Heute schrieb die Süddeutsche, dass Bayern Bundesweit die härteste Regelung zum Schutz vor Tabakqualm beschlossen hat. Das Nichtrauchergesetz in Hessen ist wohl kaum weniger streng. Wir als Gäste in unserem Stammlokal diskutieren nun seit Wochen, welche mögliche Lösung uns den Gang vor die Türe ersparen könnte. Wäre es nicht denkbar, einen sogenannten "Raucher-Club" zu gründen und diesen beim Gewerbeamt entsprechend anzumelden. Die Clubmitglieder erhielten einen Mitgliedsausweis und könnten im Gaststättenraum rauchen. Der als Club ausgewiesene nun nicht mehr öffentliche Raum hätte ja eine andere Funktion als vorher. Nun sind wir im Juristischen nicht so bewandert, ob dieses Szenario machbar wäre? Ist eine Umdeklarierung eines Bierlokales in einen so beschrieben "Club" überhaupt möglich und weiß hier jemand Bescheid? Gruß mittelkreis
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und diesen beim Gewerbeamt entsprechend anzumelden. Die Clubmitglieder erhielten einen Mitgliedsausweis und könnten im Gaststättenraum rauchen. Der als Club ausgewiesene nun nicht mehr öffentliche Raum hätte ja eine andere Funktion als vorher. Nun sind wir im Juristischen nicht so bewandert, ob dieses Szenario machbar wäre? Ist eine Umdeklarierung eines Bierlokales in einen so beschrieben "Club" überhaupt möglich und weiß hier jemand Bescheid? Gruß mittelkreis