Basaltkopp schrieb: ... wobei ich auch hier nicht weiss, ob da Schäden an Kfz nicht sowieso generell ausgeschlossen sind.
Sind sie.
Als ich noch bei einer Versicherung gearbeitet habe, waren ja Schäden an geliehenen Sachen noch generell ausgeschlossen. Ich habe sie in meinem aktuellen Vertrag meines Wissens mit drin, aber nur bis zu einer gewissen Höhe, wenn mich nicht alles täuscht. Bagatellschäden, die man auch selber zahlen könnte.
Basaltkopp schrieb: Schäden an geliehenen Sachen wurden bis vor wenigen Jahren generell gar nicht von privaten Haftpflichtversicherungen bezahlt. Ist ja auch klar - ich brauche einen neuen Laptop, leihe dem WA meinen alten und der macht ihn "versehntlich" kaputt. Schon habe ich ein neues Gerät - feine Sache das.
Du kannst mir mal ne Mark leihen.
Geld kann man sich sowieso nie leihen. Bei einer Leihe ist es nämlich so, dass man genau den geliehenen Gegenstand wieder zurück gibt. Bei einem Geldschein ist es relativ unwahrscheinleich, dass man das hinbekommt.
Mein Auto wurde Opfer von Vandalen. Schäden sind: Ein zerstochener Reifen,eine eingeschlagene (gesprungene) Frontscheibe auf Höhe der Beifahrerseite sowie Beulen und Kratzer auf der Motorhaube.
Mein Auto wurde vom Gutachter angeschaut und sagte, da ich eine Vollkasko habe das ich nur meinen Anteil der Selbstbeteiligung zu tragen habe.
Was mir jetzt Magenschmerzen bereitet ist, dass mein KM Stand höher ist als die versicherungstechnisch festgelegten jährlichen Fahrleistung ohne das ich das der Versicherung mitgeteilt habe.
Meine Frage ist, ob ich nun die Gesamtkosten der Reparatur alleine tragen darf oder dennoch die Versicherung einspringt?
Mein Auto wurde Opfer von Vandalen. Schäden sind: Ein zerstochener Reifen,eine eingeschlagene (gesprungene) Frontscheibe auf Höhe der Beifahrerseite sowie Beulen und Kratzer auf der Motorhaube.
Mein Auto wurde vom Gutachter angeschaut und sagte, da ich eine Vollkasko habe das ich nur meinen Anteil der Selbstbeteiligung zu tragen habe.
Was mir jetzt Magenschmerzen bereitet ist, dass mein KM Stand höher ist als die versicherungstechnisch festgelegten jährlichen Fahrleistung ohne das ich das der Versicherung mitgeteilt habe.
Meine Frage ist, ob ich nun die Gesamtkosten der Reparatur alleine tragen darf oder dennoch die Versicherung einspringt?
Vielen Dank für hilfreiche Antworten.
erst mal, tut mir leid für dein auto.
frag doch einfach bei deiner versicherung nach. ich glaube, dass handhaben die auch nicht einheitlich.
Den KM-Stand hat der Gutachter festgestellt und an die Versicherung übermittelt. Die Frage ist: wie weit bsit Du drüber. Beispiele: Kauf vor 3.5 Jahren. Tachostand damals 25000 - Fahrleistung angegeben: 9000 km (denn wenn du 10.000 angegeben hast, sparst du eh keine Prämie gegenüber kalkulationsgrundlage der Versicherung) Tachostand heute: 61000 km (25+(9*4)) (also dass, was du nach 4 Jahren haben dürftest) => keine Chance für die Versicherung zu kürzen. Könnte ja sein, dass du den Rest des Versicherungsjahres nicht mehr gefahren wärest.
Tachostand heute: 71000 km (als DEUTLICH drüber) Die Versicherung kann von Dir (auch rückwirkend) einen eventuell eingeräumten Rabatt streichen und somit eine Rückforderung haben. Bei eienm Kaskoschaden können die dich zudem im prozentualen Umfang der zu wenig gezahlten Prämie beteiligen.
Beispiel: Wenigfahrerrabatt 5% Schaden: 1000,- € zusätzlich zu deiner Selbstbeteiligung bleibst du auf 50,-€ sitzen.
(druff stumbe däht ich die aach nett. Die melde sich schon wenn se was wolle..)
Zum KM Stand: Ich hatte de Schlüssel noch daheim als der Gutachter da war. Also entweder haben die einen KM Stand von ner letzten Reparatur oder nen geschätzten. Der Gutachter wurde von der Versicherung dahin bestellt. Den aktuellen Km Stand werden sie wohl über die Rechnung erfahren
Als ich noch bei einer Versicherung gearbeitet habe, waren ja Schäden an geliehenen Sachen noch generell ausgeschlossen. Ich habe sie in meinem aktuellen Vertrag meines Wissens mit drin, aber nur bis zu einer gewissen Höhe, wenn mich nicht alles täuscht. Bagatellschäden, die man auch selber zahlen könnte.
Geld kann man sich sowieso nie leihen. Bei einer Leihe ist es nämlich so, dass man genau den geliehenen Gegenstand wieder zurück gibt. Bei einem Geldschein ist es relativ unwahrscheinleich, dass man das hinbekommt.
ich habe folgenden Sachverhalt:
Mein Auto wurde Opfer von Vandalen. Schäden sind: Ein zerstochener Reifen,eine eingeschlagene (gesprungene) Frontscheibe auf Höhe der Beifahrerseite sowie Beulen und Kratzer auf der Motorhaube.
Mein Auto wurde vom Gutachter angeschaut und sagte, da ich eine Vollkasko habe das ich nur meinen Anteil der Selbstbeteiligung zu tragen habe.
Was mir jetzt Magenschmerzen bereitet ist, dass mein KM Stand höher ist als die versicherungstechnisch festgelegten jährlichen Fahrleistung ohne das ich das der Versicherung mitgeteilt habe.
Meine Frage ist, ob ich nun die Gesamtkosten der Reparatur alleine tragen darf oder dennoch die Versicherung einspringt?
Vielen Dank für hilfreiche Antworten.
erst mal, tut mir leid für dein auto.
frag doch einfach bei deiner versicherung nach. ich glaube, dass handhaben die auch nicht einheitlich.
Bloß nicht.
Ruf erstmal Deine PNs ab.
@BBB: Dankeschön für deine Hilfe
Weitere Hilfe wird gerne gesehen.
Die Frage ist: wie weit bsit Du drüber.
Beispiele:
Kauf vor 3.5 Jahren. Tachostand damals 25000 - Fahrleistung angegeben: 9000 km (denn wenn du 10.000 angegeben hast, sparst du eh keine Prämie gegenüber kalkulationsgrundlage der Versicherung)
Tachostand heute: 61000 km (25+(9*4))
(also dass, was du nach 4 Jahren haben dürftest)
=> keine Chance für die Versicherung zu kürzen. Könnte ja sein, dass du den Rest des Versicherungsjahres nicht mehr gefahren wärest.
Tachostand heute: 71000 km (als DEUTLICH drüber)
Die Versicherung kann von Dir (auch rückwirkend) einen eventuell eingeräumten Rabatt streichen und somit eine Rückforderung haben.
Bei eienm Kaskoschaden können die dich zudem im prozentualen Umfang der zu wenig gezahlten Prämie beteiligen.
Beispiel: Wenigfahrerrabatt 5%
Schaden: 1000,- €
zusätzlich zu deiner Selbstbeteiligung bleibst du auf 50,-€ sitzen.
(druff stumbe däht ich die aach nett. Die melde sich schon wenn se was wolle..)