Ich war von Sonntag bis heute in der Türkei im Urlaub, Pauschalreise über FTI. Ich bekam vor ca. 2 Wochen Post von FTI mit den voraussichtlichen Abflugzeiten und dem Hotel und Flugvoucher.
Wir haben 5 Tage gebucht und dementsprechend auch 5 Übernachtungen und 5 Tage AI bezahlt. Laut FTI war die Abflugzeit heute um 19:05 Türkischer Zeit. Gestern abend um 16 Uhr bekamen wir bescheid das unser Flieger schon heute morgen um 5 Uhr abfliegt, und wir somit gestern nacht um 23 Uhr schon per Bus im Hotel abgeholt wurden.
Meine Frage ist nun, ob das rechtlich ok ist, uns so kurzfristig bei einem 5 Tage Urlaub den Flug um 9 oder 10 Stunden vorzuverlegen, und uns um eine Übernachtung und einen Tag Essen zu bringen.
Mit meinen marginalen Kenntnissen im Reiserecht würde ich sagen, es handelt sich um einen Leistungsausfall. Ansonsten käme eventuell ein Reisemangel in Betracht.
Egal ob Leistungsausfall oder Mangel, du solltest in jedem Fall am Besten noch heute selbigen beim Reiseveranstalter anzeigen. Bei einem Mangel bist du sogar verpflichtet diesen direkt vor Ort dem Reiseveranstalter zu melden.
Wenn du im Reisebüro gebucht hast, wende dich an deinen Berater dort, in der Regel übernehmen die alles weitere.
Nach meiner subjektiven Meinung müsstest du 1/5 deiner Übernachtungs-/Verpflegungskoten erstattet bekommen.
§651a (1) Durch den Reisevertrag wird der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Reisenden eine Gesamtheit von Reiseleistungen (Reise) zu erbringen.
falls doch ein Mangel würde folgender Paragraph greifen. §651d Minderung (1) Ist die Reise im Sinne des § 651c Abs. 1 mangelhaft, so mindert sich für die Dauer des Mangels der Reisepreis nach Maßgabe des § 638 Abs. 3. § 638 Abs. 4 findet entsprechende Anwendung.
(2) Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.
Alles weitere müssten die Forumsjuristen besser wissen, ich bin nur ein unwissender Touristiker
Ich war von Sonntag bis heute in der Türkei im Urlaub, Pauschalreise über FTI.
Ich bekam vor ca. 2 Wochen Post von FTI mit den voraussichtlichen Abflugzeiten und dem Hotel und Flugvoucher.
Wir haben 5 Tage gebucht und dementsprechend auch 5 Übernachtungen und 5 Tage AI bezahlt. Laut FTI war die Abflugzeit heute um 19:05 Türkischer Zeit.
Gestern abend um 16 Uhr bekamen wir bescheid das unser Flieger schon heute morgen um 5 Uhr abfliegt, und wir somit gestern nacht um 23 Uhr schon per Bus im Hotel abgeholt wurden.
Meine Frage ist nun, ob das rechtlich ok ist, uns so kurzfristig bei einem 5 Tage Urlaub den Flug um 9 oder 10 Stunden vorzuverlegen, und uns um eine Übernachtung und einen Tag Essen zu bringen.
Welche Möglichkeiten habe ich dagegen vorzugehen?
Viele Grüße
Niels
Egal ob Leistungsausfall oder Mangel, du solltest in jedem Fall am Besten noch heute selbigen beim Reiseveranstalter anzeigen. Bei einem Mangel bist du sogar verpflichtet diesen direkt vor Ort dem Reiseveranstalter zu melden.
Wenn du im Reisebüro gebucht hast, wende dich an deinen Berater dort, in der Regel übernehmen die alles weitere.
Nach meiner subjektiven Meinung müsstest du 1/5 deiner Übernachtungs-/Verpflegungskoten erstattet bekommen.
§651a
(1) Durch den Reisevertrag wird der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Reisenden eine Gesamtheit von Reiseleistungen (Reise) zu erbringen.
falls doch ein Mangel würde folgender Paragraph greifen.
§651d Minderung
(1) Ist die Reise im Sinne des § 651c Abs. 1 mangelhaft, so mindert sich für die Dauer des Mangels der Reisepreis nach Maßgabe des § 638 Abs. 3. § 638 Abs. 4 findet entsprechende Anwendung.
(2) Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.
Alles weitere müssten die Forumsjuristen besser wissen, ich bin nur ein unwissender Touristiker