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SaW Gebabbel 26.02.2020

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Ich finde es ist schon positiv erwähnenswert, dass der vorm Spiel gegen Donezk von der Polizei verletzte Fan ein Schmerzensgeld zugesprochen bekommt. Auch wenn es noch nicht rechtskräftig ist, so zeigt es den im Einsatz befindlichen Beamten, dass es Grenzen gibt. Und dazu gehört das die körperliche Unversehrtheit des Anderen über allem stehen sollte. Natürlich in jedwede Richtung.
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Ich finde es ist schon positiv erwähnenswert, dass der vorm Spiel gegen Donezk von der Polizei verletzte Fan ein Schmerzensgeld zugesprochen bekommt. Auch wenn es noch nicht rechtskräftig ist, so zeigt es den im Einsatz befindlichen Beamten, dass es Grenzen gibt. Und dazu gehört das die körperliche Unversehrtheit des Anderen über allem stehen sollte. Natürlich in jedwede Richtung.
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Ich finde es ist schon positiv erwähnenswert, dass der vorm Spiel gegen Donezk von der Polizei verletzte Fan ein Schmerzensgeld zugesprochen bekommt. Auch wenn es noch nicht rechtskräftig ist, so zeigt es den im Einsatz befindlichen Beamten, dass es Grenzen gibt. Und dazu gehört das die körperliche Unversehrtheit des Anderen über allem stehen sollte. Natürlich in jedwede Richtung.
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Hat mich ehrlich gesagt überrascht. Die mir bekannte Taktik ist doch normalerweise Einstellung wegen Geringfügigkeit oder gegen Geldbuße durch den Staatsanwalt und zahlreiche Gegenklagen.
Würde mich interessieren was da noch anhängig ist und wie das ausgeht.
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Hat mich ehrlich gesagt überrascht. Die mir bekannte Taktik ist doch normalerweise Einstellung wegen Geringfügigkeit oder gegen Geldbuße durch den Staatsanwalt und zahlreiche Gegenklagen.
Würde mich interessieren was da noch anhängig ist und wie das ausgeht.
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Azriel schrieb:

Hat mich ehrlich gesagt überrascht. Die mir bekannte Taktik ist doch normalerweise Einstellung wegen Geringfügigkeit oder gegen Geldbuße durch den Staatsanwalt und zahlreiche Gegenklagen.
Würde mich interessieren was da noch anhängig ist und wie das ausgeht.


Was du ansprichst, ist die strafrechtliche Seite des Ganzen.

Vorliegend ging es aber um einen Amtshaftungsanspruch, der vor den Zivilgerichten geltend gemacht wird und lediglich auf Schadensersatz und Schmerzensgeld gerichtet ist (hier wird der Beamte aber noch nicht strafrechtlich belangt und das Verfahren hat auch keine Bedeutung für ein mögliches Strafverfahren( - bei einem solchen kann nicht eingestellt werden, das ist lediglich bei Strafverfahren möglich. Ein zivilgerichtliches Verfahren endet aber entweder mit einer Klageabweisung oder eben einem Erfolg/Teilerfolg - hier eben mit den angesprochenen 7.000€.
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Azriel schrieb:

Hat mich ehrlich gesagt überrascht. Die mir bekannte Taktik ist doch normalerweise Einstellung wegen Geringfügigkeit oder gegen Geldbuße durch den Staatsanwalt und zahlreiche Gegenklagen.
Würde mich interessieren was da noch anhängig ist und wie das ausgeht.


Was du ansprichst, ist die strafrechtliche Seite des Ganzen.

Vorliegend ging es aber um einen Amtshaftungsanspruch, der vor den Zivilgerichten geltend gemacht wird und lediglich auf Schadensersatz und Schmerzensgeld gerichtet ist (hier wird der Beamte aber noch nicht strafrechtlich belangt und das Verfahren hat auch keine Bedeutung für ein mögliches Strafverfahren( - bei einem solchen kann nicht eingestellt werden, das ist lediglich bei Strafverfahren möglich. Ein zivilgerichtliches Verfahren endet aber entweder mit einer Klageabweisung oder eben einem Erfolg/Teilerfolg - hier eben mit den angesprochenen 7.000€.
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Grabi1991 schrieb:

Azriel schrieb:

Hat mich ehrlich gesagt überrascht. Die mir bekannte Taktik ist doch normalerweise Einstellung wegen Geringfügigkeit oder gegen Geldbuße durch den Staatsanwalt und zahlreiche Gegenklagen.
Würde mich interessieren was da noch anhängig ist und wie das ausgeht.


Was du ansprichst, ist die strafrechtliche Seite des Ganzen.

Vorliegend ging es aber um einen Amtshaftungsanspruch, der vor den Zivilgerichten geltend gemacht wird und lediglich auf Schadensersatz und Schmerzensgeld gerichtet ist (hier wird der Beamte aber noch nicht strafrechtlich belangt und das Verfahren hat auch keine Bedeutung für ein mögliches Strafverfahren( - bei einem solchen kann nicht eingestellt werden, das ist lediglich bei Strafverfahren möglich. Ein zivilgerichtliches Verfahren endet aber entweder mit einer Klageabweisung oder eben einem Erfolg/Teilerfolg - hier eben mit den angesprochenen 7.000€.

Der Richter des Zivilverfahrens wollte erst das sie sich vergleichen, damit er kein Urteil sprechen muss, da es Auswirkungen auf das Strafverfahren haben könnte. So war es vor kurzem in diversen Zeitungen zu lesen.
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Grabi1991 schrieb:

Azriel schrieb:

Hat mich ehrlich gesagt überrascht. Die mir bekannte Taktik ist doch normalerweise Einstellung wegen Geringfügigkeit oder gegen Geldbuße durch den Staatsanwalt und zahlreiche Gegenklagen.
Würde mich interessieren was da noch anhängig ist und wie das ausgeht.


Was du ansprichst, ist die strafrechtliche Seite des Ganzen.

Vorliegend ging es aber um einen Amtshaftungsanspruch, der vor den Zivilgerichten geltend gemacht wird und lediglich auf Schadensersatz und Schmerzensgeld gerichtet ist (hier wird der Beamte aber noch nicht strafrechtlich belangt und das Verfahren hat auch keine Bedeutung für ein mögliches Strafverfahren( - bei einem solchen kann nicht eingestellt werden, das ist lediglich bei Strafverfahren möglich. Ein zivilgerichtliches Verfahren endet aber entweder mit einer Klageabweisung oder eben einem Erfolg/Teilerfolg - hier eben mit den angesprochenen 7.000€.

Der Richter des Zivilverfahrens wollte erst das sie sich vergleichen, damit er kein Urteil sprechen muss, da es Auswirkungen auf das Strafverfahren haben könnte. So war es vor kurzem in diversen Zeitungen zu lesen.
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propain schrieb:


Der Richter des Zivilverfahrens wollte erst das sie sich vergleichen, damit er kein Urteil sprechen muss, da es Auswirkungen auf das Strafverfahren haben könnte. So war es vor kurzem in diversen Zeitungen zu lesen.

Richter wollen meist nie ein Urteil sprechen, weil es ohne Ende Zeit kostet.

Und wenn ich auch auf der Gegenseite tätig bin, das ist schon echt heftig, was Richter heutzutage für überschaubares Geld arbeiten müssen. Mein Respekt an die Mädels und Jungs, die 50-60 Stunden Wochen haben und trotzdem überwiegend saubere Arbeit abliefern.
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Azriel schrieb:

Hat mich ehrlich gesagt überrascht. Die mir bekannte Taktik ist doch normalerweise Einstellung wegen Geringfügigkeit oder gegen Geldbuße durch den Staatsanwalt und zahlreiche Gegenklagen.
Würde mich interessieren was da noch anhängig ist und wie das ausgeht.


Was du ansprichst, ist die strafrechtliche Seite des Ganzen.

Vorliegend ging es aber um einen Amtshaftungsanspruch, der vor den Zivilgerichten geltend gemacht wird und lediglich auf Schadensersatz und Schmerzensgeld gerichtet ist (hier wird der Beamte aber noch nicht strafrechtlich belangt und das Verfahren hat auch keine Bedeutung für ein mögliches Strafverfahren( - bei einem solchen kann nicht eingestellt werden, das ist lediglich bei Strafverfahren möglich. Ein zivilgerichtliches Verfahren endet aber entweder mit einer Klageabweisung oder eben einem Erfolg/Teilerfolg - hier eben mit den angesprochenen 7.000€.
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Grabi1991 schrieb:

Vorliegend ging es aber um einen Amtshaftungsanspruch, der vor den Zivilgerichten geltend gemacht


Ah, super. Danke dafür. Das ist mir entgangen oder wurde im Artikel den ich gelesen habe, wohl nicht erwähnt.
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propain schrieb:


Der Richter des Zivilverfahrens wollte erst das sie sich vergleichen, damit er kein Urteil sprechen muss, da es Auswirkungen auf das Strafverfahren haben könnte. So war es vor kurzem in diversen Zeitungen zu lesen.

Richter wollen meist nie ein Urteil sprechen, weil es ohne Ende Zeit kostet.

Und wenn ich auch auf der Gegenseite tätig bin, das ist schon echt heftig, was Richter heutzutage für überschaubares Geld arbeiten müssen. Mein Respekt an die Mädels und Jungs, die 50-60 Stunden Wochen haben und trotzdem überwiegend saubere Arbeit abliefern.
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Stelle ich mir definitiv nicht einfach vor.
Jura Studium hat nicht umsonst mit die längste Studienzeit.


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