Dortelweil-Adler schrieb: Das hört sich nach einer typischen Jobcenteraktion nach dem Motto "versuchen kann man es ja mal" an. Wenn Du einen eigenen Haushalt, hast Du mit Hartz oder ALG Deiner Mutter nichts zu tun. Mit ihren Steuern schon gar nicht. Es ist Dein Einkommen, bums, aus, und wird ihr nicht angerechnet.
DA
Was du nicht beachtest, ist, dass er BaföG bezieht. Dies zählt bei eigenem Kindergeldbezug als Einkommen, und die Ausschlussgrenze beträgt 7.680 Euro pro Jahr. Bezieht der TE also BaföG-Höchstbetrag, und davon kann man hier auszugehen, ist in dieser Konstellation Kindergeldbezug ausgeschlossen.
Unbenommen, Stefan, aber das weder was mit ALG der Mutter noch mit ihrer Einkommensteuer zu tun. Wenn er selbst genug Bafög oder anderes Einkommen hat ist das was anderes, aber davon konnte ich nichts lesen.
Aber Moment, ich dachte, die Sache mit dem eigenen Einkommen wäre vor einigen Jahren gänzlich entfallen? Gilt das nur für Arbeitseinkünfte, aber nicht für Bafög?
DA
Da Bafög zu einer Hälfte ein Darlehen ist und nur zur Hälfte "geschenkt" ist, wurde es bei mir damals, meine ich, entsprechend nur zur Hälfte als Einkommen angerechnet. Also keinesfall liegt man mit Bafög-Höchstsatz über der Ausschlussgrenze.
Dortelweil-Adler schrieb: Das hört sich nach einer typischen Jobcenteraktion nach dem Motto "versuchen kann man es ja mal" an. Wenn Du einen eigenen Haushalt, hast Du mit Hartz oder ALG Deiner Mutter nichts zu tun. Mit ihren Steuern schon gar nicht. Es ist Dein Einkommen, bums, aus, und wird ihr nicht angerechnet.
DA
Was du nicht beachtest, ist, dass er BaföG bezieht. Dies zählt bei eigenem Kindergeldbezug als Einkommen, und die Ausschlussgrenze beträgt 7.680 Euro pro Jahr. Bezieht der TE also BaföG-Höchstbetrag, und davon kann man hier auszugehen, ist in dieser Konstellation Kindergeldbezug ausgeschlossen.
Unbenommen, Stefan, aber das weder was mit ALG der Mutter noch mit ihrer Einkommensteuer zu tun. Wenn er selbst genug Bafög oder anderes Einkommen hat ist das was anderes, aber davon konnte ich nichts lesen.
Aber Moment, ich dachte, die Sache mit dem eigenen Einkommen wäre vor einigen Jahren gänzlich entfallen? Gilt das nur für Arbeitseinkünfte, aber nicht für Bafög?
DA
Da Bafög zu einer Hälfte ein Darlehen ist und nur zur Hälfte "geschenkt" ist, wurde es bei mir damals, meine ich, entsprechend nur zur Hälfte als Einkommen angerechnet. Also keinesfall liegt man mit Bafög-Höchstsatz über der Ausschlussgrenze.
DA und du haben recht, ich war auf einer veralteten Seite gelandet. Seit 2012 ist das Einkommen unbeachtlich.
So heute den Babba getroffen und mit ihm die restlichen Formalitäten durchgesprochen. Alles geklärt, dennoch ist es eine Sauerei die der Deutsche Staat mit mir betreibt. Werde nach dem BSC, meinem Vater ins kleine sympathische Alpen Ländchen folgen.
Carrascomvd schrieb: So heute den Babba getroffen und mit ihm die restlichen Formalitäten durchgesprochen. Alles geklärt, dennoch ist es eine Sauerei die der Deutsche Staat mit mir betreibt. Werde nach dem BSC, meinem Vater ins kleine sympathische Alpen Ländchen folgen.
War ja nicht das erstemal das ich Stress mit diesen Institutionen hatte...
Carrascomvd schrieb: So heute den Babba getroffen und mit ihm die restlichen Formalitäten durchgesprochen. Alles geklärt, dennoch ist es eine Sauerei die der Deutsche Staat mit mir betreibt. Werde nach dem BSC, meinem Vater ins kleine sympathische Alpen Ländchen folgen.
Was macht denn der deutsche Staat? Er zahlt Dir den Bafög-Höchstsatz. Und wenn Dir die Kohle nicht reicht, da gibt es was und das wirst Du kaum glauben.. Man kann nebenher arbeiten!!!! Echt, das ist kein Witz. Machen ganz viele, sogar ich vor einigen Jahren während dem Studium. Ob du mit einer solchen Einstellung in der Schweiz Erfolg haben wirst..ich hoffe es für Dich.
Echt krass was einige hier für eine Einstellung haben, da schwillt mir echt der Kamm.
Carrascomvd schrieb: So heute den Babba getroffen und mit ihm die restlichen Formalitäten durchgesprochen. Alles geklärt, dennoch ist es eine Sauerei die der Deutsche Staat mit mir betreibt. Werde nach dem BSC, meinem Vater ins kleine sympathische Alpen Ländchen folgen.
Was macht denn der deutsche Staat? Er zahlt Dir den Bafög-Höchstsatz. Und wenn Dir die Kohle nicht reicht, da gibt es was und das wirst Du kaum glauben.. Man kann nebenher arbeiten!!!! Echt, das ist kein Witz. Machen ganz viele, sogar ich vor einigen Jahren während dem Studium. Ob du mit einer solchen Einstellung in der Schweiz Erfolg haben wirst..ich hoffe es für Dich.
Echt krass was einige hier für eine Einstellung haben, da schwillt mir echt der Kamm.
Unabhängig davon, dass man tatsächlich während des Studiums arbeiten kann (muss), muss man ja nicht automatisch jeden (falschen) Bescheid des Staates akzeptieren. Zudem bekommt er, wenn ich das richtig gelesen habe, auch nicht den Höchstsatz BaFög. Letztlich ist es unverständlich, wieso ausgerechnet beim ALG II das Kindergeld gestrichen wird, wo gerade dieser Personenkreis mehr als alle anderen auf die Unterstützung angewiesen ist.
Da Bafög zu einer Hälfte ein Darlehen ist und nur zur Hälfte "geschenkt" ist, wurde es bei mir damals, meine ich, entsprechend nur zur Hälfte als Einkommen angerechnet. Also keinesfall liegt man mit Bafög-Höchstsatz über der Ausschlussgrenze.
DA und du haben recht, ich war auf einer veralteten Seite gelandet. Seit 2012 ist das Einkommen unbeachtlich.
War ja nicht das erstemal das ich Stress mit diesen Institutionen hatte...
Was macht denn der deutsche Staat? Er zahlt Dir den Bafög-Höchstsatz. Und wenn Dir die Kohle nicht reicht, da gibt es was und das wirst Du kaum glauben.. Man kann nebenher arbeiten!!!! Echt, das ist kein Witz. Machen ganz viele, sogar ich vor einigen Jahren während dem Studium. Ob du mit einer solchen Einstellung in der Schweiz Erfolg haben wirst..ich hoffe es für Dich.
Echt krass was einige hier für eine Einstellung haben, da schwillt mir echt der Kamm.
Unabhängig davon, dass man tatsächlich während des Studiums arbeiten kann (muss), muss man ja nicht automatisch jeden (falschen) Bescheid des Staates akzeptieren.
Zudem bekommt er, wenn ich das richtig gelesen habe, auch nicht den Höchstsatz BaFög.
Letztlich ist es unverständlich, wieso ausgerechnet beim ALG II das Kindergeld gestrichen wird, wo gerade dieser Personenkreis mehr als alle anderen auf die Unterstützung angewiesen ist.