Nach diesem (und diversen anderen ähnlichen) Artikel ist es sehr wohl möglich noch im Kabinengang die rote Karte zu zeigen. Die Frage ist hier denn eher, ob diese auch noch nach Spielende geht. Ich denke aber schon. Vielleicht kann mal jemand, der an einem PC sitzt genauer googlen?
Nach diesem (und diversen anderen ähnlichen) Artikel ist es sehr wohl möglich noch im Kabinengang die rote Karte zu zeigen. Die Frage ist hier denn eher, ob diese auch noch nach Spielende geht. Ich denke aber schon. Vielleicht kann mal jemand, der an einem PC sitzt genauer googlen?
Habe mal gegoogelt und Regelfragen gefunden. Bei einer Beleidigung im Kabinengang gibt es einen Feldverweis, aber ohne das die rote Karte gezeigt wird. Karten werden nur auf dem Feld und unmittelbarer Umgebung gezeigt. Spieler und Kapitän werden vom Platzverweis unterrichtet.
Da Stark ein erfahrener Schiri ist, kann man davon ausgehen, dass Hertha nicht mit 10 Spielern weitergespielt hätte, wenn die Vorkommnisse während der Unterbrechung gewesen wären.
Hatten wir aber auch längst geklärt, dass das in der Unterbrechung auch keinen Sinn gemacht hätte. Mal sehen wie lange es noch dauert bis das auch der letzte irgendwann verstanden hat
Basaltkopp schrieb: Habe mal gegoogelt und Regelfragen gefunden. Bei einer Beleidigung im Kabinengang gibt es einen Feldverweis, aber ohne das die rote Karte gezeigt wird. Karten werden nur auf dem Feld und unmittelbarer Umgebung gezeigt. Spieler und Kapitän werden vom Platzverweis unterrichtet.
Da Stark ein erfahrener Schiri ist, kann man davon ausgehen, dass Hertha nicht mit 10 Spielern weitergespielt hätte, wenn die Vorkommnisse während der Unterbrechung gewesen wären.
Hatten wir aber auch längst geklärt, dass das in der Unterbrechung auch keinen Sinn gemacht hätte. Mal sehen wie lange es noch dauert bis das auch der letzte irgendwann verstanden hat
Ned alle sind so schlau wie du! - Ja das Leben ist hart.
Und ich wiederhole meine Frage von gestern nochmals, wenn das Vergehen der Spieler zum Spiel gehört, warum zeigt Stark dann einen privatrechtlich an?
Oder umgekehrt, wenn Stark das privatrechtlich tut, gehört der Vorgang dann noch zum Spiel? Und kann man dann die Spieler seitens des DFB bestrafen?
Basaltkopp schrieb: Habe mal gegoogelt und Regelfragen gefunden. Bei einer Beleidigung im Kabinengang gibt es einen Feldverweis, aber ohne das die rote Karte gezeigt wird. Karten werden nur auf dem Feld und unmittelbarer Umgebung gezeigt. Spieler und Kapitän werden vom Platzverweis unterrichtet.
Da Stark ein erfahrener Schiri ist, kann man davon ausgehen, dass Hertha nicht mit 10 Spielern weitergespielt hätte, wenn die Vorkommnisse während der Unterbrechung gewesen wären.
Hatten wir aber auch längst geklärt, dass das in der Unterbrechung auch keinen Sinn gemacht hätte. Mal sehen wie lange es noch dauert bis das auch der letzte irgendwann verstanden hat
Ned alle sind so schlau wie du! - Ja das Leben ist hart.
Und ich wiederhole meine Frage von gestern nochmals, wenn das Vergehen der Spieler zum Spiel gehört, warum zeigt Stark dann einen privatrechtlich an?
Oder umgekehrt, wenn Stark das privatrechtlich tut, gehört der Vorgang dann noch zum Spiel? Und kann man dann die Spieler seitens des DFB bestrafen?
Ich denke das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Das Strafrecht wird ja in diesem Fall nicht ausser Kraft gesetzt falls Stark den Spieler z.b.Rot zeigt.
Es kann also durchaus sein das sowohl eine Strafe vom DFB kommt als auch Strafrechtlich.
Basaltkopp schrieb: Habe mal gegoogelt und Regelfragen gefunden. Bei einer Beleidigung im Kabinengang gibt es einen Feldverweis, aber ohne das die rote Karte gezeigt wird. Karten werden nur auf dem Feld und unmittelbarer Umgebung gezeigt. Spieler und Kapitän werden vom Platzverweis unterrichtet.
Da Stark ein erfahrener Schiri ist, kann man davon ausgehen, dass Hertha nicht mit 10 Spielern weitergespielt hätte, wenn die Vorkommnisse während der Unterbrechung gewesen wären.
Hatten wir aber auch längst geklärt, dass das in der Unterbrechung auch keinen Sinn gemacht hätte. Mal sehen wie lange es noch dauert bis das auch der letzte irgendwann verstanden hat
Ned alle sind so schlau wie du! - Ja das Leben ist hart.
Und ich wiederhole meine Frage von gestern nochmals, wenn das Vergehen der Spieler zum Spiel gehört, warum zeigt Stark dann einen privatrechtlich an?
Oder umgekehrt, wenn Stark das privatrechtlich tut, gehört der Vorgang dann noch zum Spiel? Und kann man dann die Spieler seitens des DFB bestrafen?
Ich denke das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Das Strafrecht wird ja in diesem Fall nicht ausser Kraft gesetzt falls Stark den Spieler z.b.Rot zeigt.
Es kann also durchaus sein das sowohl eine Strafe vom DFB kommt als auch Strafrechtlich.
Und da ist doch die Doppelmoral des DFB - Spieler, Vereine können das nicht (vor ein ordentliches Gericht ziehen), aber die Angestellten des DFB.
Was würde passieren, wenn Hertha BSC eine Anzeige gegen den DFB erstatten würde. Wahrscheinlich - geht nicht. Aber umgekehrt geht es?
Basaltkopp schrieb: Habe mal gegoogelt und Regelfragen gefunden. Bei einer Beleidigung im Kabinengang gibt es einen Feldverweis, aber ohne das die rote Karte gezeigt wird. Karten werden nur auf dem Feld und unmittelbarer Umgebung gezeigt. Spieler und Kapitän werden vom Platzverweis unterrichtet.
Da Stark ein erfahrener Schiri ist, kann man davon ausgehen, dass Hertha nicht mit 10 Spielern weitergespielt hätte, wenn die Vorkommnisse während der Unterbrechung gewesen wären.
Hatten wir aber auch längst geklärt, dass das in der Unterbrechung auch keinen Sinn gemacht hätte. Mal sehen wie lange es noch dauert bis das auch der letzte irgendwann verstanden hat
Ned alle sind so schlau wie du! - Ja das Leben ist hart.
Und ich wiederhole meine Frage von gestern nochmals, wenn das Vergehen der Spieler zum Spiel gehört, warum zeigt Stark dann einen privatrechtlich an?
Oder umgekehrt, wenn Stark das privatrechtlich tut, gehört der Vorgang dann noch zum Spiel? Und kann man dann die Spieler seitens des DFB bestrafen?
Ich denke das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Das Strafrecht wird ja in diesem Fall nicht ausser Kraft gesetzt falls Stark den Spieler z.b.Rot zeigt.
Es kann also durchaus sein das sowohl eine Strafe vom DFB kommt als auch Strafrechtlich.
Und da ist doch die Doppelmoral des DFB - Spieler, Vereine können das nicht (vor ein ordentliches Gericht ziehen), aber die Angestellten des DFB.
Was würde passieren, wenn Hertha BSC eine Anzeige gegen den DFB erstatten würde. Wahrscheinlich - geht nicht. Aber umgekehrt geht es?
Ich denke es geht immer. Der DFB kann ja nicht deutsche Gesetzte ausser Kraft setzen .. zumindest ist es mein Rechtverständniss.
Basaltkopp schrieb: Habe mal gegoogelt und Regelfragen gefunden. Bei einer Beleidigung im Kabinengang gibt es einen Feldverweis, aber ohne das die rote Karte gezeigt wird. Karten werden nur auf dem Feld und unmittelbarer Umgebung gezeigt. Spieler und Kapitän werden vom Platzverweis unterrichtet.
Da Stark ein erfahrener Schiri ist, kann man davon ausgehen, dass Hertha nicht mit 10 Spielern weitergespielt hätte, wenn die Vorkommnisse während der Unterbrechung gewesen wären.
Hatten wir aber auch längst geklärt, dass das in der Unterbrechung auch keinen Sinn gemacht hätte. Mal sehen wie lange es noch dauert bis das auch der letzte irgendwann verstanden hat
Ned alle sind so schlau wie du! - Ja das Leben ist hart.
Und ich wiederhole meine Frage von gestern nochmals, wenn das Vergehen der Spieler zum Spiel gehört, warum zeigt Stark dann einen privatrechtlich an?
Oder umgekehrt, wenn Stark das privatrechtlich tut, gehört der Vorgang dann noch zum Spiel? Und kann man dann die Spieler seitens des DFB bestrafen?
Wenn etwas im Zusammenhang mit dem Spiel passiert, führt das doch nicht zu einem ansonsten rechtsfreien Raum.
Bei Spielern geht man davon aus, dass die Einwilligung in das Risiko besteht, bei Fouls verletzt zu werden. Selbst da haben mittlerweile absichtliche Körperverletzungen im Amateurbereich ein juristisches Nachspiel. (Einem Mandanten von mir wurde durch einen Faustschlag beim Spiel der Kiefer gebrochen. Der Täter wurde sowohl strafrechtlich, als auch zivilrechtlich zur Zahlung eines Schmerzensgeldes verurteilt).
Der Schiedsrichter willigt jedoch mit keinerlei möglichen Körperverletzungen ein. Wieso sollte daher ein Angriff auf Ihn nicht sowohl sportlichrechtliche, als auch zivil- und strafrechtliche Konsequenzen haben.
Ich verstehe ehrlich gesagt nicht so ganz genau, warum da ein Problem siehst.
Basaltkopp schrieb: Habe mal gegoogelt und Regelfragen gefunden. Bei einer Beleidigung im Kabinengang gibt es einen Feldverweis, aber ohne das die rote Karte gezeigt wird. Karten werden nur auf dem Feld und unmittelbarer Umgebung gezeigt. Spieler und Kapitän werden vom Platzverweis unterrichtet.
Da Stark ein erfahrener Schiri ist, kann man davon ausgehen, dass Hertha nicht mit 10 Spielern weitergespielt hätte, wenn die Vorkommnisse während der Unterbrechung gewesen wären.
Hatten wir aber auch längst geklärt, dass das in der Unterbrechung auch keinen Sinn gemacht hätte. Mal sehen wie lange es noch dauert bis das auch der letzte irgendwann verstanden hat
Ned alle sind so schlau wie du! - Ja das Leben ist hart.
Und ich wiederhole meine Frage von gestern nochmals, wenn das Vergehen der Spieler zum Spiel gehört, warum zeigt Stark dann einen privatrechtlich an?
Oder umgekehrt, wenn Stark das privatrechtlich tut, gehört der Vorgang dann noch zum Spiel? Und kann man dann die Spieler seitens des DFB bestrafen?
Weil das 2 Paar Schuhe sind. Der DFB wird K. sperren. Für die Körperverletzung muss er sich zusätzlich noch vor einem zivilen Gericht verantworten. Vielleicht klagt Stark ja auch noch auf Schmerzensgeld.
Die Anzeige hat rein gar nichts mit vor, nach, während dem Spiel zu tun.
Afrigaaner schrieb: Und da ist doch die Doppelmoral des DFB - Spieler, Vereine können das nicht (vor ein ordentliches Gericht ziehen), aber die Angestellten des DFB.
Was würde passieren, wenn Hertha BSC eine Anzeige gegen den DFB erstatten würde. Wahrscheinlich - geht nicht. Aber umgekehrt geht es?
Erstmal, wegen was sollte Hertha Anzeige erstatten? Welches strafrechtliche Verhalten wirfst Du dem DFB vor?
Ansonsten, was soll Hertha vor einem ordentlichen Gericht erreichen? Anspruchsgrundlagen, dass ein Verein in der Bundesliga spielen darf, sehen die normalen Gesetze nicht vor. Auch ist im bürgerlichen Recht nicht geregelt, wann ein Fußballspiel wiederholt wird. Auch dafür gibt es keine Anspruchsgrundlagen.
Einzige Möglichkeit wäre eine Schadensersatzklage gegen den Verband, wegen entgangener Einnahmen. Hier könnte man argumentieren, dass der Verband sein Regelwerk, an dass sich die Vereine vertraglich gebunden haben, nicht eingehalten hätte. Erfolgsaussichten sehe ich da aber nicht, weil ein ordentliches Gericht hier eine Ermessensentscheidung der DFL/DFB sehen wird.
Aber grundsätzlich können natürlich auch alle Vereine und Spieler vor Gerichte ziehen. Ist ja auch oft genug vorgekommen. Pflipsen, Streit und Pröll waren alle vor Gericht gegen Ihre Teams gezogen. Marc Bosmann ist ein bekannter internationaler Fall.
Auch Unterhaching war ja damals nach unserem Lizenzkrieg vor die Gericht gezogen - erfolglos.
ThorstenH schrieb: Von mir aus kann sich der Streit nocch Monate hinziehen. Am besten bis 1 Woche vor Auftakt der 2. Liga....
Dann kann weder Berlin noch Düsseldorf vernünftig planen....
Wird aber bald beendet sein. Da man davon ausging, dass der unterlegene Verein in Berufung gehen würde, wurde der Mittwoch oder Donnerstag für die Verhandlung vorm DFB-Bundesgericht vorgesehen. Danach ist wohl dann auch Schluss, weil sich niemand die Blöße geben wird vor ein ziviles Gericht zu ziehen.
Wäre dann max. noch etwa eine Woche, wenn man ein (eigentlich nicht) mögliches Wiederholungsspiel mit einberechnet. Meines Erachtens ist das Thema morgen oder übermorgen durch. Die Verhandlung wird auch nicht so lange dauern, da man wohl kaum die komplette Beweisaufnahme noch mal neu aufrollen wird.
ThorstenH schrieb: Von mir aus kann sich der Streit nocch Monate hinziehen. Am besten bis 1 Woche vor Auftakt der 2. Liga....
Dann kann weder Berlin noch Düsseldorf vernünftig planen....
Wird aber bald beendet sein. Da man davon ausging, dass der unterlegene Verein in Berufung gehen würde, wurde der Mittwoch oder Donnerstag für die Verhandlung vorm DFB-Bundesgericht vorgesehen. Danach ist wohl dann auch Schluss, weil sich niemand die Blöße geben wird vor ein ziviles Gericht zu ziehen.
Wäre dann max. noch etwa eine Woche, wenn man ein (eigentlich nicht) mögliches Wiederholungsspiel mit einberechnet. Meines Erachtens ist das Thema morgen oder übermorgen durch. Die Verhandlung wird auch nicht so lange dauern, da man wohl kaum die komplette Beweisaufnahme noch mal neu aufrollen wird.
Ja leider. Wobei dem Preetz trau ich einiges zu... ,-)
Dem Preetz kann man echt zutrauen, auf das Verfahren zu hoffen, es bis weit in den Juli zu schleppen und dann nach der Niederlage vor dem x-ten Gericht zu merken, dass er kein Team mehr hat und die ganze Zeit nicht dafür genutzt hat einen Kader zusammen zu stellen.
Adler-in-Wiesbaden schrieb: Hoffentlich kriegt Bengalumpi wenigstens eine fiese Sperre.
Was wäre die gerechte Strafe.? Sein Bengalo ist ebenso verboten und gefährlich wie die eines Fans.
Düsseldorf hat inzw. angekündigt die jetzt kommenden Sanktionen auf ermittelte Täter per Regress umzulegen. Auch der Bengalorotzlöffel ist vom verbotenen Sachverhalt exakt so ein Täter.
War wohl alles nicht auf dem Feld. Nur da kann er rote Karten zeigen wenn ich richtig informiert bin. Für den Kabinengang etc. gilt das nicht.
Du bist nicht richtig informiert!
Nach diesem (und diversen anderen ähnlichen) Artikel ist es sehr wohl möglich noch im Kabinengang die rote Karte zu zeigen. Die Frage ist hier denn eher, ob diese auch noch nach Spielende geht. Ich denke aber schon. Vielleicht kann mal jemand, der an einem PC sitzt genauer googlen?
Das geht wohl. siehe hier
http://www.shortnews.de/id/887256/Fu%C3%9Fball-Arjen-Robben-sieht-nach-Spielende-die-rote-Karte-FC-Bayern-nur-Remis
Das hätte ich sehen wollen, wie er in der Situation, wo er von Hertha Spieler angegriffen wird, noch cool und lässig rote Karten zückt.
Da Stark ein erfahrener Schiri ist, kann man davon ausgehen, dass Hertha nicht mit 10 Spielern weitergespielt hätte, wenn die Vorkommnisse während der Unterbrechung gewesen wären.
Hatten wir aber auch längst geklärt, dass das in der Unterbrechung auch keinen Sinn gemacht hätte. Mal sehen wie lange es noch dauert bis das auch der letzte irgendwann verstanden hat
Ned alle sind so schlau wie du! - Ja das Leben ist hart.
Und ich wiederhole meine Frage von gestern nochmals, wenn das Vergehen der Spieler zum Spiel gehört, warum zeigt Stark dann einen privatrechtlich an?
Oder umgekehrt, wenn Stark das privatrechtlich tut, gehört der Vorgang dann noch zum Spiel? Und kann man dann die Spieler seitens des DFB bestrafen?
Ich denke das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Das Strafrecht wird ja in diesem Fall nicht ausser Kraft gesetzt falls Stark den Spieler z.b.Rot zeigt.
Es kann also durchaus sein das sowohl eine Strafe vom DFB kommt als auch Strafrechtlich.
Und da ist doch die Doppelmoral des DFB - Spieler, Vereine können das nicht (vor ein ordentliches Gericht ziehen), aber die Angestellten des DFB.
Was würde passieren, wenn Hertha BSC eine Anzeige gegen den DFB erstatten würde. Wahrscheinlich - geht nicht. Aber umgekehrt geht es?
Ich denke es geht immer. Der DFB kann ja nicht deutsche Gesetzte ausser Kraft setzen .. zumindest ist es mein Rechtverständniss.
Wenn etwas im Zusammenhang mit dem Spiel passiert, führt das doch nicht zu einem ansonsten rechtsfreien Raum.
Bei Spielern geht man davon aus, dass die Einwilligung in das Risiko besteht, bei Fouls verletzt zu werden. Selbst da haben mittlerweile absichtliche Körperverletzungen im Amateurbereich ein juristisches Nachspiel. (Einem Mandanten von mir wurde durch einen Faustschlag beim Spiel der Kiefer gebrochen. Der Täter wurde sowohl strafrechtlich, als auch zivilrechtlich zur Zahlung eines Schmerzensgeldes verurteilt).
Der Schiedsrichter willigt jedoch mit keinerlei möglichen Körperverletzungen ein. Wieso sollte daher ein Angriff auf Ihn nicht sowohl sportlichrechtliche, als auch zivil- und strafrechtliche Konsequenzen haben.
Ich verstehe ehrlich gesagt nicht so ganz genau, warum da ein Problem siehst.
Weil das 2 Paar Schuhe sind. Der DFB wird K. sperren. Für die Körperverletzung muss er sich zusätzlich noch vor einem zivilen Gericht verantworten. Vielleicht klagt Stark ja auch noch auf Schmerzensgeld.
Die Anzeige hat rein gar nichts mit vor, nach, während dem Spiel zu tun.
Dann kann weder Berlin noch Düsseldorf vernünftig planen....
Erstmal, wegen was sollte Hertha Anzeige erstatten? Welches strafrechtliche Verhalten wirfst Du dem DFB vor?
Ansonsten, was soll Hertha vor einem ordentlichen Gericht erreichen? Anspruchsgrundlagen, dass ein Verein in der Bundesliga spielen darf, sehen die normalen Gesetze nicht vor. Auch ist im bürgerlichen Recht nicht geregelt, wann ein Fußballspiel wiederholt wird. Auch dafür gibt es keine Anspruchsgrundlagen.
Einzige Möglichkeit wäre eine Schadensersatzklage gegen den Verband, wegen entgangener Einnahmen. Hier könnte man argumentieren, dass der Verband sein Regelwerk, an dass sich die Vereine vertraglich gebunden haben, nicht eingehalten hätte. Erfolgsaussichten sehe ich da aber nicht, weil ein ordentliches Gericht hier eine Ermessensentscheidung der DFL/DFB sehen wird.
Aber grundsätzlich können natürlich auch alle Vereine und Spieler vor Gerichte ziehen. Ist ja auch oft genug vorgekommen. Pflipsen, Streit und Pröll waren alle vor Gericht gegen Ihre Teams gezogen. Marc Bosmann ist ein bekannter internationaler Fall.
Auch Unterhaching war ja damals nach unserem Lizenzkrieg vor die Gericht gezogen - erfolglos.
Wird aber bald beendet sein. Da man davon ausging, dass der unterlegene Verein in Berufung gehen würde, wurde der Mittwoch oder Donnerstag für die Verhandlung vorm DFB-Bundesgericht vorgesehen. Danach ist wohl dann auch Schluss, weil sich niemand die Blöße geben wird vor ein ziviles Gericht zu ziehen.
Wäre dann max. noch etwa eine Woche, wenn man ein (eigentlich nicht) mögliches Wiederholungsspiel mit einberechnet. Meines Erachtens ist das Thema morgen oder übermorgen durch. Die Verhandlung wird auch nicht so lange dauern, da man wohl kaum die komplette Beweisaufnahme noch mal neu aufrollen wird.
Ja leider. Wobei dem Preetz trau ich einiges zu... ,-)
Nö, das ist das Walross vom HR.
Das Walross ist aber vom NDR
Was wäre die gerechte Strafe.? Sein Bengalo ist ebenso verboten und gefährlich wie die eines Fans.
Düsseldorf hat inzw. angekündigt die jetzt kommenden Sanktionen auf ermittelte Täter per Regress umzulegen. Auch der Bengalorotzlöffel ist vom verbotenen Sachverhalt exakt so ein Täter.