>

Hitzefrei im Büro?

#
Hitzefrei im Büro?

Dies muss ein unerfüllter Wunsch bleiben, selbst wenn die Temperaturen unaufhörlich hoch sind. Deshalb geben die Spitzenverbände der gesetzlichen Unfallversicherung Tipps gegen Hitze in den Arbeitswänden.  


Laut Arbeitsstättenrichtlinie soll die Raumtemperatur 26 Grad Celsius nicht überschreiten.[big] Wenn allerdings die Außentemperatur höher ist, dann darf es im Büro ausnahmsweise wärmer sein.[/big] Auch ein Recht auf Hitzefrei haben Arbeitnehmer in Deutschland nicht. Was also kann man tun, wenn die Hitze im Büro unerträglich wird?

Direkte Sonneneinstrahlung vermeiden!
Schließen Sie Vorhänge und Jalousien! Sonnenschutzvorrichtungen sollten möglichst außen am Gebäude angebracht sein, damit das warme Sonnenlicht nicht zu tief einstrahlen kann.

Nachts und morgens lüften! Sorgen Sie während der frühen Morgenstunden möglichst für eine Querlüftung und schließen sie die Fenster anschließend.

Ventilatoren aufstellen! Stellen Sie das Gerät so auf, dass Sie keine unangenehme Zugluft verspüren. Diese kann zu Verspannungen führen. Schalten Sie außerdem möglichst Lampen und sonstige Elektrogeräte aus, die Wärme produzieren.

Viel trinken!
Am besten sind Wasser, Säfte, Früchtetees oder Saftschorlen. Zwei bis drei Liter am Tag helfen dem Körper, sich von innen zu kühlen und den Flüssigkeitsverlust auszugleichen, der durchs Schwitzen entsteht. Die Getränke sollten nicht zu kalt sein. Kalte Getränke sind zwar im ersten Moment erfrischend, bringen den Körper aber dazu, Wärme zu produzieren. Auf Koffein oder Alkohol sollten Sie verzichten. Für die Mittagspause empfiehlt sich leichte Kost.

Die richtige Kleidung tragen!
Sie sollte die Hautfeuchtigkeit nach außen transportieren. Empfehlenswert sind Natur- oder spezielle Synthetikfasern. Weite Kleidung ist eng anliegender vorzuziehen. Bei einer Hitzewelle sind meist auch Arbeitgeber, die konservative Kleiderordnung vorgeben, tolerant. Auf Krawatte und Jackett können Männer dann verzichten.

Die Arbeitszeiten anpassen!
Bei einer angenehmen Raumtemperatur arbeitet jeder effektiver. Versuchen Sie, mit dem Arbeitgeber eine Sonderregelung für die heißen Tage zu vereinbaren. Beginnen Sie früher und verlängern Sie die Mittagspause.



Wie bitteschön definiert sich denn ''AUSNAHMSWEISE''?
#
@HG

Bitte um Rechtsbeistand und Aufklärung.

#
da es in der arbeitsstättenrichtlinie nur einen richtwert von "angenehm" empfundener raumtemperatur gibt, kann keine eindeutige aussage getroffen werden. von daher ist eine einstufung bis wann ist die temperatur erträglich und bis wann nicht, kaum möglich. der arbeitgeber bzw. hauseigentümer (vermieter) hat aber dafür sorge zu tragen, dass ein angenehmes raumklima vorherrscht und somit die produktivität der mitarbeiter auf einem niveau bleibt. es kann bei vermietern zu mietminderungen kommen, wenn der aufforderung einer verbesserung nicht nachgekommen wird.
hitzefrei, wie man es in der schule kennt, wird es auf dem freien arbeitsmarkt nicht geben. was sollen da andere länder sagen, bei denen es noch wärmer ist?
#
Auch wenn es draußen 32 Grad warm ist, darf die Temperatur in Büroräumen die 26 Grad grundsätzlich nicht übersteigen. Bei höheren Außentemperaturen muss das Thermometer im Büro mindestens sechs Grad weniger anzeigen. Dieses Urteil hat das Landgericht Bielefeld in Sachen Hitze am Arbeitsplatz gefällt. Richter Michael Heimen entschied zudem, dass die beklagte Vermieterin sicher zu stellen habe, dass dieser Grenzwert eingehalten wird.

Quelle: http://www.wdr.de/themen/wirtschaft/1/arbeitsplatz_temperatur/index.jhtml?rubrikenstyle=wirtschaft
#
ASR 6/1,3 - Raumtemperaturen

Zu § 6 Abs. 1 und 3 der Arbeitsstättenverordnung

Ausgabe April 1976
(ArbSch. 4/1976 S. 130; 5/1977 S. 98; BArbBl. 12/1984 S. 85)


--------------------------------------------------------------------------------

1. Begriffe

Raumtemperatur ist die in einer Höhe von 0,75 m über dem Fußboden in der Mitte des geschlossenen Raumes mit einem Thermometer gemessene Temperatur in (s. Nr. 3.7.1. der DIN 18 380 "VOB Verdingungsordnung für Bauleistungen, Teil C: Allgemeine Technische Vorschriften für Bauleistungen, Heizungs- und zentrale Brauchwassererwärmungsanlagen", Ausgabe Oktober 1979

2. Raumtemperaturen in Arbeitsräumen

2.1 In Arbeitsräumen muß die Raumtemperatur mindestens betragen:

bei überwiegend sitzender Tätigkeit + 19 °C
bei überwiegend nicht sitzender Tätigkeit + 17 °C
bei schwerer körperlicher Arbeit + 12 °C
in Büroräumen + 20 °C
in Verkaufsräumen + 19 °C
2.2 Die Mindesttemperaturen sollen beim Arbeitsbeginn erreicht sein.

2.3 Die Raumtemperaturen nach b, c und e dürfen unterschritten werden, wenn auf Grund betriebstechnischer Gründe geringere Raumtemperaturen erforderlich sind. Bei sitzenden Tätigkeiten in Verkaufsräumen, z. B. an Kassenarbeitsplätzen, kann es notwendig sein, die Mindesttemperatur nach Nr. 2.1 e höher anzusetzen.

2.4 Die Raumtemperatur in Arbeitsräumen soll + 26 °C nicht überschreiten; Arbeitsräume mit Hitzearbeitsplätzen sind ausgenommen.
#
niemiec schrieb:
Hitzefrei im Büro?

Dies muss ein unerfüllter Wunsch bleiben, selbst wenn die Temperaturen unaufhörlich hoch sind. Deshalb geben die Spitzenverbände der gesetzlichen Unfallversicherung Tipps gegen Hitze in den Arbeitswänden.  


Laut Arbeitsstättenrichtlinie soll die Raumtemperatur 26 Grad Celsius nicht überschreiten.[big] Wenn allerdings die Außentemperatur höher ist, dann darf es im Büro ausnahmsweise wärmer sein.[/big] Auch ein Recht auf Hitzefrei haben Arbeitnehmer in Deutschland nicht. Was also kann man tun, wenn die Hitze im Büro unerträglich wird?

30,75 gerade

Direkte Sonneneinstrahlung vermeiden!
Schließen Sie Vorhänge und Jalousien! Sonnenschutzvorrichtungen sollten möglichst außen am Gebäude angebracht sein, damit das warme Sonnenlicht nicht zu tief einstrahlen kann.

Haben wir schon seit Stunden

Nachts und morgens lüften! Sorgen Sie während der frühen Morgenstunden möglichst für eine Querlüftung und schließen sie die Fenster anschließend.

Nachts dürfen wir nicht... Morgens machen wir, bringt aber nix bei 27 grad außentemperatur  

Ventilatoren aufstellen! Stellen Sie das Gerät so auf, dass Sie keine unangenehme Zugluft verspüren. Diese kann zu Verspannungen führen. Schalten Sie außerdem möglichst Lampen und sonstige Elektrogeräte aus, die Wärme produzieren.

Tja, PC ausstellen   , Ventilatoren sind zu genüge hier, bringt aber kaum was noch...

Viel trinken!
Am besten sind Wasser, Säfte, Früchtetees oder Saftschorlen. Zwei bis drei Liter am Tag helfen dem Körper, sich von innen zu kühlen und den Flüssigkeitsverlust auszugleichen, der durchs Schwitzen entsteht. Die Getränke sollten nicht zu kalt sein. Kalte Getränke sind zwar im ersten Moment erfrischend, bringen den Körper aber dazu, Wärme zu produzieren. Auf Koffein oder Alkohol sollten Sie verzichten. Für die Mittagspause empfiehlt sich leichte Kost.

In einer Behörde wie dieser ist zwar Alk normal, aber selbst 4 Liter Tee bringen nix!!!

Die richtige Kleidung tragen!
Sie sollte die Hautfeuchtigkeit nach außen transportieren. Empfehlenswert sind Natur- oder spezielle Synthetikfasern. Weite Kleidung ist eng anliegender vorzuziehen. Bei einer Hitzewelle sind meist auch Arbeitgeber, die konservative Kleiderordnung vorgeben, tolerant. Auf Krawatte und Jackett können Männer dann verzichten.

Hab ich

Die Arbeitszeiten anpassen!
Bei einer angenehmen Raumtemperatur arbeitet jeder effektiver. Versuchen Sie, mit dem Arbeitgeber eine Sonderregelung für die heißen Tage zu vereinbaren. Beginnen Sie früher und verlängern Sie die Mittagspause.

Hab ich auch schon gemacht, bringt genauso wenig, nur dass es eben 32 statt 33 grad ist



Wie bitteschön definiert sich denn ''AUSNAHMSWEISE''?


Schöne Tipps, aber sie helfen nach 50 Tagen Sommer (bis heute) auch nix mehr!
#
Demnach sinkt die Produktivität von Beschäftigten mit steigender Temperatur. Während ein Büroangestellter bei 23 Grad noch die volle Leistung erbringt, sinkt dieser Wert bei zunehmender Temperatur linear und erreicht bei 30 Grad nur noch 70 Prozent. Experimente haben ergeben, daß Bürokräfte bei mehr als 30 Grad sogar nur halb noch so schnell tippen wie bei 20 Grad Raumtemperatur.

http://www.wams.de/data/2006/07/23/969739.html

Da es linear sinkt...
23 Grad: 100 %
25 Grad: ca. 92 %
30 Grad: 70 %
35 Grad: knapp 50 %

interessant
bei 46 Grad sind wir dann bei 0  
#
ArbStättV § 6 Raumtemperaturen

(1) In Arbeitsräumen muß während der Arbeitszeit eine unter Berücksichtigung der  Arbeitsverfahren und der körperlichen Beanspruchung der Arbeitnehmer gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur vorhanden sein. Satz 1 gilt auch für Bereiche von Arbeitsplätzen in Lager-, Maschinen- und Nebenräumen.

(4) Bereiche von Arbeitsplätzen, die unter starker Hitzeeinwirkung stehen, müssen im Rahmen des betrieblich Möglichen auf eine zuträgliche Temperatur gekühlt werden.
#
SGE_Werner schrieb:
...Da es linear sinkt...
23 Grad: 100 %
25 Grad: ca. 92 %
30 Grad: 70 %
35 Grad: knapp 50 %

interessant
bei 46 Grad sind wir dann bei 0    


Das kann der hier nur bestätigen:

#
stefank schrieb:
SGE_Werner schrieb:
...Da es linear sinkt...
23 Grad: 100 %
25 Grad: ca. 92 %
30 Grad: 70 %
35 Grad: knapp 50 %

interessant
bei 46 Grad sind wir dann bei 0    


Das kann der hier nur bestätigen:




der Kamel...?
oder vielleicht doch die Kamel?
#
niemiec schrieb:
ASR 6/1,3 - Raumtemperaturen

Zu § 6 Abs. 1 und 3 der Arbeitsstättenverordnung

Ausgabe April 1976
(ArbSch. 4/1976 S. 130; 5/1977 S. 98; BArbBl. 12/1984 S. 85)


--------------------------------------------------------------------------------

1. Begriffe

Raumtemperatur ist die in einer Höhe von 0,75 m über dem Fußboden in der Mitte des geschlossenen Raumes mit einem Thermometer gemessene Temperatur in (s. Nr. 3.7.1. der DIN 18 380 "VOB Verdingungsordnung für Bauleistungen, Teil C: Allgemeine Technische Vorschriften für Bauleistungen, Heizungs- und zentrale Brauchwassererwärmungsanlagen", Ausgabe Oktober 1979

2. Raumtemperaturen in Arbeitsräumen

2.1 In Arbeitsräumen muß die Raumtemperatur mindestens betragen:

bei überwiegend sitzender Tätigkeit + 19 °C
bei überwiegend nicht sitzender Tätigkeit + 17 °C
bei schwerer körperlicher Arbeit + 12 °C
in Büroräumen + 20 °C
in Verkaufsräumen + 19 °C
2.2 Die Mindesttemperaturen sollen beim Arbeitsbeginn erreicht sein.

2.3 Die Raumtemperaturen nach b, c und e dürfen unterschritten werden, wenn auf Grund betriebstechnischer Gründe geringere Raumtemperaturen erforderlich sind. Bei sitzenden Tätigkeiten in Verkaufsräumen, z. B. an Kassenarbeitsplätzen, kann es notwendig sein, die Mindesttemperatur nach Nr. 2.1 e höher anzusetzen.

2.4 Die Raumtemperatur in Arbeitsräumen soll + 26 °C nicht überschreiten; Arbeitsräume mit Hitzearbeitsplätzen sind ausgenommen.


mein lieber mann, die deutschen bürokratisieren sich noch zu tode  
zeig mir einen chef, der dessen mächtig ist!
#
carolus schrieb:

der Kamel...?
oder vielleicht doch die Kamel?



Bekanntlich sind Kamele (Camelidae) die einzige Familie der Unterordnung der Schwielensohler (Tylopoda). Und auf den Schwielensohler habe ich mich selbstverständlich bezogen. Das man manchen Menschen aber auch alles erklären muss...

EFC Auf-einen-Schelmen-anderthalbe
#
@ Knueller
der einzige der dem mächtig ist, sind die Azubis, die den Mist lernen, dann Sachen aus der ArbStättV versuchen durchzubringen beim Chef und der sie nur auslacht und man denkt, wofür man den Mist eig. lernt.  
#
Sorry Guys,da ist man auf Gedeih und Verderb auf das Wohlwollen des Chefs angewiesen.
Die Richtlinie ist lediglich eine Soll-Vorschrift und gibt nach meiner Auffassung keinen Individualanspruch gegn den AG.
Auch das von Carolus freundlicherweise zitierte Urteil,hilft nicht weiter da offenbar über einen Mangel der Mietsache verhandelt wurde.Völlig andere Baustelle.

Anders ist die Sachlage, wenn Gesundheitsbeeinträchtigungen eintreten.Dann ist man aber sowieso krank und wird von der Verpflichtung zur Erbringung der Arbeitsleistung freigestellt.

Bis dahin bleibt euch nur lockere Kleidung, viell trinken und mit Spaß ans Tagewerk.


#
Entspannt euch. In 3 oder 4 Tagen wird es kälter. Wir werden einen Temperatursturz von etwa 6 Grad haben!  
#
hab mal im bw in der behörde (bauamt) gearbeitet und da hieß es dass bei 46 grad im büro der arbeitsplatz verlassen werden darf. keine quelle (für alle quellenfetischisten hier) offiziell durfte auch kein venti benutzt werden. naja, wir haben das gefühlte "unzumutbare" raumklima (damals immer so um die 42 grad) dann so umgangen, indem wir einfach direkt in einen biergarten gegangen sind und uns innerlich abgekühlt haben, d.h. ab 13.00h war schicht! jetzt wißt ihr auch warum im amt nie jemand ans telefon geht  

gruß aus drachenland
gis


Teilen