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Bundestagswahl 2009

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Thriceguy schrieb:
yeboah1981 schrieb:
Was hätte das überhaupt zur Folge?

Ist wohl eher so ne symbolische Geschichte.


Das ist ja eigentlich auch der Kern meiner Frage. Solange es symbolisch ist, brauchts vermutlich keine Definition der Deutschen Sprache.
Aber auch hier: was wäre denn, wenn einer (aus welchen Gründen auch immer) ein Urteil schreibt, in dem jedes dritte Wort keinen "deutschen" Ursprung hat und in jedem Satz drei Grammatikfehler stecken?
Ist das dann noch Deutsch, weil es jeder versteht, der des Deutschen mächtig ist? Wenn dem so ist, welches Deutsch soll dann ins Grundgesetz? Wenn dem nicht so ist, wo liegt dann die Grenze?


Ich verstehe die Diskussion nicht ganz. Mir fallen nun spontan drei Gesetze ein, in denen Deutsch als Amtssprache festgelegt wird. Darüber hat sich wohl noch niemand weiter Gedanken gemacht, nur jetzt kommt ja die böse schwarz-gelbe Regierung in spe und möchte die Amtssprache wie so viele andere Länder in die Verfassung aufnehmen - das muss ja einfach schlecht sein.  
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Isaakson schrieb:
Thriceguy schrieb:
yeboah1981 schrieb:
Was hätte das überhaupt zur Folge?

Ist wohl eher so ne symbolische Geschichte.


Das ist ja eigentlich auch der Kern meiner Frage. Solange es symbolisch ist, brauchts vermutlich keine Definition der Deutschen Sprache.
Aber auch hier: was wäre denn, wenn einer (aus welchen Gründen auch immer) ein Urteil schreibt, in dem jedes dritte Wort keinen "deutschen" Ursprung hat und in jedem Satz drei Grammatikfehler stecken?
Ist das dann noch Deutsch, weil es jeder versteht, der des Deutschen mächtig ist? Wenn dem so ist, welches Deutsch soll dann ins Grundgesetz? Wenn dem nicht so ist, wo liegt dann die Grenze?


Ich verstehe die Diskussion nicht ganz. Mir fallen nun spontan drei Gesetze ein, in denen Deutsch als Amtssprache festgelegt wird. Darüber hat sich wohl noch niemand weiter Gedanken gemacht, nur jetzt kommt ja die böse schwarz-gelbe Regierung in spe und möchte die Amtssprache wie so viele andere Länder in die Verfassung aufnehmen - das muss ja einfach schlecht sein.    

Falsch, sie möchte die deutsche Sprache als Nationalsprache festlegen. Und da sträuben sich wohl einem jedem Sprachwissenschaftler die Haare. Im besten Falle ist es nur inkompetente Symbolpolitik ... und frag zum Beispiel mal in den baltischen Staaten, ob deren Sprachgesetze ein Schritt zu einer harmonischen Gesellschaft waren oder sie nicht doch eher gespalten haben.
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JaNik schrieb:
Isaakson schrieb:
Thriceguy schrieb:
yeboah1981 schrieb:
Was hätte das überhaupt zur Folge?

Ist wohl eher so ne symbolische Geschichte.


Das ist ja eigentlich auch der Kern meiner Frage. Solange es symbolisch ist, brauchts vermutlich keine Definition der Deutschen Sprache.
Aber auch hier: was wäre denn, wenn einer (aus welchen Gründen auch immer) ein Urteil schreibt, in dem jedes dritte Wort keinen "deutschen" Ursprung hat und in jedem Satz drei Grammatikfehler stecken?
Ist das dann noch Deutsch, weil es jeder versteht, der des Deutschen mächtig ist? Wenn dem so ist, welches Deutsch soll dann ins Grundgesetz? Wenn dem nicht so ist, wo liegt dann die Grenze?


Ich verstehe die Diskussion nicht ganz. Mir fallen nun spontan drei Gesetze ein, in denen Deutsch als Amtssprache festgelegt wird. Darüber hat sich wohl noch niemand weiter Gedanken gemacht, nur jetzt kommt ja die böse schwarz-gelbe Regierung in spe und möchte die Amtssprache wie so viele andere Länder in die Verfassung aufnehmen - das muss ja einfach schlecht sein.    

Falsch, sie möchte die deutsche Sprache als Nationalsprache festlegen. Und da sträuben sich wohl einem jedem Sprachwissenschaftler die Haare. Im besten Falle ist es nur inkompetente Symbolpolitik ... und frag zum Beispiel mal in den baltischen Staaten, ob deren Sprachgesetze ein Schritt zu einer harmonischen Gesellschaft waren oder sie nicht doch eher gespalten haben.


Schön, schön. Jedoch wird der Bürger durch Vorgaben im Grundgesetz nicht verpflichtet. Der Einzige, der durch das GG verpflichtet wird, ist der Staat.
Selbst wenn in das Grundgesetz ein Paragraph mit der Überschrift "Nationalsprache" augenommen wird (was ich nicht glaube), wird dadurch kein einziger Bürger verpflichtet, ab sofort perfekt Deutsch zu sprechen.
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Isaakson schrieb:
JaNik schrieb:
Isaakson schrieb:
Thriceguy schrieb:
yeboah1981 schrieb:
Was hätte das überhaupt zur Folge?

Ist wohl eher so ne symbolische Geschichte.


Das ist ja eigentlich auch der Kern meiner Frage. Solange es symbolisch ist, brauchts vermutlich keine Definition der Deutschen Sprache.
Aber auch hier: was wäre denn, wenn einer (aus welchen Gründen auch immer) ein Urteil schreibt, in dem jedes dritte Wort keinen "deutschen" Ursprung hat und in jedem Satz drei Grammatikfehler stecken?
Ist das dann noch Deutsch, weil es jeder versteht, der des Deutschen mächtig ist? Wenn dem so ist, welches Deutsch soll dann ins Grundgesetz? Wenn dem nicht so ist, wo liegt dann die Grenze?


Ich verstehe die Diskussion nicht ganz. Mir fallen nun spontan drei Gesetze ein, in denen Deutsch als Amtssprache festgelegt wird. Darüber hat sich wohl noch niemand weiter Gedanken gemacht, nur jetzt kommt ja die böse schwarz-gelbe Regierung in spe und möchte die Amtssprache wie so viele andere Länder in die Verfassung aufnehmen - das muss ja einfach schlecht sein.    

Falsch, sie möchte die deutsche Sprache als Nationalsprache festlegen. Und da sträuben sich wohl einem jedem Sprachwissenschaftler die Haare. Im besten Falle ist es nur inkompetente Symbolpolitik ... und frag zum Beispiel mal in den baltischen Staaten, ob deren Sprachgesetze ein Schritt zu einer harmonischen Gesellschaft waren oder sie nicht doch eher gespalten haben.


Schön, schön. Jedoch wird der Bürger durch Vorgaben im Grundgesetz nicht verpflichtet. Der Einzige, der durch das GG verpflichtet wird, ist der Staat.
Selbst wenn in das Grundgesetz ein Paragraph mit der Überschrift "Nationalsprache" augenommen wird (was ich nicht glaube), wird dadurch kein einziger Bürger verpflichtet, ab sofort perfekt Deutsch zu sprechen.


Symbol hin oder her. Ich verstehe das nicht. Hat denn der Staat bisher nicht deutsch gesprochen? Was soll denn damit bezweckt werden, wenn so etwas ins Grundgesetz aufgenommen wird?
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FräuleinAdler schrieb:
Isaakson schrieb:
JaNik schrieb:
Isaakson schrieb:
Thriceguy schrieb:
yeboah1981 schrieb:
Was hätte das überhaupt zur Folge?

Ist wohl eher so ne symbolische Geschichte.


Das ist ja eigentlich auch der Kern meiner Frage. Solange es symbolisch ist, brauchts vermutlich keine Definition der Deutschen Sprache.
Aber auch hier: was wäre denn, wenn einer (aus welchen Gründen auch immer) ein Urteil schreibt, in dem jedes dritte Wort keinen "deutschen" Ursprung hat und in jedem Satz drei Grammatikfehler stecken?
Ist das dann noch Deutsch, weil es jeder versteht, der des Deutschen mächtig ist? Wenn dem so ist, welches Deutsch soll dann ins Grundgesetz? Wenn dem nicht so ist, wo liegt dann die Grenze?


Ich verstehe die Diskussion nicht ganz. Mir fallen nun spontan drei Gesetze ein, in denen Deutsch als Amtssprache festgelegt wird. Darüber hat sich wohl noch niemand weiter Gedanken gemacht, nur jetzt kommt ja die böse schwarz-gelbe Regierung in spe und möchte die Amtssprache wie so viele andere Länder in die Verfassung aufnehmen - das muss ja einfach schlecht sein.    

Falsch, sie möchte die deutsche Sprache als Nationalsprache festlegen. Und da sträuben sich wohl einem jedem Sprachwissenschaftler die Haare. Im besten Falle ist es nur inkompetente Symbolpolitik ... und frag zum Beispiel mal in den baltischen Staaten, ob deren Sprachgesetze ein Schritt zu einer harmonischen Gesellschaft waren oder sie nicht doch eher gespalten haben.


Schön, schön. Jedoch wird der Bürger durch Vorgaben im Grundgesetz nicht verpflichtet. Der Einzige, der durch das GG verpflichtet wird, ist der Staat.
Selbst wenn in das Grundgesetz ein Paragraph mit der Überschrift "Nationalsprache" augenommen wird (was ich nicht glaube), wird dadurch kein einziger Bürger verpflichtet, ab sofort perfekt Deutsch zu sprechen.


Symbol hin oder her. Ich verstehe das nicht. Hat denn der Staat bisher nicht deutsch gesprochen? Was soll denn damit bezweckt werden, wenn so etwas ins Grundgesetz aufgenommen wird?



Assimilationsdruck und Hetzkampagne fahren gegen fremdsprachliche Migranten, die quasi zu Verfassungsfeinden werden, wenn sie nur unzureichend Deutsch können...
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Pedrogranata schrieb:
FräuleinAdler schrieb:
Isaakson schrieb:
JaNik schrieb:
Isaakson schrieb:
Thriceguy schrieb:
yeboah1981 schrieb:
Was hätte das überhaupt zur Folge?

Ist wohl eher so ne symbolische Geschichte.


Das ist ja eigentlich auch der Kern meiner Frage. Solange es symbolisch ist, brauchts vermutlich keine Definition der Deutschen Sprache.
Aber auch hier: was wäre denn, wenn einer (aus welchen Gründen auch immer) ein Urteil schreibt, in dem jedes dritte Wort keinen "deutschen" Ursprung hat und in jedem Satz drei Grammatikfehler stecken?
Ist das dann noch Deutsch, weil es jeder versteht, der des Deutschen mächtig ist? Wenn dem so ist, welches Deutsch soll dann ins Grundgesetz? Wenn dem nicht so ist, wo liegt dann die Grenze?


Ich verstehe die Diskussion nicht ganz. Mir fallen nun spontan drei Gesetze ein, in denen Deutsch als Amtssprache festgelegt wird. Darüber hat sich wohl noch niemand weiter Gedanken gemacht, nur jetzt kommt ja die böse schwarz-gelbe Regierung in spe und möchte die Amtssprache wie so viele andere Länder in die Verfassung aufnehmen - das muss ja einfach schlecht sein.    

Falsch, sie möchte die deutsche Sprache als Nationalsprache festlegen. Und da sträuben sich wohl einem jedem Sprachwissenschaftler die Haare. Im besten Falle ist es nur inkompetente Symbolpolitik ... und frag zum Beispiel mal in den baltischen Staaten, ob deren Sprachgesetze ein Schritt zu einer harmonischen Gesellschaft waren oder sie nicht doch eher gespalten haben.


Schön, schön. Jedoch wird der Bürger durch Vorgaben im Grundgesetz nicht verpflichtet. Der Einzige, der durch das GG verpflichtet wird, ist der Staat.
Selbst wenn in das Grundgesetz ein Paragraph mit der Überschrift "Nationalsprache" augenommen wird (was ich nicht glaube), wird dadurch kein einziger Bürger verpflichtet, ab sofort perfekt Deutsch zu sprechen.


Symbol hin oder her. Ich verstehe das nicht. Hat denn der Staat bisher nicht deutsch gesprochen? Was soll denn damit bezweckt werden, wenn so etwas ins Grundgesetz aufgenommen wird?



Assimilationsdruck und Hetzkampagne fahren gegen fremdsprachliche Migranten, die quasi zu Verfassungsfeinden werden, wenn sie nur unzureichend Deutsch können...


Ja, es wird sicherlich der gleiche Druck entstehen, wie gegen die Leute, die die Farben schwarz-rot-gelb als Nationalfarben ansehen, obwohl das Grundgesetz sagt, dass sie schwarz-rot-gold sind.  
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Isaakson schrieb:
Pedrogranata schrieb:
FräuleinAdler schrieb:
Isaakson schrieb:
JaNik schrieb:
Isaakson schrieb:
Thriceguy schrieb:
yeboah1981 schrieb:
Was hätte das überhaupt zur Folge?

Ist wohl eher so ne symbolische Geschichte.


Das ist ja eigentlich auch der Kern meiner Frage. Solange es symbolisch ist, brauchts vermutlich keine Definition der Deutschen Sprache.
Aber auch hier: was wäre denn, wenn einer (aus welchen Gründen auch immer) ein Urteil schreibt, in dem jedes dritte Wort keinen "deutschen" Ursprung hat und in jedem Satz drei Grammatikfehler stecken?
Ist das dann noch Deutsch, weil es jeder versteht, der des Deutschen mächtig ist? Wenn dem so ist, welches Deutsch soll dann ins Grundgesetz? Wenn dem nicht so ist, wo liegt dann die Grenze?


Ich verstehe die Diskussion nicht ganz. Mir fallen nun spontan drei Gesetze ein, in denen Deutsch als Amtssprache festgelegt wird. Darüber hat sich wohl noch niemand weiter Gedanken gemacht, nur jetzt kommt ja die böse schwarz-gelbe Regierung in spe und möchte die Amtssprache wie so viele andere Länder in die Verfassung aufnehmen - das muss ja einfach schlecht sein.    

Falsch, sie möchte die deutsche Sprache als Nationalsprache festlegen. Und da sträuben sich wohl einem jedem Sprachwissenschaftler die Haare. Im besten Falle ist es nur inkompetente Symbolpolitik ... und frag zum Beispiel mal in den baltischen Staaten, ob deren Sprachgesetze ein Schritt zu einer harmonischen Gesellschaft waren oder sie nicht doch eher gespalten haben.


Schön, schön. Jedoch wird der Bürger durch Vorgaben im Grundgesetz nicht verpflichtet. Der Einzige, der durch das GG verpflichtet wird, ist der Staat.
Selbst wenn in das Grundgesetz ein Paragraph mit der Überschrift "Nationalsprache" augenommen wird (was ich nicht glaube), wird dadurch kein einziger Bürger verpflichtet, ab sofort perfekt Deutsch zu sprechen.


Symbol hin oder her. Ich verstehe das nicht. Hat denn der Staat bisher nicht deutsch gesprochen? Was soll denn damit bezweckt werden, wenn so etwas ins Grundgesetz aufgenommen wird?



Assimilationsdruck und Hetzkampagne fahren gegen fremdsprachliche Migranten, die quasi zu Verfassungsfeinden werden, wenn sie nur unzureichend Deutsch können...


Ja, es wird sicherlich der gleiche Druck entstehen, wie gegen die Leute, die die Farben schwarz-rot-gelb als Nationalfarben ansehen, obwohl das Grundgesetz sagt, dass sie schwarz-rot-gold sind.    

Dir ist schon klar, dass "gold" in der Heraldik in der Regel als gelb dargestellt wird.

Im übrigen kann ich deine Interpretation "was im GG steht, gilt nur für den Staat" nicht nachvollziehen. Was im GG gilt grundsätzlich und eben nicht nur für den Staat.
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JaNik schrieb:
Isaakson schrieb:
Pedrogranata schrieb:
FräuleinAdler schrieb:
Isaakson schrieb:
JaNik schrieb:
Isaakson schrieb:
Thriceguy schrieb:
yeboah1981 schrieb:
Was hätte das überhaupt zur Folge?

Ist wohl eher so ne symbolische Geschichte.


Das ist ja eigentlich auch der Kern meiner Frage. Solange es symbolisch ist, brauchts vermutlich keine Definition der Deutschen Sprache.
Aber auch hier: was wäre denn, wenn einer (aus welchen Gründen auch immer) ein Urteil schreibt, in dem jedes dritte Wort keinen "deutschen" Ursprung hat und in jedem Satz drei Grammatikfehler stecken?
Ist das dann noch Deutsch, weil es jeder versteht, der des Deutschen mächtig ist? Wenn dem so ist, welches Deutsch soll dann ins Grundgesetz? Wenn dem nicht so ist, wo liegt dann die Grenze?


Ich verstehe die Diskussion nicht ganz. Mir fallen nun spontan drei Gesetze ein, in denen Deutsch als Amtssprache festgelegt wird. Darüber hat sich wohl noch niemand weiter Gedanken gemacht, nur jetzt kommt ja die böse schwarz-gelbe Regierung in spe und möchte die Amtssprache wie so viele andere Länder in die Verfassung aufnehmen - das muss ja einfach schlecht sein.    

Falsch, sie möchte die deutsche Sprache als Nationalsprache festlegen. Und da sträuben sich wohl einem jedem Sprachwissenschaftler die Haare. Im besten Falle ist es nur inkompetente Symbolpolitik ... und frag zum Beispiel mal in den baltischen Staaten, ob deren Sprachgesetze ein Schritt zu einer harmonischen Gesellschaft waren oder sie nicht doch eher gespalten haben.


Schön, schön. Jedoch wird der Bürger durch Vorgaben im Grundgesetz nicht verpflichtet. Der Einzige, der durch das GG verpflichtet wird, ist der Staat.
Selbst wenn in das Grundgesetz ein Paragraph mit der Überschrift "Nationalsprache" augenommen wird (was ich nicht glaube), wird dadurch kein einziger Bürger verpflichtet, ab sofort perfekt Deutsch zu sprechen.


Symbol hin oder her. Ich verstehe das nicht. Hat denn der Staat bisher nicht deutsch gesprochen? Was soll denn damit bezweckt werden, wenn so etwas ins Grundgesetz aufgenommen wird?



Assimilationsdruck und Hetzkampagne fahren gegen fremdsprachliche Migranten, die quasi zu Verfassungsfeinden werden, wenn sie nur unzureichend Deutsch können...


Ja, es wird sicherlich der gleiche Druck entstehen, wie gegen die Leute, die die Farben schwarz-rot-gelb als Nationalfarben ansehen, obwohl das Grundgesetz sagt, dass sie schwarz-rot-gold sind.    

Dir ist schon klar, dass "gold" in der Heraldik in der Regel als gelb dargestellt wird.

Im übrigen kann ich deine Interpretation "was im GG steht, gilt nur für den Staat" nicht nachvollziehen. Was im GG gilt grundsätzlich und eben nicht nur für den Staat.


Falsch.
Adressat des Grundgesetzes ist der Staat, nicht der Bürger. Aus dem grundgesetz lassen sich keine Ansprüche gegen den Bürger ableiten.
Ich kann mich gegenüber einen Privatmann nicht auf meine Grundrechte berufen, Ausnahme: Sog. mittelbare Drittwirkung.
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Isaakson schrieb:
JaNik schrieb:
Isaakson schrieb:
Pedrogranata schrieb:
FräuleinAdler schrieb:
Isaakson schrieb:
JaNik schrieb:
Isaakson schrieb:
Thriceguy schrieb:
yeboah1981 schrieb:
Was hätte das überhaupt zur Folge?

Ist wohl eher so ne symbolische Geschichte.


Das ist ja eigentlich auch der Kern meiner Frage. Solange es symbolisch ist, brauchts vermutlich keine Definition der Deutschen Sprache.
Aber auch hier: was wäre denn, wenn einer (aus welchen Gründen auch immer) ein Urteil schreibt, in dem jedes dritte Wort keinen "deutschen" Ursprung hat und in jedem Satz drei Grammatikfehler stecken?
Ist das dann noch Deutsch, weil es jeder versteht, der des Deutschen mächtig ist? Wenn dem so ist, welches Deutsch soll dann ins Grundgesetz? Wenn dem nicht so ist, wo liegt dann die Grenze?


Ich verstehe die Diskussion nicht ganz. Mir fallen nun spontan drei Gesetze ein, in denen Deutsch als Amtssprache festgelegt wird. Darüber hat sich wohl noch niemand weiter Gedanken gemacht, nur jetzt kommt ja die böse schwarz-gelbe Regierung in spe und möchte die Amtssprache wie so viele andere Länder in die Verfassung aufnehmen - das muss ja einfach schlecht sein.    

Falsch, sie möchte die deutsche Sprache als Nationalsprache festlegen. Und da sträuben sich wohl einem jedem Sprachwissenschaftler die Haare. Im besten Falle ist es nur inkompetente Symbolpolitik ... und frag zum Beispiel mal in den baltischen Staaten, ob deren Sprachgesetze ein Schritt zu einer harmonischen Gesellschaft waren oder sie nicht doch eher gespalten haben.


Schön, schön. Jedoch wird der Bürger durch Vorgaben im Grundgesetz nicht verpflichtet. Der Einzige, der durch das GG verpflichtet wird, ist der Staat.
Selbst wenn in das Grundgesetz ein Paragraph mit der Überschrift "Nationalsprache" augenommen wird (was ich nicht glaube), wird dadurch kein einziger Bürger verpflichtet, ab sofort perfekt Deutsch zu sprechen.


Symbol hin oder her. Ich verstehe das nicht. Hat denn der Staat bisher nicht deutsch gesprochen? Was soll denn damit bezweckt werden, wenn so etwas ins Grundgesetz aufgenommen wird?



Assimilationsdruck und Hetzkampagne fahren gegen fremdsprachliche Migranten, die quasi zu Verfassungsfeinden werden, wenn sie nur unzureichend Deutsch können...


Ja, es wird sicherlich der gleiche Druck entstehen, wie gegen die Leute, die die Farben schwarz-rot-gelb als Nationalfarben ansehen, obwohl das Grundgesetz sagt, dass sie schwarz-rot-gold sind.    

Dir ist schon klar, dass "gold" in der Heraldik in der Regel als gelb dargestellt wird.

Im übrigen kann ich deine Interpretation "was im GG steht, gilt nur für den Staat" nicht nachvollziehen. Was im GG gilt grundsätzlich und eben nicht nur für den Staat.


Falsch.
Adressat des Grundgesetzes ist der Staat, nicht der Bürger. Aus dem grundgesetz lassen sich keine Ansprüche gegen den Bürger ableiten.
Ich kann mich gegenüber einen Privatmann nicht auf meine Grundrechte berufen, Ausnahme: Sog. mittelbare Drittwirkung.


Ich bin ja kein Jurist. Aber das überrascht mich schon ... nehmen wir mal an christliche Fundamentalisten besetzen eine Zufahrtsstraße/ eine einfahrt zu einer Moschee, um Muslime vom Gottesdienst abzuhalten. Die können sich nicht auf die Religionsfreiheit berufen?
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Und wie ist das mit der Pressefreiheit - immerhin kommt die Presse überall umsonst rein unter Berufung auf eben diese?
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Grundsätzlich kann man sich auf seine Grundrechte wie Pressefreiheit und Glaubensfreiheit nur gegenüber dem Staat berufen, denn die Grundrechte sind primär Abwehrrechte gegen den Staat. Zwischen den Bürgern entfalten sie keine unmittelbare Wirkung.
Zwischen Bürgern entfalten sie allenfalls mittelbare Wirkung: Wenn ein Rechtstreit zwischen zwei Bürgern vor Gericht kommt, muss der Richter das Grundgesetz beachten, da er ja Teil des Staates ist.

Keinesfalls lassen sich aber aus dem Grundgesetz Anprüche des Staates gegenüber den Bürgern ableiten. Der Staat kann also nicht den Bürger mit Zwangsmitteln dazu auffordern, Deutsch zu sprechen, wenn ein solcher Passus im GG stehen würde.
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Isaakson schrieb:


Ich verstehe die Diskussion nicht ganz. Mir fallen nun spontan drei Gesetze ein, in denen Deutsch als Amtssprache festgelegt wird. Darüber hat sich wohl noch niemand weiter Gedanken gemacht, nur jetzt kommt ja die böse schwarz-gelbe Regierung in spe und möchte die Amtssprache wie so viele andere Länder in die Verfassung aufnehmen - das muss ja einfach schlecht sein.    


Klar, ich beurteile Entwicklungen in der Politik oder von Politikern vorgeschlagene Maßnahmen grundsätzlich zuerst und hauptsächlich aufgrund ihrer Parteizugehörigkeit und nicht etwa aufgrund meiner eigenen Meinung. Wo kämen wir denn da hin?

Ich wusste ehrlich gesagt vorher nicht, dass bereits Gesetze existieren, die die Deutsche Sprache als Amtsprache festlegen. Was ich nun aber nicht verstehe ist, wieso das irgendetwas besser, sinnvoller oder verständlicher an dem Plan machen soll, Deutsch als Sprache ins Grundgesetz zu schreiben.
Damit soll ja wohl irgendwas bezweckt werden, oder?

Sowohl die Absicht dahinter als auch die Frage nach einer wirklich sinvollen Durchführbarkeit des Ganzen erschließt sich mir nicht ganz, aber vlt. kannst du als Jurist da ja weiterhelfen. Ich bin nämlich durchaus lernwillig und nicht hier, um gegen irgendeine Partei (oder andere User   )  zu pöbeln...
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Isaakson schrieb:
Grundsätzlich kann man sich auf seine Grundrechte wie Pressefreiheit und Glaubensfreiheit nur gegenüber dem Staat berufen, denn die Grundrechte sind primär Abwehrrechte gegen den Staat. Zwischen den Bürgern entfalten sie keine unmittelbare Wirkung.
Zwischen Bürgern entfalten sie allenfalls mittelbare Wirkung: Wenn ein Rechtstreit zwischen zwei Bürgern vor Gericht kommt, muss der Richter das Grundgesetz beachten, da er ja Teil des Staates ist.

Keinesfalls lassen sich aber aus dem Grundgesetz Anprüche des Staates gegenüber den Bürgern ableiten. Der Staat kann also nicht den Bürger mit Zwangsmitteln dazu auffordern, Deutsch zu sprechen, wenn ein solcher Passus im GG stehen würde.


Interessant. Bleibt die Frage, warum wir das brauchen, dass die Sprache ins GG aufgenommen wird? Ist das Teil der schwarz-gelben Integrationskampagne?
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Isaakson schrieb:
Grundsätzlich kann man sich auf seine Grundrechte wie Pressefreiheit und Glaubensfreiheit nur gegenüber dem Staat berufen, denn die Grundrechte sind primär Abwehrrechte gegen den Staat. Zwischen den Bürgern entfalten sie keine unmittelbare Wirkung.
Zwischen Bürgern entfalten sie allenfalls mittelbare Wirkung: Wenn ein Rechtstreit zwischen zwei Bürgern vor Gericht kommt, muss der Richter das Grundgesetz beachten, da er ja Teil des Staates ist.

Keinesfalls lassen sich aber aus dem Grundgesetz Anprüche des Staates gegenüber den Bürgern ableiten. Der Staat kann also nicht den Bürger mit Zwangsmitteln dazu auffordern, Deutsch zu sprechen, wenn ein solcher Passus im GG stehen würde.



Na, na, Herr Rechtsreferendar...  

Besteht denn das Grundgesetz nur aus Grundrechten ?

Schon mal was vom Staatsorganisationsrecht gehört ?

Soll "Die Sprache in der Bundesrepublik ist Deutsch" ein Grundrecht werden ?

 






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Pedrogranata schrieb:
Isaakson schrieb:
Grundsätzlich kann man sich auf seine Grundrechte wie Pressefreiheit und Glaubensfreiheit nur gegenüber dem Staat berufen, denn die Grundrechte sind primär Abwehrrechte gegen den Staat. Zwischen den Bürgern entfalten sie keine unmittelbare Wirkung.
Zwischen Bürgern entfalten sie allenfalls mittelbare Wirkung: Wenn ein Rechtstreit zwischen zwei Bürgern vor Gericht kommt, muss der Richter das Grundgesetz beachten, da er ja Teil des Staates ist.

Keinesfalls lassen sich aber aus dem Grundgesetz Anprüche des Staates gegenüber den Bürgern ableiten. Der Staat kann also nicht den Bürger mit Zwangsmitteln dazu auffordern, Deutsch zu sprechen, wenn ein solcher Passus im GG stehen würde.



Besteht denn das Grundgesetz nur aus Grundrechten ?


Hat glaube ich niemand hier behauptet, insbondere geht das nicht aus meinem von dir zitierten Post hervor.

Pedrogranata schrieb:
Schon mal was vom Staatsorganisationsrecht gehört ??


Auch aus dem Staatsorga kann man keine Ansprüche gegen den Bürger herleiten.

Pedrogranata schrieb:
Soll "Die Sprache in der Bundesrepublik ist Deutsch" ein Grundrecht werden ?


Auch das hat niemand behauptet, siehe eine Seite weiter vorne, auf der yeboah1981 schon den Symbolcharakter hervorgerufen hat.
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Sehr schön. Also hast du den Vortrag über Grundrechte als Abwehrrechte gegen den Staat jedenfalls für die Katz gehalten, denn um Grundrechte geht es, wie du (jetzt !) richtig feststellst, nicht.    

Klar geht es um ein Symbol. Fragt sich nur, was symbolisiert werden soll. Dazu habe ich bereits oben eine These aufgestellt. Du hast dagegen argumentiert und behauptet, die Festschreibung des Deutsch im GG sei mit dem Artikel über die Nationalfarben zu vergleichen (jedenfalls habe ich dich so verstanden).

Ich sage mal, das kann nicht stimmen. Die Nationalfarben sind schwarz, rot und gold. Die Fahnen sind aber gelb statt gold.

Sollte es jetzt genauso auch mit dem Deutsch nicht so eng gesehen werden, so wird sich bald rein sprachlich z.B. schon der Unterschied zwischen gelb und gold verwischen und die Festlegung auf Deutsch im GG wird zur Lachnummer. Das kann also doch nicht wirklich der Sinn der Übung sein.
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Pedrogranata schrieb:
Sehr schön. Also hast du den Vortrag über Grundrechte als Abwehrrechte gegen den Staat jedenfalls für die Katz gehalten, denn um Grundrechte geht es, wie du (jetzt !) richtig feststellst, nicht.    


Nein, für die Katz war das nicht. Denn User JaNik hat in seinen Beispielen ausdrücklich nach Glaubens- und Pressefreiheit gefragt (siehe oben) und Antworten wollte ich ihm bezüglich dieser Grundrechte nicht schuldig bleiben.
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Pedrogranata schrieb:


Sollte es jetzt genauso auch mit dem Deutsch nicht so eng gesehen werden, so wird sich bald rein sprachlich z.B. schon der Unterschied zwischen gelb und gold verwischen und die Festlegung auf Deutsch im GG wird zur Lachnummer. Das kann also doch nicht wirklich der Sinn der Übung sein.


Wie ich schon die ganze Zeit gesagt haben: Sprachlich ändert sich durch eine Aufnahme einer "Nationalsprache" ins Grundgesetz nichts. Es wäre reiner Symbolcharakter, klarstellend etwas zu normieren, was eigentlich sowieso klar ist.
Meine Frage ging nur dahin, warum man sich über eine solche klarstellende Vorschrift so aufregt. Bei den Bestimmungen im GVG oder im VwVfG nörgelt auch keiner rum.
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Isaakson schrieb:
Pedrogranata schrieb:


Sollte es jetzt genauso auch mit dem Deutsch nicht so eng gesehen werden, so wird sich bald rein sprachlich z.B. schon der Unterschied zwischen gelb und gold verwischen und die Festlegung auf Deutsch im GG wird zur Lachnummer. Das kann also doch nicht wirklich der Sinn der Übung sein.


Wie ich schon die ganze Zeit gesagt haben: Sprachlich ändert sich durch eine Aufnahme einer "Nationalsprache" ins Grundgesetz nichts. Es wäre reiner Symbolcharakter, klarstellend etwas zu normieren, was eigentlich sowieso klar ist.
Meine Frage ging nur dahin, warum man sich über eine solche klarstellende Vorschrift so aufregt. Bei den Bestimmungen im GVG oder im VwVfG nörgelt auch keiner rum.


Was eher daran liegt, dass sich, meiner Erfahrung nach, kaum jemand mit dem Gerichtsverfassunggesetz oder Verwaltungsverfahrensgesetz beschäftigt, der es nicht muss. Ich wage zu behaupten, dass einige sogar noch nie von den beiden gehört oder gelesen haben.
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Frankfurter-Bob schrieb:
Isaakson schrieb:
Pedrogranata schrieb:


Sollte es jetzt genauso auch mit dem Deutsch nicht so eng gesehen werden, so wird sich bald rein sprachlich z.B. schon der Unterschied zwischen gelb und gold verwischen und die Festlegung auf Deutsch im GG wird zur Lachnummer. Das kann also doch nicht wirklich der Sinn der Übung sein.


Wie ich schon die ganze Zeit gesagt haben: Sprachlich ändert sich durch eine Aufnahme einer "Nationalsprache" ins Grundgesetz nichts. Es wäre reiner Symbolcharakter, klarstellend etwas zu normieren, was eigentlich sowieso klar ist.
Meine Frage ging nur dahin, warum man sich über eine solche klarstellende Vorschrift so aufregt. Bei den Bestimmungen im GVG oder im VwVfG nörgelt auch keiner rum.


Was eher daran liegt, dass sich, meiner Erfahrung nach, kaum jemand mit dem Gerichtsverfassunggesetz oder Verwaltungsverfahrensgesetz beschäftigt, der es nicht muss. Ich wage zu behaupten, dass einige sogar noch nie von den beiden gehört oder gelesen haben.


Welcher Nicht-Jurist nimmt denn ernsthaft mal das Grundgesetz zur Hand? Das werden sicherlich auch die wenigsten sein.


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