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Frage an unsere Forumsjuristen: Mietrecht!

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Die Nebenkostenabrechnung für 2013 müsste dein Vermieter bis Ende 2014 angerechnet haben.

In den Vorjahren hat er das wahrscheinlich ja korrekt abgerechnet, wenn ich das richtig verstehe. Jedenfalls ist diese Form der Abrechnung nicht richtig. Du kannst Dich auf Deinen Mietvertrag berufen und die da beschriebenen Schlüssel zur Nebenkostenabrechnung.

Ich würde als erstes den Vermieter anrufen und das im direkten Kontakt versuchen zu klären. Zumindest wenn es nicht schon mehrfach Streit gegeben hat.
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Übrigens nach der Heizkostenverordnung muss zwingend Verbrauchsabhängig abgerechnet werden.Dafür müssen entsprechende Verbrauchsmessungen gemacht werden. Und nur ein Anteil von max. 50% der Kosten darf Verbrauchs unabhängig über die qm abgerechnet werden.
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Wohl oder übel nochmals ich  

Wir haben vor mehr als 4 Jahren einen Schrieb bzgl. "eines Verstoßes gegen die Hausordnung" bekommen,da unser Nachbar dem Vermieter (anonym) mitgeteilt hat,dass wir hin und wieder mal ein paar Schuhe vor unserer Tür (oberste Etage...Treppenhaus endet dort...beeinflusst keinen anderen (noch nicht einmal als Fluchtweg etc) stehen haben.

Nun hat er dies nach mehr als 4 Jahren wieder getan.Beim zweiten Blick auf das Schreiben fiel mir eben auf,dass dort im Betreff "2. Anschreiben wegen Verstoß gegen die Hausordnung" steht.Jetzt habe ich kleine Bedenken,ob der Vermieter berechtigt wäre ab dem 3. Verstoß (den wir ja nicht vorsätzlich planen) irgendwelche Konsequenzen zu ziehen.

Wobei ich mich Frage,ob es überhaupt rechtens ist,dass nach so einem langen Zeitraum das jetzige Schreiben als 2. schreiben angesehen werden kann.Für mich klingt ein 2. Schreiben so,als wenn wir auf das Schreiben von der letzten Woche/Monat nicht reagiert hätten (oder so ähnlich).Mit einem Zwischenzeitraum von mehr als 4 Jahren finde ich das schon - ehrlich gesagt - lächerlich.

Würde mich freuen,wenn mir jemand nen kurzen "Rechtstipp bzw. Bestätigung/Verbesserung meiner Sichtweise" geben könnte ,-)


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