Gegner des Stadionneubaus für Mainz 05 haben Eilantrag auf Baustopp gestellt 22.07.2009 - MAINZ
Von Werner Wenzel
Die Gegner eines Stadionneubaus für Mainz 05 haben beim Verwaltungsgericht Mainz einen Eilantrag auf Baustopp gestellt. Drei Landwirte und ein Wohnhausbesitzer aus der Nachbarschaft haben Widerspruch gegen die von der Stadt Mainz ausgesprochene Teilbaugenehmigung für die Erdarbeiten erhoben, die seit Ende Mai auf dem Areal in der Nachbarschaft der FH laufen. In ihrer rund 90-seitigen Antragsschrift, so erläutert Richter und Verwaltungsgerichtssprecher Bernhard Wanwitz, machten die Stadiongegner unter anderem geltend, dass die Stadt im Vorgriff auf einen erst aufzustellenden Bebauungsplan keine Teilbaugenehmigung hätte erteilen dürfen. Denn der Standort liege in einem als regionaler Grünzug ausgewiesenen Bereich und habe als Kaltluftentstehungsgebiet Bedeutung für die Klimaökologie in Mainz. Auch seien die Verkehrsproblematik und die Auswirkungen des Stadions auf die Landwirtschaft nicht ausreichend berücksichtigt, so die Argumente der Stadiongegner.
Mit getragen wird die Klage unter anderem vom Verein “Erhalt des Regionalen Grünzugs kein Stadionneubau in Mainz-Bretzenheim", der sich gestern zur Unterzeichnung des Vertragswerks zwischen Stadt, Verein, Generalunternehmer und Bauträger zu Wort gemeldet hat. Auch wenn derzeit mit Hochdruck versucht werde, Fakten zu schaffen, sei es für Umkehr und Einsicht nicht zu spät. Die Klageerhebung sei auch der “hartleibigen und uneinsichtigen Haltung der Verantwortlichen" bei der Stadt zuzuschreiben, heißt es.
Bis über den Eilantrag der Stadiongegner auf Baustopp entschieden wird, so Wanwitz, könne schon “eine Reihe von Wochen" ins Land gehen. Ziel dieses Antrages sei es, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die Teilbaugenehmigung bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache anordnen zu lassen, so dass bis zu diesem Zeitpunkt die Erdarbeiten ruhen müssten.
“Womöglich noch in dieser Woche" soll laut Bernhard Wanwitz die Entscheidung über einen so genannten Hängebeschluss fallen, den die Bretzenheimer Grundstücksbesitzer ausdrücklich mit beantragt hatten. Sein Ziel: Sofortige Einstellung der Bauarbeiten bis zur Entscheidung über den Eilantrag. In dieser Sache haben nun die Stadt als Genehmigungsbehörde und die als Bauherr auftretende städtische Grundstücksverwaltungsgesellschaft (GVG) drei Wochen Zeit, sich schriftlich zu dem Antrag zu äußern.
In ihrem Schriftsatz haben die Anwälte der Stadiongegner überdies bereits angekündigt, dass sie beabsichtigen, auch gegen die Bebauungspläne juristisch vorzugehen. Sobald die Satzungen über den Erlass eines Bebauungsplanes vorlägen, so hieß es, wollten sie dagegen beim Oberverwaltungsgericht in Koblenz Normenkontrollklage einreichen.
Zum laufenden Verfahren wollte sich gestern Bau- und Sportdezernent Norbert Schüler (CDU) nicht äußern, er bestätigte aber, dass die Ämter nun in der Drei-Wochen-Frist ihre Stellungnahme erarbeiteten. Man vertraue “auf ein sauberes und transparentes Verfahren", hieß es in einer städtischen Pressemitteilung. Allerdings verwies Schüler erneut darauf, dass in seinem Dezernat solide geplant werde und seit seinem Amtsantritt nicht eines von insgesamt 30 Normenkontrollverfahren gegen Bauvorhaben von Erfolg gekrönt gewesen sei.
Das Määnzer Stadion sieht einfach Klasse aus. Es hat für einige hier deswegen den Hasenkastencharakter, weil es typisch englisch gebaut wird, direkt bis zum Spielfeldrand, der Atmosphäre wegen. Was das Fassungsvermögen angeht, würde ich sagen, sind 30.000 vollkommen ausreichend. Jedes Stadion verursacht Kosten und ein kleines Stadion eben halt geringere Kosten. Die legen halt Wert auf Vollauslastung. Richtig so. Das Stadion der Pillen ist jetzt nach dem Umbau auch nicht größer. Zudem wird wohl das Stadion der Stadt gehören, die es ja auch zum Großteil finanziert. Ja und mit 40 Mio Euro noch recht günstig. Ein Neubau ist immer günstiger als ein Umbau.
22.07.2009 - MAINZ
Von Werner Wenzel
Die Gegner eines Stadionneubaus für Mainz 05 haben beim Verwaltungsgericht Mainz einen Eilantrag auf Baustopp gestellt. Drei Landwirte und ein Wohnhausbesitzer aus der Nachbarschaft haben Widerspruch gegen die von der Stadt Mainz ausgesprochene Teilbaugenehmigung für die Erdarbeiten erhoben, die seit Ende Mai auf dem Areal in der Nachbarschaft der FH laufen.
In ihrer rund 90-seitigen Antragsschrift, so erläutert Richter und Verwaltungsgerichtssprecher Bernhard Wanwitz, machten die Stadiongegner unter anderem geltend, dass die Stadt im Vorgriff auf einen erst aufzustellenden Bebauungsplan keine Teilbaugenehmigung hätte erteilen dürfen. Denn der Standort liege in einem als regionaler Grünzug ausgewiesenen Bereich und habe als Kaltluftentstehungsgebiet Bedeutung für die Klimaökologie in Mainz. Auch seien die Verkehrsproblematik und die Auswirkungen des Stadions auf die Landwirtschaft nicht ausreichend berücksichtigt, so die Argumente der Stadiongegner.
Mit getragen wird die Klage unter anderem vom Verein “Erhalt des Regionalen Grünzugs kein Stadionneubau in Mainz-Bretzenheim", der sich gestern zur Unterzeichnung des Vertragswerks zwischen Stadt, Verein, Generalunternehmer und Bauträger zu Wort gemeldet hat. Auch wenn derzeit mit Hochdruck versucht werde, Fakten zu schaffen, sei es für Umkehr und Einsicht nicht zu spät. Die Klageerhebung sei auch der “hartleibigen und uneinsichtigen Haltung der Verantwortlichen" bei der Stadt zuzuschreiben, heißt es.
Bis über den Eilantrag der Stadiongegner auf Baustopp entschieden wird, so Wanwitz, könne schon “eine Reihe von Wochen" ins Land gehen. Ziel dieses Antrages sei es, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die Teilbaugenehmigung bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache anordnen zu lassen, so dass bis zu diesem Zeitpunkt die Erdarbeiten ruhen müssten.
“Womöglich noch in dieser Woche" soll laut Bernhard Wanwitz die Entscheidung über einen so genannten Hängebeschluss fallen, den die Bretzenheimer Grundstücksbesitzer ausdrücklich mit beantragt hatten. Sein Ziel: Sofortige Einstellung der Bauarbeiten bis zur Entscheidung über den Eilantrag. In dieser Sache haben nun die Stadt als Genehmigungsbehörde und die als Bauherr auftretende städtische Grundstücksverwaltungsgesellschaft (GVG) drei Wochen Zeit, sich schriftlich zu dem Antrag zu äußern.
In ihrem Schriftsatz haben die Anwälte der Stadiongegner überdies bereits angekündigt, dass sie beabsichtigen, auch gegen die Bebauungspläne juristisch vorzugehen. Sobald die Satzungen über den Erlass eines Bebauungsplanes vorlägen, so hieß es, wollten sie dagegen beim Oberverwaltungsgericht in Koblenz Normenkontrollklage einreichen.
Zum laufenden Verfahren wollte sich gestern Bau- und Sportdezernent Norbert Schüler (CDU) nicht äußern, er bestätigte aber, dass die Ämter nun in der Drei-Wochen-Frist ihre Stellungnahme erarbeiteten. Man vertraue “auf ein sauberes und transparentes Verfahren", hieß es in einer städtischen Pressemitteilung. Allerdings verwies Schüler erneut darauf, dass in seinem Dezernat solide geplant werde und seit seinem Amtsantritt nicht eines von insgesamt 30 Normenkontrollverfahren gegen Bauvorhaben von Erfolg gekrönt gewesen sei.
Quelle: Mainzer Allgemeine Zeitung