dort war gestern unter anderem auch ein polizist dabei ,der die sache auch nicht klären bzw beantworten konnte er meinte in der strassenverkehrsordnung würde ein solches vergehen nicht aufgeführt sein,deshalb diese frage,hätte ja sein können das so etwas mal irgendwo vorkam und es ein urteil gibt,habe mal ein bisschen gegoogelt aber nichts 100 prozentiges gefunden.
Wer betrunken Fahrrad fährt, kann seinen Führerschein verlieren. Ein Radfahrer wurde mit 1,68 Promille auf dem Fahrrad erwischt und zu einer Geldstrafe verurteilt. Die Stadt Karlsruhe bat ihn zur Vornahme eines medizinisch-psychologischen Gutachtens: Als er mehrmaligen Anforderungen nicht nachkam, wurde ihm der Führerschein entzogen. Das Verwaltungsgericht wies die Klage des Radfahrers ab. Die Stadt sei verpflichtet, in solchen Fällen ein medizinisch-psychologisches Gutachten anzufordern (VG Karlsruhe, Urteil v. 25.03.2002, Az: 12 K 436/02).
Wer mit über 1,6 Promille Alkohol im Blut auf dem Fahrrad erwischt wird, muss auf jeden Fall mit Punkten in Flensburg und der Einladung zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) - im Volksmund auch "Idiotentest" genannt - rechnen. Hier muss er dann beweisen, dass er keine Gefahr für den Straßenverkehr darstellt. Gelingt ihm dies nicht, verliert er seinen Führerschein (OVG Münster, Urteil v. 25.08.2002, Az.: 19 B 1692/99).
Wer betrunken Fahrrad fährt, kann seinen Führerschein verlieren. Ein Radfahrer wurde mit 1,68 Promille auf dem Fahrrad erwischt und zu einer Geldstrafe verurteilt. Die Stadt Karlsruhe bat ihn zur Vornahme eines medizinisch-psychologischen Gutachtens: Als er mehrmaligen Anforderungen nicht nachkam, wurde ihm der Führerschein entzogen. Das Verwaltungsgericht wies die Klage des Radfahrers ab. Die Stadt sei verpflichtet, in solchen Fällen ein medizinisch-psychologisches Gutachten anzufordern (VG Karlsruhe, Urteil v. 25.03.2002, Az: 12 K 436/02).
Wer mit über 1,6 Promille Alkohol im Blut auf dem Fahrrad erwischt wird, muss auf jeden Fall mit Punkten in Flensburg und der Einladung zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) - im Volksmund auch "Idiotentest" genannt - rechnen. Hier muss er dann beweisen, dass er keine Gefahr für den Straßenverkehr darstellt. Gelingt ihm dies nicht, verliert er seinen Führerschein (OVG Münster, Urteil v. 25.08.2002, Az.: 19 B 1692/99).
So weit in Ordnung! Awwer warum muss der Gaul zum Idiodetest?
Wer betrunken Fahrrad fährt, kann seinen Führerschein verlieren. Ein Radfahrer wurde mit 1,68 Promille auf dem Fahrrad erwischt und zu einer Geldstrafe verurteilt. Die Stadt Karlsruhe bat ihn zur Vornahme eines medizinisch-psychologischen Gutachtens: Als er mehrmaligen Anforderungen nicht nachkam, wurde ihm der Führerschein entzogen. Das Verwaltungsgericht wies die Klage des Radfahrers ab. Die Stadt sei verpflichtet, in solchen Fällen ein medizinisch-psychologisches Gutachten anzufordern (VG Karlsruhe, Urteil v. 25.03.2002, Az: 12 K 436/02).
Wer mit über 1,6 Promille Alkohol im Blut auf dem Fahrrad erwischt wird, muss auf jeden Fall mit Punkten in Flensburg und der Einladung zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) - im Volksmund auch "Idiotentest" genannt - rechnen. Hier muss er dann beweisen, dass er keine Gefahr für den Straßenverkehr darstellt. Gelingt ihm dies nicht, verliert er seinen Führerschein (OVG Münster, Urteil v. 25.08.2002, Az.: 19 B 1692/99).
Ich bin ja nun kein Rechtsexperte, aber so viel ich weiß, kann man sogar als Fußgänger seinen Führerschein verlieren, wenn man sich grob verkehrsgefährdent verhält. Außerdem noch, wenn die Zulassungsbehörde - aus welchen Gründen auch immer - der Auffassung ist, dass man "charakterlich nicht zum Führen eines Fahrzeuges geeignet ist" oder man Straftaten mit dem Fahrzeug begeht. Ich habe letztes Jahr LKW - Führerschein gemacht, da wurde sowas gelehrt.
Also besoffen auf dem Fahrrad, Führerschein weg. Pferd = Fahrrad, also besoffen auf dem Pferd, Führeschein wahrscheinlich auch weg. So weit so gut.
Folgendes Szenario:
Mein Pferd ist vor meine Kutsche gespannt. Ich bin sturzbesoffen, lege mich auf die Rückbank der Kutsche und schlafe während der Fahrt, da mein Pferd (nüchtern) den Weg Heim von alleine findet.
Überblick schrieb: Also besoffen auf dem Fahrrad, Führerschein weg. Pferd = Fahrrad, also besoffen auf dem Pferd, Führeschein wahrscheinlich auch weg. So weit so gut.
Folgendes Szenario:
Mein Pferd ist vor meine Kutsche gespannt. Ich bin sturzbesoffen, lege mich auf die Rückbank der Kutsche und schlafe während der Fahrt, da mein Pferd (nüchtern) den Weg Heim von alleine findet.
Und jetzt?
Sicher weiß ich es net, aber ich glaub, das Pferd hat nix falsch gemacht
HeinzGründel schrieb: Ich würde mal sagen ja. Wenn du mit dem Pferd am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmst, gelten die gleichen Regeln auch für den wackeren Kavalleristen. Warum auch nicht?
Interessant ist doch auch, dass Radfahrern regelmäßig der Führerschein entzogen wird , wenn sie besoffen radfahren.
Und was, wenn ich besoffen radfahre und keinen Führerschein besitze?
Dann musst Du den Führerschein machen und bekommst ihn sofort abgenommen
Das ist wie mit dem Bus, in dem 5 Leute sind. An der nächsten Haltestelle steigen 7 Leute aus. Jetzt müssen an der nächsten Haltestelle 2 Leute einsteigen, damit niemand mehr im Bus ist
Btw: Gibt es so eine Art Pferde-Führerschein? Muß man eine Prüfung machen um ein Pferd zu reiten bzw. es auf öffentlichen Straßen zu benutzen. (Feldweg/Waldweg) oder kann sich jeder Hansel ohne weiteres auf ein Pferd setzen und munter drauf los reiten?
Wenn jemand sein Pferd abfüllen sollte, vermute ich mal wenn wir jetzt so tun als würden wir das ernst nehmen, dann dürfte es vermutlich eine happige Strafe wegen Tierquälerei geben. Und da wären wohl 2 Pkte und 1000 € und evtl. Führerscheinentzug noch die nettere Variante.
Ich fass de momentane Diskussionsstand korz zusamme:
Wenn mein Gaul besoffe Rad fährd un erwischd werd un mir naachgewiese wern kann, dass des mei Rad war, dann is mein Babbedeggel am Asch un de Gaul hadd zwaa Punkde mehr. Der hadd nemlisch schonn emal vier Punkte kassierd, für abgelaatschde Hufeise.
Selbolder schrieb: Ich fass de momentane Diskussionsstand korz zusamme:
Wenn mein Gaul besoffe Rad fährd un erwischd werd un mir naachgewiese wern kann, dass des mei Rad war, dann is mein Babbedeggel am Asch un de Gaul hadd zwaa Punkde mehr. Der hadd nemlisch schonn emal vier Punkte kassierd, für abgelaatschde Hufeise.
Wenn Dein Gaul dann mindesten 6 Punkte hat, wird er zum Marienkäfer ehrenhalber befördert und könnte sogar mit Deinem Fahrrad fliegen!
Selbolder schrieb: Ich fass de momentane Diskussionsstand korz zusamme:
Wenn mein Gaul besoffe Rad fährd un erwischd werd un mir naachgewiese wern kann, dass des mei Rad war, dann is mein Babbedeggel am Asch un de Gaul hadd zwaa Punkde mehr. Der hadd nemlisch schonn emal vier Punkte kassierd, für abgelaatschde Hufeise.
Wenn Dein Gaul dann mindesten 6 Punkte hat, wird er zum Marienkäfer ehrenhalber befördert und könnte sogar mit Deinem Fahrrad fliegen!
Könne schonn, is mir klar, awwer derfe. Ohne Pilodeschein?
Selbolder schrieb: Ich fass de momentane Diskussionsstand korz zusamme:
Wenn mein Gaul besoffe Rad fährd un erwischd werd un mir naachgewiese wern kann, dass des mei Rad war, dann is mein Babbedeggel am Asch un de Gaul hadd zwaa Punkde mehr. Der hadd nemlisch schonn emal vier Punkte kassierd, für abgelaatschde Hufeise.
Wenn Dein Gaul dann mindesten 6 Punkte hat, wird er zum Marienkäfer ehrenhalber befördert und könnte sogar mit Deinem Fahrrad fliegen!
Könne schonn, is mir klar, awwer derfe. Ohne Pilodeschein?
Nur net erwische lasse.... Sonst wirds Essisch mim Labbe!
Also das mit der Kutsche und dem besoffenen Gaul würde mich auch interessieren. Ausserdem frage ich mich, was passiert, wenn ich in einem Zieharmonikabus nüchtern radfahre, aber der Busfahrer einen im Tee hat.
(1) Erweist sich jemand als ungeeignet oder nur noch bedingt geeignet zum Führen von Fahrzeugen oder Tieren, hat die Fahrerlaubnisbehörde ihm das Führen zu untersagen, zu beschränken oder die erforderlichen Auflagen anzuordnen.
(2) Rechtfertigen Tatsachen die Annahme, daß der Führer eines Fahrzeugs oder Tieres zum Führen ungeeignet oder nur noch bedingt geeignet ist, finden die Vorschriften der §§ 11 bis 14 entsprechend Anwendung.
Der-Hesse schrieb: Mal ne andere Frage, wie siehts denn aus, wenn sich jemand mim Pferd nen Schabernack erlaubt und es abfüllt. Der Fahrer/Reiter weis das nicht und reitet mit dem Pferd auf der Straße. Dann wäre ja das Pferd besoffen. Wie liegt denn dann die Sachlage? Die Frage stell ich mir schon länger.
Das verhält sich dann genauso, wie wenn Du nüchtern mit einem besoffenen Fahrrad unterwegs bist.
Überblick schrieb: Also besoffen auf dem Fahrrad, Führerschein weg. Pferd = Fahrrad, also besoffen auf dem Pferd, Führeschein wahrscheinlich auch weg. So weit so gut.
Folgendes Szenario:
Mein Pferd ist vor meine Kutsche gespannt. Ich bin sturzbesoffen, lege mich auf die Rückbank der Kutsche und schlafe während der Fahrt, da mein Pferd (nüchtern) den Weg Heim von alleine findet.
Und jetzt?
Du schläfst also während der Fahrt. Relevant ist wahrscheinlich der Zeitpunkt des Einschlafens. Ob du zum Zeitpunkt der Abfahrt noch wach warst, oder nicht. Wichtig wäre auch zu wissen, ob Pferdefuhrwerke mit einer Feststellbremse, Handbremse, Anker oder sonstigen Vorrichtungen zu sichern sind. Dann müsste ja Einer diese zur Abfahrt gelöst haben. Zumindest kommt dann eine Beihilfe zur Trunkenfahrt des Kutschers/Kutscher/Pferde/Bremse bzw, Ankers in Frage.
LOL!! Geiler Fred. Immerhin hat das Eintracht-Forum es bei Google damit schon auf Platz 3 geschafft, wenn man Pferd und Führerschein als Suchbegriffe eingibt...
Net so schlau wie deiner einer....
Wer betrunken Fahrrad fährt, kann seinen Führerschein verlieren. Ein Radfahrer wurde mit 1,68 Promille auf dem Fahrrad erwischt und zu einer Geldstrafe verurteilt. Die Stadt Karlsruhe bat ihn zur Vornahme eines medizinisch-psychologischen Gutachtens: Als er mehrmaligen Anforderungen nicht nachkam, wurde ihm der Führerschein entzogen. Das Verwaltungsgericht wies die Klage des Radfahrers ab. Die Stadt sei verpflichtet, in solchen Fällen ein medizinisch-psychologisches Gutachten anzufordern (VG Karlsruhe, Urteil v. 25.03.2002, Az: 12 K 436/02).
Wer mit über 1,6 Promille Alkohol im Blut auf dem Fahrrad erwischt wird, muss auf jeden Fall mit Punkten in Flensburg und der Einladung zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) - im Volksmund auch "Idiotentest" genannt - rechnen. Hier muss er dann beweisen, dass er keine Gefahr für den Straßenverkehr darstellt. Gelingt ihm dies nicht, verliert er seinen Führerschein (OVG Münster, Urteil v. 25.08.2002, Az.: 19 B 1692/99).
So weit in Ordnung! Awwer warum muss der Gaul zum Idiodetest?
Ich bin ja nun kein Rechtsexperte, aber so viel ich weiß, kann man sogar als Fußgänger seinen Führerschein verlieren, wenn man sich grob verkehrsgefährdent verhält.
Außerdem noch, wenn die Zulassungsbehörde - aus welchen Gründen auch immer - der Auffassung ist, dass man "charakterlich nicht zum Führen eines Fahrzeuges geeignet ist" oder man Straftaten mit dem Fahrzeug begeht.
Ich habe letztes Jahr LKW - Führerschein gemacht, da wurde sowas gelehrt.
Folgendes Szenario:
Mein Pferd ist vor meine Kutsche gespannt. Ich bin sturzbesoffen, lege mich auf die Rückbank der Kutsche und schlafe während der Fahrt, da mein Pferd (nüchtern) den Weg Heim von alleine findet.
Und jetzt?
Sicher weiß ich es net, aber ich glaub, das Pferd hat nix falsch gemacht
..pffff
Wenn jemand sein Pferd abfüllen sollte, vermute ich mal wenn wir jetzt so tun als würden wir das ernst nehmen, dann dürfte es vermutlich eine happige Strafe wegen Tierquälerei geben. Und da wären wohl 2 Pkte und 1000 € und evtl. Führerscheinentzug noch die nettere Variante.
Wenn mein Gaul besoffe Rad fährd un erwischd werd un mir naachgewiese wern kann, dass des mei Rad war, dann is mein Babbedeggel am Asch un de Gaul hadd zwaa Punkde mehr.
Der hadd nemlisch schonn emal vier Punkte kassierd, für abgelaatschde Hufeise.
Wenn Dein Gaul dann mindesten 6 Punkte hat, wird er zum Marienkäfer ehrenhalber befördert und könnte sogar mit Deinem Fahrrad fliegen!
Könne schonn, is mir klar, awwer derfe. Ohne Pilodeschein?
Nur net erwische lasse.... Sonst wirds Essisch mim Labbe!
Ausserdem frage ich mich, was passiert, wenn ich in einem Zieharmonikabus nüchtern radfahre, aber der Busfahrer einen im Tee hat.
§ 3 Einschränkung und Entziehung der Zulassung
(1) Erweist sich jemand als ungeeignet oder nur noch bedingt geeignet zum Führen von Fahrzeugen oder Tieren, hat die Fahrerlaubnisbehörde ihm das Führen zu untersagen, zu beschränken oder die erforderlichen Auflagen anzuordnen.
(2) Rechtfertigen Tatsachen die Annahme, daß der Führer eines Fahrzeugs oder Tieres zum Führen ungeeignet oder nur noch bedingt geeignet ist, finden die Vorschriften der §§ 11 bis 14 entsprechend Anwendung.
geil...bravo....
Du schläfst also während der Fahrt. Relevant ist wahrscheinlich der Zeitpunkt des Einschlafens. Ob du zum Zeitpunkt der Abfahrt noch wach warst, oder nicht. Wichtig wäre auch zu wissen, ob Pferdefuhrwerke mit einer Feststellbremse, Handbremse, Anker oder sonstigen Vorrichtungen zu sichern sind. Dann müsste ja Einer diese zur Abfahrt gelöst haben. Zumindest kommt dann eine Beihilfe zur Trunkenfahrt des Kutschers/Kutscher/Pferde/Bremse bzw, Ankers in Frage.