Praeriehund82 schrieb: Hans ich merke ich hÀtte meine Frage anders formulieren sollen.
Kommt man damit ungeschunden davon wenn man erwischt wird falls man seinen Arbeitsvertrag bei einer Bewerbungs mitsendet? Â
So hĂ€tte die Frage lauten mĂŒssen   Aber wie hier schon angemerkt wurde, es hĂ€ngt vom Richter ab  Â
Jetzt erst gelesen. Die Antwort auf die Frage ist aus juristischer Sicht gar nicht mal so schwer. Der Arbeitgeber darf per Arbeitsvertrag den AN nur dann zur Verschwiegenheit verpflichten, soweit er ein schĂŒtzenswertes  Interesse hat.  Der Arbeitsvertrag gehört regelmĂ€Ăig nicht dazu, wenn keine besonderen UmstĂ€nde vorliegen. Aus allen genannten sonstigen GrĂŒnden wĂŒrde ich allerdings auch dringend von der Ăbersendung einer Kopie des Vetrages abraten.
Klar, solange es keiner merkt Â
Siehe, die PN
Du glaubst nicht, wie viele gefĂ€lschte Zeugnisse es in diesem Land gibt, viel mehr als falsche Doktortitel Â
Kommt man damit ungeschunden davon wenn man erwischt wird falls man seinen Arbeitsvertrag bei einer Bewerbungs mitsendet? Â
So hĂ€tte die Frage lauten mĂŒssen   Aber wie hier schon angemerkt wurde, es hĂ€ngt vom Richter ab Â
Jetzt erst gelesen. Die Antwort auf die Frage ist aus juristischer Sicht gar nicht mal so schwer. Der Arbeitgeber darf per Arbeitsvertrag den AN nur dann zur Verschwiegenheit verpflichten, soweit er ein schĂŒtzenswertes  Interesse hat.  Der Arbeitsvertrag gehört regelmĂ€Ăig nicht dazu, wenn keine besonderen UmstĂ€nde vorliegen.
Aus allen genannten sonstigen GrĂŒnden wĂŒrde ich allerdings auch dringend von der Ăbersendung einer Kopie des Vetrages abraten.