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Isch könnt misch uffresche oder Das Gesetz ist für alle gleich!??

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Eintracht-Laie schrieb:

Kann mich meinem Vorredner nur anschliessen.

Ich meine stefank
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adlerkadabra schrieb:


...Wenn isch hier lang genuch mitbabbel: kriesch isch dann en Schein  



Das könnte dir so passen. Du hast vielmehr jeglichen Wissenswerwerb auf dem Gebiet des Rechts sofort einzustellen. Wenigstens auf diesem Gewässer möchte ich weiterhin segeln, ohne vor dir Bildungsschlachtschiff sofort die Fahne streichen zu müssen...    
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Na warte:

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adlerkadabra schrieb:
Na warte .....





..... bei einer charmanteren Antwort hätte ich in Erwägung gezogen, an dieser Stelle einen Überblick über das Vorkommen von "Schaf" in islamischen Grußformeln zu geben  
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propain schrieb:
Hier noch so ein Witz, da lassen Eltern ihr Kind verhungern und dann soll es nur Totschlag sein. Für mich ist sowas Mord und nix anderes, in anderen Ländern würden die auch wegen Mordes verurteilt, nur hier mal wieder nicht.
http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/print/brandenburg/638580.html


Für mich ist das nicht nur Mord, sondern Sadismus.
Ich weiß nicht, wie die höchste Instanz des deutschen Rechts zu solch einer Beurteilung kommt (der BGH beurteilt nach dem Rechtssystem). Für mich völlig abstrus.
Aber der BGH gibt ja das Verfahren an das LG Karlsruhe zurück. Was wird denn dann für ein Urteil gefällt?
Ich verstehe das deutsche Rechtssystem in einigen Punkten nicht!
Vielleicht pochen die Gesetzesvertreter auf Paragraphen, aber wenn dies so ist, sollten einige Paragraphen geändert werden. Oder vielleicht nach Moral gehandelt werden.
Kenne mich nicht aus im Rechtssystem der BRD, aber in diesem Fall ist das Rechtssystem für einen normalen Bürger wie mich unverständlich!
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Hallo @stefank,
vielleicht bin ich mit meinen Formulierungen über das Ziel hinaus geschossen, natürlich will, glaube ich, niemand Einzelfallentscheidungen oder Urteile nach einem wie auch immer gearteten Mehrheitsempfinden (oder auch nur der herschenden Pressemeinung). Aber:
Wie ich den doch ziemlich unterschiedlichen Beiträgen von Juristen und Nichtjuristen entnehme, sollte es doch zumindest eben nicht möglich sein, dass Gerichte grundlegende Begriffe wie „besondere Härte“ so unterschiedlich auslegen können (bei gleichem Sachverhalt abhängig von der Zusammensetzung von Richtern, Staatsanwälten und Rechtsanwälten). Ich denke, das der Begriff der „besonderen Härte“ schon oft in Urteilen so interpretiert wurde, dass das Prügeln untern Ehegatten eben eine solche Härte ist. Und an diese ständige Rechtsprechung sollte sich ein Richter bei seinem Urteil zumindest orientieren müssen. Wenn dies nicht möglich ist, sollten Passagen in solchen Gesetzen, selbst wenn sie eine lange und gute Tradition haben, angepasst werden.
Fair ist es natürlich nicht (dies hat der Beitrag über das Urteil bei mir herausgefordert), aus einzelnen haarsträubenden Urteilen über Gesetze und Rechtsprechung im allgemeinen zu „urteilen“. In dem Sinne.

Gereizte Grüsse

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Die Ehefrau hat die deutsche Staatsbürgerschaft erworben. Nur deshalb muß sie das Trennungsjahr vor der Scheidung auf sich nehmen. Ansonsten würde diese Ehe von der deutschen Richterin nach der marokkanischen Moudawana geschieden werden. Nach dieser wäre sie den Schläger schon los. Das deutsche Ehescheidungsrecht schreibt eine einjährige Trennungsphase vor, bevor eine Ehe geschieden werden darf. Dieses Jahr steht für eine Überlegungsfrist. Sollte nach dem Trennungsjahr der Wille zur Auflösung der "Lebensgemeinschaft" Bestand haben, spricht dies für die entgültige Zerrüttung der Ehe und sie kann geschieden werden. Das marokkanische Scheidungsrecht beruht ebenfalls auf dem Zerrüttungsprinzip. Nur die Trennungsphase ist kürzer. Sie beträgt nur drei Monate. Dafür gibt es keine Ausnahmen von der Trennungsfrist.

Die Ehefrau will zwar offenbar die deutsche Staatsbürgerschaft, aber die Vorteile des neuen liberalen marokkanischen Familienrechts genießen. Beides geht leider nicht zusammen. Die fundamentalistische Kirche in Deutschland und ihr verlängerter Arm in Gestalt der CDU wollte eigentlich gar kein Zerrüttungsprinzip zulassen und beim Schuldscheidungsrecht bleiben. Da ist König Mohammed von Marokko, der zugleich dort oberster Religionsführer ist, mit seiner Moudawana (Familenrecht)-Reform wesentlich progressiver und moderner gewesen.

Die Entscheidung der Richterin am frankfurter Familiengericht ist im Lichte unseres, gemessen an der marokkanischen Moudawana, durchaus als fundamentalistisch anzusehenden Scheidungsrechts zu betrachten. In der Tat ist es zumindest diskussionswürdig, ob eine unter marokkanischen Partnern eingegangene Ehe, die nur aufgrund des nachträglichen Erwerbs der deutschen Staatsbürgerschaft durch die Ehefrau deutschem Scheidungsrecht unterliegt, wegen der Drohungen des Ehemannes zur Härtescheidung ohne Trennungsjahr werden kann. § 1565 abs.2 BGB verlangt hierzu eine "unzumutbare Härte". Auch ich vermag erstmal nicht zu sehen, wie durch die vorzeitige Scheidung die Ehefrau besser vor der angedrohten Prügel durch den Ehemann geschützt werden kann. Dieser dürfte sich, sollte er sein Vorhaben unbedingt in die Tat umsetzen wollen, sicherlich nicht durch das Scheidungspapier davon abbringen lassen. Da ist die Einstweilige Anordnung der Richterin, die dem Ehemann das Fernbleiben von seiner Frau gebietet und
durchaus durch Inhaftierung durchgesetzt werden kann, wesentlich wirkungsvoller, als die Scheidungsurkunde.
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wenn ich das hier so lese, fühle ich mich in meiner ansicht bestärkt, dass ein jura-studium offensichtlich etwas zu eindimensional zu sein scheint...
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gereizt schrieb:
Ich denke, das der Begriff der „besonderen Härte“ schon oft in Urteilen so interpretiert wurde, dass das Prügeln untern Ehegatten eben eine solche Härte ist.


Das ist sicher richtig. Aber dabei ist an Verhältnisse zu denken, etwa der Trennung innerhalb der Ehewohnung, in welchen sich keine zumutbare Möglichkeit anbietet, die Prügelei zu beenden. Im vorliegenden Fall handelt es sich zwar bei der Drohung des Ehemanns um eine Härte. Diese ist aber nicht
als unzumutbar anzusehen, da sich durch die bereits vollzogene Trennung der Eheleute in verschiedenen Wohnungen andere zumutbare Möglichkeiten finden lassen, um das Prügeln zu verhindern, als die sofortige Scheidung ohne Trennungszeit.

Ich bin ja auch für ein liberales Scheidungsrecht und die Abschaffung des Trennungsjahrs. Aber dieses ist nunmal geltendes Recht und als solches für das Gericht bindend. Und dann kann es auch nicht bei der erstbesten (in fast jeder heute geschiedenen Ehe gegebenen) Prügelszene wegen "unzumutbarer Härte" außer Kraft gesetzt werden. Da macht die Kirche und das Oberlandesgericht Frankfurt nicht mit.
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gereizt schrieb:
Ich denke, das der Begriff der „besonderen Härte“ schon oft in Urteilen so interpretiert wurde, dass das Prügeln untern Ehegatten eben eine solche Härte ist.



Das ist nur teilweise richtig. Aber dabei ist an Verhältnisse zu denken, etwa der Trennung innerhalb der Ehewohnung, in welchen sich keine zumutbare Möglichkeit anbietet, die Prügelei zu beenden. Im vorliegenden Fall handelt es sich zwar bei der Drohung des Ehemanns um eine Härte. Diese ist aber nicht
als unzumutbar anzusehen, da sich durch die bereits vollzogene Trennung der Eheleute in verschiedenen Wohnungen andere zumutbare Möglichkeiten finden lassen, um das Prügeln zu verhindern, als die sofortige Scheidung ohne Trennungszeit.

Ich bin ja auch für ein liberales Scheidungsrecht und die Abschaffung des Trennungsjahrs. Aber dieses ist nunmal geltendes Recht und als solches für das Gericht bindend. Und dann kann es auch nicht bei der erstbesten (in fast jeder heute geschiedenen Ehe gegebenen) Prügelszene wegen "unzumutbarer Härte" außer Kraft gesetzt werden. Da macht die Kirche und das Oberlandesgericht Frankfurt nicht mit.  
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kommt bei dem kind nicht vielmehr die heimtücke zum zug weil das kind auf die fürsorge der eltern vertrauen durfte?
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Das ist unsere "Rechtsprechung".
Sorry, da fehlt mir jeder Anspruch auf irgendwelche Paragraphen.Kann denn ein BGH ein solches Urteil fällen, ohne sich selbst in Misskkredit  zu bringen?
Der BGH ist die höchste Instanz in Deutschland, aber wenn ich dieses Urteil lese, dann kritisiere ich den BGH auf das schärfste !

 
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Schwanheimer schrieb:
Das ist unsere "Rechtsprechung".
Sorry, da fehlt mir jeder Anspruch auf irgendwelche Paragraphen.Kann denn ein BGH ein solches Urteil fällen, ohne sich selbst in Misskkredit  zu bringen?
Der BGH ist die höchste Instanz in Deutschland, aber wenn ich dieses Urteil lese, dann kritisiere ich den BGH auf das schärfste !

 


Die höchste Instanz ist das Bundesverfassungsgericht
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Moin Pedro, schöner Beitrag.

Man kann in der Tat trefflich drüber streiten ob eine unzumutbare Härte vorliegt oder nicht ( Ich meine ja)

Ungeachtet dessen ging es mir eher um die Begründung der Entscheidung.
Die FAZ schreibt heute folgendes
" Die Richterin hatte in einem Scheidungsverfahren, das von der in der Ehe häufig verprügelten deutschen Frau eines marokkanischen Mannes betrieben wird, zweimal schriftlich wissen lassen, dass sie eine besondere Eilbedürftigkeit in der Sache nicht sehe. Im ersten Schreiben verwies die Richterin allgemein auf den Koran, der das Schlagen von Frauen erlaube ( ist das so?), in einem zweiten benannte sie als Fundstelle die Sure 4, Vers 34, der mit den Worten beginnt: "Die Männer stehen über den Frauen."
Bei einem solchen Geschmarre , fehlt mir ein bissle der Humor.
Soll ich in Zukunft die Entscheidungen weiblicher FamilienrichterInnen überhaupt noch akzeptieren? Warum sollte ich das tun. Ich bin ein Mann!! Ich stehe über ihr.
Das kanns doch nicht sein,oder ?

Im übrigen finde ich einen richterlichen Hinweis nch dem Motto " der Mann komme aus dem marokkanischen Kulturkreis, da sei Frauenverprügeln wohl üblich verheerend.
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propain schrieb:

Ich glaube eher an die Unschuld einer Hu.re als an die Gerechtigkeit der deutschen Justiz.


Super. ich sitz auf der Arbeit und hab nun die ganze Zeit das Lied im Ohr....

Muss es mal wieder hervorholen...
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JaNik schrieb:
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,472966,00.html

Richterin wurde vom Fall abgezogen.


gut so!

peter
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so, jetzt will ich mal das kleinlaute entschuldigungsgemurmel der vorher so großmäuligen rechtsstaatsbeschimpfer vernehmen  
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59 schrieb:
so, jetzt will ich mal das kleinlaute entschuldigungsgemurmel der vorher so großmäuligen rechtsstaatsbeschimpfer vernehmen    

Warum, blos weil einmal was unternommen wurde. Es gibt genug Urteile die total daneben sind, das war ja kein Einzelfall.


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