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Eine Frage an die Rechtsverdreher hier!

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Da ich weiß, dass sich hier im Forum auch so einige Anwälte rumtreiben, dachte ich mir, dass ich mein Problem mal hier reinstelle.

Kurzfassung: Ich schreibe meine Abschlussarbeit zur Arbeitsmarktpolitik und habe leichte Verständnisprobleme bzgl. des Sozialgesetzbuches.

Es folgt allerdings keine explizite Rechtsfrage, sondern eher zur Rechtshistorie.

Zur Veranschaulichung nehm ich mal den Link bei Wiki:
http://de.wikipedia.org/wiki/Sozialgesetzbuch_(Deutschland)

Warum sind die Sozialgesetzbücher so unchronologisch? z.B. SGB III 1998 und SGB II 2005?

Oder gab es die ganzen Sozialgesetzbücher schon immer und mit den Jahreszahlen sind nur die entsprechenden relevanten Änderungen gemeint? Also dass quasi die Hartz 4 Gesetzgebung 2005 in das Sozialgesetzbuch übertragen wurde?!

Zwar nicht unglaublich wichtig, aber irgendwie nervt mich diese Unwissenheit.

Falls mir jemanden helfen kann, schonmal besten Dank!

MFG
Okocha-Flix

P.S. Wo gehört sowas hin? Doch ins Gebabbel? Ich wusste es nicht wirklich einzuschätzen.....
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Okocha-Flix schrieb:
(...) Oder gab es die ganzen Sozialgesetzbücher schon immer und mit den Jahreszahlen sind nur die entsprechenden relevanten Änderungen gemeint? Also dass quasi die Hartz 4 Gesetzgebung 2005 in das Sozialgesetzbuch übertragen wurde?! (...)



Warum fragst du denn so dumm, wenn du es schon weißt?  
Im Ernst: "Schon immer" gab es die SGBs selbstverständlich nicht, sondern erst in den 60er Jahren wurde begonnen, die einzelnen Sozialgesetze in den SGBs zusammzufassen.
Das Gesetz von 2005, das du konkret ansprichst, ist halt nicht das SGB II, sondern das "Erste Gesetz zur Änderung des zweiten Sozialgesetzbuches" aus dem Jahre 2003, in Kraft getreten und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht im Jahr 2005.
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stefank schrieb:
Okocha-Flix schrieb:
(...) Oder gab es die ganzen Sozialgesetzbücher schon immer und mit den Jahreszahlen sind nur die entsprechenden relevanten Änderungen gemeint? Also dass quasi die Hartz 4 Gesetzgebung 2005 in das Sozialgesetzbuch übertragen wurde?! (...)



Warum fragst du denn so dumm, wenn du es schon weißt?  
Im Ernst: "Schon immer" gab es die SGBs selbstverständlich nicht, sondern erst in den 60er Jahren wurde begonnen, die einzelnen Sozialgesetze in den SGBs zusammzufassen.
Das Gesetz von 2005, das du konkret ansprichst, ist halt nicht das SGB II, sondern das "Erste Gesetz zur Änderung des zweiten Sozialgesetzbuches" aus dem Jahre 2003, in Kraft getreten und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht im Jahr 2005.



Vielen Dank! Ich hatte mir das ja schon gedacht, aber sicher ist sicher  

Sportliche Grüße,
Okocha-Flix
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@stefank: Sicher? Dann wäre das SGB V ja noch auf dem Stand von 1989? Und das kann ja ob der ganzen Änderungen eigentlich nicht sein.
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Bigbamboo schrieb:
@stefank: Sicher? Dann wäre das SGB V ja noch auf dem Stand von 1989? Und das kann ja ob der ganzen Änderungen eigentlich nicht sein.  


Es wird jeweil das Datum angegeben, an dem das Gesetz isngesamt neugefasst wurde. Änderungen werden als "zuletzt geändert durch" angegeben, ohne das sich das Datum des Gesetzes ändert. Beim SGB V heißt es also: "Gesetz vom  v. 20. Dezember 1988; Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 24.7.2010 I 983."
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Okocha-Flix schrieb:


Es folgt allerdings keine explizite Rechtsfrage, sondern eher zur Rechtshistorie.

Zur Veranschaulichung nehm ich mal den Link bei Wiki:
http://de.wikipedia.org/wiki/Sozialgesetzbuch_(Deutschland)

Warum sind die Sozialgesetzbücher so unchronologisch? z.B. SGB III 1998 und SGB II 2005?



Ich denke, diese Links (vor allem der zweite) dürften die Zusammenhänge bei der Sozialgesetzgebung klarer erscheinen lassen als Deiner:
http://de.wikipedia.org/wiki/Sozialgesetzgebung
http://www.diakonie-geschichte.de/109_231.html

Es bestand bereits anfänglich ein Kozept der sukkzesiven Überführung in die jeweiligen Bücher des SGB. Deswegen die zunächst wahllos erscheinende Aneinanderreihung und die anfänglichen Lücken.


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