Jetzt müssen wir aber schauen, worum es dem TE ging. Der Gründungszuschuss laut Link steht ja einzig Selbständigen zur Verfügung. Um den scheint es nicht gegangen zu sein. Sonst wäre eine Ablehnung aufgrund angedachter Selbständigkeit wie oben geschildert ja noch dämlicher. Da dürften wohl eher Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (sog. Vermittlungsbudget) im Raum gestanden haben.
Nein, genau um die im SPON geschilderte Förderung geht es.
Jetzt müssen wir aber schauen, worum es dem TE ging. Der Gründungszuschuss laut Link steht ja einzig Selbständigen zur Verfügung. Um den scheint es nicht gegangen zu sein. Sonst wäre eine Ablehnung aufgrund angedachter Selbständigkeit wie oben geschildert ja noch dämlicher. Da dürften wohl eher Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (sog. Vermittlungsbudget) im Raum gestanden haben.
Nein, genau um die im SPON geschilderte Förderung geht es.
Ich lese das nirgends oben heraus, Stefan.
Bekanntermaßen lautet die maßgebliche Norm für den Gründungszuschuss ja "Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die durch Aufnahme einer selbständigen, hauptberuflichen Tätigkeit die Arbeitslosigkeit beenden, ..." Das kann ja nicht ernstlich mit der Pflicht zur Aufnahme eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses begründet werden. Die Norm gilt ja nur für Selbständige.
adlerkadabra schrieb: Ich hatte den SPON-Text nur kurz angelesen und er schien mir im konkreten Fall in Betracht zu kommen. Sorry, falls das nicht der Fall sein sollte.
Nix sorry. Du hast völlig recht. Es käme schon, aber es kann m.E. nicht ernstlich im Gespräch gewesen sein (s. #22). Das wäre selbst für eine deutsche Amtsstube zu dämlich/zu dreist.
adlerkadabra schrieb: Ich hatte den SPON-Text nur kurz angelesen und er schien mir im konkreten Fall in Betracht zu kommen. Sorry, falls das nicht der Fall sein sollte.
Nix sorry. Du hast völlig recht. Es käme schon, aber es kann m.E. nicht ernstlich im Gespräch gewesen sein (s. #22). Das wäre selbst für eine deutsche Amtsstube zu dämlich/zu dreist.
Ich habe den Fall von Anfang an begleitet. Das fragliche "Beratungs"-Gespräch fand Anfang dieser Woche statt, und ich habe direkt danach die ziemlich fassungslose Threaderöffnerin getroffen. Ich konnte es selbst auch kaum glauben, da ich geanu diese Förderung vor 5 Jahren selbst völlig problemlos erhalten habe. Aber, wie dem SPON-Artikel ja klar zu entnehmen ist, wird hier eine politische Vorgabe durch Abwimmeln im Vorfeld widerrechtlich durchgesetzt.
S-G-Eintracht schrieb: Nr.1 Ansprechpartner sollte in soetwas ein guter!! Finanzberater sein, kein Fuzzi von der Sparkasse, Naspa oder Vermittler einer Bank.
Um DtA-ERP-EKH etc. Kredite zu bekommen bedarf es durchleitender Banken oder Sparkassen.
Interessant wäre evtl. ein reiner ERP-Kredit da der eigene Anteil auch durch schon vorhande "Sachleistungen" wie Comput...Büro...Auto...etc. eingebracht werden kann.
S-G-Eintracht schrieb: Nr.1 Ansprechpartner sollte in soetwas ein guter!! Finanzberater sein, kein Fuzzi von der Sparkasse, Naspa oder Vermittler einer Bank.
Um DtA-ERP-EKH etc. Kredite zu bekommen bedarf es durchleitender Banken oder Sparkassen.
Interessant wäre evtl. ein reiner ERP-Kredit da der eigene Anteil auch durch schon vorhande "Sachleistungen" wie Comput...Büro...Auto...etc. eingebracht werden kann.
Nein, genau um die im SPON geschilderte Förderung geht es.
Ich lese das nirgends oben heraus, Stefan.
Bekanntermaßen lautet die maßgebliche Norm für den Gründungszuschuss ja
"Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die durch Aufnahme einer selbständigen, hauptberuflichen Tätigkeit die Arbeitslosigkeit beenden, ..."
Das kann ja nicht ernstlich mit der Pflicht zur Aufnahme eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses begründet werden. Die Norm gilt ja nur für Selbständige.
Nix sorry. Du hast völlig recht.
Es käme schon, aber es kann m.E. nicht ernstlich im Gespräch gewesen sein (s. #22). Das wäre selbst für eine deutsche Amtsstube zu dämlich/zu dreist.
Ich habe den Fall von Anfang an begleitet. Das fragliche "Beratungs"-Gespräch fand Anfang dieser Woche statt, und ich habe direkt danach die ziemlich fassungslose Threaderöffnerin getroffen.
Ich konnte es selbst auch kaum glauben, da ich geanu diese Förderung vor 5 Jahren selbst völlig problemlos erhalten habe. Aber, wie dem SPON-Artikel ja klar zu entnehmen ist, wird hier eine politische Vorgabe durch Abwimmeln im Vorfeld widerrechtlich durchgesetzt.
Um DtA-ERP-EKH etc. Kredite zu bekommen bedarf es durchleitender Banken oder Sparkassen.
Interessant wäre evtl. ein reiner ERP-Kredit da der eigene Anteil auch durch schon vorhande "Sachleistungen" wie Comput...Büro...Auto...etc. eingebracht werden kann.
1 DtA Mikro-Darlehen
2 DtA-Startgeld
3 DtA-Existenzgründungsprogramm
4 ERP-Existenzgründungsprogramm
5 ERP-Eigenkapitalhilfe-Programm (EKH-Programm)
http://www.handelswissen.de/data/themen/Finanzierung/Foerderprogramme/Bundesprogramme/Deutsche_Ausgleichsbank.php
Zu beachten auch eine Ausfallsbürgschaft bis max. 80%
http://www.wibank.de/de/Foerderprogramme/Wirtschaft/Buergschaften-Hessen.html
Um diese Fragen - die gewiss auch sehr interessant in anderen Fällen sind - geht es hier überhaupt nicht.
Die Treaderöffnerin weis schon um was es geht...
Sharra...Danke Deiner Erläuterung konnte schon damit etwas anfangen
Wer aber eine reine EG sucht ist vlt. jetzt ein bissel mehr informiert
http://www.spiegel.de/karriere/berufsleben/unternehmensberater-lutz-kaempft-fuer-gruender-und-selbststaendige-a-845847.html