Ja Übrigens: Voraussetzungen: Zulassungsvoraussetzung für diese Ausbildung sind: - die Vollendung des 16. Lebensjahres - bestandener C-Lizenz Eignungstest (drei Jahre Gültigkeit)
Des weiteren werden von Ihnen spätestens bis zur C-Lizenz-Prüfung noch folgende Unterlagen benötigt: - Nachweis über die Mitgliedschaft in einem Verein eines Mitgliedsverbandes des DFB - Tabellarischer Lebenslauf inklusive des sportlichen Werdegangs - Ärztliches Zeugnis über die sportliche Tauglichkeit (Orginal) - Polizeiliches Führungszeugnis (Orginal) - Nachweis über acht Doppelstunden (16 UE) Erste Hilfe (Original, nicht älter als zwei Jahre) - abgeschlossene Schiedsrichterausbildung (22 Lerneinheiten + Prüfung)
Das ärztliche Zeugnis und das polizeiliche Führungszeugnis dürfen bei Bewerbungsschluss nicht älter als drei Monate sein.
auch ohne Trainerschein
Übrigens: Voraussetzungen: Zulassungsvoraussetzung für diese Ausbildung sind:
- die Vollendung des 16. Lebensjahres
- bestandener C-Lizenz Eignungstest (drei Jahre Gültigkeit)
Des weiteren werden von Ihnen spätestens bis zur C-Lizenz-Prüfung noch folgende Unterlagen benötigt:
- Nachweis über die Mitgliedschaft in einem Verein eines Mitgliedsverbandes des DFB
- Tabellarischer Lebenslauf inklusive des sportlichen Werdegangs
- Ärztliches Zeugnis über die sportliche Tauglichkeit (Orginal)
- Polizeiliches Führungszeugnis (Orginal)
- Nachweis über acht Doppelstunden (16 UE) Erste Hilfe (Original, nicht älter als zwei Jahre)
- abgeschlossene Schiedsrichterausbildung (22 Lerneinheiten + Prüfung)
Das ärztliche Zeugnis und das polizeiliche Führungszeugnis dürfen bei Bewerbungsschluss nicht älter als drei Monate sein.
finde ich auch, er könnte ruhig mal einen ausgeben, für alle, die hier mitgeholfen haben...
Du bist Minderjährig, sorry
ausgegeben heißt ja nicht gleich alkoholischer getränk verteilen...
du konterst immer nur mit smilies...
,-)
du weinst doch schon wieder...