werden.
Ein zurück in den alten Job wär imho fast sowas wie ein "Wunder".
Gleiches gilt für Radwege. Jedenfalls dann, wenn sie komplett zugeparkt sind.
Ansonsten ist es mir ziemlich egal, wenn jemand im Halteverbot steht, solange er damit nicht andere gravierend behindert.
http://www.wiesbadener-kurier.de/region/wiesbaden/meldungen/8115626.htm
Er zeigt nun das Wiesbadner "Zwei Klassen"- Bus-System auf, bei dem der Lienenverkehr seit Okt. 04 von 2 Gesellschaften durchgeführt wird: Zum einen von der traditionellen ESWE, die diese Arbeit schon (als frühere "Stadtwerke Wiesbaden") seit Jahrzehnten verrichtet und die "Wiesbadener Busgesellschaft" (WiBus), einer meines Wissens nach zur Hochbahn Hamburg gehörenden Gesellschaft. Während die Kolleginnen und Kollegen der ESWE nach TVöD-Tarifen bezahlt werden, müssen sich die WiBus-Fahrer mit etwa Brutto 1500 - 1800 Euronen im Monat, laut Artikel mindestens 30 % weniger begnügen.
Neben den im Artikel beschriebenen Folgen des Niedriglohnes der WiBus-Fahrer für die WiBus-Gesellschaft (Unzufriedenheit, hohe Fluktuation) meine ich auch schon ganz gut selber erkennen zu können, ob ich mich in einem ESWE-Fahrzeug oder WiBus- Gefährt befinde. Die ESWE-Fahrer wirken auf mich freundlicher, die Fahrzeuge zuverlässiger und auch sauberer. Ich glaube schon, das es bei den Mitarbeitern der ESWE so was wie Verantwortungsbewußtsein und Stolz, einen ESWE-Kodex, gibt.
Nicht erwähnt wird der Grund für das Entstehen einer zweiten Gesellschaft in Wiesbaden: Dem drohenden Konzessionsverlust für ESWE durch die vorgeschriebene europaweite Ausschreibung des Busverkehrs. ESWE alleine wäre einfach schlicht zu teuer gewesen.
Übrigens musste WiBus laut Artikel den Fahrer entlassen, weil die ESWE ihm (wie 3 anderen WiBus- Fahrern auch seit Okt.o4) wegen 'massiven Verstößen' den Berechtigungsausweis eingezogen hat, die Voraussetzung um im Linienverkehr fahren zu dürfen.
paw
http://www.wiesbadener-kurier.de/region/wiesbaden/meldungen/8308006.htm
Recht hat er der Arbeitnehmer. Vater von fünf Kindern !
Hoffe er hat einen mehr als guten Anwalt . Nach diesen Wellen in der Stadt und der sog. "Sozialdiskussion" wird das Urteil sicher auch vielbeachtet werden.
Ein zurück in den alten Job wär imho fast sowas wie ein "Wunder".
Ich drücke jedenfalls heftig die Daumen.