concordia-eagle schrieb: Bei Profis gibt es gar keine Ausbildungsentschädigung, da nennt man es Ablöse, so die Profis nicht ablösefrei sind.
Les dir doch einfach mal die Regularien dazu durch
fifa schrieb: Die Ausbildungsentschädigung wird geschuldet, unabhängig davon, ob der Transfer während oder am Ende der Laufzeit des Vertrages erfolgt. (..) 1. Wenn ein Spieler zum ersten Mal als Berufsspieler registriert wird, hat der Verein, für den der Spieler registriert wird, allen Vereinen, bei denen der Spieler registriert gewesen ist (gemäss den im Spielerpass enthaltenen Aufzeichnungen über die Karriere des Spielers) und die ab der Spielzeit, in der der Spieler 12 Jahre alt geworden ist, zu seiner Ausbildung beigetragen haben, innerhalb von 30 Tagen nach der Registrierung eine Ausbildungsentschädigung zu zahlen.
Und diese Regel ist vom OLG Oldenburg als verfassungswidrig kassiert worden (siehe meinen obigen Link). Das Urteil ist rechtskräftig!
Zumindest in Deutschland darf keine Ausbildungsentschädigung verlangt werden.
Auch da hilft richtig lesen. Gilt für Amateure. Für den Wechsel nach Gladbach gab es erstmal nichts, als Marin einen Profivertrag unterschrieben hat schon. Whatever, hab keine Lust mit jemandem zu diskutieren der sich nicht mal richtig damit befassen will...
bildet die Situation wohl richtig ab: Bei uns gibt es wegen der Entscheidung des OLG Oldenburg keine Ausbildungsentschädigung, allerdings wurde mit den WM-Geldern einen Solidarpool eingerichtet(ob es den wohl heute noch so gibt?). Die Fifa-Regeln gelten nur bei internationalen Transfers, bei nationalen wurde die entsprechende Bestimmung in § 23a der DFB-Spielordnung gestrichen.
manu666 schrieb: ohne mich da auszukennen...aber ist es nicht so das er als Amateur zu Amateuren gewechselt war und erst Profi wurde nachdem er bei Gladbach Amateur war?
Dann dürfte die Eintracht auch nichts erwarten, zumindest verstehe ich das so.
Doch weil er noch unter 23 ist bekommen alle Jugendvereine anteilig etwas, steht übrigens oben im Zitat aus den Fifa Regeln aber hier nochmal.
1. Wenn ein Spieler zum ersten Mal als Berufsspieler registriert wird, hat der Verein, für den der Spieler registriert wird, allen Vereinen, bei denen der Spieler registriert gewesen ist und die ab der Spielzeit, in der der Spieler 12 Jahre alt geworden ist, zu seiner Ausbildung beigetragen haben, innerhalb von 30 Tagen nach der Registrierung eine Ausbildungsentschädigung zu zahlen.
ich hatte mich da eher an das Urteil aus Oldenburg orientiert...
http://www.tagesspiegel.de/sport/Nachwuchs-Hertha;art272,2323629
bildet die Situation wohl richtig ab:
Bei uns gibt es wegen der Entscheidung des OLG Oldenburg keine Ausbildungsentschädigung, allerdings wurde mit den WM-Geldern einen Solidarpool eingerichtet(ob es den wohl heute noch so gibt?).
Die Fifa-Regeln gelten nur bei internationalen Transfers, bei nationalen wurde die entsprechende Bestimmung in § 23a der DFB-Spielordnung gestrichen.
ich hatte mich da eher an das Urteil aus Oldenburg orientiert...