ruhrpottkumpel schrieb: Gar nix, Freundschaftsdienst - iss für viele zwar eine neue Erfahrung, gibt aber ein ganz gutes Gefühl..immer dieses scheiss Geld..
Will ja kein Spielverderber sein - aber braucht man für so etwas nicht schon einen Personenbeförderungsschein, zumal du es für Fremde tust, und das noch gegen Entgelt?
Versteuern müsste man es eigentlich auch, und wer haftet wenn im Blödesten Fall dem Fahrzeug oder den Insassen wirklich etwas passiert?
Ich meine - 12 Stunden sind schon ein ordentliches Zeitfenster, da ist es sicher nicht verkehrt sich vorher so gut wie möglich abzusichern.
Tackleberry schrieb: Will ja kein Spielverderber sein - aber braucht man für so etwas nicht schon einen Personenbeförderungsschein, zumal du es für Fremde tust, und das noch gegen Entgelt?
...
Nein, einen Personenbeförderungsschein brauchst Du meines Wissens erst für Beförderungen von mehr als acht Personen... Sonst dürftest Du ja auch nicht mit nem Kleinbus zum Auswärtsspiel fahren...
Stimmt. Bei 8+Fahrer ist kein Personenbeförderungsschein nötig. Und wer spricht hier denn von Versteuern, Entgelt und so hässlichen Worten. Für einen Freundschaftsdienst braucht's sowas nicht. Das großzügige Geldgeschenk der Gastgeber ist doch davon befreit...
Tackleberry schrieb: Will ja kein Spielverderber sein - aber braucht man für so etwas nicht schon einen Personenbeförderungsschein, zumal du es für Fremde tust, und das noch gegen Entgelt?
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Nein, einen Personenbeförderungsschein brauchst Du meines Wissens erst für Beförderungen von mehr als acht Personen... Sonst dürftest Du ja auch nicht mit nem Kleinbus zum Auswärtsspiel fahren...
Ah, hab´s auch gerade auf einer Seite gelesen, stimmt. 8 plus Fahrer sind kein Problem.
Jugger schrieb: Stimmt. Bei 8+Fahrer ist kein Personenbeförderungsschein nötig. Und wer spricht hier denn von Versteuern, Entgelt und so hässlichen Worten. Für einen Freundschaftsdienst braucht's sowas nicht. Das großzügige Geldgeschenk der Gastgeber ist doch davon befreit...
Wo kein Kläger da kein Richter. Weiß aber nicht, wie es sich aus juristischer und steuerrechtlicher Sicht in so ´nem Fall verhält. Der Dienst erfolgt ja für kein Familienmitglied, sondern für jemand Dritten, und das gegen ein Entgelt.
Abgesehen von der Versicherungsfrage, die auch so lange uninteressant ist, bis dann doch mal was passiert. Nur ist es dann eben zu spät, sich darum zu kümmern.
Aber ich bin weder Jurist noch Versicherungsvertreter - wollt die Dinge nur mal in den Raum werfen, damit der Threaderöffner sich auch hierüber Gedanken macht falls er es für nötig hält.
Jugger schrieb: Stimmt. Bei 8+Fahrer ist kein Personenbeförderungsschein nötig. Und wer spricht hier denn von Versteuern, Entgelt und so hässlichen Worten. Für einen Freundschaftsdienst braucht's sowas nicht. Das großzügige Geldgeschenk der Gastgeber ist doch davon befreit...
Wo kein Kläger da kein Richter. Weiß aber nicht, wie es sich aus juristischer und steuerrechtlicher Sicht in so ´nem Fall verhält. Der Dienst erfolgt ja für kein Familienmitglied, sondern für jemand Dritten, und das gegen ein Entgelt.
Abgesehen von der Versicherungsfrage, die auch so lange uninteressant ist, bis dann doch mal was passiert. Nur ist es dann eben zu spät, sich darum zu kümmern.
Aber ich bin weder Jurist noch Versicherungsvertreter - wollt die Dinge nur mal in den Raum werfen, damit der Threaderöffner sich auch hierüber Gedanken macht falls er es für nötig hält.
Alles kein Problem.
Er macht es nicht gewerblich, daher ist die Nutzung nicht als erweiterte Risikobewertung anzugeben. Der Versicherungsvertrag für versichertes Fahrzeug geht von einer Maximalbeförderung gemäß den Fahrten am Tage X aus, die somit bei Policierung auch berücksichtigt und versichert ist.
Die runden 200 Euronen cash, darf man dann sicher mal vergessen beim FA anzumelden, die Betankung sowieso und für die Trinkgelder gibt es ja keine Quittungen, schwer nachweisbar, vor allem schwer uninteressant.
Im psychologischen Notfall einen Steuerberater engagieren, die Hälfte der mickrigen Kohle überweisen und dann ist man auf der sicheren Seite. Idiotensicher, naja, mehr Idiot wie sicher ,-)
Jugger schrieb: Stimmt. Bei 8+Fahrer ist kein Personenbeförderungsschein nötig. Und wer spricht hier denn von Versteuern, Entgelt und so hässlichen Worten. Für einen Freundschaftsdienst braucht's sowas nicht. Das großzügige Geldgeschenk der Gastgeber ist doch davon befreit...
Wo kein Kläger da kein Richter. Weiß aber nicht, wie es sich aus juristischer und steuerrechtlicher Sicht in so ´nem Fall verhält. Der Dienst erfolgt ja für kein Familienmitglied, sondern für jemand Dritten, und das gegen ein Entgelt.
Abgesehen von der Versicherungsfrage, die auch so lange uninteressant ist, bis dann doch mal was passiert. Nur ist es dann eben zu spät, sich darum zu kümmern.
Aber ich bin weder Jurist noch Versicherungsvertreter - wollt die Dinge nur mal in den Raum werfen, damit der Threaderöffner sich auch hierüber Gedanken macht falls er es für nötig hält.
Alles kein Problem.
Er macht es nicht gewerblich, daher ist die Nutzung nicht als erweiterte Risikobewertung anzugeben. Der Versicherungsvertrag für versichertes Fahrzeug geht von einer Maximalbeförderung gemäß den Fahrten am Tage X aus, die somit bei Policierung auch berücksichtigt und versichert ist.
Die runden 200 Euronen cash, darf man dann sicher mal vergessen beim FA anzumelden, die Betankung sowieso und für die Trinkgelder gibt es ja keine Quittungen, schwer nachweisbar, vor allem schwer uninteressant.
Im psychologischen Notfall einen Steuerberater engagieren, die Hälfte der mickrigen Kohle überweisen und dann ist man auf der sicheren Seite. Idiotensicher, naja, mehr Idiot wie sicher ,-)
Man lernt immer mal wieder was hinzu. Danke für die Info!
Also ich rate Dir auch zu einer Mischkalkulation. Allerdings bedarf es dabei schon einiger Vorbereitungen.
1. Du soltest auf der Hinfahrt musikalisch auf Deine Fahrgäste eingehen. Leg Dir je nach Bedarf eine breite Palette an CDs bereit. Das hebt die Stimmung. Das Ganze machst Du umsonst und lehnst auch Trinkgeld freundlich ab.
2. Wenn alle Gäste befördert sind, beginnt Deine eigentliche Arbeit. Zuerst musst Du von einem nahegelegenem Acker eine Wasserkanone besorgen. Diese plazierst Du so, dass der Eigangsbereich weiträumig beregnet werden kann. Ferner brauchst Du noch ein Stroboskop aus Deiner Stammdisko und ein großes Blech.
3. Bestelle während des Abendessens beim örtlichen Taxiunternehmen ein Dutzend Wagen zu der Feier. Am Besten mit verstellter Stimme. Jeden ankommenden Taxifahrer schickst Du dann mit Schimpf und Schande vom Hof.
4. Jetzt solltest Du den Bus verstecken, ggf. sogar tarnen. Wenn die ersten Gäste abgeholt werden wollen, sorge für Regen, Blitze und mit dem Blech für Donner.
5. Warte bis mindestens 20 Personen vor der Tür stehen. Keine Angst wenn's länger dauert, Taxi kommt eh keins.
6. Begib Dich nun zu Deinem Bus und fahre gaaanz langsam zu Deinen Fahrgästen vor. Lass das Fenster runter und teile ihnen mit, dass Du pro Strecke mindestens 45 Minuten brauchst. Mach das Fenster wieder hoch und warte 5 Minuten.
7. Versteigere nun die 8 Plätze. Das kannst Du auf Zuruf machen oder aber Du verteilst vorher Nummernkarten.
8. Während der Fahrt schöpfst Du musikalisch wieder aus den vollen und überprüfst dabei gleich noch die Pegelfestigkeit der Boxen. Rage against the machine ist eine Möglichkeit bei älteren Fahrgästen. Kritik aus dem Fond wird mit "Wer bezahlt bestimmt die Musik" beantwortet.
9. Wenn das geklärt ist, lass Deine Cap für's Trinkgeld rumgehen. Sollte die Summe Dir zu niedig erscheinen, fahre im ersten Gang Vollgas weiter und wiederhole die Aktion.
10. Verkaufe während der Fahrt Snacks und Getränke zu Wucherpreisen. Sollte es keine Nachfrage geben, dreh um.
So hab ich es immer gemacht. Natürlich kannst Du das auch noch ausschmücken. Einen Kumpel an der Tankstelle, der Dir Quittungen auf Mondbeträge ausstellt oder ein Deal mit dem örtlichen Abschleppunternehmen können sich auch rechnen.
Tackleberry schrieb: Will ja kein Spielverderber sein - aber braucht man für so etwas nicht schon einen Personenbeförderungsschein, zumal du es für Fremde tust, und das noch gegen Entgelt?
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Nein, einen Personenbeförderungsschein brauchst Du meines Wissens erst für Beförderungen von mehr als acht Personen... Sonst dürftest Du ja auch nicht mit nem Kleinbus zum Auswärtsspiel fahren...
Nein, Personenbeförderungsschein gilt bis 8 Fahrgäste + Fahrer bei entgeltlichen Fahrten, dazu müsste er aber auch ein Mietwagengewerbe angemeldet haben. Privat kann er bis zu 8 Fahrgäste + Fahrer fahren (ohne dass das jemand mitzbekommt, dass er es bezahlt bekommt. Mehr als 9 Personen braucht man einen kleinen Busschein! Alles andere ist strafbar!
(...) So hab ich es immer gemacht. Natürlich kannst Du das auch noch ausschmücken. Einen Kumpel an der Tankstelle, der Dir Quittungen auf Mondbeträge ausstellt oder ein Deal mit dem örtlichen Abschleppunternehmen können sich auch rechnen.
Ich auch, aber dann wurde es mir zu aufwändig. Ich bin dann mit meinem Kumpel zu fingierten Überfällen auf der Rückfahrt übergegangen. Vorteil: Man schöpft den potenziellen Gewinn zu 100 Prozent aus.
Du bist raus!
Versteuern müsste man es eigentlich auch, und wer haftet wenn im Blödesten Fall dem Fahrzeug oder den Insassen wirklich etwas passiert?
Ich meine - 12 Stunden sind schon ein ordentliches Zeitfenster, da ist es sicher nicht verkehrt sich vorher so gut wie möglich abzusichern.
Nein, einen Personenbeförderungsschein brauchst Du meines Wissens erst für Beförderungen von mehr als acht Personen...
Sonst dürftest Du ja auch nicht mit nem Kleinbus zum Auswärtsspiel fahren...
Ah, hab´s auch gerade auf einer Seite gelesen, stimmt. 8 plus Fahrer sind kein Problem.
Wo kein Kläger da kein Richter. Weiß aber nicht, wie es sich aus juristischer und steuerrechtlicher Sicht in so ´nem Fall verhält. Der Dienst erfolgt ja für kein Familienmitglied, sondern für jemand Dritten, und das gegen ein Entgelt.
Abgesehen von der Versicherungsfrage, die auch so lange uninteressant ist, bis dann doch mal was passiert. Nur ist es dann eben zu spät, sich darum zu kümmern.
Aber ich bin weder Jurist noch Versicherungsvertreter - wollt die Dinge nur mal in den Raum werfen, damit der Threaderöffner sich auch hierüber Gedanken macht falls er es für nötig hält.
Alles kein Problem.
Er macht es nicht gewerblich, daher ist die Nutzung nicht als erweiterte Risikobewertung anzugeben. Der Versicherungsvertrag für versichertes Fahrzeug geht von einer Maximalbeförderung gemäß den Fahrten am Tage X aus, die somit bei Policierung auch berücksichtigt und versichert ist.
Die runden 200 Euronen cash, darf man dann sicher mal vergessen beim FA anzumelden, die Betankung sowieso und für die Trinkgelder gibt es ja keine Quittungen, schwer nachweisbar, vor allem schwer uninteressant.
Im psychologischen Notfall einen Steuerberater engagieren, die Hälfte der mickrigen Kohle überweisen und dann ist man auf der sicheren Seite. Idiotensicher, naja, mehr Idiot wie sicher ,-)
Man lernt immer mal wieder was hinzu. Danke für die Info!
1. Du soltest auf der Hinfahrt musikalisch auf Deine Fahrgäste eingehen. Leg Dir je nach Bedarf eine breite Palette an CDs bereit. Das hebt die Stimmung. Das Ganze machst Du umsonst und lehnst auch Trinkgeld freundlich ab.
2. Wenn alle Gäste befördert sind, beginnt Deine eigentliche Arbeit. Zuerst musst Du von einem nahegelegenem Acker eine Wasserkanone besorgen. Diese plazierst Du so, dass der Eigangsbereich weiträumig beregnet werden kann. Ferner brauchst Du noch ein Stroboskop aus Deiner Stammdisko und ein großes Blech.
3. Bestelle während des Abendessens beim örtlichen Taxiunternehmen ein Dutzend Wagen zu der Feier. Am Besten mit verstellter Stimme. Jeden ankommenden Taxifahrer schickst Du dann mit Schimpf und Schande vom Hof.
4. Jetzt solltest Du den Bus verstecken, ggf. sogar tarnen. Wenn die ersten Gäste abgeholt werden wollen, sorge für Regen, Blitze und mit dem Blech für Donner.
5. Warte bis mindestens 20 Personen vor der Tür stehen. Keine Angst wenn's länger dauert, Taxi kommt eh keins.
6. Begib Dich nun zu Deinem Bus und fahre gaaanz langsam zu Deinen Fahrgästen vor. Lass das Fenster runter und teile ihnen mit, dass Du pro Strecke mindestens 45 Minuten brauchst. Mach das Fenster wieder hoch und warte 5 Minuten.
7. Versteigere nun die 8 Plätze. Das kannst Du auf Zuruf machen oder aber Du verteilst vorher Nummernkarten.
8. Während der Fahrt schöpfst Du musikalisch wieder aus den vollen und überprüfst dabei gleich noch die Pegelfestigkeit der Boxen. Rage against the machine ist eine Möglichkeit bei älteren Fahrgästen. Kritik aus dem Fond wird mit "Wer bezahlt bestimmt die Musik" beantwortet.
9. Wenn das geklärt ist, lass Deine Cap für's Trinkgeld rumgehen. Sollte die Summe Dir zu niedig erscheinen, fahre im ersten Gang Vollgas weiter und wiederhole die Aktion.
10. Verkaufe während der Fahrt Snacks und Getränke zu Wucherpreisen. Sollte es keine Nachfrage geben, dreh um.
So hab ich es immer gemacht. Natürlich kannst Du das auch noch ausschmücken. Einen Kumpel an der Tankstelle, der Dir Quittungen auf Mondbeträge ausstellt oder ein Deal mit dem örtlichen Abschleppunternehmen können sich auch rechnen.
Nein, Personenbeförderungsschein gilt bis 8 Fahrgäste + Fahrer bei entgeltlichen Fahrten, dazu müsste er aber auch ein Mietwagengewerbe angemeldet haben.
Privat kann er bis zu 8 Fahrgäste + Fahrer fahren (ohne dass das jemand mitzbekommt, dass er es bezahlt bekommt.
Mehr als 9 Personen braucht man einen kleinen Busschein!
Alles andere ist strafbar!
Ich auch, aber dann wurde es mir zu aufwändig. Ich bin dann mit meinem Kumpel zu fingierten Überfällen auf der Rückfahrt übergegangen. Vorteil: Man schöpft den potenziellen Gewinn zu 100 Prozent aus.