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Hannover gibt Geldstrafe für Pyrotechnik weiter

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Bleibt der Schluß: Gar keine Bengalos = gar keine Strafe. Ist eigentlich sooooo einfach.
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Schon merkwürdig, wie sich hier manche in der Law&Order-Ecke gefallen.

Das jemand für einen durch ihn verursachten Schaden einzustehen hat, bezweifelte bisher hier in diesem Fred doch keine Sau, oder?

Nur steht in einem normalen Schadenersatzfall eben bereits vor der Schädigung fest, wie hoch der Schaden sein kann / wird, auch wenn der Schädiger dies nicht unbedingt überblickt.

Bei den DFB-Strafen steht vorher eben mal gerade gar nix fest; Beispiele:

Pauli: Erster Becherwurf - 500k+ Schaden; zweiter Becherwurf - 8k Schaden

Platzsturm: Wir 400k Schaden; Dortmund: nix

Und wie zum Teufel will man z.B. den anstehenden Pokalausschluss finanziell beziffern?
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Bigbamboo schrieb:

Das jemand für einen durch ihn verursachten Schaden einzustehen hat, bezweifelte bisher hier in diesem Fred doch keine Sau, oder?  


Bei reggaetyp und beim kreuzbuerger bin ich mir da nicht wirklich sicher. Die scheinen das ganz anders zu sehen. :neutral-face
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Basaltkopp schrieb:
Bigbamboo schrieb:

Das jemand für einen durch ihn verursachten Schaden einzustehen hat, bezweifelte bisher hier in diesem Fred doch keine Sau, oder?  


Bei reggaetyp und beim kreuzbuerger bin ich mir da nicht wirklich sicher. Die scheinen das ganz anders zu sehen. :neutral-face  



unterstelle bitte nicht solche sachen
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crasher1985 schrieb:
Basaltkopp schrieb:
Bigbamboo schrieb:

Das jemand für einen durch ihn verursachten Schaden einzustehen hat, bezweifelte bisher hier in diesem Fred doch keine Sau, oder?  


Bei reggaetyp und beim kreuzbuerger bin ich mir da nicht wirklich sicher. Die scheinen das ganz anders zu sehen. :neutral-face  



unterstelle bitte nicht solche sachen


Ich unterstelle niemandem etwas. Ich habe nur meinen Eindruck widergegeben, dass ich das anders sehe. Wieso sonst greifen die beiden hier dien User an, die es richtig finden, dass der Verursacher den Schaden begleichen muss.

Und reggeatyp hat mir trotz mehrfacher Nachfrage noch keine sinnvolle Antwort gegeben, ob er dafür ist, dass jemand für den von ihm verursachten Schaden haften muss. Da kommen nur leere Floskeln. Leider. :neutral-face
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Basaltkopp schrieb:
Bigbamboo schrieb:

Das jemand für einen durch ihn verursachten Schaden einzustehen hat, bezweifelte bisher hier in diesem Fred doch keine Sau, oder?  


Bei reggaetyp und beim kreuzbuerger bin ich mir da nicht wirklich sicher. Die scheinen das ganz anders zu sehen. :neutral-face  


Und auf den Rest meiner Ausführungen willste nicht eingehen?
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Bigbamboo schrieb:
Schon merkwürdig, wie sich hier manche in der Law&Order-Ecke gefallen.

Das jemand für einen durch ihn verursachten Schaden einzustehen hat, bezweifelte bisher hier in diesem Fred doch keine Sau, oder?

Nur steht in einem normalen Schadenersatzfall eben bereits vor der Schädigung fest, wie hoch der Schaden sein kann / wird, auch wenn der Schädiger dies nicht unbedingt überblickt.

Bei den DFB-Strafen steht vorher eben mal gerade gar nix fest; Beispiele:

Pauli: Erster Becherwurf - 500k+ Schaden; zweiter Becherwurf - 8k Schaden

Platzsturm: Wir 400k Schaden; Dortmund: nix

Und wie zum Teufel will man z.B. den anstehenden Pokalausschluss finanziell beziffern?  


Wenn du mit einem Auto ohne Betriebserlaubnis fährst und damit einen LKW in einem Straßengraben versenkst, weißt du vorher auch nicht, ob der am Ende einen Totalschaden (500k) oder nur einen leichten Blechschaden (3k) hat. Wenn du jemanden das Haus anzündest, weißt du auch nicht, ob es komplett ausbrennt oder ob, man es schnell löschen kann...
Wenn man weiß, dass aus einer bewussten Dummheit ein riesiger finanzieller Schaden entstehen, warum lässt man diese dann nicht einfach?
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Basaltkopp schrieb:
kreuzbuerger schrieb:
reggaetyp schrieb:
Wie sich hier einige zum Ankläger und Richter zugleich machen, habe ich in solcher Arroganz echt noch nicht ein einziges Mal irgendwo gelesen oder gehört.

Die Leichtigkeit, mit der man "Pech gehabt" schreibt, wenn jemand schlagartig einen fünfstelligen Betrag als Schadenersatz zu gegenwärtigen hat, gepaart mit Schadenfreude, empfinde ich als Brechmittel.

Fernab der Diskussion, inwieweit das gerechtfertigt sein mag in einem gewissen Rahmen.


ich bin da ganz bei dir, vor fassungslosigkeit fehlen mir allerdings die worte.

mir fehlt nach wie vor die ignore-funktion!


Dafür, dass Dir die Worte fehlen, ist Dir ja immer noch genug eingefallen.

och, wenn ich mir mühe geb fällt mir für deine aktuelle forumsperformance richtig viel ein. aber lieber setz ich auf ne ignorefunktion...
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Reicht jetzt langsam mal mit dem Gezicke.
Vielleicht geht eine Diskussion auch mit weniger Polemik ?

Danke.
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Ok gewisse Faktoren sollte man schon wie bei jeder anderen Straftat berücksichtigen.

Aber bei Bengalos halte ich ein hohes Mindeststrafmaß für angemessen weil es kein Bagatelldelikt ist wie z.B Beamtenbeleidigung.

Strafen sollen schliesslich abschrecken und nicht ermutigen das Geld nebenbei anzusparen um wieder eine zu begehen.
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Könnt ihr Eure Auseinandersetzungen nicht im Dialog klären?
Macht's doch hier so wie z.b. Schmidti.82 und schreibt sachlich über die Sachen worum es geht...

Das hier noch Fans versuchen wollen die Methode der Erstattung der Strafe auf dem zivilen Rechtsweg anzuzweifeln macht mich echt sprachlos.

Über die Folgen meines Handelns muss ich mir immer bewusst sein. Auch im Stadion.
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Eine Möglichkeit wäre doch das wenn der Verein den Täter ermittelt die Strafe vom DFB dementsprechend auf die einzelne Person reduziert wird, und sollte der Täter nicht ermittelt werden zahlt halt der Verein die entsprechend höhere Strafe.

Somit werden die Clubs schon einiges daran setzen nicht den schwarzen Peter zu ziehen.
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Bigbamboo schrieb:
Schon merkwürdig, wie sich hier manche in der Law&Order-Ecke gefallen.


Diesen vorbelsteten Begriff finde ich hier nicht angebracht.

Nur steht in einem normalen Schadenersatzfall eben bereits vor der Schädigung fest, wie hoch der Schaden sein kann / wird, auch wenn der Schädiger dies nicht unbedingt überblickt.


Wenn ein 16-jähriger bei einer Kneipenschlägerei einen zu Boden befördert, der sich das Hirn aufreißt und eine Behinderung zurückbehält, wusste das vorher auch niemand, wollte das niemand und war es zu Beginn wohl auch nur eine eigentlich verzeihliche Dummheit, sich nicht im Griff zu haben, die viele hier im Ausgangspunkt kennen dürften.

Schice. Aber so läufts halt. Wer zündelt, sollte mitbekommen haben, dass ihm was drohen könnte. Das wusste der Bub in meinem Beispiel nicht einmal, weil er nicht einmal die Folgen beabsichtigt hatte.

Bei den DFB-Strafen steht vorher eben mal gerade gar nix fest; Beispiele:

Pauli: Erster Becherwurf - 500k+ Schaden; zweiter Becherwurf - 8k Schaden

Platzsturm: Wir 400k Schaden; Dortmund: nix

Der Einwand wurde oben schon durch jemanden entkräftet.

Und wie zum Teufel will man z.B. den anstehenden Pokalausschluss finanziell beziffern?  


Wie in jedem Schadensersatzverfahren: Der Geschädigte muss die Schadenshöhe beweisen, der Schädiger Abweichendes. Nix besonderes finde ich.
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ich hatte es am Anfang schonmal vorgeschlagen ich würde es gut finden wenn sowas in z.b. der stadionordnung festschreibt. Für die Verwendung von pyrotechnick ist der Verein berechtigt Strafen bis zu XXX Euro zu erheben... so weiss jeder was ihn erwartet und keiner kann sich beschweren
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Schmidti.82 schrieb:
Wenn du mit einem Auto ohne Betriebserlaubnis fährst und damit einen LKW in einem Straßengraben versenkst, weißt du vorher auch nicht, ob der am Ende einen Totalschaden (500k) oder nur einen leichten Blechschaden (3k) hat. Wenn du jemanden das Haus anzündest, weißt du auch nicht, ob es komplett ausbrennt oder ob, man es schnell löschen kann...

Der Schaden lässt sich aber in jedem Fall objektiv ermitteln. Hier wird die Schadenhöhe locker von einem nicht kontrollierbaren Gremium im Nachhinein festgelegt. Und da sehe ich eben das Problem.
Schmidti.82 schrieb:
... Wenn man weiß, dass aus einer bewussten Dummheit ein riesiger finanzieller Schaden entstehen, warum lässt man diese dann nicht einfach?

So'n Becherwurf kann auch mal ein Augenblickversagen sein; Pyros zündet man vorsätzlich, da sind wir beisammen.

Trotz allem bleibt die völlig Willkür der DFB-Strafe.
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Misanthrop schrieb:
... Der Einwand wurde oben schon durch jemanden entkräftet. ...

Schauen wir mal; bin auf den Zivilprozess in Sachen erster Becherwurf gespannt.
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Praeriehund82 schrieb:
Ok gewisse Faktoren sollte man schon wie bei jeder anderen Straftat berücksichtigen.

Aber bei Bengalos halte ich ein hohes Mindeststrafmaß für angemessen weil es kein Bagatelldelikt ist wie z.B Beamtenbeleidigung.

Strafen sollen schliesslich abschrecken und nicht ermutigen das Geld nebenbei anzusparen um wieder eine zu begehen.


Beleidigung= Straftat mit einem Geschädigten, Verstösst gegen geltende Gesetze, Strafen werden von einer "unabhägigen Justiz" nach klaren Vorgaben ausgesprochen.

Bengalo abbrennen= Ordnungswidrigkeit ohne Geschädigten, Strafen entstehen weil es nach dem Hausrecht verboten ist, die Strafen spricht ein "Verband" nach eigenem Gutdünken aus.

Aber was hier ein "Bagatelldelikt" ist, kannst du sicher besser bewerten.
Und die Fabel, dass Strafen abschrecken kann noch so oft wissenschaftlich widerlegt werden, in gewissen Kreisen wird es immer nur die Forderung nach härteren Strafen geben.
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boah könnt ihr mal aufhören alles irgendwie vergleichen zu wollen??
hier geht es um die umlegung von strafen auf grund von pyrotechnik. nichts anderes. kein autofahren, kein kettenkarussell, kein dorffest und keine kneipenschlägerei.
das nervt bestimmt nicht nur mich und ist der diskussion keinen zentimeter dienlich.
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Bigbamboo schrieb:
Misanthrop schrieb:
... Der Einwand wurde oben schon durch jemanden entkräftet. ...

Schauen wir mal; bin auf den Zivilprozess in Sachen erster Becherwurf gespannt.




Hm. Die DFL-Teilnehmer unterwerfen sich durch Vertrag der DFB-Schiedsgerichtsbarkeit. Den dortigen Entscheidungbefugten ist - untechnisch ausgedrückt - nach der ZPO quasi Richterstellung  verliehen. Das hatten wir hier schon mal an anderer Stelle durchgekaut.

Schwer vorstellbar, dass der Schaden der Eintracht dann als nicht begründet angesehen werden könnte.
Aber da diskutiere ich gerne ergebnisoffen.
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Korrigiere: Schadenersatzanspruch. Nicht Schaden.


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