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Muß das eigentlich sein?

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Miso schrieb:
... Es kann keine Norm geben, was richtig/anständig/passend ist. ...


Stimmt nicht so ganz, sowas haben wir sogar auf Verfassungsebene:
http://de.wikipedia.org/wiki/Sittengesetz
-praktische Auwirkungen hat das allerdings bei dem durchreglementierten  Leben heutzutage kaum mehr...
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ein bänker in bermuda oder einem blaumann.
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Brady schrieb:
ein bänker in bermuda oder einem blaumann.


Caio im Baströckchen
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Beverungen schrieb:
Pedrogranata schrieb:

Aber solange Polizisten ohne Namensschilder prügeln, sich unter Römerhelmen oder hinter -Schilden dabei verbergen dürfen und versteckt aus gepanzerten Fahrzeugen Tränengas spritzen, kann man aber eben auch nicht wirklich was gegen die Burka im Amt sagen, finde ich.


aber pedro, natürlich kann man. gleich wie mir die zunehmende staatliche repression auf den senkel geht- oder die debile weltinszenierung privater medien, genau so nerven die penetranten (pseudo)religiösen idiotien. das hat mit freiheit wie ich sie mir vorstelle grad mal gar nichts zu tun. ich begreife nicht, weshalb aufgeweckte geister das christentum zurecht auch mal verspötteln und kritisch reflektieren, während bei den absurden und merkwürdigen eskapismen der muslime eine völlig unangebrachte toleranz an den tag gelegt wird. dadurch wird verschranzten kleingeistern ein feld überlassen, das ihnen besser nicht gehört.

weil nach drei despektierlichen bemerkungen ein leben irgendwo im exil bevorstehen könnte?

burka im amt? darüber auch nur anstzweise zu diskutieren ist völlig albern. geh heim und zieh dir was gescheites an ist die einzige vernünftige reaktion. und dann sollte es auch wieder gut sein.  


Danke Beverungen

Diese Diskrepanz-ich meine es jetzt ganz allgemein und nicht auf Pedro bezogen-zw. der Abkehr von der Kirche(die in solchen Fällen oft ins Auge springt)und umgekehrte 100 % Toleranz anderer Religionen gegenüber werde ich nie kapieren.



Dabei würde man aber nie der anderen Religion als Ersatz für die Kirche z.B., oder wie auch immer,selbst angehören wollen.

Gleichwohl das andere - mich ebensowenig überzeugende -Phänomen: Vehement (teilweise ja auch berechtigt)für Frauenrechte eintretend, umgekehrt aber selbstverständlich die Rechte und Rollen der Frauen bei fremden Religionen selbstverständlich vor jeder Kritik schützen wollend.

Ich kapiere auf der Welt ja einiges nicht Die obengenannten Dinge gehören auf jeden Fall dazu    
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Dirty-Harry schrieb:

Diese Diskrepanz-ich meine es jetzt ganz allgemein und nicht auf Pedro bezogen-zw. der Abkehr von der Kirche(die in solchen Fällen oft ins Auge springt)und umgekehrte 100 % Toleranz anderer Religionen gegenüber werde ich nie kapieren.

Ich auch nicht. Auch der angesprochene Punkt mit den Frauenrechten. Ist wirklich ein Phänomen.
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3zu7 schrieb:
Dirty-Harry schrieb:

Diese Diskrepanz-ich meine es jetzt ganz allgemein und nicht auf Pedro bezogen-zw. der Abkehr von der Kirche(die in solchen Fällen oft ins Auge springt)und umgekehrte 100 % Toleranz anderer Religionen gegenüber werde ich nie kapieren.

Ich auch nicht. Auch der angesprochene Punkt mit den Frauenrechten. Ist wirklich ein Phänomen.



Wenn ich so nachdenke, könnte es in manchen Fällen ein Art "deutsch-geschichtl. Trauma" oder eine entsprechend  erworbene -man verzeih  mir diesen plakativen Ausdruck-"endogene Zwangsneurose aus der deutsch. Geschichte" sein.
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Dirty-Harry schrieb:
Beverungen schrieb:
Pedrogranata schrieb:

Aber solange Polizisten ohne Namensschilder prügeln, sich unter Römerhelmen oder hinter -Schilden dabei verbergen dürfen und versteckt aus gepanzerten Fahrzeugen Tränengas spritzen, kann man aber eben auch nicht wirklich was gegen die Burka im Amt sagen, finde ich.


aber pedro, natürlich kann man. gleich wie mir die zunehmende staatliche repression auf den senkel geht- oder die debile weltinszenierung privater medien, genau so nerven die penetranten (pseudo)religiösen idiotien. das hat mit freiheit wie ich sie mir vorstelle grad mal gar nichts zu tun. ich begreife nicht, weshalb aufgeweckte geister das christentum zurecht auch mal verspötteln und kritisch reflektieren, während bei den absurden und merkwürdigen eskapismen der muslime eine völlig unangebrachte toleranz an den tag gelegt wird. dadurch wird verschranzten kleingeistern ein feld überlassen, das ihnen besser nicht gehört.

weil nach drei despektierlichen bemerkungen ein leben irgendwo im exil bevorstehen könnte?

burka im amt? darüber auch nur anstzweise zu diskutieren ist völlig albern. geh heim und zieh dir was gescheites an ist die einzige vernünftige reaktion. und dann sollte es auch wieder gut sein.  


Danke Beverungen

Diese Diskrepanz-ich meine es jetzt ganz allgemein und nicht auf Pedro bezogen-zw. der Abkehr von der Kirche(die in solchen Fällen oft ins Auge springt)und umgekehrte 100 % Toleranz anderer Religionen gegenüber werde ich nie kapieren.



Dabei würde man aber nie der anderen Religion als Ersatz für die Kirche z.B., oder wie auch immer,selbst angehören wollen.

Gleichwohl das andere - mich ebensowenig überzeugende -Phänomen: Vehement (teilweise ja auch berechtigt)für Frauenrechte eintretend, umgekehrt aber selbstverständlich die Rechte und Rollen der Frauen bei fremden Religionen selbstverständlich vor jeder Kritik schützen wollend.

Ich kapiere auf der Welt ja einiges nicht Die obengenannten Dinge gehören auf jeden Fall dazu      


Das verwundert mich auch immer sehr.
Als Atheist finde ich alle Religionen gleich beschissen und deshalb sind für mich alle Ausprägungen von Unterdrückung, religiös begründeter Frauenfeindlichkeit und seltsame Kleiderordnungen gleich repressiv und damit inakzeptabel.
Was man allerdings immer im Hinterkopf behalten sollte ist, dass hier zu Lande gerne mit dem "Leitkultur"-Gedanken gespielt wird. So von wegen: "Unsere Kultur ist christlich abendländischer Art". Gern wir dann so argumentiert, dass deshalb christlich-fundamentalistischer Nonsens, gerne auch Unterdrückung und Ausgrenzung ok sind, während andere religös begründeten Schwachsinnigkeiten inakzeptabel gefunden werden.
Das geht einfach nicht an. Entweder alle im mittelalterlichen Dumpfsinn oder niemand!
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Es ist nie zu früh für einen Kalauer:
"Schaff isch konkret bei Burka-Amt"
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Letztlich geht es darum, die Frage verfassungsrechtlich zu bewerten. Die Burka-Trägerin macht das Recht auf freie Religionsausübung geltend, Art. 4 Abs. 2 GG. Nach dem Bundesverfassungsgericht fällt unter dieses Grundrecht nicht nur das spezifisch religiöre Verhalten, also etwa das Gebet, sondern das gesamte Verhalten einer Person nach den Glaubensbestimmungen seiner Religionsgemeinschaft.

Diese Freiheit findet ihre Grenze an einem überwiegenden öffentlichen Interesse. So ist es unbestritten, dass sich Anhänger einer Ganja-Religion nicht auf die freie Religionsausübung durch Kiffen gegenüber dem Betäubungsmittelgesetz berufen können.

Die Grundsätze des Kopftuchurteils des BVerfG können hier kaum zu Grunde gelegt werden. Zum einen handelt es sich bei der Burka-Trägerin nicht um eine Beamtin, sondern eine städtische Angestellte. Deren Verhalten wird nicht als staatliches Verhalten begriffen, so dass die religiöse Neutralitätspflicht des Staates hier nicht zum Tragen kommt. Zum anderen ist eine Burka etwas anderes als ein Kopftuch. Während letzteres als Symbol des Bekenntnisses zur islamischen Religion überaus weit verbreitet ist, wird die Burka nur von einer kleinen Splittergruppe als religiös notwendig angesehen.

Das dem Grundrecht auf freie Religionsausübung gegenüberstehende Interesse von weiten Teilen der Öffentlichkeit, hier der Frankfurter Bevölkerung, im Bürgeramt keiner Burka-Trägerin gegenüberzusitzen, ist nicht von der Hand zu weisen. Der Augenkontakt stellt eine ganz entscheidende zwischenmenschliche Kommunikationsbasis dar. Unabhängig von der Religionsausübung ist es z.B. unangenehm, mit jemand zu reden, der eine verspiegelte Sonnenbrille trägt. Dies gilt besonders im Behördenumgang, bei dem der Bürger sich die Kommunikation nicht aussuchen kann.

Es ist zu fragen, ob das individuelle Recht auf freie Religionsausübung durch Tragen einer Burka dieses öffentliche Interesse überwiegt. Dies wäre dann der Fall, wenn das Nichttragen der Burka eine so schwere Verletzung der islamischen Glaubengvorschriften darstellen würde, dass der Betroffenen eine freie Religionsausübung unmöglich gemacht werden würde. Dies wäre m.E. bei dem Verbot des Tragens eines Kopftuches der Fall. Wie bereits erwähnt, wird die Burka aber nur von einer kleinen Minderheit der islamischen Gläubigen als notwendig erachtet. Eine solche extreme Auslegung von Glaubensbestimmungen durch eine Minderheit kann m.E. nicht dazu führen, das oben dargestellte öffentliche Interesse  zu überwiegen.

Colorandi causa: Wenn eine Minderheit der evangelikalen Christen das Alte Testament dahin auslegen würde, dass aus dem Sündenfall ein Nacktheitsgebot folgte, wäre das Ergebnis kein anderes. Nicht jeder religiöse Spleen unterliegt dem Schutz des Art. 4 GG, wenn hiervon verständliche Bürgerinteressen betroffen sind.

Wer allerdings aus dem eben Gesagten schließt, dass sich deswegen vortrefflich gegen Ausländer im Allgemeinen und Moslems im Besonderen hetzen ließe, kann mich gepflegt am Arsche lecken.
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stefank schrieb:
Diese Freiheit findet ihre Grenze an einem überwiegenden öffentlichen Interesse. So ist es unbestritten, dass sich Anhänger einer Ganja-Religion nicht auf die freie Religionsausübung durch Kiffen gegenüber dem Betäubungsmittelgesetz berufen können.


     
Sorry, hier musste ich lachen.
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stefank schrieb:

Wer allerdings aus dem eben Gesagten schließt, dass sich deswegen vortrefflich gegen Ausländer im Allgemeinen und Moslems im Besonderen hetzen ließe, kann mich gepflegt am Arsche lecken.

Schade, war gerade dabei das in meine anti islamischen Hetzschriften einzubauen...  
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stefank schrieb:
Letztlich geht es darum, die Frage verfassungsrechtlich zu bewerten. Die Burka-Trägerin macht das Recht auf freie Religionsausübung geltend, Art. 4 Abs. 2 GG. Nach dem Bundesverfassungsgericht fällt unter dieses Grundrecht nicht nur das spezifisch religiöre Verhalten, also etwa das Gebet, sondern das gesamte Verhalten einer Person nach den Glaubensbestimmungen seiner Religionsgemeinschaft.

Diese Freiheit findet ihre Grenze an einem überwiegenden öffentlichen Interesse. So ist es unbestritten, dass sich Anhänger einer Ganja-Religion nicht auf die freie Religionsausübung durch Kiffen gegenüber dem Betäubungsmittelgesetz berufen können.

Die Grundsätze des Kopftuchurteils des BVerfG können hier kaum zu Grunde gelegt werden. Zum einen handelt es sich bei der Burka-Trägerin nicht um eine Beamtin, sondern eine städtische Angestellte. Deren Verhalten wird nicht als staatliches Verhalten begriffen, so dass die religiöse Neutralitätspflicht des Staates hier nicht zum Tragen kommt. Zum anderen ist eine Burka etwas anderes als ein Kopftuch. Während letzteres als Symbol des Bekenntnisses zur islamischen Religion überaus weit verbreitet ist, wird die Burka nur von einer kleinen Splittergruppe als religiös notwendig angesehen.

Das dem Grundrecht auf freie Religionsausübung gegenüberstehende Interesse von weiten Teilen der Öffentlichkeit, hier der Frankfurter Bevölkerung, im Bürgeramt keiner Burka-Trägerin gegenüberzusitzen, ist nicht von der Hand zu weisen. Der Augenkontakt stellt eine ganz entscheidende zwischenmenschliche Kommunikationsbasis dar. Unabhängig von der Religionsausübung ist es z.B. unangenehm, mit jemand zu reden, der eine verspiegelte Sonnenbrille trägt. Dies gilt besonders im Behördenumgang, bei dem der Bürger sich die Kommunikation nicht aussuchen kann.

Es ist zu fragen, ob das individuelle Recht auf freie Religionsausübung durch Tragen einer Burka dieses öffentliche Interesse überwiegt. Dies wäre dann der Fall, wenn das Nichttragen der Burka eine so schwere Verletzung der islamischen Glaubengvorschriften darstellen würde, dass der Betroffenen eine freie Religionsausübung unmöglich gemacht werden würde. Dies wäre m.E. bei dem Verbot des Tragens eines Kopftuches der Fall. Wie bereits erwähnt, wird die Burka aber nur von einer kleinen Minderheit der islamischen Gläubigen als notwendig erachtet. Eine solche extreme Auslegung von Glaubensbestimmungen durch eine Minderheit kann m.E. nicht dazu führen, das oben dargestellte öffentliche Interesse  zu überwiegen.

Colorandi causa: Wenn eine Minderheit der evangelikalen Christen das Alte Testament dahin auslegen würde, dass aus dem Sündenfall ein Nacktheitsgebot folgte, wäre das Ergebnis kein anderes. Nicht jeder religiöse Spleen unterliegt dem Schutz des Art. 4 GG, wenn hiervon verständliche Bürgerinteressen betroffen sind.

Wer allerdings aus dem eben Gesagten schließt, dass sich deswegen vortrefflich gegen Ausländer im Allgemeinen und Moslems im Besonderen hetzen ließe, kann mich gepflegt am Arsche lecken.


Thanks!

Das war es was ich gemeint hab, wollte mir nur nicht so viel Mühe machen.  
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Morphium schrieb:
stefank schrieb:
Diese Freiheit findet ihre Grenze an einem überwiegenden öffentlichen Interesse. So ist es unbestritten, dass sich Anhänger einer Ganja-Religion nicht auf die freie Religionsausübung durch Kiffen gegenüber dem Betäubungsmittelgesetz berufen können.


     
Sorry, hier musste ich lachen.  


Es gibt nichts, was es nicht gibt: http://www.suite101.com/content/marijuana-churches-drugs--freedom-of-religion-a212006
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stefank schrieb:
Letztlich geht es darum, die Frage verfassungsrechtlich zu bewerten. Die Burka-Trägerin macht das Recht auf freie Religionsausübung geltend, Art. 4 Abs. 2 GG. Nach dem Bundesverfassungsgericht fällt unter dieses Grundrecht nicht nur das spezifisch religiöre Verhalten, also etwa das Gebet, sondern das gesamte Verhalten einer Person nach den Glaubensbestimmungen seiner Religionsgemeinschaft.

Diese Freiheit findet ihre Grenze an einem überwiegenden öffentlichen Interesse. So ist es unbestritten, dass sich Anhänger einer Ganja-Religion nicht auf die freie Religionsausübung durch Kiffen gegenüber dem Betäubungsmittelgesetz berufen können.

Die Grundsätze des Kopftuchurteils des BVerfG können hier kaum zu Grunde gelegt werden. Zum einen handelt es sich bei der Burka-Trägerin nicht um eine Beamtin, sondern eine städtische Angestellte. Deren Verhalten wird nicht als staatliches Verhalten begriffen, so dass die religiöse Neutralitätspflicht des Staates hier nicht zum Tragen kommt. Zum anderen ist eine Burka etwas anderes als ein Kopftuch. Während letzteres als Symbol des Bekenntnisses zur islamischen Religion überaus weit verbreitet ist, wird die Burka nur von einer kleinen Splittergruppe als religiös notwendig angesehen.

Das dem Grundrecht auf freie Religionsausübung gegenüberstehende Interesse von weiten Teilen der Öffentlichkeit, hier der Frankfurter Bevölkerung, im Bürgeramt keiner Burka-Trägerin gegenüberzusitzen, ist nicht von der Hand zu weisen. Der Augenkontakt stellt eine ganz entscheidende zwischenmenschliche Kommunikationsbasis dar. Unabhängig von der Religionsausübung ist es z.B. unangenehm, mit jemand zu reden, der eine verspiegelte Sonnenbrille trägt. Dies gilt besonders im Behördenumgang, bei dem der Bürger sich die Kommunikation nicht aussuchen kann.

Es ist zu fragen, ob das individuelle Recht auf freie Religionsausübung durch Tragen einer Burka dieses öffentliche Interesse überwiegt. Dies wäre dann der Fall, wenn das Nichttragen der Burka eine so schwere Verletzung der islamischen Glaubengvorschriften darstellen würde, dass der Betroffenen eine freie Religionsausübung unmöglich gemacht werden würde. Dies wäre m.E. bei dem Verbot des Tragens eines Kopftuches der Fall. Wie bereits erwähnt, wird die Burka aber nur von einer kleinen Minderheit der islamischen Gläubigen als notwendig erachtet. Eine solche extreme Auslegung von Glaubensbestimmungen durch eine Minderheit kann m.E. nicht dazu führen, das oben dargestellte öffentliche Interesse  zu überwiegen.

Colorandi causa: Wenn eine Minderheit der evangelikalen Christen das Alte Testament dahin auslegen würde, dass aus dem Sündenfall ein Nacktheitsgebot folgte, wäre das Ergebnis kein anderes. Nicht jeder religiöse Spleen unterliegt dem Schutz des Art. 4 GG, wenn hiervon verständliche Bürgerinteressen betroffen sind.

Wer allerdings aus dem eben Gesagten schließt, dass sich deswegen vortrefflich gegen Ausländer im Allgemeinen und Moslems im Besonderen hetzen ließe, kann mich gepflegt am Arsche lecken.


Hört sich im Kern-wie man es von Dir gewohnt ist-zumindest net schlecht (sehr gut und überzeugend)an.

Aber den Part mit den Burkaträgerinnen als islam. Minderheit,die eben deshalb kein Schutz i.S. der insoweit eigenen relig.(Burka-) Praxis genießen soll, macht einen etwas "geschraubten" Eindruck.

Es geht doch nicht nach dem "größeren Anteil". Das würde -den von Dir daneben aufgezeigten "Augenkontakt, als  gebotenes und übergeordnetes Interesse", mal außen vor gelassen- bedeuten,daß es zufällig ist. Würde der größere Teil des Islam Burka tragen, wäre es ganz anders rechtl. zu beurteilen?  

Das mit dem Gesichts-oder Augenkontakt als übergeordnetes öffentliches Interesse ist eines der Argumente,die z.Zt auch von der betroffenen Behörde aufgezeigt werden.

In Frankreich haben sie es zumindest z:T.-oben angeführter FAZ Bericht-im Zusammenhang mit dem Kindergarten anders ausgelegt.

Will sagen:
Ich erleb es ein gutes Stück so, daß die Religionsfreiheit mit der "Burka im Dienst" erstmalig so richtig und offensichtlich zur öffentlichen direkten Berührung zw.insoweit(soweit es um Burka geht) extremen unterschiedlichen Kulturen führt.

Dies ist bei der Burka insoweit in der Diskussion extrem Konfliktbeladen und man legt sich deshalb den rechtl. Bereich  so wie es paßt.  

Die Augen seh ich auch bei einer Burka. Und wenn "Frl. Burka" im übrigen alle Eigenschaften mitbringt, kann sie mich ebenso wie FRl.Meyer bedienen.

Stefank !

Auch wenn Du anders überzeugend argumentiert hast.
Ich denke , Du bist ebnso in der Lage den Burkaanspruch überzeugend  zu bejahen.

Hier wird vordergründig eine gesellschaftspolit.Entscheidung getroffen. Nix anderes. Erst nachgeordnet wir diese dann rechtl. begründet.
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In Deutschland leben ca 4 Millionen Moslems. Mehr als zB in den Emiraten. In Frankfurt ist der Anteil der Muslime besonders groß. Ihre Zahl dürfte etwa bei 80.000 Einwohnern liegen. Sie sind Bestandteil dieser Stadt und haben das Recht auf freie Religionsausübung, welches seine Wirkung unstreitig auch im Berufsleben entfaltet.

Soweit die Burka-Trägerin hierzu von wem auch immer gezwungen wurde, fällt dies ohnehin unter den Schutzbereich des § 240 StGB (Nötigung).

Es kann also nur um das Tragen der Burka im Amt aus freien Stücken gehen.

Man mag eine freiwillige Entscheidung für eine Ganzkörperverhüllung als einen Freiheitsverzicht ansehen. Doch auch Freiheitsverzicht ist Freiheitsausübung.

Ich finde die Abqualifizierung von Burka tragenden Frauen, die sich wie im vorliegenden Fall nicht hierzu nötigen ließen, sondern sich das Teil aus freien Stücken anziehen, als "Splittergruppe" unangebracht.
Wir sprechen hier von einer Mitarbeiterin des Bürgeramtes, also einer Behörde, die zumindest auch den großen Bürger-Teil der frankfurter Muslime bedienen soll. Weder die öffentliche Sicherheit, noch die öffentliche Ordnung ist gefährdet.
Ein großer Bevölkerungsanteil von Muslimen in Frankfurt, mag dieser selbst auch keine Burka tragen, hat zumindest nichts gegen eine Burka im Amt und fühlt sich von ihrer Trägerin mindestens genauso korrekt behandelt, wie von dem Amts-Kollegen mit der Leitkultur. Man kann vielmehr davon ausgehen, daß die Burka-Mitarebeiterin durchaus gerade den Geschmack und das Wohlwollen einer größeren Anzahl an muslimischen Besuchern des Bürgeramts treffen dürfte, die sich vielleicht sogar eher gerne verschleiert bedienen lassen wollen, weil sie sich dann anerkannter als Bürger fühlen. Den anderen Bürgeramtsbesuchern könnte man durchaus die Wahl lassen, sich einer Bedienung durch die verhüllte Dame zu verweigern und sich stattdessen in die Schlange mit dem Kennzeichen "Lk", wie Leitkultur, oder "uv" wie unverschleiert einzureihen.

Damit wäre doch allen gedient, vor allem der Freiheit, der Toleranz und dem friedlichen Zusammenleben der Kulturen.
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Pedrogranata schrieb:
In Deutschland leben ca 4 Millionen Moslems. Mehr als zB in den Emiraten. In Frankfurt ist der Anteil der Muslime besonders groß. Ihre Zahl dürfte etwa bei 80.000 Einwohnern liegen. Sie sind Bestandteil dieser Stadt und haben das Recht auf freie Religionsausübung, welches seine Wirkung unstreitig auch im Berufsleben entfaltet.

Soweit die Burka-Trägerin hierzu von wem auch immer gezwungen wurde, fällt dies ohnehin unter den Schutzbereich des § 240 StGB (Nötigung).

Es kann also nur um das Tragen der Burka im Amt aus freien Stücken gehen.

Man mag eine freiwillige Entscheidung für eine Ganzkörperverhüllung als einen Freiheitsverzicht ansehen. Doch auch Freiheitsverzicht ist Freiheitsausübung.

Ich finde die Abqualifizierung von Burka tragenden Frauen, die sich wie im vorliegenden Fall nicht hierzu nötigen ließen, sondern sich das Teil aus freien Stücken anziehen, als "Splittergruppe" unangebracht.
Wir sprechen hier von einer Mitarbeiterin des Bürgeramtes, also einer Behörde, die zumindest auch den großen Bürger-Teil der frankfurter Muslime bedienen soll. Weder die öffentliche Sicherheit, noch die öffentliche Ordnung ist gefährdet.
Ein großer Bevölkerungsanteil von Muslimen in Frankfurt, mag dieser selbst auch keine Burka tragen, hat zumindest nichts gegen eine Burka im Amt und fühlt sich von ihrer Trägerin mindestens genauso korrekt behandelt, wie von dem Amts-Kollegen mit der Leitkultur. Man kann vielmehr davon ausgehen, daß die Burka-Mitarebeiterin durchaus gerade den Geschmack und das Wohlwollen einer größeren Anzahl an muslimischen Besuchern des Bürgeramts treffen dürfte, die sich vielleicht sogar eher gerne verschleiert bedienen lassen wollen, weil sie sich dann anerkannter als Bürger fühlen. Den anderen Bürgeramtsbesuchern könnte man durchaus die Wahl lassen, sich einer Bedienung durch die verhüllte Dame zu verweigern und sich stattdessen in die Schlange mit dem Kennzeichen "Lk", wie Leitkultur, oder "uv" wie unverschleiert einzureihen.

Damit wäre doch allen gedient, vor allem der Freiheit, der Toleranz und dem friedlichen Zusammenleben der Kulturen.



Von meinem naiven Rechtsverständnis des Unwissenden hätte ich mir einen Anspruch der Burkaträgerin aus relig. Gründen  i.S, des GG vorstellen können. Deswegen hat mich Stefank (der sonstige Befürworter für andere Religionen) ja so verblüfft.

Pedro Deine Intentionen sind Ehrenwert und etwas "Pedro" halt.

Eine deutsche Frau hat mir mal von ihrer Ehe mit einem -glaube-Marokkaner erzählt. Sie hat mit ihm in dessen Heimatland gelebt und "mußte" Burka tragen.

Das Gespräch liegt schon einige Jahre zurück. Aber über ihre Ausführungen zur Rolle der Frau, die insbesondere auch durch die Burka 1:1 verkörpert werden, erinnere ich mich noch sehr gut..........

Die Burka verkörpert eine Rolle der Frau, die nicht unserer Zeit entspricht......
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Dirty-Harry schrieb:
(...( Die Burka verkörpert eine Rolle der Frau, die nicht unserer Zeit entspricht......


Eben darum geht es überhaupt nicht, wenn man die Sache nach unserer Verfassung beurteilt, was für mich der einzig vernünftige Weg ist. Zumal bei einer rechtlichen Auseinandersetzung eben dieses Bundesverfassungsgericht darüber entscheiden müsste.
Entgegen deiner Ansicht kommt es aber sehr wohl darauf an, von welchem Anteil von Mitgliedern einer Religionsgemeinschaft eine bestimmte Glaubensüberzeugung vertreten wird. Dies deswegen, weil wir nicht von Verhältnissen wie 10 oder 20 Prozent reden. Die Zahlen (aus Frankreich, dem Land mit dem höchsten Anteil an Moslems in Europa): Dort sind von ca. 2,5 Millionen Muslimas etwa 400 Burka-Trägerinnen. Somit beträgt ihr Anteil etwa 1/6 Promille (!) an den weiblichen Mitgiedern der Religionsgemeinschaft. Und deswegen stimmt auch Pedros Vermutung nicht, dass die tausendmal mehr Muslimas unter ihrem hübschen Kopftuch gerne in ein Gesichtsgitter schauen würden, wenn sie aufs Bürgeramt gehen. Nochmal: Wir haben es hier mit einer extrem geringen Anzahl zu tun, die diese Religionsauslegung teilt. Das Beispiel von 400 evangelikalen Nackten ist nicht so weit hergeholt, wie es auf den ersten Blick scheinen mag.
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Nennt mich altmodisch.....aber ich sehe gerne mit wem ich rede.
Ist so eine Marotte von mir

Koennte mit der Burka leben, wenn muslimische Maenner sie auch tragen wuerden, tun sie aber nicht........
Wieso tragen Maenner keine Augenklappen wenn sie Probleme mit weiblichen Reizen haben? NEIN, die Frauen muessen ihre Person und Identitaet verleugnen.*kotz*
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Pedrogranata schrieb:

Damit wäre doch allen gedient, vor allem der Freiheit, der Toleranz und dem friedlichen Zusammenleben der Kulturen.

Wieso, weshalb, warum? Wie wäre es mit einen Schalter je Glaubensrichtung? Und um die Mehrheit in Deutschland nicht zu diskriminieren, die auf Religionen nicht viel gibt, machen wir noch Schalter je nach politischer Überzeugung.

Was eine dumme Diskussion, die hier mittelalterlichen intoleranten Weltanschauungen geopfert wird. Mir tut jetzt schon das Kind dieser Frau leid.

Und was ein Teil der in Frankfurt lebenden Muslime dazu sagen, kann in der FR nachgelesen werden (außerhalb des Sportteils durchaus noch erträglich). Aber wahrscheinlich wird dieser Verein von westlich geprägten Imperialisten beeinflusst.

http://www.fr-online.de/frankfurt/recht-des-buergers-auf-ein-gesicht/-/1472798/7141908/-/index.html
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stefank schrieb:
Dirty-Harry schrieb:
(...( Die Burka verkörpert eine Rolle der Frau, die nicht unserer Zeit entspricht......


Eben darum geht es überhaupt nicht, wenn man die Sache nach unserer Verfassung beurteilt, was für mich der einzig vernünftige Weg ist. Zumal bei einer rechtlichen Auseinandersetzung eben dieses Bundesverfassungsgericht darüber entscheiden müsste.
Entgegen deiner Ansicht kommt es aber sehr wohl darauf an, von welchem Anteil von Mitgliedern einer Religionsgemeinschaft eine bestimmte Glaubensüberzeugung vertreten wird. Dies deswegen, weil wir nicht von Verhältnissen wie 10 oder 20 Prozent reden. Die Zahlen (aus Frankreich, dem Land mit dem höchsten Anteil an Moslems in Europa): Dort sind von ca. 2,5 Millionen Muslimas etwa 400 Burka-Trägerinnen. Somit beträgt ihr Anteil etwa 1/6 Promille (!) an den weiblichen Mitgiedern der Religionsgemeinschaft. Und deswegen stimmt auch Pedros Vermutung nicht, dass die tausendmal mehr Muslimas unter ihrem hübschen Kopftuch gerne in ein Gesichtsgitter schauen würden, wenn sie aufs Bürgeramt gehen. Nochmal: Wir haben es hier mit einer extrem geringen Anzahl zu tun, die diese Religionsauslegung teilt. Das Beispiel von 400 evangelikalen Nackten ist nicht so weit hergeholt, wie es auf den ersten Blick scheinen mag.


Danke .Wollte einfach nur meine rechtl.Neugierde befriedigen und es zumindest versuchen ,Deine Argumente etwas besser zu kapieren .Dies ist Dir mit dem Promillehinweis gelungen

Das die Rolle der "Burkafrau"dabei egal ist, ist klar. Deswegen hätte ich es ihr ja eigentlich bei meinem naiven Verständnis zubilligen wollen.


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