Ich warne, alle die in ,Alt Sax am Römer/Do, oder wo auch immer Feuerwerkskörper/Pyrotechnik zum Einsatz bringen wollen
ACHTUNG
§ 23
(1) Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern ist verboten. (2) Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 dürfen in der Zeit vom 2. Januar bis 30. Dezember nur durch Inhaber einer Erlaubnis nach § 7 oder § 27, eines Befähigungsscheines nach § 20 des Gesetzes oder einer Ausnahmebewilligung nach § 24 Absatz 1 verwendet (abgebrannt) werden. Am 31. Dezember und 1. Januar dürfen sie auch von Personen abgebrannt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. (3) Der Erlaubnis- oder Befähigungsscheininhaber hat das beabsichtigte Feuerwerk zum Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 2 in der Zeit vom 2. Januar bis zum 30. Dezember, der Kategorien 3, 4, P1, P2, T1 oder T2 ganzjährig der zuständigen Behörde zwei Wochen, ein Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Eisenbahnanlagen, Flughäfen oder Bundeswasserstraßen, die Seeschifffahrtsstraßen sind, vier Wochen vorher schriftlich anzuzeigen. Satz 1 findet keine Anwendung auf die Vorführung von Effekten mit pyrotechnischen Gegenständen und deren Sätzen in Theatern und vergleichbaren Einrichtungen. Die zuständige Behörde kann im Einzelfall auf die Einhaltung der Frist nach Satz 1 verzichten, wenn dies aus besonderen Gründen gerechtfertigt erscheint. (4) In der Anzeige nach Absatz 3 sind anzugeben:
1. Name und Anschrift der für das Abbrennen des Feuerwerks verantwortlichen Personen sowie erforderlichenfalls Nummer und Datum der Erlaubnisbescheide nach § 7 oder § 27 des Gesetzes oder des Befähigungsscheines nach § 20 des Gesetzes und die ausstellende Behörde, 2. Ort, Art und Umfang sowie Beginn und Ende des Feuerwerks, 3. Entfernungen zu besonders brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen innerhalb des größten Schutzabstandes, 4. die Sicherungsmaßnahmen, insbesondere Absperrmaßnahmen sowie sonstige Vorkehrungen zum Schutze der Nachbarschaft und der Allgemeinheit.
(5) Jugendliche, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, dürfen pyrotechnische Gegenstände der Kategorie P1 sowie Raketenmotore für die in § 1 Absatz 4 Nummer 2 bezeichneten Modellraketen, die für Lehr- und Sportzwecke bestimmt sind, sowie die hierfür bestimmten Anzündmittel nur unter Aufsicht des Sorgeberechtigten bearbeiten und verwenden. In einer sportlichen oder technischen Vereinigung ist dies nur zulässig, wenn der Sorgeberechtigte schriftlich sein Einverständnis erklärt hat oder selbst anwesend ist. (6) Effekte mit pyrotechnischen Gegenständen und pyrotechnischen Sätzen in Theatern und vergleichbaren Einrichtungen und Effekte mit explosionsgefährlichen Stoffen in Film- und Fernsehproduktionsstätten dürfen nur vorgeführt werden, wenn der Effekt vorher gemäß der beabsichtigten Verwendung erprobt worden ist. Das Theaterunternehmen und die vergleichbare Einrichtung sowie die Film- und Fernsehgesellschaft bedürfen für die Erprobung der Genehmigung der für den Brandschutz zuständigen Stelle, für die Vorführung in Anwesenheit von Mitwirkenden oder Besuchern auch der Genehmigung der für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zuständigen Stelle. Die Genehmigungen können versagt und mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutz von Leben, Gesundheit und Sachgütern Mitwirkender oder Dritter erforderlich ist. (7) Wer in eigener Person außerhalb der Räume seiner Niederlassung oder ohne eine solche zu haben, auf Tourneen pyrotechnische Effekte in Anwesenheit von Besuchern verwenden will, hat dies der zuständigen Behörde zwei Wochen vorher schriftlich anzuzeigen. Absatz 4 Nummer 1, 2 und 4 sowie Absatz 3 Satz 3 gelten entsprechend.
Welche Raketen/Böller sind zu empfehlen? Hab letztes Jahr im Aldi gekauft und war sehr entäuscht. Zur Fundgrube in Alzenau will ich nicht extra hinfahren.
El-Toro schrieb: Welche Raketen/Böller sind zu empfehlen? Hab letztes Jahr im Aldi gekauft und war sehr entäuscht. Zur Fundgrube in Alzenau will ich nicht extra hinfahren.
Warte bis Freitag. Hab gehört, dann gibts 50% rabatt auf Alles ws knallt. Angebot gilt nicht für Alkohol und Nutten.
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Danke für den Tipp. Habe aber erstmal genug Zeugs. Super Schnäppchen in Polen gemacht. Direkt hinter der Grenze. Sollen richtig heftig sein die Dinger. Mal gucken wie die polnischen Raketen abgehen.
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Ich fnde die Verwendung dieses illegalen Dreckzeugs unverantwortlich von dir.
El-Toro schrieb: Welche Raketen/Böller sind zu empfehlen? Hab letztes Jahr im Aldi gekauft und war sehr entäuscht. Zur Fundgrube in Alzenau will ich nicht extra hinfahren.
Aus der Norma, das Rocket Rallye und die Metalhead Raketen, sind die Besten aus den Discountern.
Ich hatte mit dem Feuerwerk von FeinkostAlbrecht 2012/13 keine Probleme. Dieses mal hab ich allerdings zwei dieser LED Arbeitslampen statt 60 nun auf 40€ reduziert ( fürs Hobby Oldtimer usw,) gekauft und schieß selbst nix in die Luft, boing.
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TIPP: zähl deine Finger um 5 vor zwölf und um 01:00 Uhr in der Nacht. Ich hoffe, du kommst zweimal auf die selbe Zahl.
El-Toro schrieb: Welche Raketen/Böller sind zu empfehlen? Hab letztes Jahr im Aldi gekauft und war sehr entäuscht. Zur Fundgrube in Alzenau will ich nicht extra hinfahren.
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Hmm also ich hab Nachts um 1 Uhr schon doppelt so viele Finger gehabt wie um kurz vor 12.
Das hört nie auf!!!!!!!
ACHTUNG
§ 23
(1) Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern ist verboten.
(2) Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 dürfen in der Zeit vom 2. Januar bis 30. Dezember nur durch Inhaber einer Erlaubnis nach § 7 oder § 27, eines Befähigungsscheines nach § 20 des Gesetzes oder einer Ausnahmebewilligung nach § 24 Absatz 1 verwendet (abgebrannt) werden. Am 31. Dezember und 1. Januar dürfen sie auch von Personen abgebrannt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
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2.
Ort, Art und Umfang sowie Beginn und Ende des Feuerwerks,
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(5) Jugendliche, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, dürfen pyrotechnische Gegenstände der Kategorie P1 sowie Raketenmotore für die in § 1 Absatz 4 Nummer 2 bezeichneten Modellraketen, die für Lehr- und Sportzwecke bestimmt sind, sowie die hierfür bestimmten Anzündmittel nur unter Aufsicht des Sorgeberechtigten bearbeiten und verwenden. In einer sportlichen oder technischen Vereinigung ist dies nur zulässig, wenn der Sorgeberechtigte schriftlich sein Einverständnis erklärt hat oder selbst anwesend ist.
(6) Effekte mit pyrotechnischen Gegenständen und pyrotechnischen Sätzen in Theatern und vergleichbaren Einrichtungen und Effekte mit explosionsgefährlichen Stoffen in Film- und Fernsehproduktionsstätten dürfen nur vorgeführt werden, wenn der Effekt vorher gemäß der beabsichtigten Verwendung erprobt worden ist. Das Theaterunternehmen und die vergleichbare Einrichtung sowie die Film- und Fernsehgesellschaft bedürfen für die Erprobung der Genehmigung der für den Brandschutz zuständigen Stelle, für die Vorführung in Anwesenheit von Mitwirkenden oder Besuchern auch der Genehmigung der für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zuständigen Stelle. Die Genehmigungen können versagt und mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutz von Leben, Gesundheit und Sachgütern Mitwirkender oder Dritter erforderlich ist.
(7) Wer in eigener Person außerhalb der Räume seiner Niederlassung oder ohne eine solche zu haben, auf Tourneen pyrotechnische Effekte in Anwesenheit von Besuchern verwenden will, hat dies der zuständigen Behörde zwei Wochen vorher schriftlich anzuzeigen. Absatz 4 Nummer 1, 2 und 4 sowie Absatz 3 Satz 3 gelten entsprechend.
Bitte um Beachtung!
denkt am Hunde oder Kinder!
OK.
Sollen wir die erst anzünden oder einfach nur aus dem Fenster werfen?
"vermutlich Kinder ein Kellerfenster aufgetreten und Feuerwerkskörper gezündet, wie die Polizei am Samstag mitteilte."
und natürlich Offenbach!!
http://www.hr-online.de/website/rubriken/nachrichten/indexhessen34938.jsp?rubrik=34954&key=standard_document_47096809
das hört nie, nie, nie auf!
.
Knall-Zonen zu Silvester.
Gut das jemand mal sagt, so deutlich vorallem.
Am besten im Stadion der Wahl, damit die ansässigen Vereine gleich im neuen Jahr eine safige Strafe bekommen
Zur Fundgrube in Alzenau will ich nicht extra hinfahren.
Wenn jemand einen großen Knall hat, gehört der auch in diese Zone? Darf ein ganz bestimmter Gewerkschaftsführer diese Zone jemals verlassen?
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ironie und so...
Fett auf der Leitung gesessen.
TIPP: zähl deine Finger um 5 vor zwölf und um 01:00 Uhr in der Nacht. Ich hoffe, du kommst zweimal auf die selbe Zahl.
Hmm also ich hab Nachts um 1 Uhr schon doppelt so viele Finger gehabt wie um kurz vor 12.
18 statt 10 wäre eine schlechte Quote.
Und wenn du auf siebzehn kommst isses ganz schlecht.