Ich habe hier noch nichts gelesen! Ist schon bekannt, dass ab 01.01.2016 die Identifikationsnummern der Empfangsberechtigten und der Kinder bei der zuständigen Familienkasse vorliegen müssen, sonst gibt es kein Kindergeld. Wer diese Idnr. noch nicht hat, sollte sich sputen, denn das kann ein paar Wochen dauern. Angeblich kann man diese Nummern bei dem zuständigen Bürgerbüro/Rathaus bkommen. http://www.g-h-p.de/publikationen/eilmeldungen/artikel/achtung-aenderung-auszahlung-kindergeld-ab-dem-01012016.html
Wer jetzt Kindergeld bezieht und die Nummer nachreichen muss, wird angeschrieben.
Für jene, die nicht angeschrieben werden, ändert sich nichts, weder am Anspruch auf noch an der Zahlung von Kindergeld.
Für Kinder für die ab 01.01.2016 Kindergeld neu beantragt wird (das sind beispielsweise Kinder, die am oder nach dem 01.01. 2016 geboren werden) wird im NEUANTRAG auf Kindergeld ein Feld vorgesehen sein, in das die Steueridentifikationsnummer (die vom zuständigen Finanzamt bei der Anmeldung des neuen Erdenbürgers vergeben wird) eingetragen werden muss.
Ich habe hier noch nichts gelesen! Ist schon bekannt, dass ab 01.01.2016 die Identifikationsnummern der Empfangsberechtigten und der Kinder bei der zuständigen Familienkasse vorliegen müssen, sonst gibt es kein Kindergeld. Wer diese Idnr. noch nicht hat, sollte sich sputen, denn das kann ein paar Wochen dauern. Angeblich kann man diese Nummern bei dem zuständigen Bürgerbüro/Rathaus bkommen. http://www.g-h-p.de/publikationen/eilmeldungen/artikel/achtung-aenderung-auszahlung-kindergeld-ab-dem-01012016.html
Wer jetzt Kindergeld bezieht und die Nummer nachreichen muss, wird angeschrieben.
Für jene, die nicht angeschrieben werden, ändert sich nichts, weder am Anspruch auf noch an der Zahlung von Kindergeld.
Für Kinder für die ab 01.01.2016 Kindergeld neu beantragt wird (das sind beispielsweise Kinder, die am oder nach dem 01.01. 2016 geboren werden) wird im NEUANTRAG auf Kindergeld ein Feld vorgesehen sein, in das die Steueridentifikationsnummer (die vom zuständigen Finanzamt bei der Anmeldung des neuen Erdenbürgers vergeben wird) eingetragen werden muss.
Nach einigen Telefonaten wurde mir jetzt auch gesagt, keine Panik! Bei Kindern, die nach 2008 geboren wurden, ist in den Anmeldezetteln ein Feld wo die Idnr. rein muss. Bei allen anderen wo es unklar ist, werden die Berechtigten im Laufe des nächsten Jahres angeschrieben, zur Abgabe der Idnr. gebeten. Zahlung läuft aber automatisch ab 01.01.2016 weiter!
Ist schon bekannt, dass ab 01.01.2016 die Identifikationsnummern der Empfangsberechtigten und der Kinder bei der zuständigen Familienkasse vorliegen müssen, sonst gibt es kein Kindergeld.
Wer diese Idnr. noch nicht hat, sollte sich sputen, denn das kann ein paar Wochen dauern.
Angeblich kann man diese Nummern bei dem zuständigen Bürgerbüro/Rathaus bkommen.
http://www.g-h-p.de/publikationen/eilmeldungen/artikel/achtung-aenderung-auszahlung-kindergeld-ab-dem-01012016.html
Wer jetzt Kindergeld bezieht und die Nummer nachreichen muss, wird angeschrieben.
Für jene, die nicht angeschrieben werden, ändert sich nichts, weder am Anspruch auf noch an der Zahlung von Kindergeld.
Für Kinder für die ab 01.01.2016 Kindergeld neu beantragt wird (das sind beispielsweise Kinder, die am oder nach dem 01.01. 2016 geboren werden) wird im NEUANTRAG auf Kindergeld ein Feld vorgesehen sein, in das die Steueridentifikationsnummer (die vom zuständigen Finanzamt bei der Anmeldung des neuen Erdenbürgers vergeben wird) eingetragen werden muss.
Das ist alles.
Quelle:
Bericht aus der hessenschau vom 13.11.2015
http://hessenschau.de/tv-sendung/video-7058.html
Ist schon bekannt, dass ab 01.01.2016 die Identifikationsnummern der Empfangsberechtigten und der Kinder bei der zuständigen Familienkasse vorliegen müssen, sonst gibt es kein Kindergeld.
Wer diese Idnr. noch nicht hat, sollte sich sputen, denn das kann ein paar Wochen dauern.
Angeblich kann man diese Nummern bei dem zuständigen Bürgerbüro/Rathaus bkommen.
http://www.g-h-p.de/publikationen/eilmeldungen/artikel/achtung-aenderung-auszahlung-kindergeld-ab-dem-01012016.html
Wer jetzt Kindergeld bezieht und die Nummer nachreichen muss, wird angeschrieben.
Für jene, die nicht angeschrieben werden, ändert sich nichts, weder am Anspruch auf noch an der Zahlung von Kindergeld.
Für Kinder für die ab 01.01.2016 Kindergeld neu beantragt wird (das sind beispielsweise Kinder, die am oder nach dem 01.01. 2016 geboren werden) wird im NEUANTRAG auf Kindergeld ein Feld vorgesehen sein, in das die Steueridentifikationsnummer (die vom zuständigen Finanzamt bei der Anmeldung des neuen Erdenbürgers vergeben wird) eingetragen werden muss.
Das ist alles.
Quelle:
Bericht aus der hessenschau vom 13.11.2015
http://hessenschau.de/tv-sendung/video-7058.html
Bei Kindern, die nach 2008 geboren wurden, ist in den Anmeldezetteln ein Feld wo die Idnr. rein muss.
Bei allen anderen wo es unklar ist, werden die Berechtigten im Laufe des nächsten Jahres angeschrieben, zur Abgabe der Idnr. gebeten.
Zahlung läuft aber automatisch ab 01.01.2016 weiter!