Eintracht Frankfurt möchte mehr Bundesliga-Spiele gewinnen. Dadurch kann Eintracht mehr Punkte sammeln. Sportchef Bruno Hübner (53): "Unser Ziel ist es, öfter auch mal 3 Punkte einzufahren. Das wäre ein immenser Vorteil für uns und würde sich natürlich auch in der Tabelle positiv auswirken." Hübner weiß aber auch: "Immer wird das aber nicht klappen. Besonders, wenn es gegen die Top-Mannschaften der Liga geht."
etienneone schrieb: Ausstiegsklauseln an sich sind doch gar kein Problem. "Zu niedrig angesetzte AKs" sind ein Problem...
So ist es...
Die Ablösesummen z.B., die wir durch die Ausstiegsklauseln von Schwegler und Jung erhalten haben, waren letztenendes ein Witz...
Natürlich wäre es schön, wenn man komplett auf AK verzichten könnte.. Nur ist dies naives Wunschdenken und in dem Fußballbusiness leider nicht möglich..
Es gäbe da eventuell schon ne andere Regelung. Ist nur ne idee aber vielleicht ne möglichkeit. Wenn ein Spieler seinen Verein vorzeitig verlassen will und ein Verein sein interesse an einer verpflichtung hat, sollte der Verein der ihn erwerben möchte, das Restgehalt bis zum Vertragsende an den jetzigen bezahlen und eine Entschädigung in der größenordnung der hälfte des Marktwertes des Spielers. Diese Regelung gilt ab dem Zeitpunkt wo der Spieler und der neue Verein eine Art Aufhebungserklärung Unterschreibt. Diese Regelung muss innerhalb einer frist erfolgen die der alte Verein festlegt. Sollte die frist nicht eingehalten werden, wird die komplette Ablöse fällig die der neue Verein zu zahlen hat. Der neue Verein muss jedoch eine eindeutige Verpflichtungserklärung unterschreiben. Diese muss logischerweise vor beendigung der frist erfolgen.
Is nicht war. Das hat die Bild rausgefunden???
So ist es...
Die Ablösesummen z.B., die wir durch die Ausstiegsklauseln von
Schwegler und Jung erhalten haben, waren letztenendes ein Witz...
Natürlich wäre es schön, wenn man komplett auf AK verzichten könnte..
Nur ist dies naives Wunschdenken und in dem Fußballbusiness leider
nicht möglich..
Ist nur ne idee aber vielleicht ne möglichkeit. Wenn ein Spieler seinen Verein vorzeitig verlassen will und ein Verein sein interesse an einer verpflichtung hat, sollte der Verein der ihn erwerben möchte, das Restgehalt bis zum Vertragsende an den jetzigen bezahlen und eine Entschädigung in der größenordnung der hälfte des Marktwertes des Spielers. Diese Regelung gilt ab dem Zeitpunkt wo der Spieler und der neue Verein eine Art Aufhebungserklärung Unterschreibt. Diese Regelung muss innerhalb einer frist erfolgen die der alte Verein festlegt. Sollte die frist nicht eingehalten werden, wird die komplette Ablöse fällig die der neue Verein zu zahlen hat. Der neue Verein muss jedoch eine eindeutige Verpflichtungserklärung unterschreiben. Diese muss logischerweise vor beendigung der frist erfolgen.