Und vor allem immer dieses "grundgesetzwidrig". Sorry Würzburger, aber mit dieser inhaltsleeren und juristisch nicht belegten Aussagen wiederholt rumzuwerfen, ist mehr als peinlich.
Die Menschenwürde ist unantastbar und ein Eingriff nicht zu rechtfertigen. Sonstige Grundrechte sind prinzipiell einschränkbar. Warum will man das hier nicht verstehen?
Und vor allem immer dieses "grundgesetzwidrig". Sorry Würzburger, aber mit dieser inhaltsleeren und juristisch nicht belegten Aussagen wiederholt rumzuwerfen, ist mehr als peinlich.
Für dich Schlauberger zitiere ich den einschlägigen Artikel 3 nochmals ausführlich:
Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Muss ich weiter ausführen oder kommst du auf den Rest selbst?
also ich komme jetzt nicht darauf, was Du uns sagen willst. Die Menschenwürde ist ausnahmslos geschützt. Alle anderen Grundrechte können natürlich eingeschränkt werden; entweder ist das im entsprechenden Grundrecht selbst geregelt oder eben im Wege der praktischen Konkordanz, also in Konflikt zu anderen Grundrechten qua Abwägung.
Und auch wenn es die zugegebenermaßen oftmals überhebliche und belehrende Art von Sledge_Hammer nicht immer leicht macht seinerseits sachlich zu bleiben, wäre es doch im Zweifel vernünftig den Konflikt aufs Inhaltliche zu beschränken und sich Dinge wie "Schlauberger" zu verkneifen.
Sledge_Hammer schrieb: Und vor allem immer dieses "grundgesetzwidrig". Sorry Würzburger, aber mit dieser inhaltsleeren und juristisch nicht belegten Aussagen wiederholt rumzuwerfen, ist mehr als peinlich.
Für dich Schlauberger zitiere ich den einschlägigen Artikel 3 nochmals ausführlich:
Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Muss ich weiter ausführen oder kommst du auf den Rest selbst?
Ok, gut. Das ist die Diskussionsgrundlage. Ich verweise gern auf den lieben Haliaeetus, der das sehr schön erklärt hat. Ohne arrogant, überheblich, überschlau, überintelligent, frech usw. zu wirken: Es ist nicht (!) damit getan, das Gesetz oder bestimmte Grundrechte und erst recht nicht nur Teile der Grundrechte zu lesen und seine Schlüsse daraus zu ziehen. Wenn wir die richtige Grundlage bald mal gefunden haben, nehme ich gerne wieder an der Diskussion teil
Naja, viele sind ja derzeit der Meinung, dass wir seit Jahrzehnten eine Links-Grüne Regierung haben.
es ist schon seltsam, von den letzten 25 jahren waren rot-grün genau 7 in der bundesregierung, zuletzt vor 12 jahren 2005. seitdem kanzlert die cdu unter zu hilfenahme der spd. aber irgendwie sind ganz oft die grünen die bösewichte wenn etwas nicht reibungslos funktioniert. das hat bei manchen kritikern schon etwas von verfolgungswahn. dabei müssten bei konservativen doch eigentlich "die linke" dem natürlichen feindbild entsprechen.
aber seit die sich mit der afd um wähler streiten gehören sie wohl in den reigen der etablierten parteien. und da bleiben dann halt nur die grünen, wenn man sich schon über feindbilder definieren möchte.
Exil-Adler-NRW schrieb: Naja, viele sind ja derzeit der Meinung, dass wir seit Jahrzehnten eine Links-Grüne Regierung haben.
es ist schon seltsam, von den letzten 25 jahren waren rot-grün genau 7 in der bundesregierung, zuletzt vor 12 jahren 2005. seitdem kanzlert die cdu unter zu hilfenahme der spd. aber irgendwie sind ganz oft die grünen die bösewichte wenn etwas nicht reibungslos funktioniert. das hat bei manchen kritikern schon etwas von verfolgungswahn. dabei müssten bei konservativen doch eigentlich "die linke" dem natürlichen feindbild entsprechen.
aber seit die sich mit der afd um wähler streiten gehören sie wohl in den reigen der etablierten parteien. und da bleiben dann halt nur die grünen, wenn man sich schon über feindbilder definieren möchte.
Da Du mir ja eine besondere Freude oder gar "Verfolgungswahn" unterstellst die Grünen ständig zu zitieren, will ich zu Deiner obigen Aussage doch noch was sagen. Kleinreden sollte man die Grünen nicht. Warum Du es tust, verstehe ich nicht. Die Grünen stellen in BW den Ministerpräsidenten, sind an den Regierungen in Hessen, Rheinland-Pfalz, NRW, Niedersachen, Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein, Berlin, Thüringen,Sachsen-Anhalt beteiligt. Im Bund haben sie als relevante Oppositionspartei eine herausragende Position und eine entsprechene Wahrnehmung durch die Medien. Durch ihre Länderbeteiligung können sie die Bundesgesetzgebung über den Bundesrat massiv beeinflussen und auch blockieren. Siehe ihre Blockade bei der Frage der sicheren Herkunftsländer in Nordafrika. Wir diskutieren hier über die innere Sicherheit und über Fragen des angemessenen rechtlichen und moralischen Umganges. Da ist die Auseinandersetzung mit einer wichtigen poitischen Partei (siehe oben) bitte nicht nur erlaubt, sondern geboten. Ich zitiere den Mainzer Politologen Falter der diese Woche sagte: "Die Grünen sind zwei Parteien in einer" Während Parteichefin Peter eine "verkappte linke Sozialdemokratin" zu sein scheine, stehe Cem Özdemir für den liberal-ökologischen Flügel." Die Partei müsse den Weg zu einer Sicherheitspolitik mit Augenmaß finden, sagte Falter. Im Gegensatz zu Peter hätten die anderen Mitglieder der Grünen-Führung gemerkt, dass in diesem Jahr eine Bundestagswahl ansteht, bei der die Innere Sicherheit ein Hauptthema sein wird. "Die Grünen werden hier nicht allein mit Spät-Achtundsechziger-Reflexen wie 'Die wahren Provokateure sind immer die Bullen' erfolgreich sein." So wie Falter sehe ich das auch. Sollten die Grünen wirklich an der nächsten Bundesregierung beteiligt sein, will ich schon gerne vorher wissen, auf was ich mich als Wähler da einlasse. In Sicherheitsfragen weiß ich es nicht. Quelle für das Zitat: http://www.focus.de/politik/deutschland/sicherheitspolitik-politologe-juergen-falter-sicherheitsdebatte-stellt-die-gruenen-vor-zerreissprobe_id_6445552.html
Da Du mir ja eine besondere Freude oder gar "Verfolgungswahn" unterstellst die Grünen ständig zu zitieren, will ich zu Deiner obigen Aussage doch noch was sagen. Kleinreden sollte man die Grünen nicht. Warum Du es tust, verstehe ich nicht.
ich rede es nicht klein, ich setze es in relation. und, zum thema grüne gibt es einen ganz eigenen thread.
hawischer schrieb:
Sollten die Grünen wirklich an der nächsten Bundesregierung beteiligt sein, will ich schon gerne vorher wissen, auf was ich mich als Wähler da einlasse. In Sicherheitsfragen weiß ich es nicht.
da ich nicht vermute dass du ein potentieller grünwähler bist gibt es nichts worauf du dich einlassen müsstest. im zweifelsfall gibt es hartz V und eine ausweitung von kriegseinsätzen. aber, wie geschrieben, um das zu diskutieren gibt es den grünen-thread.
Und vor allem immer dieses "grundgesetzwidrig". Sorry Würzburger, aber mit dieser inhaltsleeren und juristisch nicht belegten Aussagen wiederholt rumzuwerfen, ist mehr als peinlich.
Für dich Schlauberger zitiere ich den einschlägigen Artikel 3 nochmals ausführlich:
Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Muss ich weiter ausführen oder kommst du auf den Rest selbst?
also ich komme jetzt nicht darauf, was Du uns sagen willst. Die Menschenwürde ist ausnahmslos geschützt. Alle anderen Grundrechte können natürlich eingeschränkt werden; entweder ist das im entsprechenden Grundrecht selbst geregelt oder eben im Wege der praktischen Konkordanz, also in Konflikt zu anderen Grundrechten qua Abwägung.
Und auch wenn es die zugegebenermaßen oftmals überhebliche und belehrende Art von Sledge_Hammer nicht immer leicht macht seinerseits sachlich zu bleiben, wäre es doch im Zweifel vernünftig den Konflikt aufs Inhaltliche zu beschränken und sich Dinge wie "Schlauberger" zu verkneifen.
Naja, das liegt doch auf der Hand: hier wurde ein Grundrecht eingeschränkt in einer Art, wie es das Grundgesetz verbietet. Dass Grundrechte eingeschränkt sein können, ist mir bekannt; dazu hätte ich aber gerne eine plausible Begründung.
Darum geht es doch in der ganzen Diskussion, oder?
also ich komme jetzt nicht darauf, was Du uns sagen willst. Die Menschenwürde ist ausnahmslos geschützt. Alle anderen Grundrechte können natürlich eingeschränkt werden; entweder ist das im entsprechenden Grundrecht selbst geregelt oder eben im Wege der praktischen Konkordanz, also in Konflikt zu anderen Grundrechten qua Abwägung.
Und auch wenn es die zugegebenermaßen oftmals überhebliche und belehrende Art von Sledge_Hammer nicht immer leicht macht seinerseits sachlich zu bleiben, wäre es doch im Zweifel vernünftig den Konflikt aufs Inhaltliche zu beschränken und sich Dinge wie "Schlauberger" zu verkneifen.
Naja, das liegt doch auf der Hand: hier wurde ein Grundrecht eingeschränkt in einer Art, wie es das Grundgesetz verbietet. Dass Grundrechte eingeschränkt sein können, ist mir bekannt; dazu hätte ich aber gerne eine plausible Begründung.
Darum geht es doch in der ganzen Diskussion, oder?
das mit dem Verbot ist so eine Sache. So ziemlich alles auf der Welt schränkt Grundrechte ein. Das ist dann aber nicht per se grundrechtswidrig. Es muss nur entsprechend rechtfertigt werden können. Eine Gefängnisstrafe beispielsweise schränkt die Freizügigkeit bzw. allg. Handlungsfreiheit ein, ist aber dennoch nicht verboten sondern unter gewissen Voraussetzungen durchaus angezeigt. Genauso verhält es sich mit Personenkontrollen oder Betretungsverboten.
Naja, das liegt doch auf der Hand: hier wurde ein Grundrecht eingeschränkt in einer Art, wie es das Grundgesetz verbietet. Dass Grundrechte eingeschränkt sein können, ist mir bekannt; dazu hätte ich aber gerne eine plausible Begründung.
Darum geht es doch in der ganzen Diskussion, oder?
das mit dem Verbot ist so eine Sache. So ziemlich alles auf der Welt schränkt Grundrechte ein. Das ist dann aber nicht per se grundrechtswidrig. Es muss nur entsprechend rechtfertigt werden können. Eine Gefängnisstrafe beispielsweise schränkt die Freizügigkeit bzw. allg. Handlungsfreiheit ein, ist aber dennoch nicht verboten sondern unter gewissen Voraussetzungen durchaus angezeigt. Genauso verhält es sich mit Personenkontrollen oder Betretungsverboten.
das mit dem Verbot ist so eine Sache. So ziemlich alles auf der Welt schränkt Grundrechte ein. Das ist dann aber nicht per se grundrechtswidrig. Es muss nur entsprechend rechtfertigt werden können. Eine Gefängnisstrafe beispielsweise schränkt die Freizügigkeit bzw. allg. Handlungsfreiheit ein, ist aber dennoch nicht verboten sondern unter gewissen Voraussetzungen durchaus angezeigt. Genauso verhält es sich mit Personenkontrollen oder Betretungsverboten.
Herrje, darum gehts doch. Eine Gefängnisstrafe schränkt ein, weil jemand etwas verbrochen hat. Das Grundgesetz verbietet jedoch, jemanden einzuschränken, weil er einer bestimmten Rasse angehört. Bin ich jetzt vollkommen bescheuert oder was?
das mit dem Verbot ist so eine Sache. So ziemlich alles auf der Welt schränkt Grundrechte ein. Das ist dann aber nicht per se grundrechtswidrig. Es muss nur entsprechend rechtfertigt werden können. Eine Gefängnisstrafe beispielsweise schränkt die Freizügigkeit bzw. allg. Handlungsfreiheit ein, ist aber dennoch nicht verboten sondern unter gewissen Voraussetzungen durchaus angezeigt. Genauso verhält es sich mit Personenkontrollen oder Betretungsverboten.
Und vor allem immer dieses "grundgesetzwidrig". Sorry Würzburger, aber mit dieser inhaltsleeren und juristisch nicht belegten Aussagen wiederholt rumzuwerfen, ist mehr als peinlich.
Für dich Schlauberger zitiere ich den einschlägigen Artikel 3 nochmals ausführlich:
Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Muss ich weiter ausführen oder kommst du auf den Rest selbst?
Sledge_Hammer schrieb: Und vor allem immer dieses "grundgesetzwidrig". Sorry Würzburger, aber mit dieser inhaltsleeren und juristisch nicht belegten Aussagen wiederholt rumzuwerfen, ist mehr als peinlich.
Für dich Schlauberger zitiere ich den einschlägigen Artikel 3 nochmals ausführlich:
Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Muss ich weiter ausführen oder kommst du auf den Rest selbst?
Ok, gut. Das ist die Diskussionsgrundlage. Ich verweise gern auf den lieben Haliaeetus, der das sehr schön erklärt hat. Ohne arrogant, überheblich, überschlau, überintelligent, frech usw. zu wirken: Es ist nicht (!) damit getan, das Gesetz oder bestimmte Grundrechte und erst recht nicht nur Teile der Grundrechte zu lesen und seine Schlüsse daraus zu ziehen. Wenn wir die richtige Grundlage bald mal gefunden haben, nehme ich gerne wieder an der Diskussion teil
das mit dem Verbot ist so eine Sache. So ziemlich alles auf der Welt schränkt Grundrechte ein. Das ist dann aber nicht per se grundrechtswidrig. Es muss nur entsprechend rechtfertigt werden können. Eine Gefängnisstrafe beispielsweise schränkt die Freizügigkeit bzw. allg. Handlungsfreiheit ein, ist aber dennoch nicht verboten sondern unter gewissen Voraussetzungen durchaus angezeigt. Genauso verhält es sich mit Personenkontrollen oder Betretungsverboten.
das mit dem Verbot ist so eine Sache. So ziemlich alles auf der Welt schränkt Grundrechte ein. Das ist dann aber nicht per se grundrechtswidrig. Es muss nur entsprechend rechtfertigt werden können. Eine Gefängnisstrafe beispielsweise schränkt die Freizügigkeit bzw. allg. Handlungsfreiheit ein, ist aber dennoch nicht verboten sondern unter gewissen Voraussetzungen durchaus angezeigt. Genauso verhält es sich mit Personenkontrollen oder Betretungsverboten.
Herrje, darum gehts doch. Eine Gefängnisstrafe schränkt ein, weil jemand etwas verbrochen hat. Das Grundgesetz verbietet jedoch, jemanden einzuschränken, weil er einer bestimmten Rasse angehört. Bin ich jetzt vollkommen bescheuert oder was?
ist ohne nähere Infos schlicht unmöglich das zu beurteilen. Wenn irgendwann weitere Aussagen Unbeteiligter hinzu kommen, verdichtet sich das Ganze möglicherweise zu einem Gesamtbild, das eine Beurteilung zulässt. Bisher haben wir einen - nennen wir es mal - unglücklichen Tweet und die Aussagen der Polizei. Der Tweet nährt Zweifel, dass die Kontrollen tatsächlich immer anlassbezogen gewesen sind. Aber etwas Gegenteiliges ist eben auch nicht belegt und selbst wenn, wäre ja immer noch eine Abwägung zu treffen und der Polizei ein gewisser Einschätzungsspielraum in Sachen Gefahrenabwehr zuzugestehen. Unterm Strich dürfte das Handeln wohl im Großen und Ganzen als angemessen durchgehen, weil entsprechende Erfahrungswerte aus dem Vorjahr und Verhaltensmuster bei der Anreise gegeben oder wenigstens von der Polizei ausreichend glaubhaft dargestellt werden können. Spannend wirds, wenn Videos aus Zügen oder Bahnhöfen auftauchen. Andernfalls wird bei einer Abwägung (und das sage ich jetzt völlig ohne Wertung) zumeist den Polizisten Glauben geschenkt.
das mit dem Verbot ist so eine Sache. So ziemlich alles auf der Welt schränkt Grundrechte ein. Das ist dann aber nicht per se grundrechtswidrig. Es muss nur entsprechend rechtfertigt werden können. Eine Gefängnisstrafe beispielsweise schränkt die Freizügigkeit bzw. allg. Handlungsfreiheit ein, ist aber dennoch nicht verboten sondern unter gewissen Voraussetzungen durchaus angezeigt. Genauso verhält es sich mit Personenkontrollen oder Betretungsverboten.
Herrje, darum gehts doch. Eine Gefängnisstrafe schränkt ein, weil jemand etwas verbrochen hat. Das Grundgesetz verbietet jedoch, jemanden einzuschränken, weil er einer bestimmten Rasse angehört. Bin ich jetzt vollkommen bescheuert oder was?
Das Grundgesetz verbietet jedoch, jemanden einzuschränken, weil er einer bestimmten Rasse angehört.
gilt im Grundsatz. Aber selbstverständlich nur im Grundsatz und es ist vielfach vorgekommen, dass ein Eingriff in Art. 3 Abs. 3
Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.*
gerechtfertigt war. Wieso ist das nicht zu verstehen? NUR in die Menschenwürde darf definitiv nicht eingegriffen werden. Alles andere ist insbesondere eine Frage der sachlichen Rechtfertigung / des sachlichen Grundes und der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne.
Keine Ahnung. Es sah halt danach aus. Das war ja das, was Frau Peter wissen wollte.
Das ist auch legitim, dass sie das wissen will. Aber ich glaub, dafür braucht es mehr als einzelne Augenzeugen, Polizei-Statements und Außenbetrachtung. Wofür gibts Gerichte und Untersuchungsgremien auf parlamentarischer Ebene...
Weiß nicht, warum wir hier bei so einem eher nicht eindeutigen Fall uns zu Tode diskutieren, wenn wir ohnehin keine klare Antwort aktuell erhalten können.
Keine Ahnung. Es sah halt danach aus. Das war ja das, was Frau Peter wissen wollte.
Das ist auch legitim, dass sie das wissen will. Aber ich glaub, dafür braucht es mehr als einzelne Augenzeugen, Polizei-Statements und Außenbetrachtung. Wofür gibts Gerichte und Untersuchungsgremien auf parlamentarischer Ebene...
Weiß nicht, warum wir hier bei so einem eher nicht eindeutigen Fall uns zu Tode diskutieren, wenn wir ohnehin keine klare Antwort aktuell erhalten können.
WuerzburgerAdler schrieb: Keine Ahnung. Es sah halt danach aus. Das war ja das, was Frau Peter wissen wollte.
Das ist auch legitim, dass sie das wissen will. Aber ich glaub, dafür braucht es mehr als einzelne Augenzeugen, Polizei-Statements und Außenbetrachtung. Wofür gibts Gerichte und Untersuchungsgremien auf parlamentarischer Ebene...
Weiß nicht, warum wir hier bei so einem eher nicht eindeutigen Fall uns zu Tode diskutieren, wenn wir ohnehin keine klare Antwort aktuell erhalten können.
lach.
ein lustiger ansatz in einem fussballforum, in dem sich über alles zu tode diskutiert wird, und jeder es besser weiss, als die handelnden akteure
ist ohne nähere Infos schlicht unmöglich das zu beurteilen. Wenn irgendwann weitere Aussagen Unbeteiligter hinzu kommen, verdichtet sich das Ganze möglicherweise zu einem Gesamtbild, das eine Beurteilung zulässt. Bisher haben wir einen - nennen wir es mal - unglücklichen Tweet und die Aussagen der Polizei. Der Tweet nährt Zweifel, dass die Kontrollen tatsächlich immer anlassbezogen gewesen sind. Aber etwas Gegenteiliges ist eben auch nicht belegt und selbst wenn, wäre ja immer noch eine Abwägung zu treffen und der Polizei ein gewisser Einschätzungsspielraum in Sachen Gefahrenabwehr zuzugestehen. Unterm Strich dürfte das Handeln wohl im Großen und Ganzen als angemessen durchgehen, weil entsprechende Erfahrungswerte aus dem Vorjahr und Verhaltensmuster bei der Anreise gegeben oder wenigstens von der Polizei ausreichend glaubhaft dargestellt werden können. Spannend wirds, wenn Videos aus Zügen oder Bahnhöfen auftauchen. Andernfalls wird bei einer Abwägung (und das sage ich jetzt völlig ohne Wertung) zumeist den Polizisten Glauben geschenkt.
der tweet und z.b. berichte der reporter vor ort und da gibt es nicht nur den von n-tv, bei uebermedien wurden noch andere verlinkt. d.h. es gibt augenzeugenberichte, die eben vom fehlen der aggressiven stimmung als grundlage für das einkesseln berichten.
an expliziten vorortberichten über die aggressiven gruppen vor allem am ort der sortierung fehlt es halt
Xaver08 schrieb: logisch. dann wären sie aber kontrolliert worden, weil sie marodieren.
Falsch! Diese Gruppe wäre kontrolliert worden, weil sie im Vorjahr bereits negativ aufgefallen ist!
wat?
wenn eine gruppe engländer marodierend durch die stadt zieht, wird sie kontrolliert weil sie letztes jahr negativ aufgefallen ist und nicht weil sie dieses jahr marodiert?
wenn eine gruppe engländer marodierend durch die stadt zieht, wird sie kontrolliert weil sie letztes jahr negativ aufgefallen ist und nicht weil sie dieses jahr marodiert?
na dann...
Ich denke, Du verstehst genau was ich meine. Sollte die Gewalt damals beispielsweise von gewalttätigen und betrunkenen Engländern ausgegangen sein, gäbe es diese Rassismusdebatte dann auch? Wohl kaum! Die Arbeit der Polizei wäre vermutlich aber die selbe gewesen, wie bei jeder anderen Gruppe.
wenn eine gruppe engländer marodierend durch die stadt zieht, wird sie kontrolliert weil sie letztes jahr negativ aufgefallen ist und nicht weil sie dieses jahr marodiert?
na dann...
Ich denke, Du verstehst genau was ich meine. Sollte die Gewalt damals beispielsweise von gewalttätigen und betrunkenen Engländern ausgegangen sein, gäbe es diese Rassismusdebatte dann auch? Wohl kaum! Die Arbeit der Polizei wäre vermutlich aber die selbe gewesen, wie bei jeder anderen Gruppe.
nein, ich verstehe dich nicht.
hätte es letztes jahr marodierende engländer gegeben, hätte man dieses jahr garantiert nicht alle weisshäutigen, englischsprachigen menschen eingekesselt und nach hause geschickt, sondern man hätte die nachhause geschickt, die wieder marodierend durch die stadt ziehen und zwar vollkommen zu recht.
Sollte die Gewalt damals beispielsweise von gewalttätigen und betrunkenen Engländern ausgegangen sein, gäbe es diese Rassismusdebatte dann auch? Wohl kaum! Die Arbeit der Polizei wäre vermutlich aber die selbe gewesen, wie bei jeder anderen Gruppe.
für afd-wähler wahrscheinlich nicht. bei mir würde das aber auch unbehagen auslösen. ich sehe es grundsätzlich kritisch wenn menschen als gruppe stigmatisiert und zu potentiellen gewalttätern erklärt werden. und wenn das über nationalität und hautfarbe passiert sehe ich das um so besorgter.
Keine Ahnung. Es sah halt danach aus. Das war ja das, was Frau Peter wissen wollte.
Das ist auch legitim, dass sie das wissen will. Aber ich glaub, dafür braucht es mehr als einzelne Augenzeugen, Polizei-Statements und Außenbetrachtung. Wofür gibts Gerichte und Untersuchungsgremien auf parlamentarischer Ebene...
Weiß nicht, warum wir hier bei so einem eher nicht eindeutigen Fall uns zu Tode diskutieren, wenn wir ohnehin keine klare Antwort aktuell erhalten können.
Das Grundgesetz verbietet jedoch, jemanden einzuschränken, weil er einer bestimmten Rasse angehört.
gilt im Grundsatz. Aber selbstverständlich nur im Grundsatz und es ist vielfach vorgekommen, dass ein Eingriff in Art. 3 Abs. 3
Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.*
gerechtfertigt war. Wieso ist das nicht zu verstehen? NUR in die Menschenwürde darf definitiv nicht eingegriffen werden. Alles andere ist insbesondere eine Frage der sachlichen Rechtfertigung / des sachlichen Grundes und der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne.
"Das Grundgesetz verbietet jedoch, jemanden einzuschränken, weil er einer bestimmten Rasse angehört."
zugestimmt. War das falsch? Sorry, ich habe gerade keinen Maunz/Dürig zur Hand. Aber jemanden explizit wegen seiner Rassenzugehörigkeit (und das war die Frage) zu diskriminieren scheint mir dann doch ein Verstoß gegen Art. 3 III GG zu sein.
Das Grundgesetz verbietet jedoch, jemanden einzuschränken, weil er einer bestimmten Rasse angehört.
gilt im Grundsatz. Aber selbstverständlich nur im Grundsatz und es ist vielfach vorgekommen, dass ein Eingriff in Art. 3 Abs. 3
Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.*
gerechtfertigt war. Wieso ist das nicht zu verstehen? NUR in die Menschenwürde darf definitiv nicht eingegriffen werden. Alles andere ist insbesondere eine Frage der sachlichen Rechtfertigung / des sachlichen Grundes und der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne.
"Das Grundgesetz verbietet jedoch, jemanden einzuschränken, weil er einer bestimmten Rasse angehört."
zugestimmt. War das falsch? Sorry, ich habe gerade keinen Maunz/Dürig zur Hand. Aber jemanden explizit wegen seiner Rassenzugehörigkeit (und das war die Frage) zu diskriminieren scheint mir dann doch ein Verstoß gegen Art. 3 III GG zu sein.
"Das Grundgesetz verbietet jedoch, jemanden einzuschränken, weil er einer bestimmten Rasse angehört."
zugestimmt. War das falsch? Sorry, ich habe gerade keinen Maunz/Dürig zur Hand. Aber jemanden explizit wegen seiner Rassenzugehörigkeit (und das war die Frage) zu diskriminieren scheint mir dann doch ein Verstoß gegen Art. 3 III GG zu sein.
Niemand darf wegen seiner Rasse benachteiligt werden. Wenn doch (Eingriff in den Schutzbereich) ist die Frage, ob es sachliche Gründe für die Benachteiligung gibt. Wenn es diese gibt, kann (!) die Benachteiligung gerechtfertigt sein.
Folge: Verstoß gegen Art. 3 Abs. 3 ja, rechtswidrig nicht immer.
"Das Grundgesetz verbietet jedoch, jemanden einzuschränken, weil er einer bestimmten Rasse angehört."
zugestimmt. War das falsch? Sorry, ich habe gerade keinen Maunz/Dürig zur Hand. Aber jemanden explizit wegen seiner Rassenzugehörigkeit (und das war die Frage) zu diskriminieren scheint mir dann doch ein Verstoß gegen Art. 3 III GG zu sein.
Um das mal schulmäßig zu machen: Hier könnte ein Eingriff in den Schutzbereich von Art. 3 III vorliegen, der dann wiederum gerechtfertigt sein könnte - ein Verstoß läge dann nicht vor.
Die Krux an der Ansicht, hier läge ein allgemeingültiges Verbot vor, scheint mir hier an den bekannt gewordenen Entscheidungen des OVG Rheinland-Pfalz zu liegen, die in zwei Einzelentscheidungen Kontrollmaßnahmen im Zug, bei denen nur Leute dunkler Hautfarbe kontrolliert wurden, nach § 22 BPolG (oder da irgendwo) auf der Ebene der Verhältnismäßigkeit für rechtswidrig erklärten. Auf diese Vorschrift wird man sich im für ein Racial Profiling kaum stützen können, da deren Zweck (Abwehr von Schleusen und illegalen Grenzübertritten) und Erfolg (sehr geringe Aufklärungsquote durch diese Kontrollen) in Zusammenschau eben keine Rechtfertigung für eine Diskriminierung nach Art. 3 III hergeben.
Vorliegend haben aber ein Sammelsurium von sehr wichtigen Rechtsgütern (körperliche Unversehrtheit, sexuelle Selbstbestimmung, Eigentum, öffentliche Sicherheit und Ordnung), die hier erfolgreich geschützt wurden. Solange keine Alternative zu sehen ist, die weniger beeinträchtigend wirkt, würde ich das Ganze dann eben als verhältnismäßig ansehen.
Keine Ahnung. Es sah halt danach aus. Das war ja das, was Frau Peter wissen wollte.
Das ist auch legitim, dass sie das wissen will. Aber ich glaub, dafür braucht es mehr als einzelne Augenzeugen, Polizei-Statements und Außenbetrachtung. Wofür gibts Gerichte und Untersuchungsgremien auf parlamentarischer Ebene...
Weiß nicht, warum wir hier bei so einem eher nicht eindeutigen Fall uns zu Tode diskutieren, wenn wir ohnehin keine klare Antwort aktuell erhalten können.
WuerzburgerAdler schrieb: Keine Ahnung. Es sah halt danach aus. Das war ja das, was Frau Peter wissen wollte.
Das ist auch legitim, dass sie das wissen will. Aber ich glaub, dafür braucht es mehr als einzelne Augenzeugen, Polizei-Statements und Außenbetrachtung. Wofür gibts Gerichte und Untersuchungsgremien auf parlamentarischer Ebene...
Weiß nicht, warum wir hier bei so einem eher nicht eindeutigen Fall uns zu Tode diskutieren, wenn wir ohnehin keine klare Antwort aktuell erhalten können.
lach.
ein lustiger ansatz in einem fussballforum, in dem sich über alles zu tode diskutiert wird, und jeder es besser weiss, als die handelnden akteure
wenn eine gruppe engländer marodierend durch die stadt zieht, wird sie kontrolliert weil sie letztes jahr negativ aufgefallen ist und nicht weil sie dieses jahr marodiert?
na dann...
Ich denke, Du verstehst genau was ich meine. Sollte die Gewalt damals beispielsweise von gewalttätigen und betrunkenen Engländern ausgegangen sein, gäbe es diese Rassismusdebatte dann auch? Wohl kaum! Die Arbeit der Polizei wäre vermutlich aber die selbe gewesen, wie bei jeder anderen Gruppe.
wenn eine gruppe engländer marodierend durch die stadt zieht, wird sie kontrolliert weil sie letztes jahr negativ aufgefallen ist und nicht weil sie dieses jahr marodiert?
na dann...
Ich denke, Du verstehst genau was ich meine. Sollte die Gewalt damals beispielsweise von gewalttätigen und betrunkenen Engländern ausgegangen sein, gäbe es diese Rassismusdebatte dann auch? Wohl kaum! Die Arbeit der Polizei wäre vermutlich aber die selbe gewesen, wie bei jeder anderen Gruppe.
nein, ich verstehe dich nicht.
hätte es letztes jahr marodierende engländer gegeben, hätte man dieses jahr garantiert nicht alle weisshäutigen, englischsprachigen menschen eingekesselt und nach hause geschickt, sondern man hätte die nachhause geschickt, die wieder marodierend durch die stadt ziehen und zwar vollkommen zu recht.
Die Menschenwürde ist unantastbar und ein Eingriff nicht zu rechtfertigen. Sonstige Grundrechte sind prinzipiell einschränkbar. Warum will man das hier nicht verstehen?
Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Muss ich weiter ausführen oder kommst du auf den Rest selbst?
Und auch wenn es die zugegebenermaßen oftmals überhebliche und belehrende Art von Sledge_Hammer nicht immer leicht macht seinerseits sachlich zu bleiben, wäre es doch im Zweifel vernünftig den Konflikt aufs Inhaltliche zu beschränken und sich Dinge wie "Schlauberger" zu verkneifen.
aber seit die sich mit der afd um wähler streiten gehören sie wohl in den reigen der etablierten parteien. und da bleiben dann halt nur die grünen, wenn man sich schon über feindbilder definieren möchte.
Die Grünen stellen in BW den Ministerpräsidenten, sind an den Regierungen in Hessen, Rheinland-Pfalz, NRW, Niedersachen, Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein, Berlin, Thüringen,Sachsen-Anhalt beteiligt. Im Bund haben sie als relevante Oppositionspartei eine herausragende Position und eine entsprechene Wahrnehmung durch die Medien.
Durch ihre Länderbeteiligung können sie die Bundesgesetzgebung über den Bundesrat massiv beeinflussen und auch blockieren. Siehe ihre Blockade bei der Frage der sicheren Herkunftsländer in Nordafrika.
Wir diskutieren hier über die innere Sicherheit und über Fragen des angemessenen rechtlichen und moralischen Umganges. Da ist die Auseinandersetzung mit einer wichtigen poitischen Partei (siehe oben) bitte nicht nur erlaubt, sondern geboten.
Ich zitiere den Mainzer Politologen Falter der diese Woche sagte:
"Die Grünen sind zwei Parteien in einer" Während Parteichefin Peter eine "verkappte linke Sozialdemokratin" zu sein scheine, stehe Cem Özdemir für den liberal-ökologischen Flügel."
Die Partei müsse den Weg zu einer Sicherheitspolitik mit Augenmaß finden, sagte Falter. Im Gegensatz zu Peter hätten die anderen Mitglieder der Grünen-Führung gemerkt, dass in diesem Jahr eine Bundestagswahl ansteht, bei der die Innere Sicherheit ein Hauptthema sein wird.
"Die Grünen werden hier nicht allein mit Spät-Achtundsechziger-Reflexen wie 'Die wahren Provokateure sind immer die Bullen' erfolgreich sein."
So wie Falter sehe ich das auch. Sollten die Grünen wirklich an der nächsten Bundesregierung beteiligt sein, will ich schon gerne vorher wissen, auf was ich mich als Wähler da einlasse. In Sicherheitsfragen weiß ich es nicht.
Quelle für das Zitat:
http://www.focus.de/politik/deutschland/sicherheitspolitik-politologe-juergen-falter-sicherheitsdebatte-stellt-die-gruenen-vor-zerreissprobe_id_6445552.html
da ich nicht vermute dass du ein potentieller grünwähler bist gibt es nichts worauf du dich einlassen müsstest. im zweifelsfall gibt es hartz V und eine ausweitung von kriegseinsätzen. aber, wie geschrieben, um das zu diskutieren gibt es den grünen-thread.
Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Muss ich weiter ausführen oder kommst du auf den Rest selbst?
Und auch wenn es die zugegebenermaßen oftmals überhebliche und belehrende Art von Sledge_Hammer nicht immer leicht macht seinerseits sachlich zu bleiben, wäre es doch im Zweifel vernünftig den Konflikt aufs Inhaltliche zu beschränken und sich Dinge wie "Schlauberger" zu verkneifen.
Darum geht es doch in der ganzen Diskussion, oder?
Und auch wenn es die zugegebenermaßen oftmals überhebliche und belehrende Art von Sledge_Hammer nicht immer leicht macht seinerseits sachlich zu bleiben, wäre es doch im Zweifel vernünftig den Konflikt aufs Inhaltliche zu beschränken und sich Dinge wie "Schlauberger" zu verkneifen.
Darum geht es doch in der ganzen Diskussion, oder?
Darum geht es doch in der ganzen Diskussion, oder?
Bin ich jetzt vollkommen bescheuert oder was?
Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Muss ich weiter ausführen oder kommst du auf den Rest selbst?
Bin ich jetzt vollkommen bescheuert oder was?
Bisher haben wir einen - nennen wir es mal - unglücklichen Tweet und die Aussagen der Polizei. Der Tweet nährt Zweifel, dass die Kontrollen tatsächlich immer anlassbezogen gewesen sind. Aber etwas Gegenteiliges ist eben auch nicht belegt und selbst wenn, wäre ja immer noch eine Abwägung zu treffen und der Polizei ein gewisser Einschätzungsspielraum in Sachen Gefahrenabwehr zuzugestehen.
Unterm Strich dürfte das Handeln wohl im Großen und Ganzen als angemessen durchgehen, weil entsprechende Erfahrungswerte aus dem Vorjahr und Verhaltensmuster bei der Anreise gegeben oder wenigstens von der Polizei ausreichend glaubhaft dargestellt werden können.
Spannend wirds, wenn Videos aus Zügen oder Bahnhöfen auftauchen. Andernfalls wird bei einer Abwägung (und das sage ich jetzt völlig ohne Wertung) zumeist den Polizisten Glauben geschenkt.
Bin ich jetzt vollkommen bescheuert oder was?
Die Aussage
Das Grundgesetz verbietet jedoch, jemanden einzuschränken, weil er einer bestimmten Rasse angehört.
gilt im Grundsatz. Aber selbstverständlich nur im Grundsatz und es ist vielfach vorgekommen, dass ein Eingriff in Art. 3 Abs. 3
Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.*
gerechtfertigt war. Wieso ist das nicht zu verstehen? NUR in die Menschenwürde darf definitiv nicht eingegriffen werden. Alles andere ist insbesondere eine Frage der sachlichen Rechtfertigung / des sachlichen Grundes und der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne.
Weiß nicht, warum wir hier bei so einem eher nicht eindeutigen Fall uns zu Tode diskutieren, wenn wir ohnehin keine klare Antwort aktuell erhalten können.
Weiß nicht, warum wir hier bei so einem eher nicht eindeutigen Fall uns zu Tode diskutieren, wenn wir ohnehin keine klare Antwort aktuell erhalten können.
ein lustiger ansatz in einem fussballforum, in dem sich über alles zu tode diskutiert wird, und jeder es besser weiss, als die handelnden akteure
Bisher haben wir einen - nennen wir es mal - unglücklichen Tweet und die Aussagen der Polizei. Der Tweet nährt Zweifel, dass die Kontrollen tatsächlich immer anlassbezogen gewesen sind. Aber etwas Gegenteiliges ist eben auch nicht belegt und selbst wenn, wäre ja immer noch eine Abwägung zu treffen und der Polizei ein gewisser Einschätzungsspielraum in Sachen Gefahrenabwehr zuzugestehen.
Unterm Strich dürfte das Handeln wohl im Großen und Ganzen als angemessen durchgehen, weil entsprechende Erfahrungswerte aus dem Vorjahr und Verhaltensmuster bei der Anreise gegeben oder wenigstens von der Polizei ausreichend glaubhaft dargestellt werden können.
Spannend wirds, wenn Videos aus Zügen oder Bahnhöfen auftauchen. Andernfalls wird bei einer Abwägung (und das sage ich jetzt völlig ohne Wertung) zumeist den Polizisten Glauben geschenkt.
an expliziten vorortberichten über die aggressiven gruppen vor allem am ort der sortierung fehlt es halt
wenn eine gruppe engländer marodierend durch die stadt zieht, wird sie kontrolliert weil sie letztes jahr negativ aufgefallen ist und nicht weil sie dieses jahr marodiert?
na dann...
hätte es letztes jahr marodierende engländer gegeben, hätte man dieses jahr garantiert nicht alle weisshäutigen, englischsprachigen menschen eingekesselt und nach hause geschickt, sondern man hätte die nachhause geschickt, die wieder marodierend durch die stadt ziehen und zwar vollkommen zu recht.
Weiß nicht, warum wir hier bei so einem eher nicht eindeutigen Fall uns zu Tode diskutieren, wenn wir ohnehin keine klare Antwort aktuell erhalten können.
Die Aussage
Das Grundgesetz verbietet jedoch, jemanden einzuschränken, weil er einer bestimmten Rasse angehört.
gilt im Grundsatz. Aber selbstverständlich nur im Grundsatz und es ist vielfach vorgekommen, dass ein Eingriff in Art. 3 Abs. 3
Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.*
gerechtfertigt war. Wieso ist das nicht zu verstehen? NUR in die Menschenwürde darf definitiv nicht eingegriffen werden. Alles andere ist insbesondere eine Frage der sachlichen Rechtfertigung / des sachlichen Grundes und der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne.
"Das Grundgesetz verbietet jedoch, jemanden einzuschränken, weil er einer bestimmten Rasse angehört."
zugestimmt. War das falsch? Sorry, ich habe gerade keinen Maunz/Dürig zur Hand. Aber jemanden explizit wegen seiner Rassenzugehörigkeit (und das war die Frage) zu diskriminieren scheint mir dann doch ein Verstoß gegen Art. 3 III GG zu sein.
Die Aussage
Das Grundgesetz verbietet jedoch, jemanden einzuschränken, weil er einer bestimmten Rasse angehört.
gilt im Grundsatz. Aber selbstverständlich nur im Grundsatz und es ist vielfach vorgekommen, dass ein Eingriff in Art. 3 Abs. 3
Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.*
gerechtfertigt war. Wieso ist das nicht zu verstehen? NUR in die Menschenwürde darf definitiv nicht eingegriffen werden. Alles andere ist insbesondere eine Frage der sachlichen Rechtfertigung / des sachlichen Grundes und der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne.
"Das Grundgesetz verbietet jedoch, jemanden einzuschränken, weil er einer bestimmten Rasse angehört."
zugestimmt. War das falsch? Sorry, ich habe gerade keinen Maunz/Dürig zur Hand. Aber jemanden explizit wegen seiner Rassenzugehörigkeit (und das war die Frage) zu diskriminieren scheint mir dann doch ein Verstoß gegen Art. 3 III GG zu sein.
Wenn doch (Eingriff in den Schutzbereich) ist die Frage, ob es sachliche Gründe für die Benachteiligung gibt.
Wenn es diese gibt, kann (!) die Benachteiligung gerechtfertigt sein.
Folge: Verstoß gegen Art. 3 Abs. 3 ja, rechtswidrig nicht immer.
Die Krux an der Ansicht, hier läge ein allgemeingültiges Verbot vor, scheint mir hier an den bekannt gewordenen Entscheidungen des OVG Rheinland-Pfalz zu liegen, die in zwei Einzelentscheidungen Kontrollmaßnahmen im Zug, bei denen nur Leute dunkler Hautfarbe kontrolliert wurden, nach § 22 BPolG (oder da irgendwo) auf der Ebene der Verhältnismäßigkeit für rechtswidrig erklärten.
Auf diese Vorschrift wird man sich im für ein Racial Profiling kaum stützen können, da deren Zweck (Abwehr von Schleusen und illegalen Grenzübertritten) und Erfolg (sehr geringe Aufklärungsquote durch diese Kontrollen) in Zusammenschau eben keine Rechtfertigung für eine Diskriminierung nach Art. 3 III hergeben.
Vorliegend haben aber ein Sammelsurium von sehr wichtigen Rechtsgütern (körperliche Unversehrtheit, sexuelle Selbstbestimmung, Eigentum, öffentliche Sicherheit und Ordnung), die hier erfolgreich geschützt wurden. Solange keine Alternative zu sehen ist, die weniger beeinträchtigend wirkt, würde ich das Ganze dann eben als verhältnismäßig ansehen.
Weiß nicht, warum wir hier bei so einem eher nicht eindeutigen Fall uns zu Tode diskutieren, wenn wir ohnehin keine klare Antwort aktuell erhalten können.
ein lustiger ansatz in einem fussballforum, in dem sich über alles zu tode diskutiert wird, und jeder es besser weiss, als die handelnden akteure
hätte es letztes jahr marodierende engländer gegeben, hätte man dieses jahr garantiert nicht alle weisshäutigen, englischsprachigen menschen eingekesselt und nach hause geschickt, sondern man hätte die nachhause geschickt, die wieder marodierend durch die stadt ziehen und zwar vollkommen zu recht.